Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 22 (31.5.1901)
- Date
- 1901-05-31
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 866 Vr. Bloch's Wochrnfchrifl. Nr. 32 Degradiruug zum Sclaven. Ja, das cauouische Recht verbat gar ausdrücklich die Befreiung von Kirchen- oder Klostersclaven. Weitere Exempla zur Stellung des heiligen Stuhles iu der Sclaveufrage: Die Päpste erkannten sich das Recht zu, unbotmäßige Völker — ganze Völker!! — im Princip zur Sclaverei zu verur: heilen. Nikolaus V. gab dies Recht dem König Alfons von Portugal gegen die Sarazenen, Alexander VI. — Borgia — gab es den Königen von Spanien gegen die unglücklichen. Eingeborenen Amerikas, und Paul III. endlich wollte — freilich ohne alle Erfolge — die armen Engländer die Schuld ihres Königs Heinrich VIII. durch die Sclaverei büßen lassen. Aber selbst italienischen Stammesbrüdern dachte man so liebevolle Behandlung zu. Gregor Xl. will die Florentiner und Julius II. die Venezianer an die Kette legen, und Sixtus V. droht sogar den in Rom weilenden venezianischen Prälaten und Priestern das Loos der Sclaverei an, falls sie wagen sollten, Rom zu verlassen. Auch Cäsar Borgia, der Sohn des Papstes Al^ander VI., verstand keinen Spaß; nach Einnahme feindlicher Städte, so Capuas, behielt er die schönsten Weiber für sich und verkaufte die anderen um billiges Geld nach Rom, wo sie schnell Abnehmer fanden. Noch 1447 konnte ein Francesco Sforza nicht weniger als 10.000 Einwohner Piacenzas als Sclaven verkaufen. Daß im Sclavenhandel irgend etwas Unchristliches liege, das fiel dabei Niemandem ein, denn die Kaufcontracte beginnen regelmäßig mit einem feierlichen „In Christi nomine. Amen“, und das Kaufobject wird thatsächlich als „Ding" angesehen, mit dem der Käufer nach Belieben schalten und walten darf. Die Kaufzeugen sind dabei meistens . ,-r. geistliche Herren, denn sie wie die Klöster sind mit schwarzen und weißen Sclaven beider Geschlechter reich versehen, was mitunter zu mancherlei Aergcrniß führt Und hier ist Professor Zamboni sogar so freimüthig, nach Mutiuelli, Zatta und Anderen in.das geheimnißvolle Dunkel der damals hier und dort blühenden „Nonnsteria duplicia“ oder „Adam und Eva-Klöster" hiueinzuleuchten, allwo laut Chronist Mönche und Nonnen „vivebant si non easte, tarnen eante“. Ein Unfug, gegen den die Republik Venedig wiederholt scharfe Edicte erließ. Das Sclavenmatcrial stammt vom Ende des Quattrocento an vorwiegend aus dem Orient, Rußland u. s. w., und der Handel damit wird nicht nur in Italien, sondern an den Küsten des ganzen Mittelmeeres von Schiffen Genuas und Venedigs betrieben. Ein Handelscentrum befindet sich in Negroponte, wo christliche und muselmanische Menschenjäger ihre Waare austauschen, und die Korsaren ihre „Lager" oder Depots haben. Sehr charakteristisch ist ein Kaufvertrag von 1448, wo — immer „in Christi nomine“ — eine dreizehn jährige Albanesin Eudoxiä um 32 Goldducaten verhandelt wird, „cum libfttate eam possidendi gaiidendi pro anima et corpore judicandi . . . . Viele der nach Italien eiugesührteu Sclaven sind, wie oben erwähnt, Griechen oder Russen, also Christen, was aber wieder nichts verschlägt. Die meisten sind indessen Muselmanen, und ihre Spuren leben noch heute in zrchllosen Familiennamen Italiens fort, so iu Saraceni (verbreitetes Geschlecht in Treviso), Tur co und Turchi, Moro, Moroni rc., Morosini, Donati (gleich iibertate donati, freigelaffen), Donatelli (also wäre der große Dom a t e l l o von Sclavenabstammung gewesen!?) Ru f s i oder R o s s i (Russen), Neri, N eg r i, Nigr^n(gleich ah ancilla Nigra), Pagano, Paganini, Sch rar o, Liberati, Franchi, Franchetti, Unghero, Tartaroni und dergleichen. Der An- und Verkauf dieser lebenden Waare geht genau so vor sich, als handelte es sich um Thiere; in den Kaufverträgen wird stets bemerkt, wie sie körperlich beschaffen, ob sie keine geheimen Leiden (speciell Epilepsie) besitzen, endlich ob sie ^stuben-" und „bettreiu" seien; außerdem