Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 23 (7.6.1901)
- Date
- 1901-06-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 23 Beschuldigung wiederholte, daß die Juden durch planmäßig ins Werk gesetzte Brunnenvergiftungen das große Sterben und Verderben über die abendländische Christenheit gebracht hätten, mit redlicher Mühe zur vollen Klarheit über diese Beschuldigung kommen wollten. Zwei im Jahre 1348 und 1349 an die Stadt Straßburg abgesandte Schreiben lassen eine derartig maßvolle und ruhige Haltung in unruhiger Zeit erkennen, daß der Ton, ganz abgesehen von dem Inhalt dieser Schreiben, schon allein die lebhafteste Bewunderung abzunöthigen geeignet ist. Durch die Freundlichkeit der elsässischen Landesbibliothek in Straßburg habe ich die Königshovener Chronik, die die authentische Quelle für diese beiden Schreiben bildet, benutzen können; dieselbe ist eine vorzügliche Rechtsquelle für den, der ein genaues Bild von der Lage und rechtlichen Stellung der süddeutschen Juden bis zum 17. Jahrhundert gewinnen will. Die Vorfälle sind fast größtentheils ohne Zusätze und Anmerkungen der Chronisten, so wie sie sich in Wahrheit zugetragen haben, mitgetheilt. Wo eine Erläuterung gegeben ist, da geschieht es des Verständnisses halber, nicht um der Ansicht des Chronisten Geltung zu verschaffen. Es kann sich hier nur darum handeln, den Inhalt der beiden Schreiben miteinander zu vergleichen, um dadurch den Beweis zu erbringen, wie wenig Einfluß die immer mehr und mehr verbreitete Beschuldigung der Brunnenvergiftung auf die Kölner Magistratur ausübte. Das erste Schreiben, das an die Stadt Straßburg gerichtet ist, ist gleich höflich wie das zweite und trägt die für mittelalterliche Weitschweifigkeit und Behaglichkeit bezeichnende Ueberschrift: „An die guten und klugen Mannen, Richter, Schöffen und Rathsherrn der Stadt Straßburg unsere geliebten Fceunde". Der erste Brief hat den Zweck, bei der Stadt Straßburg Erkundigungen über die angeblich durch Juden verübten Brunneuvergiftungen einzuziehen. Nichts von Voreingenommenheit, ruhige Unparteilichkeit und zugleich der ernste Wille, die Schuldigen, wer immer sie seien, ohne Ansehung des Standes zu bestrafen, geben sich deutlich kund. Die bezeichnendste Stelle führe ich an, und zwar in der mittelalterlichen Sprache, die ohne Weiteres leicht verständlich ist: „Als bitten wir Eure Freundschaft aufs aller fleißigste und beste als wir können. Ihr wollet in Ansehung unser Dienste c.lles und jedes so Euch von Juden aus gesagt und offenbaret worden, mit allen Umständen, so viel Euch davon Wissens ist oder Wissens seyn kann, uns wieder schreiben durch gegen wertigen Boten, daß wir uns nach dem, was ihr uns wieder zu antworten vermeinen werdet zu richten haben mögen und uns durch bequeme Fürsehungs Mittel von dergleichen Vergifftung verwehren mögen. Gehabt Euch wohl. Geben den sechsten Tag vor dem Fest des Seligen Apostel Thoma. Stadt Cölln/ _____ Wenngleich nun die Chronik die Antwortschreiben Straßburgs an Coelln nicht erwähnt, so ist doch der Inhalt desselben leicht zu errathen, umsomehr, wenn man sich der Ereignisse erinnert, die sich in der Zwischenzeit abspielten. Straßburg fordert von einer Reihe Städte, insbesondere von Chillon, Gutachten ein, die fast alle zu Ungunsten der Juden ausfielen. Es wäre müßig, diese sonderbaren Gutachten kritisch zu sondiren. die Albernheit und offenkundige Erlogenheit der den unglücklichen Juden auf der Folter abgepreßten Geständnisse — der Chronist schreibt „aüquantulum in quaetionem positus, ein wenig gefoltert"! — ist der beste Gegenbeweis, der überhaupt geführt werden kann. Jedenfalls aber verfehlten diese Antwortschreiben, insbesondere die Antworten, die von den Städten am Genfer See einliefen, ihre Wirkung nicht. Die Straßburger Bürgerschaft gerieth in eine furchtbare Aufregung, man fabelte von einer allgemeinen Judenverschwörung, deren Herd Spanien sei; die Rathsleute, die übrigens Grätz in seiner „Geschichte" namentlich aufführt, kamen wegen ihrer maßvollen Haltung in den Verdacht, von den Juden bestochen zu sein. Dazu kam noch, daß die Straßburger Rathsherren ein Schreiben nach Köln sandten, worin sie vermuthlich den Gedanken äußerten, daß sie selbst noch keinen Anhaltspunkt dafür hätten, daß die Juden an der Brunnenvergiftung, sei es direct oder indirect, betheiligt seien. Es