Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 25 (21.6.1901)
- Date
- 1901-06-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 420 Br. Bloch's WochraschrlfL. Nr. 25 bei Pfänderlicitationen eine eigene Gemeinschaft, in welche sie Niemand zuließen, der ihnen nicht Gewähr bot, von gleich edlen Grundsätzen beseelt zu sein, und sie bohcottirten Jeden, der es wagte, ihnen durch Concurrenz ins Gehege zu gehen. Es würde die Leser zu sehr ermüden, wollten wir nur eine kleine Auslese der im Bormärz, demnach zu einer Zeit, in der Juden dabei nicht in Betracht kommen, gegen die Licitationshyänen gerichteten Erlässe, Rescripte und Verordnungen bringen. Thatsache ist, daß eine Concordanz aller dieser Ordonnanzen stattliche Folianten geben würde, die für die dabei betroffenen Arier kein Ruhmesblatt wäre. Eduard Beer. Semitische Gastfreundschaft. Der berühmte deutsch-englische Gelehrte Professor Max Müller sagt in „Natürliche Religion", Gifford, Vorlesungen, gehalten an der Universität Glasgow 1888, 19. Vorlesung, unter der Ueberschrift „Zeus Lenios" wörtlich: „Ein anderes Beispiel dafür, daß eine orientalische Sitte den Charakter eines alten griechischen Gottes veränderte, haben wir in dem Zeus Xenios. Zeus hatte ursprünglich mit der Sitte der Gastfreundschaft, sei es als Schutz, der den Fremden gewährt wurde, sei cs als wirkliche Gastfreundschaft, die man ihm anbot, nichts zu thuu. Diese Sitte war nicht griechischen Ursprungs, sondern stammt, wie Prof. Jhering gezeigt hat, aus Phönizien. Die Idee der Humanität oder der Menschenfreundlichkeit, wie wir sie im Alten Testament finden, ist den alten arischen Völkern fremd. Ein Gefühl, wie: „Es soll einerlei Recht unter Euch sein, dem Fremdling, wie dem Einheimischen, denn ich bin der Herr Euer Gott", würde den Dichtern der Veda und selbst Homer höchst seltsam geklungen haben. Unter den Ariern wie unter den meisten alten Völkern scheint nur die eine Anschauung bestanden zu haben, daß, wer weder durch Verwandtschaft noch durch Bürgerrecht ein Freund war, für einen Feind galt. War er gefährlich, so konnte man ihn tödten und es gab kein Gesetz, das den Mörder bestraft hätte. Im Lateinischen wurde der Fremdling und der Feind durch den gleichen Ausdruck „liostis" bezeichnet, d. h. sie waren in den Augen der Römer eins und dasselbe." Die Juden und das Handwerk. „Schädlinge des ehrlichen Handwerkes" nannte ein be rüchtigter antisemitischer Agitator in der letzten Frauen-Ver sammlung die Juden. Man muß deswegen immer wieder au die historischen Thatsachen Hinweisen. Daß die Werthschätzung des Handwerkes bei den Juden schon zur Zeit der Entstehung des Christenthums sehr verbreitet, war, sollte jeder Christ wiffen, denn es steht in 8er Apostelgeschichte im 18. Cap. Vers 2 und 3: „Und da er daselbst einen Juden fand, mit Namen Aquilar aus Pontus gebürtig, der neulich aus Italien gekommen war, mit Pascilla, seinem Weibe, weil der römische Kaiser Claudius geboten hatte, daß alle Juden von Rom hiuwegziehen sollten, ging er zu denselben, und weil er ihres Handwerks war, blieb er bei ihnen und arbeitete. Sie waren nämlich ihrer Kunst Z e l t m a ch e r." In der Lutherischen Ausgabe nach der Canstein'schen Ausgabe von 1892 heißt es: „sie waren aber des Handwerks Teppichmacher." Teppichmacher und Zeltmacher war dasselbe Handwerk, und beide diese Herren Handwerker waren semitische Juden und werden wohl auch ihre Lehrzeit ein jeder von ihnen bei einem anderen semitischen jüdischen Teppichmacher, der eine in Palästina, der andere' am Pontus, d. h. am Ufer des Schwarzen Meeres, durchgemacht haben, und jene semitischen jüdischen Teppichmacher- und Zeltmacher-Lehrherren werden wohl schwerlich die einzigen semitischjüdischen Handwerker ihres Ortes gewesen sein. Eine weitere Stelle findet sich in der nach dem Mustcr der großen französischen LneMopedie im Römer'fchen Verlage in Göttingen ausgegebenen Geschichte der Künste und Wissenschaften. Von einer Gesellschaft gelehrter Männer herausgegeben, in der 2. Lieferung des Jahres 1807, nämlich im 4. Bande der 8. Abtheilung dieses Werkes, in „Geschichte und Technologie, von Dr. I. H. M. Poppe" im 1. Bande in der Einleitung S. 7, und lautet vom Beginn an: „§ 5. Da die ^Verarbeitung der Naturalien ein Werk der Hände ist, wobei freilich der Geist immer Mitwirken muß, so hat man sie ein Handwerk genannt, in der ältesten Zeit war jeder Mensch selbst Handwerker, denn wer etwas nöthig hatte, legte zur Verfertigung desselben selbst