Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 26 (28.6.1901)
- Date
- 1901-06-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 36 Dr. Blockes Wochenschrift. Sette 437 ausschreibung, bei der Bemessung, Umlegung und Einhebung der Steuer, sowie bei dem Nachlasse der Zinsen. Dieses Gericht hatte den Charakter eines Schieds- und Friedensgerichtes und war, wie erwähnt, auf Civilrechtssachen beschränkt, da demselben in den österreichischen Ländern eine Strafgerichtsbarkeit nicht zustand. Als Zwangsmittel diente der Bann, welcher gelegentlich auch im Aufträge des Landesfürsten gegen die Juden in Anwendung gebracht wurde. Auch die Befreiung vom Banne wird gnadenweise einzelnen Juden als Specialprivileg verliehen. So zeigt sich auch hier die weitgehende Macht des Schutzherrn, welcher nicht blos über Leben und Vermögen seiner Untergebenen, sondern auch über deren geistliche Zwangsmittel nach Willkür verfügte. Die Einführung der Judensteuer erheischte behufs leichterer Einhebung derselben eine besondere Organisation der Gesammtheit der Juden (gemeine Jüdischheit), welcher vom Staate politische Corporationsrechte verliehen wurde mit der Consequenz solidarischer Verpflichtungen, insbesondere bezüglich der Steuerleistungen. Die ordentliche Judensteuer war eine directe, jährlich zu zahlende Repartitionssteuer und wurde derart erhoben, daß die Steuersumme meist durch von dem Herzoge zu diesem Zwecke bestellten Juden als „Absammler" auf sämmtliche Juden des Landes oder eines Bezirkes aufgetheilt und eingehoben wurde. Zu dieser ordentlichen Steuer kamen von Zeit zu Zeit je nach Bedarf außerordentliche Steuern theils zur Bestreitung von Kriegskosteu, zur Zahlung für die Verpflegung der herzoglichen Gesandten, ja sogar als Beitrag für die Heiratssteuer der Schwester Friedrich III. mußten die Juden den Betrag von 60.000 fl. beisteuern. Zu den außerordentlichen Steuern gehörten auch die wegen Delicte verhängten Geldstrafen, für welche die Judengemeinschaft so wie für die Steuer solidarisch aufzukommen hatte. So mag sich der Gedanke der Solidarhaftung, .für alle Verbindlichkeiten der Juden langsam entwickelt haben, weniger aus dem Gemünschaftsgefühle der Gemeindegenossen selbst heraus, als vielmehr durch die Auffassung der Staatsbehörden der Judengemeinschaft selbst von Außen aufgedrängt. Bekanntlich ist dieses Solidaritätsgefühl bis in die neueste Zeit den Juden auf die gehässigste Weise vorgeworfen worden. SÜ Es würde zu weit führen, wenn aus dem umfangreichen und interessanten Werke Scherer's weitere Details hier mitgetheilt werden würden. Es sei nur darauf verwiesen, daß die Darstellung der Rechtsverhältnisse der Juden in den innerösterreichischen Ländern in übersichtlicher, wenn auch cursorischer Weise bis auf die neueste Zeit herabgeführt wird. Dem Erscheinen des in Aussicht gestellten II. Bandes kann mit besonderem Interesse entgegengesehen werdm, weil in demselben Partien behandelt werden sollen, welche bisher entweder keine oder doch keine entsprechende Darstellung gefunden haben. Die Rechtsverhältnisse der Juden in Böhmen und Mähren bieten gewiß viel, des Interessanten; deren Darstellung dürfte neues Material zu Tage fördern, welches andere Forscher aus mangelnder Sprachkenntniß bisher nicht heben konnten. Auch die italienischen Länder, insbesondere Dalmatien, haben eine reiche Geschichte der Juden, welche noch der Bearbeitung harrt. Die in jüngster Zeit von der Wiener Cultusgemeinde berufene historische Commission wird somit ein weites Gebiet für ihre Thätigkeit offen finden. -J Die Juden in Rumänien. Von Sanier Marcus. (Fortsetzung aus Nr. 35.) XLV. Die Ablehnung des Naturalisations- Gesetzentwurfes. Trotz aller Vorsichtsmaßregeln und trotz aller liberalen Versicherungen sämmtlicher Minister wurden wir aufs Empörendste betrogen. Die eingegangenen Verpflichtungen wurden aufs Schnödeste mißachtet — gerade als