Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 30 (26.7.1901)
- Date
- 1901-07-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 500 l's Wochenschrift. Nr.i30 Vom Jahrmarkt des Lebens. Kinder aus Mischehen. Auf die Anfrage, ob der jüdische Vater seine aus der Mischehe stammenden Kinder in der Religion des Judenthums erziehen soll, haben wir folgende Auskunft zu ertheilen: Nach jüdischem Religionsgesetz theilen die aus der Verbindung eines Juden mit einer Nichljüdin erzeugten Kinder das Religionsbekenntniß der Mutter. Ob die Aufnahme dieser Kinder ins Judenthum im Sinne unseres Neligwnsgefetzes wünschenswerth und statthaft ist, darüber besitzen wir ein Gutachten von Rabbiner Samson Raphael Hirsch s. A., das der »Israelit" (Jahrgang 1890, Nr. 43) veröffentlichte. Wir entnehmen demselben folgende Stelle: ,Jn Erwiderung Ihrer Anfrage, ob an einem von einem jüdischen Vater und einer nichtjüdischen Mutter erzeugten Knaben auf Wunsch der Eltern die Bejchneidung vollzogen werden darf, theile ich Ihnen mit, daß die Erfüllung dieses Wunsches religionsgesetzlich zwar zuläfflg ist, daß aber gewichtige Bedenken es dringend geboten erachten taffen, von dieser Zulässigkeit im vorliegenden Falle keinen Gebrauch zu machen. Das Kind theilt, wie Sie bereits selbst richtig bemerken, in vorliegendem Falle das religiöse Bekenntniß der Mutter, i|t also kein Jude, wird es aber durch Milo und Thewilah werden. Verbleibt das Kind nun in dem religiösen Bekenntniß, dem es durch seine Geburt angehört, so ist ihm die Möglichkeit gegeben, durch Beobachtung der ru ■on niaö ein gottgefälliges Leven zu entfallen, indem es die rein menschlichen Pflichten erfüllt, die ihm obliegen. Wird aber das unmündige Kind auf Wunsch seiner Eltern ins Judenthum eingeführt, so werden ihm die in heutiger Zeit doppelt und dreifach schwer zu erfüllenden jüdischen Pflichten und damit eine Verantwortung auferlegt, der es nach menschlicher Berechnung kaum je gerecht werden kann. Es ist in normalen Fällen nicht anzunehmen, daß Vater und Mutter, die in wilder Ehe leben, den religiösen Ernst, über den sie sich in ihrer Verbindung hinwegsetzen, für die Erziehung ihres Kindes besitzen und zum Ausdruck bringen sollten, auch wenn die Mutter später zum Judenthum übertrete. Durch Milo und Thewilah legen Sie somit dem Kinde Pflichten auf, zu welchen es an und für sich nicht verpflichtet wäre, ohne ihm die Möglichkett zu geben, dieselben erfüllen zu können. Diefe Bedenken, die nach religionsgesetzlicher Vorschrift jedem erwachsenen Proselyten zum Bewußtsein zu bringen sind, haben einem unmündigen Klnoe gegenüber in unserer Zeit eine so verantwortungsschwere Bedeutfamsamkett, daß Keiner, der in der Gewiffensruhc und dem Seelenfrieden seines Nebenmenschen die heiligsten, unantastbaren Güter erblickt, seine Hand zu deren ernstlicher Gefährdung bieten kann." Gegen die Schächthetze. Telegraphisch wird die Ablehnung des Schächtverbotes für Deutschland durch den deutschen Fleifchertag m Rostock gemeldet. Die Debatte über den Antrag des Bezcrtsvereines »Königreich Sachsen", Schritte zu unternehmen, damit das btsher für Sachsen erlassene Schächtverbot aus die übrigen deutschen Bundesstaaten ausgedehnt werde, gestaltete sich überaus stürmisch. Zeitweilig entstand ein heftiger Tumult. Der