Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 24 (14.6.1901)
- Date
- 1901-06-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 400 Dr. Bloch's WochrnsrtM^ Nr. 24 Nach dem Zusammenbruche der Herrschaft Ottakars trachtete Rudolf von Habsburg, alle während des Interregnums, dessen Legitimität er nicht anerkannte, erlassenen Verfügungen außer Kraft zu setzen und knüpfte deshalb an die Gesetze und Privilegien der letzten Babenberger und Kaiser Friedrich II. an Am 4. März 1277 verlieh Rudolf von Habsburg den Juden ein Privilegium, das dem Fridericiauum vom Jahre 1244 im Großen und Ganzen nachgegebildet war. Die Verleihung des Privilegiums erfolgte durch Rudolf als Romanorum Rex, wodurch der Charakter der Juden als Kammerknechte wieder zum Ausdrucke gebracht wurde. Die einzelnen Bestimmungen sind dem Fridericianum entlehnt Nur eine einzige Bestimmung der Ottakar'schen Judensatzuug wurde in das Privilegium ausgenommen, nämlich der Artikel, betreffend die Respectirung der Festtage der Juden bei Einlösung der Pfänder. Dagegen fehlt die so-' genannte Absolucio, vermuthlich deshalb, weil Rudolf von Habsburg am 2. Juni >275 die Bulle Jnnocenz IV. vom 5 Juli 1247, in welcher die Blutbeschuldigung zurückgewiesen worden war, und die diese Bulle bestätigende Bulle Gregor X. vom 7. Juli 1270 für das deutsche Reich mit dem Beifügen bestätigt hatte, daß die Juden in durchaus keiner Sache verurtheilt werden können oder dürfen, außer, wenn sie durch ein rechtmäßigs Zeugniß von den Juden und Christen überführt werden, welche Bestimmung somit auch für Oesterreich galt. Unter den Nachfolgern Rudolfs von Habsburg gestalteten sich die Verhältnisse der Juden in Oesterreich unfreundlicher, wozu die vielfachen in Umlauf gebrachten Beschuldigungen wegen Ritualmordes, Hoftienentweihung u. dgl. beigetrageu haben. Unter Friedrich I. dem Schönen wird zuerst eine feste Judensteuer in Oesterreich erwähnt. Am 20. Mai 1320 versprach König Friedrich dem Erzbischof Friedrich von Salzburg aus die ihm für den Schaden, der ihm bei dem Durchzuge des Heeres König Friedrichs während der achtjährigen Fehde zwischen dem letzteren und Ludwig von Baiern verursacht worden war, schuldigen 1200 Mark Silber 800 Mark aus der Judensteuer in Wien auf künftige Weihnachten zu bezahlen und im Jahre 1329 rechnete Friedrich mit seinem Hofmeister über die Judensteuer ab und constatirte, daß derselbe bis zum 7. April 1329 3084 Mark Silber 10 Loth eingehoben hatte. Der Judenschutz war, wie bereits erwähnt, königliches Hoheitsrecht und demgemäß das Recht, von den Juden Steuern einzuheben, ein königliches Prärogativum. Friedrich L konnte demnach nur in seiner Stellung als deutscher König die Judensteuer einheben. Nach dem Tode Friedrich des Schönen ließen sich dessen Brüder und Nachfolger Albrecht und Otto in dem zwischen ihnen und Ludwig dem Baiern zu Hagenau am 6. August 1330 abgeschlossenen Friedensvertrage auch die Rechte und Freiheiten ihrer Juden, am 4. Mai 1331 aber zu München auch das jus teuere Judaeos ausdrücklich bestätigen. Hiedurch waren die Juden in den österreichischen Ländern formell herzogliche Kammerknechte geworden und sind Alle, aus der Kammerknechtschaft sich ergebenden Rechte auf die Herzoge übergegangen. In Ausübung des Judenregales verfügen die Herzoge sowohl über die Judensteuer als auch über das Vermögen der Juden durch Schuldbefreiung sowie Herabsetzung der Zinsen. Ein solches Wucherpatent wurde am 20. Juni 1338 erlassen, in welchem die Zinsen auf 3 Denare für 1 Pfund per Woche herabgesetzt wurden. Auch Rudolf der IV., der sich das Privilegium, Juden zu halten, von Karl IV. bestätigen ließ, wußte aus dem Judenschutzrechte sehr bedeutende finanzielle Vortheile für sich und seine Getreuen zu ziehen. Da der Jude mit Hab und Gut dem Landesherrn gehörte, so mußte gegen den drohenden Verlust durch Auswanderung Vorsorge getroffen werden, durch Aufhebung der