Hand an. Am meisten mußten freilich die Frauenzimmer sich mit Handwerken beschäftigen, weil Kriege mit Menschen und Thieren die Männer oft von dem friedlichen Herde abriefen. Und dies ging endlich so weit, daß man bald den Frauenzimmern fast ganz allein, die Handwerke überließ, und die Männer in ihrer Heimat höchstens noch mit Beil und Hammer umgingen. Selbst die vornehmsten Frauenzimmer waren von jenen Handarbeiten nicht ausgeschloffen. So sagt man z. , B. vom Kaiser Augustus, daß er gewöhnlich keine anderen Kleider getragen habe, als diejenigen, welche er aus der Werkstätte seiner Schwester und Töchter erhielt. Nur unter den Juden beschäftigten sich noch Männer, sogar vornehmeStaatsbediente und Gelehrte, mit mancherlei Handwerk." Aus der „Geschichte der Juden in Böhmen"*). Von Rabbiner A. Stein in Radnitz. Ich hatte Gelegenheit, die letzten Sitzungsberichte der Israelitischen Cultusgemeinde Wien zu lesen, bei welchen ein Beschluß durchgesetzt wurde, eine sogenannte historische Commission zu bilden, die die Durchforschung der österreichischen Archive bezweckt, um für die Geschichte der österreichischen Judenschaft das erforderliche Materiale zu sammeln und zu bearbeiten. Als treuer Sohn meines Volkes, der an den Schicksalen desselben herzlichsten Antheil nimmt, habe ich es mit freudigem Herzen vernommen, daß der Antrag, der in der ersten Sitzung so hartnäckig bekämpft wurde, in der letzten Sitzung vom 2. Juni d. I. dennoch zum Beschlüsse erhoben wurde. Mit Bedauern aber habe ich es vernommen, daß in der Liste der Namen, die wohl illustre Gelehrte enthält, blos solche aus Wien genannt erscheinen, während die anderen Länder und Städte, z. B. Böhmen und Prag, ganz leer ausgingen. Man will Material sammeln für die Geschichte der Juden in Oesterreich und läßt z. B. Böhmen und die böhmischen Juden bei Seite; oder sollten die böhmischen Archive, z. B. das der Statthalterei, des Böhmischen Museums der Stadt Prag und viele andere größerer und kleinerer Städte nicht mehr als hinlängliches Material enthalten. Es dürfte vielleicht der Hinweis genügen, daß ich zur Herausgabe der „Geschichte der Juden in Böhmen" freilich in böhmischer Sprache, um nicht blos unsere der böhmischen Sprache mächtigen Juden, sondern und dies ganz besonders, um unseren Mitbewohnern anderen Glaubens zu zeigen, daß der Jude in Böhmen kein Fremder sei, daß archivalische Urkunden z. B. nach Palacky (böhm. Historiograph) eine Roffolstädter Urkunde vom Jahre 903: Judaei et eeteri rnereatores, undeeunque venerint, de isla patria vel de alles patrii (ut de Baemanis vel Moravis) justura theoloneum solvant tarn de mancipis, quam de aliis rebus, sicut semper in prioribus temporibus regum fuit“ existire, laut welchen die Juden in den frühesten Zeiten in Böhmen — besonders in Prag — gelebt; vielleicht auch , viel früher als in Niederösterreich. Im Jahre 997 erhielten die Juden,in Prag als Belohnung für ihre thätige Mithilfe beim Besiegen der Heiden, die die Stadt Prag belagerten und bedrängten, das Privilegium, eine Synagoge zu erbauen. Kurz darauf, etwa 1053 aber, wurden sie unter Spytihnev aus Prag verwiesen. Im Archive der Kirche von Leitmeritz findet sich eine Urkunde aus dem Jahre 1057, welche also lautet: „Quicunque nobilis, sive ingnobilis, servus et ingenunis, Graecus aut Judaeorum, sal sive alia quae cunque adduerit, de theoloneodecernimus“. Herzog Wratislaw erlaubte 1067 den Juden am Aujeso in Prag, damals noch ein Dorf, 12 Häuser anzukaufen und zu bewohnen und am 14. Juli desselben'Jahres übersiedelte die Hälfte derselben hieher. Im Jahre 1076 bestimmte Herzog Wladislaw, daß in Prag nur 1000 jüdische Seelen leben dürfen; da ihrer aber zur Zeit 5250 waren, mußten 4250 auswandcrn, aber nur auf kurze Zeit. Wir übergehen die Kreuzzüge respective den ersten Kreuzzug 1096 und finden unter den Herzogen Swatopluk, Wladislaw 1., Sobßslaw 11. und Wenzel I. noch Nachklänge der Verfolgungen unter den Kreuzfahrern. König Przemysl Ottokar II. bestätigte — damals noch Markgraf von Mähren — 1254 die Bulle Jnnocenz IV. aus dem Jahre 1253 und bestimmte in seinem 8tatuta Judaeorum, daß die Juden in Böhmen direct der königlichen G-'walt untergeordnet werden, und bestimmte Strafen theils in Geld, z. B. 12 Mark Silber für den verwundeten Juden und* ebenso viel der königlichen Kammer, oder für die Tödtung eines Juden die. Todesstrafe an dem Mörder. Bis 1268 waren sämmtliche den Juden verliehene Rechte und *) Im eigenen Verlage Radnitz 1901.