Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 21 (24.5.1901)
- Date
- 1901-05-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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>■■ 21 dr« Blockes WochMMMr. Sette m aus dem Steuersäckkl der Cultusgemeinde zu zahlen, bedurfte es nicht einer Reise nach Berlin, Frankfurt a. M. u. s. w. Nach einer eingehenden Aufklärung durch den Obmann der I. Section Herrn Dr. Maximilian Steiner wurden die Anträge des Referenten mit großer Majorität angenommen. Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Antrag der I. Section: Grundsätze für die Verleihung vonSubventionen an Bethausvereine. Den Wortlaut des Antrages in seinen 8 Paragraphen kennen unsere Lestr aus der letzten Nummer der „Österreichischen Wochenschrift." Auf die Durchführung einer Generaldebatte wird verzichtet. Zu Z 1 sprechen: I. Bicepräsident Dr. Alfred Stern, Theodor Ritter von Taussig, Director Simon und II. Bicepräsident Dr. Gustav K o h n, welche verschiedene Abänderungsanträge Vorbringen. Referent Herr Dr. Maximilian Steiner vertheidigt den Sections-Antrag, der sodann mit Majorität zum Beschluß erhoben wird. Zu § 2 sprechen die Herren Cultusvorsteher Wilhelm K u f f n e r, Theodor Ritter von T a u s s i g. Reichsraths-Abgeordneter Rudolf Auspitz, Dr. Markus Spitzer und der Referent Dr. Maximilian Steiner. Der Paragraph wird sodann genehmigt. § 3 erhält nach einer eingehenden Debatte, in welcher die Herren Cultusvorsteher Theodor Ritter von T a u s s i g, Dr. Alfred Berger, Hermann E l t b o g e n, Theodor Ritter von Goldschmidt, I. Bicepräsident Dr. Alfred Stern, II. Bicepräsident Dr. Gustav K o h n wiederholt das Wort ergriffen, folgende, von Herrn Theodor Ritter von Taussig beantragte Fassung : „5)ie Höhe der Subvention darf ein Viertel der sonstigen normalen Einnahmen des vorausgegangenen Jahres nicht übersteigen." § 4 gelangt zur Annahme mit dem Amendement des Cultusvorstehers Herrn Commercialrathes I. Weil: „daß die zu gewährende Subvention hinreiche, den weitern Betrieb zu sichern." Zu § 5 wünscht kaiserl. Rath Wilhelm Pollak, daß es nach: „Die Gehalte und sonstigen Bezüge des Bethausvereines" noch heißen soll: „Dem Bethausvereine obliege die Anzeigepflicht bei eventuellen Neuanstellungen von Rabbinen und Cantoren". Redner fügt hinzu: Ich beantrage dies nicht, um die Freiheit der Bethausvereine zu beschränken, sondern um Kenntniß zu haben, daß von den Bethausvereinen würdige Functionäre, zur Wahrung der Würde der Functionen nach Außen hin, angestellt werden. Die sich stets mehrenden Bestrebungen der einzelnen Bethausvereine, sowohl Hochzeiten als Leichenbegängnisse selbstständig durch ihre Functionäre verrichten zu lassen, legen es dem Cultusvorstand nahe, sich doch irgendwelchen Einfluß auf die Qualität dieser zu erwählenden Functionäre vorzubehalten. Dadurch wäre vielleicht auch die anzustrebende Gleichmäßigkeit in der Gebet-Ordnung mit der Mutiergemeinde — selbstredend ohne irgend welche Beschränkung oder Einflußnahme auf die Freiheiten der Orthodoxen — herbeigeführt. Die Anträge des kaiserl. Rathes Wilhelm Pollak werden von dem Referenten bekämpft und bei der Abstimmung abgelehnt. § 6 wird ohne Debatte zum Beschluß erhoben. Zu § 7 beantragt Oberfinanzrath Dr. Rappaport folgende Fassung: „Jede Veränderung, betreffend das Betlocal oder die Bethausordnung, ist an die Genehmigung des Cultusvorstandes gebunden." Diese Fassung wird nach einer eingehenden Debatte, in welcher die Herren Dr. Alfred Berger und Doctor Spitzer das Wort ergreifen, mit Majorität genehmigt. ß 8 erhält, nachdem die Herren Oberfinanzrath Doctor Rappaport, Wilhelm K u f f n e r, IL Bicepräsident Doctor G. K o h n und Commercialrath Weil das Wort ergreifen, folgenden, von Oberfinanzrath Dr. Rappaport beantragten und vom Referenten Dr. Maximilian Steiner befürworteten Wortlaut: „Die Bestimmungen der §§ 1, 2. 