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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-05-24 · 21 (24.5.1901) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
21 (24.5.1901)
Date
1901-05-24
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 356 Dr. Vloch's WochrnfitzrM. Nr. 21 An Spenden sind eingelaufen: Bon Herrn Albert S. Freiherrn von Rothschild zu Händen des Präsidenten anläßlich der Lar-Mrwab-Feier seines Sohnes für bestimmte Wohlthätigkeitsanstalten beziehungsweise Bethausfunctionäre X 4000. Weiters von Herrn Dr. Alfred Stern für Arme X 100. Bon C. anläßlich des Sterbetages der Mutter für zwei würdige Familien X 100. Bon Herrn Heinrich Fei gl, für Arme X 50. Bon Herrn Moriz Brüll, anläßlich der Vermählung seiner Tochter für verschiedene Wohlthätigkeitsanstalten L 50. Bon Frau Clara Landau für den Verband zur Unterstützung armer israelitischer Wöchnerinnen K 40. Von Herrn Eduard G r e t s ch für die Armenanstalt X 8. Bon Herrn Friedrich Sueß sen. für das Altersversorgungshaus 60 Flaschen Mineralwasser. Der Präsident kais. Rath K l i n g e r macht Mittheilung von einer Zuschrift der Llbewra-XadiseLa, der zufolge die Amtsdauer zweier Mitglieder des Bereinsvorstandes, der Herren S. Heit und Adolf Rosenbaum, ablaufe. Der Präsident beantragt, die Neuwahl sofort vorzunehmen, obwohl der Gegenstand nicht auf der Tagesordnung steht. Der Antrag wird genehmigt. Bei der hierauf erfolgten Wahl wurden die Herren S. Heit und Adolf Rosenbaum einstimmig mit dem Mandate als Vorsteher der Chewra-Xadischa wieder betraut. Der Präsident gratulirt der Gemeinde und der Chewra- Xadischa zu der Wiederwahl dieser verdienstvollen Und opferwilligen Männer. Nach Uebergang zur Tagesordnung erhält Cultusvorsteher Herr Dr. Alfred Berger zur Berichterstattung über die Regelung der Koscherfleisch-Frage das Wort. Dr. Berger erinnert daran, daß die Regelung der Koscherfleisch-Frage den Vorstand bereits seit einer Reihe von Jahren beschäftigt. Wiederholte Organisationsversuche wurden eingeleitet, ohne einen Schritt weiter zu kommen. Erst als im letzten Jahre das Rabbinat die Angelegenheit in die Hand genommen, wurde sie mit Erfolg ein bedeutendes Stück vorwärts gebracht. Die in Angriff genommene Organisation theilt sich erstens in die Schächterfrage, zweitens in die Beaufsichtigung des Fleischverkaufes. Der erste Theil der Organisation ist nahezu vollendet. Die Schächter sind von der Abhängigkeit, in welcher sie bis nun zu den Fleischhauern, als ihren Brotherren, standen, befreit; sie sind unmittelbar in den Dienst der Gemeinde getreten und üben ihr Amt aus unter Garantie des Rabbinates. Die Schächter werden von der Caffa der Cultusgemeinde bezahlt und sind somit den Fleischhauern gegenüber unabhängig. Die letzteren zahlen an die Cultusgemeinde eine Gebühr, von welcher die Schächter honorirt werden. Der zweite Theil, die Beaufsichtigung des Fleischverkaufes, ist sehr schwer zu ordnen, weil es alteingewurzelte Mißbräuche zu beseitigen gilt. Das erfordert große Opfer. Nicht blos von den Interessenten, sondern auch von der Cultusgemeinde. Anderwärts bringt die Regelung der Koscherfleisch-Frage größere Einnahmen, uns erwachsen aus dieser Organisation lediglich Ausgaben. Auch Berlin zahlt einen Zuschuß, in Budapest dagegen bringt das Koscherfleisch bedeutende Einnahmen. Wollten wir bei dieser Regelung Einnahmen erzielen, so würde das eine Preiserhöhung des Koscherfleisches mit sich bringen, was eine ungerechte Belastung gerade der ärmeren Leute wäre. Mit der Regelung der ganzen Angelegenheit hat die l. Sektion das Rabbinat betraut, und dieses hat nunmehr berichtet, daß der erste Theil der Aufgabe nahezu gelöst sei. Schwierigkeiten dagegen begegnet die Regelung des Fleischverkaufes. Als Garantie verlangt das Rabbinat ein separirtes Local und eine verläßliche Auffichtsperson, das heißt die Bestellung eines eigenen, zuverläffigen Maschgiach. Ein Theil der Gewerbetreibenden ist bereit, den Forderungen Rechnung zu tragen und hat sich einverstanden erklärt, jährlich ein Pauschale von X 1000 zu den Kosten beizusteuern. Allein die X 1000 reichen nicht hin, einen Maschgiach zu honoriren; die Gemeinde muß deshalb einen Zuschuß leisten, und die I. Sektion beantragt, hiesür einen Betrag von X 10.000 zur Verfügung zu stellen, d. h. jene Reservepost zu bewilligen, welche bereits in das Budget zu diesem Zwecke eingestellt erscheint. Referent befürwortet eingehend diesen Antrag noch besonders mit dem Hinweis darauf, daß in einzelnen Bezirken wenig Glaubens genoffen wohnen, wo es ganz unmöglich