Freizügigkeit. Die Auswanderung ohne Wissen und Willen des Landesherrn zog den Verlust des zurückgebliebenen Vermögens und die Nichtigkeitserklärung aller Schuldbriefe oder sonstigen Forderungen nach sich. Der Landesherr konnte die Schulden an Juden nach Belieben Nachlassen, die Schuldbriefe derselben tödten, ja einzelne Juden gleich einer Sache verschenken. Für diese merkwürdigen Rechtsverhältnisse bringt Scherer urkundliche Nachweise, welche interessante Details enthalten. In der Ausübung des Judenregales gingen die Nachfolger Rudolfs, Albrecht III. und Leopold III., noch weiter. Bei der steten Geldnoth beider Herzoge, war die Bedrückung der Juden zum Zwecke des Erlangens von Geld auf der Tagesordnung. Ja dieselben gingen sogar so weit, daß sie zu einem Mittel griffen, welches bereits früher in England unter Johann ohne Land und Heinrich III. in Anwendung gebracht wurde: sie ließen in allen ihren Städten an einem Tage alle Juden gefangen nehmen und all ihrer Habe (mit Ausnahme der Schuldbriefe) berauben. Nach diesem Gewaltacte wurden die Juden mit größerer Milde behandelt, damit sie sich finanziell erholen konnten. Wenige Jahre später (1379/80) geben die Juden den Herzogen ein Darlehen von 10.000 Pfund Wiener Pfennigen, welche die Juden unter sich aufbringen sollten. Zu diesem Ende ernannten sie fünf „Absammler", die jene 10.000 Pfund „nach dem äufsacze und der Ordnung irs obersten und höchsten pannes, irs grozzisten aydens, als der Juden recht und gewohneit stet“ anlegen sollten. Diese Zwangsanleihe wurde also auf alle Juden aufgetheilt, wobei als Zwangsmittel der Bann diente und das Vermögen eidlich anzugeben war, Alles nach jüdischem Rechtsverfahren. Nachdem unter Albrecht IV. und Wilhelm die Schicksale der Juden sehr wechselvolle gewesen, brach unter Albrecht V. das Unheil über sie herein, als gegen den reichen Juden Israel in Enns die Beschuldigung der Hostienschändung aufgebracht wurde. Am 23. Mai 1420 wurden auf Befehl des Herzogs alle Juden in Oesterreich verhaftet, ihre Güter confiscirt» die gemeinen ausgewiesen, die angeseheneren in den Kerkern zurückbehalten. Die Geschichte dieser Verfolgung ist in einer deutsch-jüdischen Schrift—„Wiener Geserah" — dargestellt; dieselbe endete bekanntlich mit der am 12. März 1421 (9. Mssan 5181) erfolgten Verbrennung der Wiener Juden auf einer Wiese an der Donau bei Erdberg. Nach der Hinrichtung, beziehungsweise Ausweisung aller Juden trat die wahre Ursache und der Endzweck dieser grausamen Verfolgung zu Tage: alles Eigenthum der Juden wurde confiscirt, die Häuser und Grundstücke vom Herzoge theils verschenkt, theils verkauft. Die Stadt Wien erhielt von den Judenhäusern 9 (darunter den Judenfleischhof und das Judenhospital), die aus Stein gebaute Synagoge wurde niedergerissen und das Steinmaterial der Universität zur Erbauung eines neuen Universitätshauses geschenkweise über-, lassen; das Haus des Juden Jona des Steußen sammt Garten wurde dem Bürgermeister von Wien Hanns Mustrer geschenkt. So profitirten alle Getreuen des Herzogs von der juristischen Fiction, daß das von den Juden mühsam erworbene Vermögen ein frei verfügbares Gut der herzoglichen Kammer sei. Vas neue jüdische Siechrnhsus. Die Wiener Cultusgemeinde kann Sonntag den 9. Juni d. I. als einen Ehrentag in den Blättern ihrer Geschichte verzeichnen. Denn an diesem Tage hat sich die Zahl ihrer Humanitätsanstalten um ein Haus der Barmherzigkeit vermehrt, desgleichen sich nur wenige Gemeinden rühmen können. Sie. hat ihrem seit zwölf Jahren bestehenden Altersversorgungshause ein Siechenhaus angegliedert und zugleich das erstere so erweitert, daß nunmehr dreihundert Personen Aufnahme finden können. Schon wer diese Aufnahmsziffer hört, wird bei einiger Sachkenntniß zu beurtheilen vermögen, welch eine große Anlage geschaffen werden mußte, damit die Alten und Kranken, die hier Pflege und Trost finden sollen, eine den hygienischen Anfor-