Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 21 (24.5.1901)
- Date
- 1901-05-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Sir. 21 Wx. Blvch'M Wooxenschrlff . Sette 358 So erließ z. B. Papst Gregor VII ein Decret, mit dem er alle Gläubigen von den Excommunicirten geleisteten Eiden und jeder Verpflichtung gegen dieselben entband. (Eos, qui exconraiunicatis fidelitate aut sacramento constricti sunt, apostolica auctöritate juramento absolvimus.) Sein Nachfolger, Urban II., bestätigte dieses Decret, fügte aber noch hinzu, daß eine solche Dispensation eigentlich überflüssig sei, da jeder Eid seine Kraft von selbst verliere, sobald Derjenige, dem man ihn geschworen habe, das Mißfallen Gottes, seiner Heiligen, oder der Kirche sich zuziehe. Im Jahre 1124 erkaufte der in Gefangenschaft der Muselmanen gerathene christliche König von Jerusalem, Balduin II., seine Freiheit von dem Fürsten Timurtasch von Haleb gegen Zusicherung eines Lösegeldes vop 80.000 Goldstücken und der Auslieferung einiger Burgen. Nach Bezahlung von einem Viertel des Lösegeldes wurde er freigelassen. Zu Hause augekommen, schickte er nicht die übrigen 60.000 Goldstücke, sondern ließ dem Timurtasch melden, daß der Patriarch Bernhard ihm auf das Strengste die Erfüllung der Bedingungen verboten, ihn von seinem Eide entbunden und die Sünde des Eidbruchs auf sich zu nehmen erboten habe; solchem Verbote des Patriarchen wolle er nicht widerstreben. Vergebens bemühte sich der „ungläubige" Timurtasch, den König zur Leistung desjenigen zu bewegen, wozu er durch seinen Schwur verpflichtet war. Fünfundsechzig Jahre später wurde ein anderer christlicher König von Jerusalem, der in der Schlacht bei Hittrn gefangen genommene Guido von Lusignan, vom Sultan Saladin unter der Bedingung und gegen den Schwur, nie mehr gegen den Sultan Krieg zu führen und nach Europa znrückzukehren, freigelassen. Kaum hatte er seine Freiheit erlangt und einige Truppen gesammelt, als er den Krieg wieder begann. Er hatte sich durch die Geistlichkeit von dem Eid entbinden lassen, mit der Begründung, er habe ihn aus Furcht geleistet und das christliche Heer brauche ihn zum Anführer. Dazu bemerkt der Geschichtsschreiber der Krenzzüge: „Die Gründe, aus welchen die christlichen Geistlichen den Eid für nichtig erklärten, lassen sich so ziemlich auf jeden Eid anwenden, mit welchem ein für den einen oder andern Theil ungünstiger politischer Vertrag bekräftigt wird." ') Im Jahre 1338 dispensirte Papst Benedict XII. den König von Armenien von dem, dem Sultan von Egypten auf den Evangelien geschworenen Eide mit der Begründung: ein solcher Eid sei gegen den Willen Gottes, gegen die Gerechtigkeit und der Würde des Königs abträglich. „Wie konnten nach solchen Dispensationen die Ungläubigen noch den Eiden der Christen trauen?" fragt bei dieser Gelegenheit der fromme Kirchenhistoriker Abbe Fleury. Vielleicht dadurch vorsichtig gemacht, verlangte ein Jahrhundert später der Sultan Murad II., als er mit dem Könige Ladislaus von Ungarn und Polen Frieden schloß, dieser solle den Eid aus einer Hostie schwören. Auf Anrathen eines Geistlichen, der später Bischof von Lemberg ward, verweigerte dies der König und schwur nur auf den Evangelien. Der Sultan zog mit seiner Armee ab und die christlichen Verbündeten machten dem Könige Vorwürfe wegen des übereilten Friedensschlusses, versprachen weitere Unterstützung und mahnten zur Wiedereröffnung der Feindseligkeiten. Der König wollte seinen Eid nicht brechen und zögerte. Aber da kam der päpstliche Legat, Cardinal Julian Cesarini, zu ihm und bewies ihm, daß man den einem Ungläubigen geschworenen Eid nicht zu halten brauche, wenn man durch ihn großen Schaden erleide; ja ein solcher zum Schaden des Christenthums geleisteter Eid sei Gott mißfällig und könne dem Schwörenden nur Unheil bringen. Habe der König noch immer Scrupel, so dispensire er ihn im Aufträge des Papstes Eugen von seinem Äde. Das gab den Ausschlag. Der 