werden sie gestempelt, und zwar meist im Gesicht, an Stirn, Schläfe oder gar Nase. Die Preise schwanken sehr. Im Jahre 1579 zahlt der Kaufherr Valentins Quarche zu Bari für eine Sclavin 32 Ducaten, eine andere, sechzehnjährige kostet um dieselbe- Zeit 25 Goldthaler. Ein vierzehnjähriger Mulatte kostet 44 Ducaten, ein zwanzigjähriger Mohr 60, ein dreizehnjähriger Mohr 70, eine dreizehnjährige Mohrin 115, ein achtundzwanzigjähriger, der lesen und schreiben kann, 100, eine dreißigjährige „Weiße" 80, eine zweinndzwanzigjährige Türkin mit ihrem in Bari geborenen Kinde 110, eine elfjährige Türkin 125 u. s. w. u. s. w. Viel begehrt waren natürlich die Frauen (vergleiche die oben erwähnten Besitztitel), und aus den von Professor Carlo Mafia veröffentlichten Documenten des Archivs von Bari geht hervor, daß insbesondere Magistratspersonen und Eleriker eifrige Käufer waren. So erfahren wir, daß zum Beispiel der Bischof von Cava am 17. Februar 1662 in Bari eine weiße türkische Sclavin von 20 Jahren Namens Cammera für sich kaufen ließ. Der letzte „Türkensclavc" in Italien wird 1812 erwähnt, wo ein „rechtskräftig" von einem Schiffscapitän an den Fürsten Petrülla-Palermo verkaufter Mohr sich taufen ließ, seinem Herrn entfloh und in die neapolitanische Marine eintrat, um auf Befehl des Königs Ferdinand III. dem Fürsten als sein Sclave wieder ausgeliefert zu werden. . . Eine bis in unsere Tage reichende letzte Reminiscenz dieser Art des Sclavenhandels aber war die Beschaffung der sogenannten „Soprani" für die päpstliche Capelle. Nachdem der fortschrittlich gesinnte Clemens XIV. (Ganganelli) einige Jahre vor der französischen Revolution die Verstümmelung von Sclaven für die ganze Christenheit verboten, war das musikalische Rom wohl oder übel auf orientalischbyzantinisches Sängermaterial angewiesen, das allerdings unter späteren Päpsten theilweise wieder in Italien selbst ergänzt ward;' ein Brauch, d'er erst nach Beseitigung des Kirchenstaates endgiltig aufhörte. So mag denn wohl der jetzt pensionirte Maestro Mustafa, der greise Capellmeister des Vaticans, das letzte Ueberbleibsel eines Systems sein, das noch bis ins 19. Jahrhundert hinein in dem Mutterlande der römischen Kirche geblüht hat. Daß die Juden und ihr Talmud daran Schuld wären, wird erst durch eine antisemitische Wissenschaft nachzuweisen sein. Historische Commifstvn. (Rede des Cultusvorstehers Direktor Simon in der öffentlichen Sitzung des Cultusvorstandes. vom 21. Mai 1901.) Die Ausführungen des Herrn Referenten sind so erschöpfend, daß ich eigentlich das Wort nicht ergreifen müßtet ich folge jedoch der Aufforderung von maßgebender Seite, um auch meinerseits die Einsetzung der sogenannten Vorcommission zu befürworten, welche die Bestimmungen für die Arbeiten der ständigen historischen Commission zu treffen haben würde; und ich will es gleich freimüthigbekennen, es handelt sich blos um eine Theilzahlung, eine Abschlagsleistung auf eine große Ehrenschuld. Meine Herren! Wir haben nicht nur eine große Vergangenheit, sondern unsere ganze Existenz, die Existenz der jüdischen Religionsgemeinschaft fußt auf großen historischen Ereignissen, wie ich nicht weiter auseinanderzusetzen brauche. Wir sind überdies ein Volk von Historikern; wir haben der Menschheit-das älteste Geschichtsbuch, den Pentateuch und die ersten Propheten, gegeben; die „Chronik" und manches verloren gegangene Buch sind dem Bedürfniß nach Festlegung historischer Thatsachen entsprungen in Befolgung des Zurufes des größten aller Lehrer: „Frage Deinen Vater, er wird es Dir sagen; Deine Aeltesten, sie werden es Dir künden." Meine Herren! Die größte Cultusgemeinde des Reiches und eine der größten der Erde, welche einen mustergiltigen Gottesdienst, musterhafte Wohlthätigkeitsanstalten besitzt, was hat sie denn bisher für die Wissenschaft überhaupt und für die Geschichte der Juden im Besonderen' gethan? Mit der Beittagsleistung zu den Erhältungskosten des Seminars und des dürftig gehaltenen