Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-06-21 · 25 (21.6.1901) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
25 (21.6.1901)
Date
1901-06-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3020846-3021385-3021411--10942-3035451
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr.tz35 Sette 419 Dr. Bloch's WochensttzrM Patriotismus der Israeliten, ich habe sie an der Arbeit gesehen, muthig im Kampfe an unserer Seite, um unsere Freiheiten und Rechte zu vertheioigen. Ich rathe Ihnen auch, die 3000 Männer, welchen die Opposition das Bürgerrecht zuerkennen will, unter den gebildetsten und fähigsten Ihrer Glaubensgenossen auszusuchen, insbesondere aber jene zu nennen, welche vermöge ihrer Verhältnisse in stattlicher Zahl dem ersten Wahlkörper einverleibt werden könnten. Diese werden dann die Vortruppe bilden, welche in die Bresche eind'ringen und Diejenigen nach sich ziehen wird, die bisher die politischen Rechte noch Nicht erhalten haben. Die Regierung erklärtJhnen auch, daß sie in Zukunft keine gesetzlichen oder administrativen Beschränkungen gegen rumänische Untert h a n en jüdischen Glaubens zur Anwendung bringen werde, mögen sie naturalisirr sein oder nicht, und es ist selbstverständlich, daß alle beschränkenden Gesetze werden aufgehoben werden. Die Regierung befindet sich auch mit Ihnen über die von Ihnen gewählte Art des Vorganges in llebereinstimmung. Sie werden, nachdem wir m der Kammer die Erklärung, betreffend die Aushebung der Beschränkungen, abgegeben haben werden, uns Ihre Wünsche bekauulgeben." Bevor wir uns hierauf zurückgezogen, flatteren wir dem Ministerpräsidenten und den Mmfftern unseren Dank ab und gaben ihnen die Versicherung, daß wir bemüht sein werden, das in uns gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen, indem wir unsere unbegrenzte Ergebenheit dem gemeinsamen Vaterlande widmen. Hiermit war zwischen der Regierung und uns in feierlicher Weise ein klares und entschledenes Üebereiukommen zustande gebracht. (Fortsetzung folgt.) Vom Jahrmarkt oes Levens. Die Schächlergebühren in Galizien. Minister für Cultus und Unterricht Dr. Ritter v. H a r t e l beantwortete in der Sitzung vom 10. Juni 1901 eitle Interpellation der Abgeordneten Krempa und Genossen, vetreffenv die Einhebung von Auflagen (Schächtergebühren) von koscherem Fleisch zu Gunsten israelitischer Cultusgemeinden ln Galizien. Es wurde durch Erhevungeu festgestellt, daß sowohl die zu Cultuszwecken von den Cullusgemeinoevertretungen elngehobenen, als auch die an die Schächter und Rabbiner freiwillig entrichteten Gaben das sogenannte koschere Fleisch namhaft vertheuern, so daß dasselbe, obwohl qualitativ dem nichttoschereu nachstehend, auf einem und demseiven Marktplatze im Preise stets höher steht, als das ausschließlich von Ehcisten gekaufte nichtkoschere Fleisch, welcher Nachchell zumeist olvs die israelitischen Fleischconsumenten trifft. Wenn auch die Erlassung eines Bezugsverbotes von Schächlergebühren den Fleifchcoilfum insbefonoere für die israelitische Bevölkerung verbilligen dürfte, so spricht doch dagegen die Erwägung, daß sich diese Gebühr ihrem Wesen nach als eine Entlohnung für rituelle Functionen oarstellt, die vollständige Beseitigung dieser Abgaben sonach im Hinblick auf die rituellen Spelsevorschrlften oer Israeliten vom Standpunkt des Gesetzes vom 21. März 1890 kaum zu rechtfertigen wäre. Die Regierung war aber stets bestrebt und wird auch fernerhin bestrebt fein, auf thunlichste Herabminderung der Ächächtergebüüren, jedenfalls aber auf die Gleichstellung des Erträgnisses derselben mit der Höhe der Auslagen für die Entlohnung der Schächter in der betreffenden israelitischen Cultusgemeinve mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln, und zwar eventuell im Wege der gemäß § 19 alinea 3 des Gesetzes vom 21. März 1890 von amtswegen zu veranlassenden Aenderung der Cultusgemeinde-Statulen yinzuwirken. Das Gesetz über die Sonntagsruhe in civilisirten Staaten. Die Legislatur des Staates Massachusetts nahm am 15. April ein Gesetz an, welches den Juden, die den Sabbath feiern, die Arbeit am Sonntag gestattet. Ein solches Gesetz hatte bestanden, aber in einem praktischen Falle erklärte das Gericht dasselbe als unconstltutionell. Das neue „Gesetz wurde von Borvfsky, dem einzigen jüdischen Mrrgliede^des Hauses, eingebracht, tu der ersten Lesung am 13. April verworfen, aber am 15. in Wiedererwügung gezogen und mit