0 Geschichte der Kreuzzüge von Dr. Friedrich Wilken. Leipzig 1807—32 23b. II 514—17, 23b. IV 250—62. Vertrag wurde gebrochen und das christliche Heer drang in das im Vertrauen auf den eben geschlossenen Frieden schutzlos gelassene türkische Gebiet ein. Der Sultan, der sich mit seiner Armee schon wieder im asiatischen Theile seines Reiches befand, ging wieder über die Meerenge zurück und zog in Eilmärschen gegen die Christen. Bei Varna trafen am 10. November 1444 beide Heere auf einander und nach einem erbitterten Kampfe erlitten die Christen eine furchtbare Niederlage. Der König und Cardinal Cesarini büßten den Eidbruch mit dem Tode. Der Historiker Ungarns, Bonfinus, erzählt, der Sultan habe, als seine Truppen während der Schlacht zu wanken begannen, den von König Ladislaus unterschriebenen Friedensvertrag entfaltet und, die Augen gegen den Himmel gerichtet, ausgerufen: „Sieh, o Herr Gott! den Vertrag, den die Christen mit mir geschlossen und bei Deinem heiligen Namen beschworen haben. Wenn Du ein gerechter Gott bist, so bestrafe das Dir und mir zugefügte Unrecht!" Da faßten die Türken wieder Muth und errangen den Sieg. „Dieser weise, wenn auch barbarische Monarch hatte einen hohen Begriff von.Gott, indem er ihn als die Weltgerechtigkeit, als das höchste Tribunal des Rechts betrachtete, das zu seinen Gunsten entschied, indem es ihm den Sieg verlieh" wird dazu in einem 1697 in Wien gedruckten, der Kaiserin Eleonore gewidmeten Büchlein „La mente del savio“ bemerkt. Es scheint beinahe, daß man vor zwei Jahrhunderten in Wien freisinniger war als jetzt. Solche Eid- und Wortbrüche erlaubte man sich aber nicht blos gegen Türken sondern auch gegen gute Christen. Als die Schweizer sich weigerten, dem Kaiser Sigismund Hilfe gegen den Erzherzog Friedrich von Tyrol zu leisten, weil sie mit diesem einen fünfzigjährigen Waffenstillstand geschlossen hatten, erklärten ihnen die beim Concil von Constanz versammelten Geistlichen, der Erzherzog sei ein Feind des Reiches, dem man nicht Wort halten dürfe. Darauf rückten auch die frommen Republikaner ins Feld, ließen sich aber, wahrscheinlich zu völliger Beruhigung ihres Gewissens, vom Kaiser einen Antheil an der Beute zusichern. So gingen (1415) das Aargau und andere Gebiete dem Hause'Oesterreich verloren. Dasselbe Concil von Constanz war es auch, welches den „Ketzer" Johannes Huß trotz des ihm von Kaiser Sigismund feierlich zugesicherten freien Geleits verbrennen ließ. Und der Kaiser hatte nichts gegen diesen Wortbruch einzuwenden, nur soll er, wie erzählt wird, vor Scham erröthet haben, als sich Huß ihm gegenüber auf seinen Geleilbrief berief. Ein Jahrhundert später stand Martin Luther mit Geleitbrief Kaiser Carl V. vor dem Reichstag zu Worms, und fanatische Katholiken drangen in den Kaiser, sein Wort zu brechen und den „Ketzer" hinrichten zu lassen. Da soll Carl geantwortet haben: „ich will nicht erröthen müssen wie Sigismund", und Luther konnte unversehrt abziehen. Freilich hatte er damals schon einen starken Anhang im deutschen Volke und mächtige Reichsfürsten zu Protektoren. Man war durch den Huffitenkrieg gewarnt, und diesmal hätte die Verbrennung des Ketzers wohl einen noch fürchterlicheren Bürgerkrieg in Deutschland zur Folge gehabt. Das Concil von Constanz hat sich aber nicht begnügt, dem Ketzer Huß gegenüber den Wortbruch für erlaubt zu erklären. Es erklärte in bestimmter Weise: „kein von einem Kaiser, Könige oder andern weltlichen Fürsten einem Ketzer oder der Ketzerei Verdächtigen ertheilter Geleitsbrief düiffe dem katholischen Glauben oder der geistlichen Gerichtsbarkeit Abbruch thun; er dürfe nicht verhindern, daß solche Leute verhört, verurtheilt und bestraft werden, selbst wenn sie nur im Vertrauen auf den Geleitsbrief dahin gekommen sind, wo über sie geurtheilt wird. Der, welcher ihnen Unverletzlichkeit zugesichert hat, ist nicht verpflichtet, sein Wort, mag es in noch so verbindlicher Weise gegeben worden sein, zu halten."