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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-07-12 · 28 (12.7.1901) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
28 (12.7.1901)
Date
1901-07-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Sk. 28 Dr. Blocht Wochrnschriff Sette 469 Vom Jahrmarkt des Lebens. Für die nolhleidenden jüdischen Hausirer. Das Plaidoyer in der vorletzten Nummer der „Oesterreichischen Wochenschrift" „Für die jüdischen Hausirer", die schon derzeit nothleidend sind, in Kurzem aber gänzlich brotlos sein werden, hat allgemeiner Zustimmung begegnet. Man wendet wohl ein, daß die brennende Frage betreffs einer Abhilfe noch nicht actuell ist, weil ja der Gesetzentwurf, der den Hansirern den Garaus machen soll, noch nicht int Herrenhause durchberathen ist, allein es können nur die Allernaivsten daran glauben, daß dieser Gesetzentwurf die Zustimmung des Herrenhauses nicht erhalten wird. Man dürfte für einige Kategorien von Hansirern, die ausschließlich arisch sind, Ausnahmen statuiren. Das Schicksal der jüdisch:n Hausirer jedoch ist, daran darf füglich nicht gezweifen werden, besiegelt. Das Haupt der antisemitischen Jünger, Dr. Lueger, hat urbi et orbi dem Herrenhause und der Regierung erklärt, er werde früher nicht ruhen und rasten, bis das Hausirergesetz in Kraft getreten ist, gelte es auch einen Kampf aufs Messer. Dr. Lueger erklärt der Regierung förmlich den Krieg, wenn ihm Dr. Körber bei der Hinrichtung der jüdischen Hausirer nicht zu Willen sein wollte. „Hie Hausirergesetz — Hie Obstruction" ist die Losung. Der Patriotismus und die dynastische Treue sind Dr. Lueger Hekuba, wenn ihm die jüdischen Hausirer nicht als Opfer dargebracht werden. Der Sachlage nach ist aber jeder Widerstand der Regierung gegenüber dieser Kriegserklärung ausgeschlossen. Dr. Körber kann das Antisemitenhäuflein im Abgeordnetenhause nicht entbehren, er muß ihnen nolens yolens zur Verfügung sein. Es gebietet daher die weise Vorsicht, schon jetzt Maßnahmen zu treffen, um dem Elende zu steuern, das über die jüdischen Hausirer unverschuldeter Weise hereinbrecheu wird. Der Vorschlag auf Bildung eines Centralvereines zur Unterstützung und Erwerbsfähigmachung der depossedirten jüdischen Hausirer ist beifällig ausgenommen worden. Auch die proponirte Organisation dieses Vereines, mit dem Sitze in Wien und Zweigfilialen in der Provinz, hat allgemeine Zustimmung gefunden. Es handelt sich nun um die Durchführung, selbstverständlich aber vor Allem darum, daß sich beherzte und thatkräftige Glaubensgenossen finden, die die Durchführung nnverweilt in die Hand nehmen. Bei dieser Gelegenheit soll darauf hingewiesen werden, daß in Wien ein von dem verdienstvollen k. k. Commercialrath Zucker ins Leben gerufener Rechtsschutzverein für die jüdischen Hausirer besteht. Dieser Verein hat freilich nur eine beschränkte statutarische Thätigkeit. Er steht den jüdischen Hausirern hilfreich zur Seite, wenn sie von den Organen chikanirt und in ihren Rechten verletzt werden und erlegt für dieselben die Steuern, wenn sie durch Unglücksfälle verhindert sind, dieselben aus Eigenem zu bestreiten. Der Ansatz und das Gerippe für den in Aussicht genommenen Unterstützungsverein der jüdischen Hausirer wäre demnach bereits vorhanden. Herr k. k. Commercialrath Z u ck e r ist wohl beruflich sehr in Anspruch genommen und die kurze Zeit, die ihm seine Berufsgeschäfte noch frei lassen, ist derart von der öffentlichen Thätigkeit, der sich Herr Zucker in so hervorragender, erfolgreicher, dankenswerther und allseits anerkannter Weise widmet, ausgefüllt, daß es Gewissenssache ist, demselben neue Lasten aufzubürden. Allein wir finden den Muth, an Herrn Zucker den warmen Appell zu richten, sich der bedrängten jüdischen Hausirer auch in dem erweiterten Umfange anzunehmen und ihnen seinen mächtigen, einflußreichen Beistand, seinen weisen und klugen Rath zu widmen, denn es ist uns keine Persönlichkeit bekannt, die, wie Herr Zucker, Herz und Muth, Können und Wollen, vereint mit wahrer Menschenliebe und idealer Selbstlosigkeit, besitzt, die für einen Erfolg Gewähr leistet. Wir geben der zuversichtlichen und freudigen