Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 22 (31.5.1901)
- Date
- 1901-05-31
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 372 Dr. Blockes Wochenfchrifl. Nr. 22 ferner die ältesten auf eine Bekanntschaft gerade mit Mittel- und Nordbabylonien weisenden hebräischen Traditionen, endlich das so vielfach gleichartige in der religiösen Ausdrucksweise, wobei ich besonders an die ja gerade in dieser Zeit (den letzten Jahrhunderten vor Chamuragas) entstandenen, zwar neusumerisch abgesagten, aber ganz von semitischen Anschauungen beherrschten babylonischen Bußpsalmen denke. Man könnte, was letztere und die wie von selber zur Vergleichung mit ihnen sich darbietenden hebräischen Bußpsalmen anlangt, mit den modernen Krittlern einwenden, daß ja zu Davids geschichtlichem Charakter derartige aus zerknirschtem Herzen kommende Ergüsse schwer paffen, die betreffenden ihm zugeschnebenen Lieder vielmehr sämmttich später entstanden sein werden. Gerade aber der Kern der Psalmensammlung. Psalm 1—71, enthält viele solcher direct dem David zugeschnebenen Büßlieder, und dieselben etwa erst ins Exil setzen und ihre Verfaffer als dort von babylonischen Priestern beeinflußt denken zuwollen, ist so undenkbar, wie eine ähnliche schon zurückgewiesene Annahme betreffs des historischen Berichtes 1. Moses 14, im Mmst auch noch von keinem alttestamentlichen Forscher vorgeschlagen oder aufgestellt worden. Wie aber, wenn David nicht der erste gewesen wäre, der derarttge Büßlieder gedichtet, sondern ihm schon Muster (sei es nun lirerattsch fixirt oder nur mündlich und in immer neuen Variationen überliefert) Vorgelegen hätten, die natürlich dann, gleich jenen Traditionen über Sinear, Nimrod rc. in die Epoche des Zeltens der Hebräer vor den Grenzen Babyloniens zürückgingen? Diese Annahme als möglich zugegeben, erhebt sich natürlich immer noch die Frage, ob denn die semitischen Nordbabylonier, bezw. die Verfasser der neusumerischen Bußpsalmen, beeinflußt waren von ihren nomadistrenden Nachbarn, oder ob das umgekehrte Verhältnis stattgefunden. Da auch sonst in dieser Zeit Einwirkungen westländischer Cultureinflüffe auf Babylonien bezeugt sind, so die Herübernahme des „Gottes von Martu" oder des Raman (Rimon) ins babylonische Pantheon, was nicht das einzige Beispiel der Art sein wird, so wäre ein Einfluß hebräischer Lieder, bezw. der darin zum Ausdruck gekommenen Anschauungen, auf die religiöse Dichtung der Babylonier, zumal letztere mehr privater Natur war,, durchaus nichts Absurdes; blos der Umstand, daß in solchen Fällen die. herttchende Anschauung stets geneigt ist, die Entlehnung auf Sette der Hebräer zu suchen, beweist natürlich nichts dagegen. Es kann hier nicht genug betont werden und verdient die höchste Md weitgehendste Würdigung, daß die letzten Jahrhundette vor Abraham, wo deffen Vorfahren nördlich von Ur als Nomaden lebten, mit der Zeit zusammenfallen, für welche uns durch das große astronomische Werk der Nordbabylonier der innigste Verkehr und Zusammenhang des Westlandes mit Akkad und Ur in unmißverständlicher Weise bezeugtest." Das treffliche von Dr. Hommel mit Verstandniß Md Sachkenntnis und ohne Voreingenommenheit bearbeitete Geschichtswerk bietet noch viel -es Anregenden und Interessanten; doch war es mir nur darum zu thun, die geehrten Leser dieser Wochenschrift damit bekannt zu machen, welche Quellen dem Bibelforscher neuerer Zeit erschlaffen sind, um mit Hilfe derselben den Inhalt der heiligen Schriften beffer zu erfaffen und ihnen um so mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden. Aber eine andere Frage werden wir damit leichter zu beantworten im Stande sein, nämlich die Frage: Soll das Lesen des Bibeltextes ein Unterrichtsgegenstattd der Schule sein? Ueber die Anttvoä auf diese Frage muß sich jeder denkende Leser klar sein. Der Inhalt der Bibel umfaßt die Geschichte und die Religion Israels; daher dieselbe nicht durch irgend ein anderes Geschichtsbuch, eine sogenannte biblische Geschichte allein,' ersetzt werden kann, sondern die Schüler müffen aus der heiligen Schrift selbst lesen, damit sie mit dem Lehrinhalt dieses ersten Md größten Literaturwerkes innig vertraut gemacht werden: Dabei wäre der Vorgang zu beobachten, daß die Jugend in den ersten drei Schuljahren die biblische Geschichte nach einem guten Lehrbuche kennen lernt, deffen Wahl dem Lehrer zu überlassen ist. Auf dieser Grundlage beginnt im vierten Schuljahre das MbÄesorwobei eine gute Uebersetzung des Ottginaltextes den Schülern 'vorliegen muß. Dabei muß der Lesestoff derart klar gemacht werden, daß 7 der Schüler den religiösen Md ethischen Gehalt der gelesenen SÄlen kennen lernt. Von dem hebräischen Text braucht anfangs Mr «n Nemer Theil, einzelne Verse gelesen zu werden. Später, wenn die Schüler mit der hebräischen Spracht etwas vertraut sind, können mchrere textlich zusammenhängende Satze oder kurze Abschnitte des Hebräischen e'mgeübt werden, so