Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 31 (2.8.1901)
- Date
- 1901-08-02
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 692 Vr. Bloch's WochenftsxrifL Rr. 81 in den Militärconservenfabriken obligatorisch eingeführt worden. Unwahr ist endlich die Behauptung des Vorstandes des Thierschutzvereines, daß beim Schächten ein „Nachschneiden der sich schließenden Blutgefäße unvermeidlich" sei. Die Fachmänner erklären übereinstimmend, daß diese Manipulation unnöthig ist und, wo sie etwa vorgenommen werden sollte, zu einer Zeit geschieht, wo das Bewußtsein des Thieres bereits geschwunden ist und somit jede Schmerzempfindung aufgehört hat. Zur weiteren Charakterisirung der Wahrhaftigkeit, mit welcher die Agitation seitens der Geschäftsleiter des „Berliner Thierschutzvereines^ betrieben wird, sei unter Anderem hervorgehoben: Ein „Aufruf und Bitte" betiteltes Flugblatt, welches die Namen bekannter Männer der verschiedensten Berufe als Unterschriften aufzählt, wird gegen das Schächten ausgenützt, trotzdem der Abgeordnete Dr. Lieber in öffentlicher Reichstagssitzung am 9. Mai 1897 darauf hingewiesen hat, daß in diesem „Aufruf und Bitte" vom Schächten mit keinem Worte die Rede ist und daß die Unterzeichner mit ihrer Unterschrift einem Schächtverbot unmöglich das Wort reden wollten, da mehrere derselben ja Gutachten zu Gunsten des Schächtens abgegeben haben. Ein anderes Flugblatt verbreitet das Gutachten der Profeffors an der thierärztlichen Hochschule zu Stuttgart, L. Hvffmann, obwohl dieser fein Gutachten in jener Reichstagssitzung vom 9. Mai 1899 in aller Form öffentlich zurückgezogen hat. Die Herren Dr. Langmann und Behringer erachten sich auch befugt, unseren Glaubensgenossen über die religiöse Verbindlichkeit der Schächtvorschriften Lehren zu ertheilen. Indem wir gegen diese Anmaßung nachdrücklich Verwahrung einlegen, weisen wir darauf hin, daß in einer vor mehreren Jahren durch den Druck bekannt gewordenen Erklärung ausnahmslos alle Rabbiner Deutschlands ohne Unterschied der religiösen Richtung die unverbrüchliche Verbindlichkeit jener Vorschriften betont haben. Gegenüber dieser einmüthigen Kundgebung hat der Thierschutzverein nur die völlig vereinzelte Ansicht des verstorbenen Rabbiners Leopold Stein anzuführen gewußt, die erst lange nach deffen Tode zu Agitationszwecken gegen das Schächten, d. h. zur beabsichtigten schweren Gewiffensbedrückung vieler Tausende von Glaubensbrüdern ausgebeutet wurde. Sicherlich würde Leopold Stein, der übrigens diese Ansicht erst äußerte, nachdem er sein rabbinisches Amt niedergeleqt hatte, einen solchen Mißbrauch mit seiner Aeußerung niemals zugegeben haben. Wie es sich aber auch damit verhalten möae, wir erachten uns verpflichtet, namens sämmtlicher Rabbiner Deutschlands hiermit die Erklärung abzugeben, daß das Gutachten von Leopold Stein mit dem jüdischen Religionsgesetz unvereinbar ist, daß vielmehr die rituelle Schlachtart eine für die Juden, unbedingt verbindliche religiöse Satzung ist, die in der Bibel ihre Begründung hat. und von deren Befolgung für die nach dem Religionsgesetze lebenden Juden der Fleischgenuß abhängig ist. Wir geben der zuversichtlichen Erwartung Ausdruck, daß kein Jude zu der vom Vorstande des Thierschutzvereines geplanten Gewiffensknechtung seine Zustimmung ertheilt hat. Sollte dies aus Unkenntniß des Sachverhaltes dennoch geschehen sein, so mahnen wir an die Pflicht und bitten zugleich, die Unterschrift schleunigst zurückzuziehen und jede wie irgend geartete Benutzung derselben auf das Nachdrücklichste zu verbieten. Der Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland. Dr. Maybaum-Berlin. Dr. Horovitz-Frankfurt a. M. Dr. Werner-München. Doctor Guttmann-Breslau. Dr. Auerbach-Halberstadt. Hamburg. Der. „Drutsch-nationale Handlungsgehilfen- Verband" in Hamburg, eine bekannte antisemitische Bereinigung, hat in den letzten Jahren an verschiedenen Orten des Deutschen Reiches Zweigniederlassungen etablirt und Mitglieder geworben. Diese Mitglieder sind nicht etwa nur in christlichen Geschäften in Stellung, sondern wie ich zu meiner Verwunderung hören mußte — dies veranlaßt mich eben zu dem Aufruf — gibt es auch Mitglieder des obigen Vereins, die in jüdischen Geschäften, natürlich ohne daßder betreffende Chef Kenntniß von derZugehörigkeit seines Angestellten zu der besagten Vereinigung hatte, Anstellung gefunden haben. Kein anständiger Christ wird uns verargen, wenn wir derartige 'Elemente ausschließen und beim Engagement ausdrücklich die Bedingung