Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 25 (21.6.1901)
- Date
- 1901-06-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 26 Gelte 425 Dr. Bloch'- WockenschriN. § 14 des neuen Statutes im Wege der Geschäftsordnung oder mittels besonderer Beschlüsse vorbehaltlich des Rechtes jederzeitigen Widerrufes, Angelegenheiten seines Wirkungskreises dem Präsidium, dem Vertreter-Collegium oder aus seiner Mitte zu wählenden Commissionen — mit Ausnahme gewisser, der Beschlußfassung des Gesammtvorstandes unter allen Umständen vorbehaltenen Agenden — zur unentgeltlichen Erledigung zu übertragen. Es wird mit überwiegender Stimmenmehrheit beschlossen, auf die Tagesordnung einer demnächst einzuberufenden Plenarsitzung die Wahl des Vertretercollegiums, sowie die Beschlußfassung über die Fortführung der Geschäfte auf Grund des § 14 des neuen Statutes zu setzen. Aus einer Zuschrift des Baucomitäs des in Errichtung begriffenen chirurgischen und gynäkologischen Pavillons im Spitale der israelitischen Cultusgemeinde geht die dringende Nothwendigkeit von mit dem Neubaue zum Theile im Zusammenhänge stehenden Adaptirungen und Umgestaltungen im alten Spitalsgebäude hervor. Die Beschlußfassung über die Kosten und die Inangriffnahme dieser Umgestaltungen wird gleichfalls einer der nächsten Plenarsitzungen Vorbehalten. Aus dem Einlaufe werden des Weiteren zur Kenntniß gebracht: Zuschriften der Herren S. Heit und Adolf Rosenbaum mit dem Danke für ihre Wiederberufung in den Vorstand der Chewra-Kadischa, sowie eine Einladung zur Eröffnungsfeier des neuerrichteten „Ferienheim" in Tischnowitz. Die Herren Vicepräsident Dr. Gustav K o h n und Cultusvorsteher Dr. G r ü nf e l d übernahmen die Vertretung des Vorstandes bei dieser Feier. Einen hervorragenden Gegenstand der Tagesordnung bildete weiters die Vorlage des neuen Lehrplanes für den Religionsunterricht an Mittelschulen. Referent Herr Director Simon erstattet namens der II. Section ein ausführliches Referat über diesen Gegenstand und erinnert, daß der Entwurf unter Beiziehung von Delegirten des Verbandes der israelitischen Religionslehrer an Mittelschulen in zahlreichen Sections-Sitzungen auf das Sorgfältigste durchberathen wurde. Auch ist das im Statute vorgeschriebene Einvernehmen mit dem Rabbinate erfolgt und hat der Entwurf die volle Billigung des Herrn Oberrabbiners gefunden. Nach einigen sachlichen Bemerkungen der Herren Doctor Berger und Dr. Spitzer wird die Vorlage en bloc angenommen und dem Referenten für seinen umfassenden und instructiven Bericht der Dank ausgesprochen. Anläßlich der bevorstehenden Feier des 70. Geburtstages des wegen seiner Gelehrsamkeit und seines hervorragenden Wirkens an der theologischen Lehranstalt und im Let-ba-Nidraseb in weiten Kreisen sich großer Achtung erfreuenden Herrn Lector Majer Friedmann wird einstimmig beschlossen, demselben die Glückwünsche des Vorstandes zu übermitteln. Schließlich gelangen Personal- und Steuerangelegenheiten zur Erledigung. (Schluß der Sitzung halb 10 Uhr Abends.) Referat des Cultusvorstehers Direktors Simou. Nachstehend geben wir das interessante Referat des Herrn Directors Simon im vollen Wortlaut: Am 2. Juli 1900 hat die geehrte Plenarversammlung des Cultusvorstandes den von der II. Section vorgelegten Lehrplan für Volks- und Bürgerschulen genehmigt. Heute habe ich die Ehre, den Entwurf eines solchen für Mittelschulen, welcher sich seit einiger Zeit in ihren Händen befindet, zu begründen. Obwohl der Lehrplan für Volks- und Bürgerschulen bei ungefähr 17.000 Schulkindern zur Anwendung kommt, so ist doch der heutige Verhandlungsstoff weitaus wichtiger, wenn anch die Zahl der Mittelschüler nur etwa 3000 ausmacht; denn hier haben wir es mit dem Nachwuchs der „dirigirenden Classen" zu thun, von deren religiöser Gesinnung die Haltung der künftigen Generation abhängt. Es liegen vor mir die Lehrpläne aus verschiedenen Zeiten. Für diejenigen aus der ersten Hälfte und der Mitte des ab- . gelaufenen Jahrhunderts habe ich keinerlei Motivenberichte gefunden. Die letzten ausführlichen Verhandlungen stammen aus dem Jahre 1867. Es wurde eine Commission unter dem Vorsitze des Herrn Dr. Kompert eingesetzt, welche erst 1870 einen Lehrplan vorgelegt, zu welchem Professor Hammerschlag einen außerordentlich gediegenen Motivenbericht veröffentlichte. Der Lehrstoff bestand aus der Lectüre im Urtext der biblischen und nachbiblischen