zwar, daß die Schüler im vierten Md fünften Schuljahre den ersten Md zweiten Theil des Pentateuch theils in deutscher, theils in hebräischer Sprache erlernen und den Inhalt richttg erfaßt haben können. Bei dieser Lectüre ist besonders auf die OffenbarMg Gottes näher einzugehen Md überall daran anzuknüpfen, so bei Noah, Abraham, Jakob rc. Im zweiten Buche bildet' Moses Md die OffenbarMg am Sinai den wichtigsten Bestandtheil des zu lesenden Textes. Die Gesetze und Vorschttsten der Thora find göttliche Verordnungen, welche dazu bestimmt sind, den Menschen Gott näher zu bringen, ihm zu dienen und ihn zu verehren. Das Heiligthum, die Priester, die Opfer, der Sabbath, die anderen Feste rc. müssen besonders beachtet werden. Jede gesetzliche Anordnung muß besprochen Md erklärt werden. Kurz, der Inhalt deffen, was aus der Bibel gelesen wird, muß nach jeder Richtung hin besprochen und erklärt werden, derart, daß die Bibel den Schülern ein inhaltlich bekanntes Buch sei und bleibe. Selbstverständlich wird in den weiteren Schuljahren, sei es nun Volks- oder Bürgerschule, Gymnasium oder Realschule, die Bibellectüre fortgesetzt und die für die Schule geeigneten Partien sind auf die angegebene Weise zu behandeln. Es ist nicht meine Aufgabe, ein eigenes Lehrsystem zu entwerfen; ich will nur darauf Hinweisen, wie nothwendig es ist, daß die Heranwachsende Jugend den biblischen Text kennen lernt, um aus demselben den religiösen Gedanken richtig zu erfassen. Sie soll es begreifen, wiffen und einsehen, daß die Religion Israels diejenige ist, ohne die es keine andere positive Religion auf Erden geben kann und wird. Die Juden in Rumänien. Von Saniel Marcus, k (Fortsetzung aus Nr. 17.) IX. Artikel VII. Während diese Unterhandlungen mDeutschland gepflogen wurden, stellte der rumänische Ministerrath die endgiltige Fassung des Artikel VII fest, die er am 24. September auf den Tisch der Kammer legte. Der Artikel beginnt mit der Verkündigung des Grundsatzes, daß die Religion kein Hinderniß in Rumänien bilde für die Erwerbung und Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte und er ordnet im ersten Absatz an, daß die individuelle Naturalisatton nach den Specialgesetzen ebenso von Fremden aller Religionen wie von rumänischen Unterthanen, die nicht als Bürger anerkannt sind, erworben werden könne. Der fünfte Absatz enthält die wesentlichen Bestimmungen des Listenprojectes, von dem Boörescu gesprochen hatte, und lautet folgendermaßen: „Als Bürger werden für dieses eine und einzige Mal die Rumänen ohne Unterschied der Religion erklärt, die sich der Nation assimilirt haben und deren Familien- und Vornamen gleichzeitig mit diesem Gesetze von der Kammer genehmigt worden sind." Von dem Augenblicke, in welchem diese Fassung den judenfresserischen oppositionellen Abgeordneten bekannt wddden war, ging die Aufreizung von Neuem an. Ihre Journale erheben ein endloses Geschrei dagegen, daß man die Inden als „rumänische Unterthanen" bezeichnete, sie forderten von der Regierung, welche sich ihrer lügenhaften Theorie unterworfen hatte, consequent zu bleiben und nicht einem einzigen Juden, welche Verdienste immer er sich erworben haben möge, die Naturalisation zu bewilligen,, wenn er nicht nach den für alle Fremden geltenden Vorschriften sein Naturalisationsgesuch überreicht habe. Die Regierung war dadurch in eine peinliche Lage gerathen, die sich noch ernster als im Juni gestaltete. Sie nährte die Hoffnung, um 0en Preis enormer finanzieller Opfer ein Arrangement des Stroußberg^schen Conflictes*) die Unterstützung Deutschlands zu erlangen und verhehlte sich nicht, daß selbst Fürst Bismarck, wenn sie nicht wenigstens einen Anfang mache, den Artikel 44 des Berliner Vertrages auszuführen, nicht im Stande wäre, Frankreich und England zu veranlassen, daß sie auf die Ausführung eines von ihnen Unterzeichneten Vertrages verzichten. Allein wie sollte man zu diesem Anfang gelangen, wenn die Opposition hartnäckig darauf bestand, auch nicht einem Juden das Jndigenat zu bewilligen, wenn er-nicht vorher das Gesuch einreichte, die Juden aber anderseits kategorisch die Ueberreichung solcher Gesuche ablehnten? *) Die Spercenttge Anleihe für die Stroußberg'sche Eisenbahn- Concession, die fast gänzlich in Deutschland placirt war, hatte-der rumänische Staat garantirt. Trotzdem fand das conservative Ministerium (die Weißen), ebenso auch das liberale Cabinet (die Rothen), das die Concession bewilligt hatte, Vorwände, um die Zahlung der Coupons zu verweigern. Die Rumänen beharrten Mgeachtet der energischen deuttchen Proteste jahrelang auf der Ablehnung, so daß der Werth der Anleihe von 250 Millionen, die zu 75 Percent begeben war, bis auf 8 Percent sank. Das Ministerium Brattanu entschloß sich nun, um die guten Dienste Deutschlands in der Judenfrage zu erkaufen, zu dem riesigen Opfer, die Anleihe um den Preis von SS Percent, also um nahezu den achtfachen Courswerth zurückzukaufen.