Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 27 (5.7.1901)
- Date
- 1901-07-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 27 Vr» Blvck's WochrnfchrM- Seite 453 vom 21. Juni d. I.) über dieses wissenschaftliche Thema gefunden zu haben und daß sich Herr Dr. Klotz auf den Standpunkt stellt, das Begräbniß sei das richtige Gesetz und nicht die Verbrennung der Leichen. Gestatten Sie mir. hochgeschätzter Herr Redacteur, zu dieser vortrefflichen Arbeit einige Bemerkungen hinzuzufügen, resp. diese zu ergänzen. Der Satz in der Bibel Genesis 3, 19 nay ^rri nns nay '2 nwn „Vom Staube bist Du und zu Staub sollst Du zurückkehren' ist sehr schlecht übersetzt; es muß lauten „Von Erde bist Du und zur Erde kehrst Du wieder", es muß hier der Unterschied gemacht werden zwischen nay Erde und ->28 Staub, während das Erste nv-irrn sv nay Erdenstaub übersetzt soll werden,, (Genesis 2,7), so kann das Zweite nur „Asche" lauten. Der Mensch wurde aus Erdenstaub gebildet, der Mensch heißt auch nay (Genesis 18, 27). Viele aber verwechseln das Wort nay mit narr und dadurch wird dann übersetzt „Von Staub bist Du, und zu Staub kehrst Du wieder". Dieser eine Satz ist eine Quelle für die Leichenverbrennung, denn ob Asche, >d. b. verbrannte Asche, oder Erdenstaub bleibt sich gleich, so glauben Viele, und hiedurch glauben Viele eine Quelle gefunden zu haben, um plausibel zu machen, daß die Leichenverbrennung nach mosaischem Gesetze statthaft sei. Eine zweite Quelle ist, wo König Saul und seine Söhne auch verbrannt wurden. I. Samuel 31, 12 — onrr iaiEH — erklären einige Commentare, daß nur ihre Kriegsgeräthe verbrannt wurden, sie selbst aber begraben wurden, was der nachfolgende Satz 13 ropn hervorhebt, von Vielen aber übergangen wird. Auch bei dem Tode Jehoram's 2. Chronik 21. 19 soll die Quelle günstig für die Leichenverbrennung sein rmSK nanv'a nenp hiezu aber erklärt Raschi, daß der Ewige nicht haben wollte, daß Jehoram mit königlichen Ehren bestattet soll werden, wie dies durch Verbrennen von Specereien bei anderen Königen üblich war. Schon der Talmud habt. Abada sara 11 fragt panw jrt nai. Und was verbrennen sie denn? Die Antwort hierauf, Geräthschaften, Waffen und Rüstzeug. Es,können diese Beweise für die Leichenverbrennung nicht in Betracht gezogen werden, denn sie haben keinen festen Grund. Für das Begraben jedoch muß angeführt werden, daß wir Inden an die Auferstehung der Tobten cnan rvrin glauben und hat sich dieser Glauben vom Exil bis zum heutigen Tage in uns eingewurzelt, denn der Leib bedarf der Seele, um zu leben, die Seele aber nicht, um fortzuleben. Der irdische Leib lebt nur durch die göttliche Seele und ist wieder Erde und nichts als Erde im Momente des Sterbens, wenn die göttliche Seele ihn verlassen hat. Die erste Quelle für das Begrabenwerden findet sich bei Abraham, als er für seine Gattin Sara von den Hetiten die Grabstätte ankaufte, sie redeten ihn auch an „Fürst Gottes", weil bei den Heiden nur die Fürsten begraben wurden. — -12,2 heißt „Grab", Ladr durch Umsetzung der Buchstaben das deutsche Wort „Grab" auch nan« naa — Maimonides in seinem großangelegten Werke „Jad haekasaka“ bestimmt sogar, daß die Beerdigung Schriftgesetz ist, und wenn Jemand wünscht, nach dem Absterben unbeerdigt zu bleiben, dieser letzte Wunsch unerfüllt bleiben muß. Die Leichenverbrennung verstößt gegen das mosaische Gesetznur die Beerdigung bei den Juden ist Gesetz, und selbst wenn nur Minhag „Brauch", so haben wir stets den Ausspruch unserer Weisen zu