müssen nun Gerüchte darüber nach Köln gedrungen sein, daß in Straßburg eine Sinnesänderung nahe bevorstehe und daß die Rathsherren in Erwägung zu ziehen begännen, ob sie der Bolksleidenschaft die Juden zum Opfer bringen sollten; wenigstens ist nur so das zweite Schreiben der Stadt Köln an Straßburg erklärlich. Die einleitenden Höflichkeitsformeln sind noch gesteigert, die Sprache verräth aber in der Hauptsache trotz aller Gewundenheit einen energischen Zug. An dieser Stelle muß ich mich darauf beschränken, den Hauptinhalt wiederzugeben, eine genaue Sette 387 Uebersetzung würde dem Sinne kaum gerecht werden können, eine einfache Wiedergabe der betreffenden Stellen wegen der sprachlichen Schwierigkeiten unverständlich bleiben. Die Kölner Rathsherren theilen zunächst mit, daß auch bei ihnen genau, wie in Straßburg, die Kunde aufgetaucht sei, die Juden hätten die Brunnen vergiftet und bedrohten die ganze Christenheit mit dem Untergang; da sie jedoch bis zur Stunde nicht, den geringsten Anhaltspunkt für, die Wahrheit dieser Behauptung gefunden hätten, so veranlasse sie dieser Umstand zu größter Vorsicht. Auch die Straßburger Rathsherren sollten sich vor jedem unüberlegten Schritt hüten „und daß och in die Juden in uvere stat, (bis daß) ir die rechte Wahrheit vernement, behütet und beschirment getruvelicb also uver voruern getan hant . . . so gedenkent wir, daz wir die Juden von unserer stat von solcher mere wegen nit wellent lassen beleidigt werden." Sie sollten mit an der Ergründung der Wahrheit arbeiten, aber nicht vagen Gerüchten folgen. Es ist ein hohes Maß der Aufklärung, wenn man diesen Ausdruck gelten lassen will, das in den Schreiben der Stadt Köln sich kundthut. freilich blieben diese Rescripte ohne Erfolg. Die Rathsherren zu Straßburg wurden ihres Amtes entsetzt, die Juden verbrannt: die heutige Brandgaffe in Straßburg erinnert an das traurige Ereigniß. Correspondemen. Aus der Sitzung des Vorstandes vom 2. Juni 1901 unter dem Vorsitze des Präsidenten kais. Rathes Klinger. Beginn der Sitzung IO*/. Uhr Vormittags. An Spenden werden bekanntgegeben: Von Herrn Max Ritter von Gutmann für die Armen- Anstalt.K 400.- Legat des Herrn Emil Biederman für Arme ohne Unterschied der Konfession.. 400.— Von Herrn Ignaz Spitzer, anläßlich des Ablebens seiner Gattin für die Chewra-Kadifcha.„30.— „ Herrn Ignaz Spitzer für Arme.„ 70.— Durch Herrn M. I. Jakobson von Herrn Dr. Alfred Sänger und Frau, anstatt eines Kranzes für den l d Waisenverein.„25.— Bon Herrn Julius Sänger und Frau für die Chewra- Kadischa.„ 25.— „ Herrn Julius Löwenthal und Frau für die Chewra- \) Kadischa.. 25.— Frau Johanna Lippmann de Monte und Töchter D für den Verein „Kinderhort".„25.— | „ Frau Katharina Moos für den Gemeindetempel : in Fünfhaus eine Sefer-Thora. Den Spendern wird der Dank votirt. Bor Uebergang zur Tagesordnung gibt der Präsident bekannt, daß sich das Comite, betreffend die Frage der Erbauung eines neuen Tempels, durch Wahl des Herr Reichsrathsabgeordneten Rudolf Auspitz zum Obmann eonstituirt habe. Namens des Comitös für das Organisations-Statut des Siechenhauses berichtet der Referent Herr Dr. Grünfeld, daß das Countern mehreren Berathungen unter Zuziehung der ärztlichen Sachverständigen sich zunächst mit jenen Theilen des Statutes beschäftigt habe, welche der Behörde vorzulegen sind, und zwar: Mit der Dienstinstruction für Aerzte und Wartepersonale in der Versorgungsanstalt und mit der Hausordnung der Siechenabtheilung der Versorgungsanstalt. An der Debatte über diesen Gegenstand betheiligen sich die Herren: Dr. Breuer, Ober-Finanzrath Dr. Rappaport, Reichsratbsabgeordneter Rudolf Auspitz, Theodor R. v. Tauffig, Bicepräsident Dr. Stern und Dr. Steiner. Sohin wird die Dienstinstruction für die Aerzte der Versorgungsanstalt unter Ausschaltung des § 5 der Vorlage, welcher sich nur auf das interne Berhältniß der Aerzte zum Vorstande bezieht, en bloe angenommen, desgleichen die Dienstordnung für das Wartepersonale. Dagegen wird die Beschlußfassung über die vom Comitß bereits durchberathene Hausordnung für die Siechenabtheilung der nächsten Plenarsitzung Vorbehalten. Ueber weiteren Antrag des Referenten Dr. Grünfeld wird die sofortige Concursausschreibung für zwei Hilfsärzte für die Bersorgungsanstalt der israelitischen Cultusgemeinde beschlossen. Vr. Bwch's Morhrnf'chrifr. Manag—i jhjmih