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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-05-17 · 20 (17.5.1901) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
20 (17.5.1901)
Date
1901-05-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Är. 2Ö Seite 336 Sr^ Bloch's Wortzrnlchrtft« diejenigen mit offenem Visir heranzutreten, die berufen find zur Wahrung ihres Standes und zum Schutze und Schirm ihres Glaubens, — dem treu zu sein sie jedes Opfer zu bringen bereit sind, — und dieselben an ihre Pflichten mit aller Eindringlichkeit ermahnen Eduard Beer. Der Wiener Wahlschwindel entlarvt! Mit dem Verwaltungsgerichtshof haben die Christlich- Socialen ein schauderhaftes Kreuz. Sitzen dort lauter hochconservative Männer beisammen und dennoch erleidet Dr. Lueger — der schwarz-gelbe Dr. Lueger —, der doch sonst das liebe Kind der conservativen Mächte, der Schützling der höchsten Geistlichkeit, der selbst in manchen Hofkreisen sehr beliebt ist, gerade dort seine schmählichsten Niederlagen. Gerade der Verwaltungsgerichishof hat es sich in den Kopf gesetzt, den Christlich-Socialen ben bösen Streich zu spielen, gerecht zu sein und ohne Rücksicht auf ihre patriotisch-byzantinischen Mätzchen das Recht gegen ihre Willkür zu schützen. Ein böserer Streich kann gegen die Christlich-Socialen in der That nicht geführt werden, denn das Unrechtthun ist die stärkste Wurzel ihrer Kraft, und wenn sich gar das Urtheil, das der Verwaltungsgerichtshof gefällt hat, noch einigemale wiederholen wird, dann wird der Stern des Dr. Lueger bald vollständig verblichen sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes entschieden, daß die Gemeinderathswahl im vierten Wahlkörper von Simmering ungiltig ist, weil sie sich auf Grund einer gesetzwidrigangelegtenWählerliste vollzog. Das Urtheil bezieht sich nur auf die Simmeringer Wahl, da nur diese mit einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof angefochten wurde. Wenn aber aus anderen Bezirken Beschwerden erhoben worden wären, so hätte das Urtheil auch nicht anders gelautet, denn ganz dieselben Fälschungen der Wählerliste wie in Simmering sind in allen anderen Bezirken constatirt worden. Es ist also jetzt, nachdem es ohnedies ein öffentliches Geheimniß war, wie die Christlich-Socialen ihre Wahl zusammengeschwindelt haben, von einem der obersten Gerichte festgestellt worden, daß christlich-sociale Wahlsiege purer Schwindel sind und so wenig rechtlichen Bestand haben, daß man sie dort, wo sie angefochten werden, einfach für ungiltig erklären muß. Man erinnert sich noch, wie entrüstet sich die Christlich- Socialen stellten, wenn man ihnen den Wahlschwindel vorwarf und wenn man ihnen sagte, daß die Wiener Wahlen ärger seien als die galizischen. Wie konnte da der Dr. Lueger außer sich gcrathen, und wie frech vermochte er die notorischen Thatsachen abzuleugnen, die man ihm entgegenhielt! Der Magistrat war da das unschuldigste Lämmchen, und wer daran zweifelte, daß der Magistrat die Wählerliste in der objectivsten Weise hergestellt hatte, wurde zum Verleumder gestempelt. Die große Lüge, daß die Christlich-Socialen ihre Macht nicht zu Wahlzwecken mißbraucht und sich lediglich auf die unwandelbare Treue des ^christlichen Volkes von Wien" verlaßen haben, ist nun heute endgiltig zusammengebrochen, die Wahrheit hat vollständig gesiegt. Die Verhandlung beim Berwaltungsgerichtshofe hat bewiesen, daß der christlich-sociale Wahlschwindel weder Grenzen noch Schranken kannte, und man kann nach ihrem Ergebniß heute getrost annehmen, daß die Vertretung der allgemeinen Wählerclaffe einen ganz anderen Charakter hätte, wenn sich die Wahl nicht auf Grund falscher Wählerlisten vollzogen hätte. Herr Dr. Lueger wird erzittern ob dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, denn das ist ihm klar: Wenn man bei den künftigen Wahlen nicht ausgiebig schwindeln kann, so wird das »christlicheBolk"garbedenklichzusammenschrumpfen. Ohne die Tobten, ohne die Doppelten und ohne die gewissen Künste beim Reclamationsverfahren wird es in vielen Wiener Bezirken nicht mehr gehen. Antisemitische Blurlügen. Ein antisemitisches Blatt in Süddeutschland erklärte öffentlich, es könne keinen Namen nennen, da man daraufhin schwer bestraft werde. Solcherart begreift man das jüngste Product der bewährten Blutphantasie des »Deutschen Volksblatt". Es heißt dort: Mysteriöse