befolgen. x\n min ttTYOK ap3ö — Der Brauch unserer Väter ist „Thor a".! Fiume. M. Adolf Gerlvczi, Rabbiner. Die Frage des sehr geehrten Rabbiners Herrn Dr. Klotz in Prag, „ob eine andere Art Bestattung als die des Begrabens im Judenthuine zulässig ist oder nicht?" wurde in Nummer 25 Ihres geschätzten Blattes seitens 1 des ehrwürdigen Herrn Fragestellers dahin beantwortet, „daß das Begraben, welches seit jeher Brauch im jüdischen Volke isi, kein ausdrückliches biblisches Gebot sei." Hierauf erlaube ich mir, zu eröffnen: Daß das Begraben, welches seit dem Tode Abel's üblich ist (Midrasch Tanchuma, Berefchit) als eine religiöse Pflicht betrachtet wird, welcher sich kein Jude entzieht. Rabbi Joseph Earo, der als anerkannter großer Talmudgelehrter den Schulchan Aruch verfaßte, bestimmte daselbst: „Ein „mes mizwah“ oder ein Pflichttodter, der keine Annehmer hat, dessen Beerdigung muß allen Israeliten, die ihn finden, zur reli giösen Pflicht gemacht werden." (Jore Deah 364.) Das Begraben ist daher eine religiöse Pflicht, ein Gebot. Mein sehr geehrter Herr College bemerkte ferner: „Maimonides bilehot sdsl, Cap. 12, halacha 1 will aus dem Vers „begraben sollst sollst Du ihn" schließen, daß das Begraben ein biblisches Gebot sei. Wie Maimonides aus diesem Vers, in welchem die Talmudlehrer nur einen Wink, nur eine Andeutung für das Begraben erblicken, ein Gebot entnehmen will, ist nicht klar." Hierauf sehe ich nach meinen schwachen Kräften mich veranlaßt, zu erklären, daß die BehauptunLdes. Rambam, „daß das Begraben ein biblisches Gebot sei", im Grunde genommen ganz klar und sehr richtig ist. Rambam sagt in hilchot ebel Cap. 12, halacha 1, Folgendes: „Wenn Jemand (vor seinem Tode) gesagt hat: „Ich will nicht, daß man mich einst begraben soll", so soll man ihn nicbt anhören, weil das Begraben ein Gebot ist, denn es heißt: „Du sollst ihn begraben." (*.«». M. 21. 23.) Diese Decifion wurde auch von Rabbi Joseph Caro in seinem Schulchan Aruch (I. D. 348) anerkannt und von Maharam Münz, Qberrabbiner in Altofen, in feinen Responsen acceptirt. (Respons 5i.) Mein sehr geehrter Freund will beweisen, daß Rambam nicht im Sinne der Gemara handelte, wenn er im Begraben ein Gebot wissen will, indem er anführt: „Und thatsächlich besagen die Worte, „begraben sollst Du ihn" nur, daß man den Leichnam des Gehängten, nicht unbestattet liegen! affen soll, weil dies eine Entehrung der auch am Sünder haftenden Gottähnlichkeit wäre." Auch hier halte ich es für eine Pflicht, dieser Zumuthung, daß der Rambam nicht im Sinne der Gemara handelte, entgegenzutreten und zu zeigen, daß er ganz correct handelte. Die Mischna (Sanhedrin 46 a) sagt: „Wer einen Todten über Nacht unbeerdigt läßt, der Übertritt das Verbot „lau tolin“. Raschi zur Stelle: Der Vers „lau tolin“ verbietet, auch den Leichnam eines auf natürliche Weise Verstorbenen («oll hameaim) nicht über Nacht unbeerdigt liegen zu lassen." Ich glaube also, daß der Rambam im Sinne dieser Mischna handelte. Die Gemara (Sanbedrin 47 a) sagt: „Wenn man eine Leiche über Nacht der Ehre wegen unbeerdigt läßt, z. B. um den Sarg oder die Sterbekleider zu holen, so Übertritt man kein Verbot. Meint man denn nicht damit: zur Ehre des Todten? Nein, zur Ehre der Lebenden. Und wegen der Ehre der Lebenden soll man eine Leiche über Nacht unbeerdigt liegen lassen? Ja. denn nur dann sagt die Schrift: „Du sollst seinen Leichnam nicht über Nacht am Galgen hängen lassen," wenn, ähnlich wie bei einem Gehängten, eine Geringschätzung in der Verzögerung