beträchtlicher Majorität angenommen. Obwohl felbst die christliche Sonntagsseier-Llga sich für das Gesetz aussprach, ist es doch interessant, zu bemerken, daß das kirchliche Blatt „The Congregationalist", höhnisch darauf himoeist, daß ent polnischer Jude den Antrag zu diesem Gesetze stellte und daß bei der Verhandlung ein Abgeordneter, Namens Amaseen, dem Gesetze opponirte, well die Juden zu pfiffig seien und durch die Erlaubnis, am Sonntag Geschäfte zu machen, ihre Concurrenlen überflügeln würden. Auch die Legislatur des Staates New-Aork hatte sich mit der jüdischen Religion zu befassen. Ein neues Gesetz verlangte nämlcch die Schließung aller Metzgerläden am Sonntag. Auf den Protest der zahlreichen jüdischen Metzger, welche am Sabbath ihre Geschäfte schließen, erließ der Gouverneur eine dringende Botschaft an die Legislatur, welche ein Amendement annahm, welches die jüdischen Metzger, welche den Sabbath feiern, von den Bestimmungen befreit. Lieitationshyänen. Anläßlich der Vollendung des neuen Gebäudes für das Wiener Versatzamt bringt das antisemitische Hetzorgan, Vergam's „Deutsches Voltsoluit", einen langen Artikel uoer „Licualionsyyänen". In augenverdreherischer Heuchelei wird darauf yingewlejen, dag vre Pfanover^etzer von den Licitatwnshyanen bewuchert, aus gezogen iu,o um ihr kümmerliches Hab und Gut, das sie wegen Roth und Acmurh unter Pfand geben müssen, gebracht weroen. Herrn Äerganr hat diesmal die Vorsicht, die ihn fletS leitet, wenn er sich auf ein schlüpfriges Gebiet begibt, im Stich gelassen; er hat vergessen, daß, wenn man herüber schießt, auch yinüoer gefchossen werden kann. Die Klagen über Bewucherung bei Subhastalivuen ist eine sehr alte. Die jüdische Religion verbietet direct, die Verlegenheit und die Noty des Verpfänders auszunützen. Seit dem Bestände des Wiener Versatzamtes hören jedoch die Beschwerden in dieser Richtung nicht aus. Bekanntlich hat es in Wien im Vormärz nur wenige Juden gegeben und diese wenigen durften es selbstverständlich nicht wagen, bei einer Psänoerlicitation anwesend zu sein, viel weniger sich an einer solchen zu bethelligen, man würde sie sonst sofort hopp genommen und per Schuv fortgeschickt haben. Sehen wir uns dagegen an, wie sich die Herren Arier mu ihrer prunkenden christlichen Nächstenliebe benommen haben. Es hatte sich eine förmliche Gilde geviloer, die bei der Licltallon der Pfänder, welche von deli Besitzern wegen Armuth nicht ausgelöst werden konnten, ein strenges Regiment führte, das Laienpublicum bei den Licilanonen verdrängte, um derart die Psänder um einen Spottpreis in die Hand zu bekommen. Der humane, menschenfreundliche Kaiser Josef 1t., Kaiser Leopold, namentlich aber Kaiser Franz JL, denen das Treiben oer hartherzigen Licltatlonswucherer bekannt war, erließen zahlreiche Ordolluanzeu und Rescrlpre, welche sich mir diesem Treiben beschäftigten und die größten Strafen dagegen feftsetzten, es half aber alles nichts, die Behörden waren dem ruchlosen Gebühren dieser Vampyre gegenüber euiweder machtlos, oder sie halten nicht die Energie, ihtien mit gebotener Strenge gegenüverzutreten. Die widerlichen Vorgänge im Wiener Versatzamte waren und sind keine vereinzelte Erscheinung. Bei den Tausenden österreichischen Gerichten erster Instanz, die sich mit Suvhastationen zu besafseu haben, kann man dieselben widerlichen, grausamen Vorgänge beobachten. Da nützt wohl kem Seitenhieb, keine Anspielung auf jnoische Licilatlonshyanen. In vielen Kronläudern wohnen überhaupt keine Juden, wce z. B. Tirol, Kärnten, Krain rc., und gerade m diesen Krouländern wurden m dieser Richtung die größten Excesse begangen, die so himmelschreiend gewesen find, daß sich die Gesetzgebung erst jüngst damit beschäftigen mußte. Ist es doch alltäglich passirr, daß der Erlös von Fahrnissen und Realitäten bei öffentlichen Versteigerungen nicht einmal die Gerichlskosten gedeckt habe, und Tausende kamen an deu Bettelstab, well sie außer Stande waren, ein Pfandobject oder eine Schuld im minimalsten Betrage zu tilgen. Trust und Boycott sind noch neue Worte, dem Sinn und Wesen nach aber sind sie bekannt, seitdem es eine codificatorische Gesetzgebung gibt, seitdem die Gesetze feste Normen über Pfandwefen statulren. Die Arier, die mit ihrer Nächstenliebe bei jeder Gelegenheit prunken, waren es aber, dre Trust und Boycott zu prakticiren verstanden haben. Sie blldeten von jeher

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.