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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-05-24 · 21 (24.5.1901) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
21 (24.5.1901)
Date
1901-05-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 354 Dr. Bloch's WocheNschrffkL Nr. 21 In späteren Jahrhunderten hat man von katholischer Seite versucht, die Echtheit dieses Concildecrets zu bestreiten, und ist wenigstens öffentlich nicht mehr gelehrt worden, daß Katholiken den Ketzern nicht, Wort zu halten brauchen. Daß aber der Papst unter gewissen Umständen nicht verpflichtet sei, die als Cardinal seinen Collegen gegenüber eingegangenen Verpflichtungen zu halten, das behauptet der katholische österreichische ProfessorDr. Ludwig Pastor in seiner Geschichte der Päpste. (Bd. II, 295.) Da wir aber mit diesen Darlegungen den „Los von Rom"-Antisemiten nicht Vorschub zu leisten beabsichtigen, so wollen wir noch Einiges über die Eidestreue bei den edelsten der Arier, den Germanen, hinzufügen. „Im Allgemeinen", sagt Freytag in seinen „Bildern aus der deutschen Vergangenheit", „hatte der Eid unter den Vornehmen von seiner Kraft verloren und das neue Christenthum vermochte nicht, ihm größere Festigkeit zu geben. Wenn ein Merovinger den andern schwören ließ, daß dieser niemals etwas gegen chn unternehmen wolle, so hals ihm das sicher wenig. Häufig wußte der Schwörende sich dem Eide dadurch zu entziehen, daß er ihn dem Wortlaut und nicht dem Sinne nach erfüllte." Und doch gab es zur Merovingerzeit noch keine Jesuiten. „Wenn der Franke falsch schwört, was ist da Neues dabei, da er deü Meineid als eine gewöhnliche Redensart und nicht als Verbrechen betrachtet", sagte schon im fünften Jahrhundert der Presbyter Salvianus im vierten Buche äs Providentia. Und ebenso sagte Prokopius in seiner Geschichte des Gothenkrieges „die Franken sind ein Volk ohne Treue und Glauben". Von König Guntram sagt der Bischof Gregor von Tours, er sei ein braver Mann gewesen, nur habe er nie was er eidlich zusagte, gehalten. Um sich gegen Meineid zu sichern, ließ man auf Reliquien oder in der Kirche beim Grabe eines Heiligen schwören; manchmal begnügte man sich nicht mit einem Eide, sondern ließ in mehreren Kirchen den Eid wiederholen. Aber die biederen Franken wußten sich zu helfen: Ebroin, der Majordomus von Neustrieu, schwur dem Herzog Martin von Austrasien auf einer Kiste mit Reliquien Sicherheit und ermordete ihn dann (am Ende des siebenten Jahrhunderts), Mit ihm hatten zwei Bischöfe geschworen, nachdem sie heimlich die Reliquien aus dem Kästchen entfernt hatten. Ein Schwur auf einem leeren Kästchen hat selbstverständlich nicht den geringsten Werth. Wegen eines Schwertes oder eines Jagdfalken falsch zu schwören, war etwas ganz Gewöhnliches. Carl der Große beklagte sich über die Geistlichen, welche durch Geld zu falschen Zeugnissen und Eidschwüren verleiten oder Verwalter anstellen, die sich aus einem Meineid nichts machen, wenn er nur Geld einbringt. Um dem immer mehr bei seinen braven Germanen überhandnehmenden Uebel zu steuern, verordnete Carl, daß man dem Meineidigen die Hand abhauen solle. Aber er sah sich bald genöthigt, die Umwandlung der Verstümmlung in eine Geldstrafe zu gestatten. Wahrscheinlich wäre sonst Mangel an Händen im Frankenreiche eingetreten. Durch Meineid gewann der Abt von Kempten um 1123 einen wichtigen Proceß gegen seine Bauern. Von Gewissensbissen geplagt, wendete er sich dann an den Papst, der ihn, nachdem er gebeichtet hatte, von seinen Sünden lossprach. Den armen Bauern wurde aber das ihnen durch den falschen Eid Entzogene nicht wiedererstattet?). Ueber die falschen Schwüre französischer Geistlicher beklagte sich noch Papst Leo X. am Anfänge des sechzehnten Jahrhunderts?) Doch wir können hier nicht alle arisch-christlichen Meineide der letzten Jahrhunderte aufzählen. Sagtedoch ein nichtjüdisches Blatt vor einigen Jahren gelegentlich der in Baiern ') Dr. W. Zimmermann, Geschichte des großen