3 und 4 finden auf Vereine, die bereits im Genüsse von Subventionen sind, keine Anwendung". Der Gegenstand ist somit erledigt. Beim dritten Gegenstand der Tagesordnung: Wahl des Comitös zur Behandlung des Antrages Stern, betreffend den Tempelbau in der Innern Stadt, macht der Präsident kaiserl. Rath K l i n g e r infolge der ihm übertragenen Mission den Vorschlag, nachstehende Herren in das Comitö zu entsenden: Dr. Alfred Stern, Reichsrathsabgeordneter Rudolf A u s p i tz, Salo C o h n, Architett Max Fleischer, Baurath Theodor R. v. G o l d s ch m i d t, David R. v. G u tm a n n, kaiserl. Rath Moriz Hirsch, Emil Horner, Moriz Edler^v. K u f f n e r, Leopold v. L i e b e n, Ober-Ingenieur Arthur Edler v. Mises, Commercialrath Leopold Pollak, Baurath Wilhelm Stiaßny, Oberbaurath Sigmund Taussig und Director Theodor R. v. Taussig. Cultusvorsteher Architekt Max Fleischer richtet an die Collegen die Bitte, von der Wahl seiner Person abzusehen. Der Vorschlag des Präsidenten wird jedoch einstimmig 6n bloc angenommen. Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildet der Antrag der II. Section auf Errichtung einer historischen Commission. Berichterstatter Herr Doctor Maximilian Steiner erstattet nachstehendes, hochinteressantes Referat: „Kein Bolksstamm der Welt hat eine interessantere Geschichte als der jüdische, und kein Volk kennt seine eigene Geschichte so wenig als das jüdische, und keine jüdische Gemeinde hat sich so wenig um ihre Vorfahren gekümmert als die Wiener Cultusgemeinde. Nur so ist es zu erklären, daß der Cultusvorstand vor 2 Jahren das Regierungs-Jubiläum des Kaisers durch Abfassung einer Geschichte der Juden in Oesterreich feiern wollte — eine Geschichte die ein fortlaufendes Martyriologium bildet vom frühem Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. Sollten etwa die Judenbrände von Krems und Wien, die Judenvertreibungen von Wien (1670) und Prag (1775), das Juden-Amt unter Laroze - Ledtinizky. der Proceß von Tisza - Eszlar - Polna als Ruhmestitel der österreichischen Regierungen dargestellt werden? Nun, welche Auffassung der Geschichtswissenschaft zeigt es, daß man die Abfassung einer Geschichte improvifiren lassen wollte, ohne daß hiefür auch nur die bescheidensten Vorarbeiten bestünden? Seit Joseph Wertheimer 1841 die kühne That gewagt hatte, trotz Polizei und Censurhofstelle in seinem berühmten Werke: „Die Juden in Oesterreich" der Welt zu zeigen, was für ein Los unseren Vätern und uns selbst in Oesterreich beschieden war, ist für die Pflege der Geschichte hier zu Lande so viel als Nichts geschehen. Wertheimer hatte durch den christlichen Historiker Kallenbeck den Anfang zu Archivstudien auf diesem Gebiete machen lassen — mit so merkwürdigem Erfolge, daß man die seitherige Vernachlässigung kaum begreifen kann. Unser Religionslehrer Gerson Wolf, ein Autodidact ohne wissenschaftliches Rüstzeug, hat allerlei interessante Materialien und Monographien zu Tage gefördert, ein tüchtiger Gelehrter Herr Schweinburg- Eibenschütz hat sich die Mühe genommen, einige wichtige Momente aus einem niederösterreichischen Städte-Archiv zu veröffentlichen, und der geniale David Kaufmann hat mit seinen Schriften „Die letzte Vertreibung der Juden aus Wien", und „Samson Wertheimer" den Anfang einer auf streng wissenschaftlicher Forschung beruhenden populären Darstellung gemacht; er war eben im Begriffe, die durch den Bienenfleiß unseresvortrefflichen Collegen Dr. Grünfeld beigestellten photographischen Jnschriftcopien des Seegasse-Friedhofes zu einer Geschichte der Wiener Judenschast zu gestalten, als ihn der Tod abberief. Es ist typisch für das geringe Interesse, das man in Wien an der historischen Forschung nimmt, daß das merkwürdige Wiener Memorbuch, das uns aus Fürth leihweise zugesendet wurde, hier keine Verarbeitung fand, und als der gelehrte Fürther Rabbiner dasselbe in der Grätz-Fränkel'ichen Monatsschrift vorläufig behandelte, der bezügliche Aufsatz in Wien unbekannt geblieben ist. Weit besser erscheinen die analogen Zustände in anderen Großgemeinden. Der Deutsch-jüdische Gemeindebund hat seinerzeit eine historische Commission begründet, welcher neben bedeutenden jüdischen Gelehrten die Koryphäen der deutschen Historiker angehörten. Diese Commission, obschon nur durch fünf Jahre tdätig, hat Ausgezeichnetes geleistet, Regesten für die Gräuelzeit der Kreuzzüge aufgestellt, durch Publication der Kölner Schreizes-Urkunden der jüdischen Culturgeschichte wichtigste Bausteine geliefert und durch Bearbeitung von Memorbüchern und Familienurkunden überreiches Material nutzbar gemacht. Hiezu muß constatirt werden, daß die radicale Umkehr der Anschauungen über jüdische Geschichtswissenschaft leider zumeist christlichen Gelehrten zu danken ist, wie S t o b b e, D ö ll i n g e r u. A., auch dem Kunsthistoriker Weber, der an den symbolischen Doppelstatuen „Kirche und Synagoge", welche sich