stellen, daß der Angestellte, bei Strafe der sofortigen Entlassung, n i ch t d i e s e m V e r e i n als Mitglied angehören darf. Die Antisemiten laffen so oft den Schlachtruf ertönen: „Kaust nicht bei den Juden!" Darauf wollen wir mit der Aufforderung antworten: „Engagirt keinen Angestellten, der Mitglied des Deutschnationalen (antisemitischen) Handlungsgehilfen - Verbands ist." Subdirector Mayer. Hierzu wird in der Zeitschrift „Im Deutschen Reich" bemerkt: Wir haben fortlaufend in unserer Zeitschrift vor dem „Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband gewarnt und unter Anführung von Thatsachen den geleugneten antisemitischen Charakter desselben hervorgehoben. Es erscheint keine einzige Nummer des officiellen Organs dieses Verbandes, der „Deutschen Handels-Wacht", in welcher nicht gegen die Juden gehetzt wird. So wurde in der Nummer 22 des gedachten Organs vom 2. Juni in einem Bericht über eine Berliner Versammlung einem deutsch-nationalen Handlungsgehilfen nachgerühmt, Herrn R o s e n o w mit den Worten abgefertigt zu baben: „Dann gehen Sie erst mit Ihren Juden nach Palästina!" In derselben Nummer wurde über eine in Kattowitz stattgehabte Wander-Bersammlung der oberschlesischen Kreisvereine des Verbands deutscher Handlungsgehilfen wie folgt höhnisch berichtet: „Bemerkenswerth war eine zur Frier des Tages herausgegebene Ansichtskarte mit den drei Synagogen und der gedruckten Aufschrift „Gruß aus Kattow'tz von der Wanderversammlung oberschlesischer Kreisvereine im B. D. H. zu Leipzig am 28. April 1901." Die freundnachbarlichen Beziehungen zwischen den oberschlesischen Leipzigern und den dortselbst auf dem Zuge von Galizien nach Berlin Station machenden Juden kommen durch dieselbe zum richtigen Ausdruck." Auf dem Braunschweiger deutschsocialen Parteitage sagte Liebermann von Sonnenberg zu Pfingsten wörtlich: „Ich sehe in dem Verbände Deutsch-nationaler Handlungsgehilfen, der, ohne feine Mitglieder auf eine politische Partei einzuschwören, doch klar und sicher erkannt hat, daß Juden nicht in seine Reiben gehören, den Anfang zu einer Berufsorganisation der Zukunft für den gesammten deutschen Kaufmannsstand. Durch die vom D. H. B. e rz o g e n e n. allmählich in die Principalität einrückenden jungen Kaufleute soll der deutsche Kaufmannsstand wieder mit deutschem Geiste erfüllt und der jüdische G e i st, der dort eingedrungen ist, verdrängt werden." Die mit der geistigen Speise der „Deutschen Handels-Wacht" genährten und zu Recruten Liebermanns von Sonnenberg gemachten deutsch-nationalen Handlungsgehilfen eignen sich danach sicher nichtzuAngestellten jüdischer Geschäftshäuser! Aber auch anständige ch r i st l i ch e Principale, die dem wilden Parteitreiben fern stehen, haben schon ein Haar darin gefunden. Leute anzustellen. die im deutsch-nationalen Lager dazu angehalten werden, sich mehr umAntisemiten-Politik als um das Geschäft zu kümmern. Die „Leipziger Colonialwaaren-Zeit u n g" berichtet: „Die deutsch-nationalen Handlungsgehilfen bilden immer mehr eine stehende Rubrik unten den Klagen in Principalskreisen. So wird uns aus Dresden geschrieben: Im nahen D e u b e n hat ein College — der Wiegelei müde — seinem Commis anheimgegeben, den deutsch-nationalen Gehilfenverband zu meiden oder nach Ablauf der Kündigungsfrist das Haus zu verlassen. Andere Collegen sehen sich zu gleicher Maßregel gegen die Uebergriffe dieser jungen Herren gezwungen. Gegen geselligen Verkehr wird Niemand etwas einwenden und soliden Umgang jeder Kaufmann gern sehen; wenn aber aus Vereinen Kampsverbände und schließlich Gehilfen-Kammern entstehen, um geschlossen und mit Hochdruck gegen die Principale vorzugehen, dann müssen diese auf der Hut sein, um sich von feindseligen Hausgenossen freizumachen. — Wie dem „M a n u f a c t u r i st e n" mitgetheilt wird, hat der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen" inTrachenberg aus Anlaß der Gründung eines Zweigvereins des „Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes", einstimmig beschloffen: „Die Mitglieder unseres Vereines nehmen keinen Handlungsgehilfen an, der dem Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Berband angehört. Den bereits bei Mitgliedern unseres Vereines beschäftigten Gehilfen, die dem Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband beigetreten sind, wird anheimgestellt, auszutreten, oder sich nach gesetzmäßiger Kündigung nach anderen Stellen umzusehen." Wir können deshalb die Beherzigung des obigen Mahnrufes nur dringend empfehlen.