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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-06-14 · 24 (14.6.1901) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
24 (14.6.1901)
Date
1901-06-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 24 Br. Bloch's Wochenschrift. Seite 399 nach den verpesteten Gegenden zogen, um den Samariterdienst zu versehen und unter eminenter Gefahr für das eigene Leben die Pestkranken dem Tode zu entreißen. Dort, wo man den Judenhaß nicht „aus Liebe zur Kunst" erzeugt und entfacht; wo die primitivsten Begriffe von Menschlichkeit, Rechtlichkeit und Gewissenhaftigkeit noch nicht gänzlich abhanden gekommen sind, dort mußten diese Thatsachen bemerkt und gewürdigt werden. Und in dieser Hinsicht geht Rußland dem Westen mit gutem Beispiele voran. In Rußland hat man niemals den Versuch gemacht, den Juden jedwede Menschenwürde oder jedwede Daseinsberechtigung abzusprechen. Sogar in den Zeiten der allgemeinen Verwirrung der Geister in Rußland ertönten im Czarenreiche autoritative Stimmen für die Juden und gegen den Menschenhaß. Sogar die „Nowoje Wremja", welche seit Jahr und Tag bemüht war, den Antisemitismus in Rußland großzuziehen, auch sie mußte neulich bekennen, daß sie gar nichts dagegen habe, wenn die Juden in Rußland Wohlstand und Ruhe finden; sie wolle nur nicht, daß der Jude in Rußland der Sieger sein soll. Und wir verstehen es deshalb sehrgut, warum der russische Ackerbauminister Jermolow Alles thut, um neue jüdische Ackerbau-Colonien zu gründen; warum der Petersburger Reichsrath jüdischen Zahnärzten und Köchen das Wohnrecht im ganzen Reiche einräumt; warum General Dragomirow, der General-Gouverneur von Kiew, und der unlängst verstorbene General Trotzkij. der gewesene General-Gouverneur von Wilna, jüdischen Unternehmern und Lieferanten weitestgehendes Entgegenkommen und Wohlwollen erwiesen haben. Sie alle sind weit davon entfernt, den Juden blos deshalb zu Haffen, weil er Jude ist; sie alle sehen im Juden einen Menschen mit guten und schlechten Eigenschaften, der beiweitem noch nicht verdient, drangsalirt und verfolgt zu werden. Und in ihrem Bestreben, dem Würdigen und Brauchbaren die Last des Lebens zu erleichtern, machen sie keinen Unterschied zwischen Juden und Christen. Wenn ein Unterschied gemacht wird, so ist er so fein, daß die Judenfeinde daraus kein Capital für ihre Zwecke schlagen können. Alle diese Umstände haben dazu geführt, daß der Petersburger Reichsrath vor wenigen Tagen eine Entscheidung getroffen hat, welche nicht nur die oft umstrittene Frage über die Aufnahme von Juden in den Staatsdienst regelt, sondern noch in anderer Hinsicht von Bedeutung ist. Nach der Entscheidung des Reichsrathes, welche die Sanction des Czars erhalten hat, werden alle Juden, welche in Rußland den akademischen Grad, sei es als Arzt oder Magister, erworben habe», sowie diplomirte jüdische Ingenieure und Techniker und Hörer des Meßinstitutes in den Staatsdienst ausgenommen. Die Aerzte sollen auf dem Gebiete des Medicinalwesens, die Magister auf anderen Gebieten, die Ingenieure und Techniker im Reffort des Berkehrsministeriums und die Meßinstituts-Frequentanten im Dienste des Meßdepartements angestellt werden. Und wiewohl unter Alexander II. jüdische Aerzte, Ingenieure und Zöglinge der Meß-Akademie im Staatsdienste Verwendung fanden, so liegt der Schwerpunkt der nunmehr vom Senate getroffenen Entscheidung darin, daß die Aufnahme von Juden dieser Kategorien in den Staatsdienst jetzt nicht dem Gutdünken der verschiedenen Refforts unterstellt, sondern gesetzlich geregelt worden ist. Kraft dieser Entscheidung ist der Jude, welcher die vorgeschriebene Qualifieation besitzt, nunmehr mit dem orthodoxen Russen gleichgestellt. -Aber diese Entscheidung ist noch von allgemeiner Bedeutung: sie beweist, daß man in Rußland den Juden nicht als Schädling oder Baterlandslosen betrachtet. Sie spricht vielmehr dafür, daß man in vollster Anerkennung der nützlichen Eigenschaften der Juden bestrebt ist, ihren Wirkungskreis nach Möglichkeit zu erweitern und die Kräfte der die nöthige Qualifieation