sie in Vollzug gesetzt werden sollten. Diese Niederträchtigkeit war ein Werk der Schurkerei 33 o er e g'c u's. Aus Furcht, daß sein Verbleiben im Cabinete sich weniger als nothwendig erweisen würde, falls durch das Einvernehmen, das wir ohne sein Zuthun zustande gebracht haben, die Schwierigkeiten beseitigt würden, von denen er vorgab, daß er allein sie zu bewältigen vermöge, hatte er einen verrätherischen Plan ersonnen, durch welchen er die Vereinbarung zu hintertreiben wußte. Die Ruhe, die in den Reihen der Juden infolge des Beschlusses der Versammlung sich geltend machte, auf Grund dessen die früher so streng verbotene Einreichung persönlicher Aufnahmsgesuche erlaubt werden sollte, und der Verrath einiger junger Juden boten Herrn Bosrescu die Mittel, seinen macchiavellistischen Plan ins Werk zu setzen. Er kannte die Bestimmungen der Vereinbarungen bezüglich der Naturalisationsgesuche, wonach die Gemeinden allein das Recht haben sollten, zu bestimmen, wer einzureichen habe, und wußte, daß diese Gesuche von unserem Comits nicht früher der Regierung übergeben werden sollten, ehe diese vor dem Parlamente die Erklärung über die Aufhebung der beschränkenden Gesetze abgegeben haben würde. Daraufhin entsendete Bosrescu. sein Factotum, Herrn V..., nach Jassy, wo sich bekanntlich eine sehr große Judengemeinde befindet, um diese Gesuche insgeheim einzusammeln. Mit Hilfe eines jungen Advocaten gelang es diesem Helfershelfer Bosrescu's, unglücklicherweise etwa fünfzig Gesuche von Personen zu erhaschen, die sich kein Gewissen daraus machten, um ihre persönliche Naturalisation sicherzustellen, einen abscheulichen Berrath gegen ihre Glaubensgenossen zu verüben. Herr B . . . sandte die Gesuche direct an Herrn Bosrescu, und diesen Verrath machte sich die Regierung zu Nutzen, indem sie sich, unbekümmert Um die früher eingegangenen Verpflichtungen, beeilte, am 25. Oetober den Antrag der Opposition genehmigen zu lassen, wonach die Juden, obwohl rumänische Unterthanen, als Fremde ohne Nationalität erklärt wurden. Es wurde auch die Naturalisation dieser 50 bürgerlichen Gesuchsteller mbst 838 militärischen*) bewilligt, ohne daß vorher die mit uns vereinbarte Erklärung abgegeben worden wäre. Von diesem betrügerischen Vorgänge erhielten wir erst Kenntniß, nachdem der Schlag geführt war. Wir wurden von dieser traurigen Mittheilung in dem Augenblick überrascht, als wir gerade die Weisungen beriethen, die über die Auswahl der Gesuchswerber den Gemeinden gegeben werden sollten. Die Enttäuschung war eine sehr schmerzliche, und wir mußten anerkennen, daß die Masse unserer Glaubensgenoffen, welche sich instinctiv gegen jede Verhandlung mit der Regierung erhoben hatte, einen größeren Scharfblick hatte, als wir. Hätten wir unerschütterlich auf der Anerkennung unserer Rechte und unserer Eigenschaft als Eingeborene beharrt, so wären wir niemals in Verhandlungen über die Frage der Einreichung von Gesuchen eingetreteu uud unsere Gegner hätten, von diesem Hinderniß aufgehalten, die vom Anbeginne von allen Mächten, Deutschland inbegriffen, geforderte Ausführung des Berliner Vertrages erfüllen müssm. Ueberzeugt, daß ein solcher Betrug niemals von den Mächten und selbst nicht von Deutschland anerkannt werden würde, und namentlich dann nicht, wenn sie genaue Kenntniß *) Die Zahl der jüdischen Soldaten, die an dem Kriege theilgenommen, war jedoch eine größere. 300 Streiter waren gar nicht in die Listen eingetragen. Auch waren die bewilligten Naturalisationen von den verschiedenen Regierungen seit 1v79 durch allerlei Chicanen und Rancunen annullirt worden. So wurden allein im Jahre 1893 unter der Regierung Lascar Catargi 460 Diplome naturalifirter Soldaten auf Antrag des Kriegsministers, Bericht vom 2. Oetober, Zahl 11.917, genehmigt, vom Ministerrath 3. December 1893, Zahl 19, gestrichen. Carp, Olanescu und Lahovary waren Mttglieder dieser Regierung.