sei, den Gewerbetreibenden die ganze Last der Kosten aufzuerlegen, und bittet, die Sectionsanträge zu genehmigen. Cultusvorsteher Ober -Ingenieur Edler von Mises unterstützt nachdrücklich die Anträge des Referenten. Die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Gemeindemitglieder ist unsere gesetzliche Pflicht. In allen Gemeinden wird der Koscherfleisch-Frage die sorgfältigste Aufmerksamkeit zugewendet. Die von der Sektion geplanten und in Vorschlag gebrachten Einrichtungen bestehen in vielen Großgemeinden des Deutschen Reiches seit Jahrzehnten und bewähren sich vorzüglich. Wir haben die Reise nicht gescheut, um die Einrichtungen an Ort und Stelle zu studiren. Das Comitö hat lange Berathungen gepflogen, mit allen Interessenten eingehend conferirt, ehe es daran ging, den Schächter von dem Fleischhauer unabhängig zu machen. Nur so ist der Schächter in der Lage, sein Amt gewissenhaft auszuüben und den strengsten Anforderungen zu genügen. Wir übernehmen' ihn in den provisorischen Dienst der Gemeinde und stellen ihn unter Aufsicht des Rabbinats. Nach dieser Richtung hat Herr Rabbinats- Affeffor Mayersohn eine sehr ersprießliche Thätigkeit entwickelt, für welche wir ihm Dank und Anerkennung zollen müssen. Es mögen manche Unzukömmlichkeiten unterlaufen sein, allein sobald das Rabbinat davon Kenntniß erhielt, wurde den Beschwerden Rechnung getragen. Schächter, die nicht genug Kenntniß und Erfahrung haben, sind freilich sehr unzufrieden, im Großen und Ganzen indeß ist die Schächterfrage in der günstigsten Art als gelöst zu betrachten. Es bleibt noch die Ordnung der Angelegenheit der Fleischhauer und der Selcher, und auch dieser werden wir näher treten. Redner befürwortet die einstimmige Gutheißung der Sectionsanträge. Cultusvorsteher Oberfinanzrath Dr. Rappaport erbittet sich Aufklärung über die Anzahl der anzustellenden Maschgichim, über die Höhe der Honorirung derselben, und was geschehen wird nach Ablauf des Provisoriums, wenn sich die Einrichtung nicht bewähren sollte. Referent Dr. Alfred Berger: Das Rabbinat hat eine Liste der Maschgichim vorgelegt, deren Namen aber nicht in der öffentlichen Sitzung verlesen werden können. Der Zuschuß der Cultusgemeinde zur Honorirung der Maschgichim variirt zwischer X 400 und X 600 pro Jahr. Die Vereinbarungen sind provisorische und die endgiltige Beschlußfassung bleibt jederzeit dem Plenum Vorbehalten. Cultusvorsteher Dr. Markus Spitzer:. Die Angelegenheit ist zweifellos sehr wichtig und er werde auch für die Sectionsanträge stimmen, müsse aber gleichwohl hervorheben, daß die Frage im Plenum überhaupt noch nicht verhandelt worden und die Principien der neuen Ordnung keiner Borstandsberathung unterworfen waren. Er will sich den Vorwurf nicht zuziehen, das Werk gestört zu haben, er wünscht aber eine Regelung der Angelegenheit derart, daß alle öffentlichen Interessen berücksichtigt und keine Privat-Jnteressenten geschädigt werden. Der Präsident, kaiserl. Rath Kling er sieht sich veranlaßt, zu constatiren, daß der Vorredner, Herr Dr. Marcus Spitzer, Mitglied der ersten Sektion ist und ebenso Mitglied des Koschersieischcomitßs, somit an allen Berathungen über diesen Gegenstand theilzunehmen in der Lage war. Cultusvorsteher Herr Theodor Ritter von T a u s s i g erachtet es als selbstverständlich, daß die Maschgichim nicht in den Status der Beamten oder Bediensteten der Gemeinde einzureihen sind. Cultusvorsteher kaiserl. Rath Moriz Hirsch gibt der Meinung Ausdruck, daß die in das Budget eingestellte Post von 10.000 Kronen zum Zwecke der Organisirung der Koscherfleisch-Frage nur als einmalige Ausgabe und nicht als jährlich wiedzrkehrende gedacht war. Ober-Ingenieur v. Mises wendet sich gegen Dr. Markus Spitzer: Im Jahre 1899 hat sich das Plenum mit dieser Sache beschäftigt. Ueber unsere Reise nach Berlin erstatteten wir damals schriftlichen Bericht, und das Comits erhielt eine bestimmte Direktive für seine Arbeiten. Referent Dr. Alfred Berger erinnert daran, daß in der Sitzung vom 4. Mai 1899 bereits ein Credit von fl. 6000 für diesen Zweck eingeräumt war, ohne daß man denselben in Anspruch nahm. Daß Privatinteressen geschont werden sollen, ist selbstverständlich, sonst hätten wir ja gar keine Ausgaben. Cultusvorsteher kaiserl. Rath Moriz Hirsch betont nochmals, daß die Post von 10.000 Kronen zum Zwecke der Organisation nur als einmalige Ausgabe gedacht war. Anderwärts bildet das Koscherfleisch eine Einnahmsquelle; uns soll es wenigstens nichts kosten. Wegen des Kunststückes, das Deficit

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