besitzenden Juden dem Staate dienstbar zu machen. Und in dieser Beziehung ist die Entscheidung des Reichsrathes von symptomatischer Bedeutung: sie ist der Vorbote einer Zeit, wo die Juden von den bisher geltenden Beschränkungen befreit werden dürften. Denn daß der Jude in Rußland als Daseinsberechtigter betrachtet wird, dafür spricht deutlich die Regelung der Frage über die Aufnahme der Juden in den Staatsdienst. Anton Goremyka. Iudenrecht. n." Die Entwicklung der Rechtsverhältnisse im Wege von Privilegien hatte die nachtheilige Folge, daß mit dem Erlöschen der Herrschaft des Schutzherrn jedesmal eine Zeit banger Besorgniß über das künftige Schicksal eintrat, verbunden mit dem eifrigen Bestreben, eine Confirmation der bisherigen Privilegien zu erlangen. Als nach dem Tode Herzog Friedrich II lange Wirrnisse über Oesterreich hereinbrachep, welchen erst durch Premysl Ottakar im December 1251 ein Ende gemacht wurde, fanden die Juden Oesterreichs unter dem neuen Herrscher ebenso mächtigen Schutz wie unter seinem Vorgänger. Am 29. März 1254 verlieh Ottakar in Wien allen Juden seines Reiches somit nach dem damaligen Besitze den Juden in Böhmen, Mähren, Oesterreich und Steiermark ein dem Fridericianum vom Jahre 1244 nachgebildetes, jedoch noch liberaleres Privilegium. Während das Fridericianum im Artikel 30 ein Zinsmaximum von 8 Pfennigen vom Talente für die Woche sestsetzt, enthält das Privilegium Ottakars keinerlei Beschränkung der Höhe des Ziusfufses und schreibt überdies die Rückzahlung der Darlehensschuld in gleicher Valuta vor. Auch soll kein Jude wegen Auszahlung der Pfänder an seinen Festtagen behelligt werden. Endlich recipirt dieses Privilegium zum ersten Male die sogenannte Absolucio, das Verbot der Blutbeschuldigung. Nach seiner Rückkehr von der ersten Kreuzfahrt gegen Preußen verlieh Ottakar zu Krems am 8. März 1255 den Juden seiner Länder ein neues Privilegium, das sich fast vollständig an das Fridericianum anschließt und in das er aus dem Privilegium vom Jahre 1254 lediglich die Bestimmungen über die Festtagsruhe und die Blutbeschuldiguug aufnahm. Dieses Privilegium ist merkwürdigerweise in deutscher Sprache abgefaßt und lautet im Artikel 31 wie folgt: „Jtem nach dem auffsatz pabst Jnnocencii, unsers heiligen vaters, setzn wir und verpieten strengikleich, Das furbas kain Jud in unser herschaft getzign werden, das sy menschlichs pluet niitzn, sem nach dem gepot der ee (des Gesetzes) jeelich von allem pluet sich die Juden enthaltn.“ Die anhaltend günstige Behandlung der Juden seitens Ottakars wurde von den maßgebenden Vertretern der Kirche nur ungern gesehen, da die Privilegien mit den canonischen Vorschriften nicht im Einklänge standen. Clemens IV., welcher bestrebt war, die canonischen Vorschriften möglichst durchzuführen, ernannte den Cardinal Guido zum päpstlichen Legaten und beauftragte ihn, in mehreren Kirchenprovinzen im Geiste der Kirche zu wirken. In der Zeit vom 10. bis 12. Mai 1267 präsidirte Cardinal Guido dem in der Pfarrkirche zu St. Stefan in Wien abgehaltenen Provincialconcil, welches sich in den Canones 15 bis 1J mit den Juden beschäftigt und in diesen die Durchführung der bereits erwähnten vielfachen Beschränkungen des canonischen Rechtes gegenüber den Juden der Diözese von Wien verlangte. Die Forderungen, welche von dem Wiener Coucil aufgestellt wurden, mußten von Ottakar als kühner Eingriff in seine landesherrlichen Rechte empfunden werden, da dieselben direct gegen die in den Judenprivilegien aufgestellten Satzungen gerichtet waren. Ottakar begnügte sich nicht damit, die Concilbeschlüsse zu ignoriren, sondern beantwortete dieselben dadurch, daß er am 23. August 1268 seinen Juden, die in seinem Gebiete lebten, chre Satzungen und Privilegien, die von ihm zur Zeit seiner Jugend erlassen worden warm, bestätigte mit der Motivirung, daß sie zu feiner Kammer gehören und seines besonderen Schutzes bedürfen. So war der Ansturm der Kirche ohne Schaden für die Juden vorübergegangen und hatte überdies zur abermaligen Bestätigung ihrer Privilegien geführt.

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