Erwartung Raum, daß der warme Appell an die Humanität des Herrn k. k. Commercialrathes Zucker nicht vergebens verhallen, sondern fruchtbaren Boden gefunden haben wird. Eduard Beer. »Eine Entscheidung des Petersburger Reichsrathes." Sehr geehrter Herr! In Nr. 24 der „Oesterreichischen Wochenschaft" ist ein ..Eine Entscheidung des Petersburger Reichsrathes" überschriebener Artikel von einem Herrn Anton Goremyka erschienen, der geeignet ist. viele ihrer nichtrusfischen und vielleicht auch manchen russischen Leser Ihres Blattes irre zu führen. Um es gleich zu sagen, der Herr Goremyka hat die Entscheidung, über die er berichtet, total mißverstanden. Er legt sie aus als eine für die Juden befreiende, und tbatsächlich besagt sie, daß die wenigen (von ihr aufgezählten) Fälle, in denen Juden staatliche Anstellungen nach bisherigem Gesetz erhalten konnten, auch künftighin als bloße Ausnahmen gelten müffen, keiner erweiternden Auslegung unterliegen und an dem Grundsätze, daß die Juden im russischen Staatsdienst nicht verwendet werden dürfen, nichts ändern. Da mir momentan der russische Text der Entscheidung nicht vorliegt, kann ich keine wörtliche Uebersetzung derselben geben, sicherlich werden aber auch diese wenigen Worte genügen, um den einen oder anderen Ihrer Mitarbeiter oder Leser, die russisch können und auch etwas von Jurisprudenz verstehen, veranlaßen, die Angelegenheit auch für die deutschen Leser richtig und erschöpfend zu beleuchten. Es sei mir zum Schlüsse gestattet, noch hinzuweisen, daß die Ueberschrist „Eine Entscheidung des Petersburger Reichsrathes" keine sehr glückliche ist, denn 1. gibt es in Rußland nur einen Reichsrath, deffen Competenz sich über ganz Rußland erstreckt und nicht, wie man nach der Ueberschrist meinen könnte, nur über Petersburg und 2. handelt es sich im vorliegenden Falle um eine Entscheidung des regierenden oder dirigirenden Senats und nicht des Reichsrathes. In der Meinung, Ihnen Herr Redacteur, sowie Ihren Lesern mit der Berichtigung zu dienen, zeichne mit vorzüglicher Hochachtung Benjamin Grad, stuck, eauck. Leipzig, den 4. Juli 1901. Jüdische Bauern. Unter der Aufschrift „Jüdische Bauern" schreibt die „Correspondenz des Bundes der Landwirthe": „Wenn es auch heute schon verschiedene reiche Juden gibt, die sich zur Besserung ihrer socialen Stellung den Luxus eines Rittergutes geleistet haben, so gibt es mit nur ganz vereinzelten Ausnahmen keine Juden als ausübende Landwirthe. Diese Thatsache findet ihre Erklärung darin, daß der Jude jede Arbeit scheut, die erstens mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist und die zweitens so wenig lohnend ist wie die landwirthschaftliche." Daraufhin hat Herr Rabbiner Dr. Münz aus Gleiwitz ein ebenso belehrendes wie unparteiisch gehaltenes Schreiben an die „Correspondenz des'Bundes der Landwirthe" gerichtet. Dasselbe hat folgenden Wortlaut: „Der in Ihrem werthen Blatte erschienene Artikel „Jüdische Bauern" geht von der Ansicht aus. daß der Jude jede Arbeit scheut, die mit körperlicher Anstrengung verbunden ist. Ich bin überzeugt, daß Ihr Gerechtigkeitssinn auch einer anderen Meinung, wenn sie das Kriterium der Aufrichtigkeit an sich trägt, Raum gönnen wird. Wohl selten wird in einer Literatur der hohe moralische Werth der Arbeit in so bestimmter, nachdrücklicher Weise betont, wie in den ethischen Schriften der alten Hebräer. Schon in der Bibel heißt es: „Wenn du deiner Hände Arbeit issest. Heil dir und Wohl dir." (Psalm 128, 2.). Und in weiterer Ausführung dieses Gedankens sagt ein alter Lehrer: „Das Wort: Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen" (1. Mose, 3, 19), mit dem Gott den ersten Menschen aus dem Paradiese verwies, ist nicht ein Fluch, sondern ein S e g e n. Als Adam, der erste Mensch, der zugleich das Urbild der Menschheit ist, das Paradies verlor, ist ihm der Trost der Arbeit als höchstes Gnadengeschenk für seine Erdenpilgerfahrt mitgegeben worden. Und wie schön charakterifirt nicht ein anderer althebräischer Weiser die Arbeit, wenn er ausrust: „Groß ist der Werth der Arbeit, denn sie bringt dem, der ihr treu obliegt, Ehre und

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