Geschichte. Dem Gebetbuch war ein kleiner Raum zugewiesen. Nach 8 Jahren wurde dieser Lehrplan plötzlich abgeschafft und am 5. Mai 1878 legte Herr Dr. Kompert dem Vorstand einen uubegreiflichen Lehrplan vor, nach welchem nur in der 1. und 2. Classe einige Gebete in der Ursprache, sonst aber ausschließlich deutsche Bibellectüre betrieben werden sollte. Ueber die Verbannung der hebräischen Sprache aus der Schule beruhigte man sich durch Errichtung von Bibelschulen, auf welche man große Hoffnungen setzte, die aber niemals erfüllt worden sind. Es muß wohl ein harter Kampf gewesen sein, als mit dem Jahre 1883 wieder auf den Urtext zurückgegriffen und jene Verirrung gutgemacht wurde. Der jetzt geltende Lehrplan stammt aus dem Jahre 1893 und behandelt Bibel im Urtexte, Geschichte und Glaubens- und Pflichtenlehre. Zu denselben wurden auch sehr gut gemeinte Instructionen verfaßt, aber weder Lehrplan noch Instructionen sind jemals von der Schulbehörde a!s approbirt hinausgegeben worden. Ich brauche nicht auf die Klagen hiuzuweisen, welche von allen Parteien unserer Glaubensgenoffen über den Religionsunterricht vorgebracht werden, und es hat sich die ll. Section die Aufgabe gestellt, den Lehrplan zu revidiren, demselben Instructionen beizugeben, und zwar in einer solchen Verfassung, daß Lehrplan und Instructionen den Anforderungen der wissenschaftlichen Didaktik, welche auf einen hohen Punkt angelangt ist, entsprachen. Wir legten Werth darauf, den neuen Lehrplan im Einvernehmen und im Einverständnisse mit den Religionslehrern auszuarbeiten. Wir haben daher die Leitung des Verbandes der Religionslehrer an Mittelschulen eingeladen, selbst einen neuen Lehrplan und dazu gehörige Instructionen vorzulegen. Im September 1900 überreichte der Verband eine umfangreiche, fleißige und von vieler Sachkenntniß zeugende Arbeit, welche jedoch für uufere Verhältnisse nicht ganz geeignet war. Sohin setzte der Herr Obmann ein Comitä aus Mitgliedern der 1!) Section und Vertretern des Verbandes ein, welches nach langen Verhandlungen das Ergebniß herbeiführte, daß die Herren Mittelschullehrer die Grundsätze voll und ganz anerkannten und im Vereine mit Mitgliedern des Vorstandes den Lehrplan in diesem Sinne vollständig umarbeiteten. Nachdem ein engeres Comitö die letzte Feile angelegt hatte, wurde mir die Ehre zutheil. dem Herrn Oberrabbiner den Entwurf vorzulegen und dieser fand laut beiliegenden Schreibens die vollständige Billigung des Herrn Oberrabbiners, wodurch dem § 43, Absatz ck, Genüge geleistet worden ist. In stofflicher Beziehung unterscheidet sich der vorgelegte Entwurf von dem jetzt geltenden Lehrplan darin, daß auf der Unterstufe das Gebetbuch zu seinem Rechte kommt und im I. Semester aller vier Classen behandelt wird. Die Schüler sollen dadurch befähigt werden, mit Verständniß am Gottesdienste theilzunehmen. Da das Uebersetzen der Gebete weniger Schwierigkeiten macht, als das des Pentateuch und der Unterricht dort einsetzt, wo die Volksschule ihn ertheilt hat, so ist dem didaktischen Princip vom Leichten zum Schweren besser entsprochen. Der Stoff aus dem Pentateuch mußte demgemäß beschränkt und eine sorgfältige Auswahl getroffen werden. Die biblische Geschichte wird sich dem Wortlaut des Urtextes soweit anlehnen, als der Geist der Sprache es gestattet. Die geographische Kenntniß des heiligen Landes wird ihren Platz finden und in der 4. Classe wird in den Geschichtsbildern aus der späteren Zeit dem Schicksal unserer Glaubensgenoffen in Oesterreich die gebührende Aufmerksamkeit zugewendet werden. Die früher in einem Semester behandelte Glaubens- und Pflichtenlehre wird durch eine knappe Zusammenfassung mit Hinweglaffung aller Dogmatik, die gleichsam ein fremder Tropfen in unserem Blute ist, ersetzt und auf die im Pentateuch enthaltenen Lehren beschränkt. Für das Obergymnafium ist eine sorgfältige Auswahl der Psalmen und einige wenige Capitel der Propheten im Urtexte in Aussicht genommen. Die 8. Classe, welche den jungen Leuten durch die Maturitätsprüfung schwere Pflichten auferlegt, soll nebst der Geschichte der Neuzeit die nochmalige genauere Behandlung des 5. Buches Moses bringen, zugleich als Grundlage für den gesammten Religionsunterricht. Für die Oberrealschule, welche nur drei Jahrgänge hat und in welcher der 7. Classe nur eine Stunde wöchentlich zugewiesen ist, mußten entsprechende Kürzungen vorgenommen werden; auch hier wird