Blutabzapfungen. In den letzten Tagen kamen uns zwei Meldungen über Attentate an christlichen Kindern zu, welche zur Zeit den Gegenstand behördlicher Erhebungen bilden. In dem einen Falle handelt es sich um eine Blutabzapfung an einem christlichen Dien st Mädchen in einer Sommerfrische Wiens. Das Attentat wurde ruchbar. Die Gendarmerie verhaftete den Juden, der sich sodann an seinem Gebetriemen im Arreste erhängte. Im anderen Falle wurden einem christlichen Knaben in einer Ortschaft in Galizien die Handgelenke von einem Schächter unterschnitten. Bisher wurden zwanzig Zeugen ei »vernommen, welche die Angaben des Christenkindes unterstützten. Auch in diesem Falle haben die Behörden eingehende Erhebungen eingeleitet. Die beiden Fälle werden im Abgeordnetenhause zur Besprechung gelangen. Man sieht, die Herren hüten sich, gewissenhaft wie sie schon sind, vor jeder Orts- und Namensnennung. Das macht die Geschichte erstens geheimnißvoll, erregt die Neugierde und bewahrt sie zweitens vor dem Nachweis der Lüge. Probatem est. Das »Deutsche Volksblatt" hat wieder sein gewohntes Lesefutter für die Dummen, die nicht aussterben. Dagegen kann sich das „Deutsche Volksblatt" den Luxus gestatten, den Namen einer Stadt vorzuführen, wenn diese z. B. in Bulgarien liegt. Von dort wird das Schauermärchen producirt: »In Küst e n d i l in Bulgarien kam es zu einer Bewegung gegen die Juden, weil im Verlaufe einer Rauferei zwischen einigen Knaben ein bulgarischer Knabe in die Synagoge geschleppt wurde." Dem »Deutschen Volksblatt" ist dermaßen der Schreck in alle Glieder gefahren, daß es sich zum klaren Ausdenken der gemeldeten schauerlichen Thatsache die »Staatsbürgerzeitung" zu Hilfe nehmen mußte. In banger Sorge frägt dieses Berliner Bruderorgan: »Wer weiß, was aus dem armen, in die Synagoge geschleppten Christenjungen geworden wäre, wenn die christliche Bevölkerung nicht in das jüdische Bethaus eingedrungen wäre?" Der schreckhafte Leser muß sich als Antwort denken: Der gute Junge wäre zur Mazzesbäckerei für das Passahfest des Jahres 5562 verwendet worden! Für normale Leute, die über den Ausgang von Knabenraufereien nicht ganz im Unklaren sind, liegt freilich ein anderer Schluß nahe: Den bulgarischen Jungen hätte im schlimmsten Falle lenes Schicksal erreicht, das die geschäftseifrigen Verbreiter der Ritualmordlüge schon längst verdient haben: eine tüchtige Tracht Prügel. Rabbiner-Seminar in Florenz. Relazione del CoUegio Rabbinico Italiano sul biennio 1898/1900 segnita da 1. Genni storici sul Gollegio di Raf. Prato e. 2. Commemarozione di S. D. Luzzatto di Ismar Elbogen. Firenze 1901. Das Gollegio Rabbinico Italiano versendet seinen I. Bericht, welcher mit Recht allgemeines Interesse erregte und für die spaniolischen Juden von besonderer Bedeutung ist. Das junge Seminar, welches berufen ist, eine Pflanzstätte für unterrichtete, pädagogisch geschulte Religionslehrer und wissenschaftlich ausgebildete Rabbiner innerhalb des spaniolischen Judenthums zu sein, steht unter einer tüchtigen Leitung und verspricht dem geistigen Verfall mancher Gemeinden in Italien gründliche Abhilfe zu schaffen. Die Geschichte des italienischen Judenthums in den letzten Jahrzehnten bot keine erfreulichen Erscheinungen. Das »Rabbinische Institut" in Padua, das älteste seiner Art in Europa, welches durch die Lehrthätigkeit eines Luzzatto Weltruf erlangte, verlor als locale Einrichtung infolge der Einigung Italiens seine Berechtigung und seine finanzielle Grundlage und mußte trotz des lebhaften Interesses vieler Wohlmeinenden (u. A. des Unterrichtsministers) um 1870 geschloffen werden. Von da an trat ein vollständiger Verfall in den hebräischen und theologischen Studien, sowie eine Verwilderung in der Art der Ertheilung von Rabbinerdiplomen der verschiedensten Grade ein. Unter der jüngeren Generation gibt es tatsächlich kaum einen einzigen Rabbiner, der auch nur bescheidenen Ansprüchen an Wissen genügen könnte. Ein Talmudkundiger ist überhaupt nicht zu finden, und von allen Fortschritten der Wissenschaft hat man nicht die mindeste Ahnung. Natürlich konnten derartig traurige Zustände nur durch Verschulden der Gemeinden einreißen. Eine Wendung zum Besseren trat ein, mit der Berufung des Herrn Dr. Margulies zum Oberrabbiner von Florenz, der sich zur Aufgabe gestellt hat, für einen theologischen

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