Antragsteller Nietschmann erklärte, daß dieses Verbot einen Forlschrm bedeute, deffen Ausdehnung auf ganz Deutschland wünschenswerly sei. (Stürmischer Widerspruch.) Es werde behauptet: Das Schächten fei für die Juden eine rituelle Vorschrift. Es sei aber längst wissenschaftlich bewiesen, daß das Schächten lediglich eine für das südländische Klima notywendige Gesundheusmaßregel und keine rituelle Vorschrift sei. Die sächsische Staatsregierung habe daher in richtiger Erkenntniß dieser Sachlage aus Humanttätsrücksichten das Schächten verboten. Da aver diese Verordnung sich uur auf das Königreich Sachsen beschränke, so werden die sächsischen Fleischer arg geschädigt, weil dre Juden aus den benachbarten Ländern, in denen das Schächtverbot noch nicht bestehe, ihr Fleisch beziehen. In anerkenne,iswerther Weise trat der Vertreter der Staor Königsberg in Preußen, Fleifchermeister Heitel, diesem für die Geldbörsen der sächsischen Schlächtermeister ängstlich bedachten Anträge entgegen und betonte, daß der Verband bisher alle polittschen und religiösen Fragen streng von seinen Berathungen ferngehallen habe. Eine große Anzahl bedeutender Fachmänner habe erklärt, daß das Schächten keine Thierquäle'rei sei. Ec erachte es jedenfalls für bas Geratheriste, wenn Sachse« seinen Anttag zurüctziehe. Fleischermeister Schmidt- Hannover stimmte diesen Ausführungen zu, indem er bemerkte, daß es dem Verbände schlecht anstehe, wenn er sich herausnehmen wolle, in die Vorschriften einzelner Religionsgesellfchaften euizugreisen. Der Verband könne doch nicht entscheiden, ob das Schächten eine rituelle Vorschrift sei oder nicht. Was würden die Katholiken sagen, wenn sich Jemand einsallen ließe, eine Aenderung ihrer religiösen Vorschriften zu beantragen. Auch die evangelische Religion sei reformbedürftig. Jedenfalls haben die Fleischer durch das Schächten, noch keinen Nachtheil gehabt. Im Gegentheil, die jüdische Kundschaft sei für die Fleischer doch eine sehr gute. Wenn das Schächtverbot aus ganz Deutschland ausgedehnt werden würde, dann bürsten die Fleischer nur Schaden haben, denn die orthodoxen Juden würden alsoann das Fleisch, eventuell in conservirtem Zustande aus dem Auslande beziehen. Auch durch den Umstand, oaß die Juden die Hintervierlel nicht essen, haben die Fleischer kernen Schaden, weil dieselben für Hilllervtertel von geflüchtetem Vieh allgemein guten Absatz haben. Gegen die Zurückziehung des Antrages Sachsens Wender sich Herr Fteischermelster Jderführer (Dresden), der der Meinung Ausdruck gab, daß im Falle der Ablehnu n g des Antrages es Pflicht des VerbandstageS fei, dafür zu wirken, daß das Schächtverbot für Sachsen wieder aufgehoben werde. Es waren noch 18 Redner zu diesem Gegenstände vorgemerkt, doch wurde auf Anregung des Vorsitzenden die Debatte geschlossen. Referent Nietschmann hielt semen Antrag aufrecht. Der Schlußredner Falk (Mainz) beantragte die Ablehnung des sächsischen Antrages. Bei der nun folgenden Abstimmung wurde der Antrag des Bezirksvereines »Königreich Sachsen" mtt großer Mehrheit abgelehnt. Der alte Prager Judenfriedhof in Gefahr. An den Chefredakteur des „Temps" richtet der Präsident der Pariser Gesellschaft zum Schutze von Denkmälern, Charles Normand, ein aus Königgrätz vom v. d. datirtes interessantes Schreiben, das