der Beerdigung liegt, aber hier, wo keine Geringschätzung der Leiche vorliegt, kann man den Leichnam wohl über Nacht unbeerdigt laffen " Ich glaube also, daß der Rambam auch im Sinne dieser Gemara handelte. Es ist zur Genüge constatirt, daß bezüglich der Beerdigung festgesetzte Normen der Thora, des Talmuds, des Maimonides, des Schulchan Aruch und der verschiedenen rabbinischcn Rechtsgutachten vorliegen, daß aus den vorliegenden Normen die Correctheit der be sprochenen Angelegenheit genau hervorgeht und daß das Begraben nicht nur von dem Rambam, sondern auch von dem Talmud als ein biblisches Gebot betrachtet wird. Die Leichenbestattungen der Inder, von welchen gesprochen wurde, richteten sich nach der Verschiedenheit der Völker und ihrer Cultur. Einige verbrannten ihre Todten, Andere begruben sie und wieder Andere warfen sie den Geiern vor und ließen sie von ihnen verzehren. Es gab sogar eine Horde von Indern, die Padäer genannt, welche ihren Todten in ihren eigenen Leibern ein Grabmal bereiteten, indem sie ihre Kranken und Greise tödteten und ihr Fleisch verzehrten. (Herodot in der Thalia.) Daß bei den Indern eine bestimmte Arr der Bestattung existirte, ist uns nicht bekannt. Ich will bei diesen Auseinandersetzungen nicht länger verweilen, um nicht zu viel Raum des vielgelesenen Blattes in Anspruch nehmen zu müssen. Ich schließe damit, daß die Lehrer der talmudischen Disciplin soviel als zur Beurtheilung ihrer Principien, ihres religiösen Geistes und ihrer Intentionen zu wissen nothwendig ist, auf Grund der biblischen Disciplin fußend, mit aller Bestimmtheit gegeben haben. Das Judenthum weiß so viel von ihnen, um auch in der vorstehenden Frage sich ein sicheres Urtheil bilden zu können. Wien-Josefstadt, 26. Juni 190!. Dr. Adolf Hahn, Rabbiner. Berichtigung bezüglich der überhandnehmenden Leichenvcrbrennung vom Standpunkte des Judenthums von Rabbiner Dr. M. Klotz, Prag. Der geehrte Autor dieses Artikels in Nummer 25 Ihres geschätzten Blattes auf Seite 423 bringt unter anderen Beispielen aus der Bibel für die Beerdigung die Mittheilung, daß wir über die Beisetzung der irdischen Ueberreste Josefs im Unklaren wären, während es doch im Buche Josua 24. 32. ausdrücklich heißt, daß diese in Sichem zur Erde gebettet wurden, woran der Talmud Sotah pag. 136 noch die Bemerkung knüpft: In Sichem brachte man seine Gebeine zurück. Ferner wird in obgenanntem Artikel als einzige, laut der Bibel thatsächlich erfolgte Leichenverbrennung die Stelle Sam. 31. 12 angeführt. nach welcher Sauls Leichnam, von den Philistern entstellt, durch oie Einwohner von Jabesch-Gilead verbrannt wurde. Abgesehen davon daß Targum Jonath. ben Usiel und Raschi selben Ortes von einer etwaigen Verbrennung der Leiche nichts wissen wollen, vielmehr die Bewohner Jabesch-Gileads, deren Lebensretter Saul einst war, ihm eine königliche Bestattung zu theil werden lassen wollten, durch Verbrennen von Specereien u dgl, wie es damals bei Königen Sitte war, Jerem. 3». 5. Chron. 16. 4., so ist diese Stelle andern Falles gewiß kein Anhaltspunkt für die Leichenverbrennung heutiger Zeit, wo selbst Knochen zu Asche verbrannt werden, wie es Titus gewünscht, für den es bezeichnend war, umsomehr es im darauffolgenden Vers dort heißt: Die Gebeine Sauls wurden unter der Eschel, Tamariske begraben, also keinesfalls zu Asche verbrannt. Die Auslegung hingegen, daß die Fleischtheile der Leiche Sauls wegen der vorhandenen Würmer verbrannt wurden, findet fich nicht erst bei Isaak Abarbanel 1437—1509,