Bauernkrieges, Stuttgart 1856, I. S. 9—12. ') Bei Jlaynald Annales a 1516, Nr. 12. geführten Untersuchungen über die von den Bauern beim sogenannten „Haberfeldtreiben" verübten Gewaltthätigkeiten: „Die Meineide, welche bei Untersuchungen wegen Haberns geschworen wurden, werden kaum zu zählen sein." Und erst vor wenigen Wochen berichtete die „Münchener Allgemeine Zeitung" (Abendblatt vom 27. April), daß bei der eben am Landgericht München beginnenden Schwurgerichtsscssion „wie gewöhnlich die Meineidsverbrechen voranstehen." Sie bilden gerade ein Drittel aller zur Verhandlung kommenden Fälle. - Wie viel Meineide bei dem sogenannten Ritualmordprocesse in Könitz geschworen wurden, können wir nicht wissen; wir sind ja nicht so wunderbar weitsichtig wie der aus dem Hilsnerprocesse wohlbekannte Zeuge Peschak. — Verurtheilt wurde in Könitz nur ein Jude, obwohl ihm der wissentliche Meineid nicht bewiesen wurde. N. Vom Jahrmarkt des Lebens. Zur Kol-Nidre-Hehe. Geehrter Herr Redacteur! Mit Rücksicht auf die häufigen Angriffe der Organe der christlich-socialen Partei auf das Kol-Nidre dürfte es für Ihre Leser von Interesse sein, zu erfahren, daß nach der päpstlichen Jubiläumsbulle den Beichtvätern das Recht verliehen wurde, Gelübde in andere gute Werke zu verwandeln. Ich habe zwar die Bulle „Temporis quidam“ vom 25. December 1900 nicht im Wortlaut gesehen, citire aber nach der unzweifelhaft verläßlichen „Theologisch-praktischen Quartalschrist" Band 54, S.435, wo es heißt: „Ebenso kann der Beichtvater alle Gelübde, wenn sie auch mit einem Eide bekräftigt oder dem apostolischen Stuhle Vorbehalten sind, (die Gelübde der Keuschheit, das Gelübde, in einen Orden einzutreten, und jene, wo es sich um den Schaden eines Dritten handelt, ausgenommen), in andere gute und heilsame Werke umändern." Diese päpstliche Lehre von den Gelübden deckt sich vollkommen mit dem Gesetze des Schulchan-Aruch, Joreh-Deah, 211, 4., wo ebenfalls bei der Lösung von Gelübden verlangt wird, daß iie das Interesse eines Dritten nicht schädigen. Der Unterschied liegt lediglich in der Form, insoferne, als das jüdische Gesetz keine Beichtvater-Facultäten kennt. Ergebenst Cincinnati, 5. Mai 1901. G. Deutsch. Die Wiener Corruption. Die Wiener antisemitischen Blätter beschäftigen sich derzeit sehr eingehend mit der angeblichen Corruption in Frankreich unter dem derzeitigen Ministerium und wissen hierüber allerlei Nachrichten zu verbreiten. Dieselben schweigen aber gänzlich über die elenden Bübereien in den Wiener antisemitischen Corporationen. Ueber die Defraudation in der Tischlergenoffenschaft wird gemeldet: In Hamberger's Saallocalitäteu „zur blauen Weintraube" in Margarethen fand Sonntag eine von der Gewerkschaft der Tischlermeister Wiens einberufene Versammlung statt, die äußerst zahlreich besucht war. Tischlermeister Krona st erstattete sein Referat über die Defraudationen in der Genossenschaft der Tischlermeister Wiens. Eingangs seiner Ausführungen besprach er die scandalösen Vorgänge in der letzthin stattgehabten Genossenschafts-Versammlung. Von nun an, betonte der Redner, werde er sich zu den Versammlungen in der Tischlergenoffenschaft stets zwei Wachleute mitnehmen, da ein anständiger Mensch dort seines Lebens nicht sicher ist. Was die Defraudationen in der Tischlergenoffenschaft und in der obligatorischen Meister-Krankencaffa anbelangt, so können diese nicht mehr abgeleugnet werden. Die erste Defraudation bestätigte der Vorsteher Jedliczka selbst und die zweite wurde von seinem Parteigenossen, dem Genossenschafts-Ausschuß Wanderer in einer öffentlichen Versammlung zugegeben. Während man die genossenschaftliche Defraudation durch falsche Buchungen vertuschen wollte, deckte man den durch die Defraudation in der obligatorischen Meister-Krankencassa verursachten Schaden dadurch, daß man krankenMitgliedern einfach das Krankengeld vorenthielt. (Stürmische Entrüstungsrufe.) Die Tischlermeister Wiens müssen alle ihre

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