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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-06-07 · 23 (7.6.1901) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
23 (7.6.1901)
Date
1901-06-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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-I Tg-rigYifr^' *&ftazjä& Sette 390 Vr<> Blocks WochrnftlLM Nr. 23 Oberlehrer vorhanden, darunter zehn Profefforen mit dem Range der Räthe vierter Claffe und ein Professor ohne diesen Rang; von diesen sind in Westpreußen 1, Schlesien 8, Sachsen 1, Hessen-Nassau 4; die übrigen 34 sind in Berlin, wobei zwei zum 1. April 1901 angestellte im „Kunze" (der den Bestand vom 1. November 1900 verzeichne!) noch als Hilfslehrer angegebene Herren mitgezählt sind. Hierzu kommen noch die 18 Oberlehrer (worunter 4 Profefforen an den beiden jüdischen höheren Lehranstalten in Frankfurt a. M.). Unter den 1932 Professoren im Range der Räthe vierter Claffe, die sich nach dem „Kunze" an den höheren Lehranstalten Preußens befinden, sind 16 Juden, unter den 4174 Oberlehrern 56 (wobei jene zwei nicht mitgerechnet sind). Die Zahl der jüdischen Oberlehrer ist gegen frühere Jahre relativ etwas gestiegen, wenn sie auch noch nicht ganz so groß ist, wie es dem Berhältniß der jüdischen Bevölkerung zu der christlichen entspricht. Wenn man aber das Berhältniß der jüdischen Schüler an den höheren Lehranstalten zu den christlichen zur Grundlage einer solchen Berechnung machen wollte, so würde natürlich die Zurücksetzung der jüdischen Oberlehrer gegen ihre christlichen Berufsgenossen noch schärfer hervortceten. Diese Zurücksetzung zeigt sich auch in dem hohen Alter, in dem gegenwärtig die jüdischen Oberlehrer definitiv angestellt werden. An den städtischen höheren Lehranstalten wurden von jüdischen Candidaten definitiv angestellt: 1891/95 8 im durchschnittlichen Alter von 32 Jahren 772 Monaten, 1896/1900 21 im durchschnittlichen Alter von 35 Jahren 5 Monaten. Sie wurden anstcllungsfähig im Alter von 26 Jahren 2i/i Monaten (bezw. 28 Jahren 8 Monaten). An den staatlichen Anstalten wurden von 1891/1900 4 jüdische Oberlehrer angestellt, die durchschnittlich bei Erlangung der Ansiellungsfähigkeit 29 Jahre 7 Monate, bei der definitiven Anstellung aber 40 Jahre 9 Monate alt waren. Die 11 im Schuljahre 1900/1901 an städtischen und staallichen höheren Lehranstalten angestellten jüdischen Oberlehrer waren mit 29 Jahren 372 Monaten anstellungsfähig und wurden mit 37 Jahren 1 Monat angestellt. Das allgemeine Durchschnittsalter der zur Anstellung gelangenden -Oberlehrer beträgt aber gegenwärtig höchstens 34 Jahre und wird bei dem großen Lehrermangel, der in den nächsten Jahren noch schlimmer zu werden droht, noch bedeutend sinken. Dieser Lehrermangel wird natürlich auch den jüdischen Lehramtskandidaten zu gute kommen. So sind von den 19 im „Kunze" aufgeführten jüdischen anstellungsfähigen - Candidaten (Gesammtzahl 683) 2 bereits als Oberlehrer angestellt, 2 als etatsmäßige Hilfslehrer an königlichen Anstalten in Ostpreußen und Brandenburg (im Alter von 59 bezw. 43 Jahren); außerdem sind 6 vollbeschäftigte, nicht etatsmäßige Hilfslehrer (5 in Berlin, 1 in Frankfurt a. M., alle 6 an städtischen Lehranstalten, im Alter von 34—40 Jahren). 2 jüdische Hilfslehrer in Berlin find nicht vollbeschäftigt, die übrigen stehen überhaupt in keiner Beziehung zu einer preußischen höheren Lehranstalt. Unter den 174 Probanden befinden sich 3 Inden (2 in Berlin, 1 in Frankfurt a. M.), unter den 211 Seminarmitgliedern 6 Juden (4 in Berlin, 2 in Frankfurt a. M.). Ob es unter diesen Umständen einem Juden anzurathen ist, sich in Preußen dem höheren Lehrfach zu widmen, scheint auch jetzt noch recht fraglich. Günstiger liegen die Verhältnisse in den Reichslanden, wo nach der jetzt zum ersten Male im „Kunze" veröffentlichten Dienstaltersliste von 334 Oberlehrern 9 Juden sind (darunter 3 Professoren), und zwar an staatlichen Anstalten. Das Reichsgericht und Graf Pückter. Der bekannte antisemitische Dreschgraf Pückler auf Klein-Tschirne beschäftigte wieder einmal das Reichsgericht. Zweimal hatte ihn das Landgericht! Berlin von der Anklage, durch seine Reden die christliche Bevölkerungsclasse zu Gewaltthätigkeiten gegen die jüdische angereizt zu haben, freigesprochen, und zweimal wurde die Revision des Staatsanwalts gegen jene Urtheile vom Reichsgericht verworfen. Auf diese für ihn günstigen Thatsachen berief sich der Graf in den öffentlichen Reden, die er am 24. Juli und 5. September v. I. in Versammlungen der dentsch-socialen Reformpartei in Berlin hielt und in denen er wieder so hübsche Redewendungen gebrauchte wie in früheren Reden. Er wünscht nach wie vor, daß die germanischen Staatsbürger ihre jüdischen Nachbarn „hauen", sie mit „Knütteln bearbetten" und „den Kerls die Bierseidel an den Kopf werfen". Nach der Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er sich auch durch diese beiden Reden der Anreizung zu Gewaltthätigkeiten schuldig gemacht. Das Landgericht in Berlin hat aber am 19. Februar den Grafen abermals freigesprochen: ■ Die beiden Polizeibeamten, welche die Reden mitangebört hatten, bekundeten nämlich, daß nach ihrem Erachten die von dem Angeklagten gebrauchten Ausdrücke offenbar nur bildlich zu verstehen seien. Die Hörer, welche ausschließlich den gebildeten Classen angehörten, hätten sie auch nur mit Heiterkeit ausgenommen. Das Gericht begründete dann das freisprechende Urtheil damit, daß bei derartig über jedes Maß und Ziel hinausgehenden Ausdrücken für jeden v erst ä n d i g e n Menschen die Möglichkeit, daß der Angeklagte ernst genommen werden könne ausges ch l o s s e n s e i. Die vom Staatsanwalte gegen das freispeechende Urtheil eingelegte Revision wurde in der Verhandlung vor dem Reichsgerichte vom Reichsanwalte für begründet erklärt. „Zu Unrecht, so führte er aus, sei der objektive Thatbestand vom Landgerichte verneint worden. Der Fehler des landgerichtlichen Urtheils bestehe darin, daß der verständig denkende Mensch als Hörer angenommen wird. Verständige Menschen und Publicum seien keine sich deckenden Begriffe. Zu erwägen sei auch, daß nicht die Hörer allein in Betracht kommen, sondern auch die Leser der Berichte über die Reden. Daß alle Zeltungsleser den Kreisen der gebildeten und verständigen Menschen angehören, könne auch nicht ohne weiters angenommen werden. Mit der Möglichkeit, daß die Presse über seine Reden berichten werde, mußte der Angeklagte rechnen. Endlich sei auch noch zu prüfen, welche Wirkung die Reden des Grafen auf die jüdische Bevölkerungsclasse ansüben konnten." Im vollen Einklänge mit diesen Aüsführungen erkannte das Reichsgericht auf Aufhebung des Urtheils und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Landgericht II. München. Sehr lehrreich und für wette Kreise bemerkenswerth wird das Judenthum unserer Zeit durch folgendes Inserat in den hiesigen „Neuesten Nachrichten" illustrirt: Die Unterzeichneten Bankfirmen in München geben hiermit bekannt, daß sie — auch im Interesse ihrer Angestellten — ihre Geschäfte in der Zeit vom 1. Mai bis 15. September an allen Sonntagen, sowie am Himmelfahrtstage, am Pfingstmontag und am Frvhnleichnamstage geschlossen halten: Adler u. Lemle, Baer u.- Auerbach, M. Benjamin, Bernstein u. Fränkel, S. Dispeker, H. Ellenrieder u. Comp. Fränkel u. Selz, Gebr. Gumbel, A. M. u. I. Heilbronner, Herzog u. Meyer, Carl Jenke jr., Max Kampferseck, M. Kappeller, C. Kolb, Max Krämer u. Comp Carl Lang, Simon Lebrecht, Jos. Leuchs, Eugen Loewenstamm, Gebr. Marx. Heinrich u. Hugo Marx, S. Model u. Comp., Reim u. Obermayer, Ruederer u. Lang, E. u. I. Schweisheimer, Sinn u. Comp, Karl Wallach, Wörle u. Wagner. Hiezu bemerkt die „Regensburger Jüd. Zeitung": „Fast alle diese Firmen sind jüdisch. Es ist ja sehr schön, daß sie an diesen christlichen Feiertagen freiwillig den ganzen Tag schließen. Wie steht es aber mit hen jüdischen Feiertagen??" München, 27. Mai. Der verehrte Herr Ludwig W e n n g ärgert sich. Es Paßt ihm nicht, daß der aus China zurückgekehrte Generaldirector der Hamburg - Amerika - Linie, B a l l i n, zur Audienz beim Kaiser befohlen worden ist. Diese Chinareise des Herrn Ballin kommt dem Antisemitenblatt überhaupt nicht recht geheuer vor: „Das Deutsche Reich hat in China einen Gesandten mit mehreren Attaches, verschiedene Consuln und in der Person des „Weltmarschalls" noch einen besonderen Bevollmächtigten. Zu was ging da der unverantwortliche Herr Ballin im Aufträge des Kaisers noch ganz eigens nach China? Sollte das plötzliche „Heimweh" des Grafen Waldersee mit dieser Mission des geheimen jüdischen Kanzlers in Verbindung stehen? Da mag sich der deutsche Michel in Zukunft noch ganz eigenartiger Überraschungen versehen." Das Antisemitenblatt möge sich nur beruhigen. Die „Mission des geheimen jüdischen Kanzlers" war wirklich nur eine rein wirtschaftliche und keine hochpolitische. Oder erblickt das geängstigte Antisemitengemüth etwa in der durch Herrn Ballin in die Wege geleiteten Gründung einer deutschen Gesellschaft zur Beschaffung von Landungsplätzen in Ostasien, von Dockprivilegien in Hankau, ferner eines großen Grundcomplexes in Schanghai eine Gefahr für das Deutsche Reich? Wie die Deutsche Industrie die Thätigkeit dieses Mannes bewerthet, zeigt folgende Auslassung des Organs des Centralverbands deutscher Industrieller, der „Berl. N. N.": „Die neuesten Erfolge des Herrn Ballin zeigen abermals, welch eine hervorragende Kraft die deutsche Schifffahrt und

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