m der gestern hier eingetroffenen stummer zur Veröffentlichung gelangt. Der Brief lautet: „Bon der Ge,ellschaft der Denkmalfreunde tn Prag dahin eingeladen, habe ich daielvst die Dringlichkeit einer RenungSaction für eines der nierkwürolgsten Denkmäler der czechlschen Hauplstadt und eines der kostbarsten der Welt constatirt, für den allen Judenftiedhof, der, überreich an pittoresken und überraschenden Details, an fremdartigen Grabsteinen von einem ganz originellen Siyle, in frisches Laub- und Rasengrün gebettet, doch den Geist in die fernsten Epochen zurückführt! Man rüstet sich, einen großen Tyeil dieses einzigartigen Werkes zu zerstören; schon hat man ihn mir Gerüsten umzäunt, die sich in ihrer Rohheit an dieser Stelle kläglich ausnehmen. Dieses Monument rnteressirl in hervorragender Werse die ' Künstler und Gelehrten aller Eonfessionen; Alle werden seine Erhaltung wünschen, Alle, bis auf die ganz Dummen. Warum schließen sich aber nicht die Israeliten zur Rettung dieses ihnen doch besonders nahestehenden Denkmals zusammen? Es ist verurtheilt; wenn nicht ein entschiedener Schritt erfolgt, so ist es verloren. Wir haben in Paris schon nicht minder verlorene Angelegenheiten in die Hand genommen und haben sie gewonnen. Die ganze gebildete Welt muß sich energisch und sofort für den alten Prager Judenfriedhof einsetzen ..." Die ersten Rothscyitd's. Dr. Alexander Dietz in Frankfurt a. M., dem es gelungen ist, die Wohnhäuser feftzusiellen, welche die Mttglieder der Familie Rothschild neben und nach ihrem Stammhaus zum rothen Schild von 1537 bis 1812 besessen haben, veröffentlicht soeben einen interessanten Bericht über seme Forschungen. Bei dieser Gelegenheit theilt er über den eigentlichen Begründer des Geschäftshauses und seine Descendenz Folgendes mit: Meyer Amschel Rothschild, welcher im Jahre 1843 im Hinterhaus zur Pfann geboren war, stand mit kaum dreizehn Jahren ohne Eltern und ohne nennenswerthe Mittel allein in der Welt da. Wohl unter dem Druck dieser traurigen Verhältnisse wird er die Absicht, Rabbiner zu werden, aufgegeben und gern die Gelegenheit ergriffen haben, in dem hannoverischen Bankhause Oppenheim ein Unterkommen zu finden. Auf seine geschäftliche Thätigkeit will ich nicht näher eingehen. Dieselbe ist namentlich in Folge der großen Verehrung seiner Söhne, welche gern ihre riesigen Erfolge auf Rechnung ihres Vaters setzten, überschätzt und auf sagenhafte Weise auSgeschmückt worden, Roch im Jahre iaüu stand er bei einem Vermögen von »0.000 fl. erheblich hinter einer ganzen Reihe altjüdischer reicher Familien, wie dem Banker Isaak Michael Speyer, den kaiserlichen Hoffactoren und Bankieren Löb und Gumperts Jsaac Elias (Ellisen), den Bankiers Benedikt Aron May, Elias und Zacharias Jsaac Werthheiuiber, Beer Rehm Rlndskopf und Anderen zurück. Meyer Amschel Rothschild starb am 19. September 16 l2, seine Gattin Gutta Schnapper, 'Tochter des Wolf Salomon Schnapper, mit welcher er sich am 29. August 1770 verheiratet hatte, am 7. Mai 1849. Sie hinterließen folgende zehn Kinder: 1. Schönge Rothschild, 1771—1859, getraut 1795 mit Handelsmann Benedltt Moses Worms. 2. Amschel Mayer zu Frankfurt, 1773—1855, getraut 1796 mit Eva Hanau, Tochter des Handelsmannes Lehmann Isaak Hanau. 3. Salamon Mayer zu Wien, 1774—1855, getraut