Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 19 (10.5.1901)
- Date
- 1901-05-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 820 Sr. Bloch's Wochenschrift» Nr. 19 1. Herzog hat seinen Freund und W o h llhäter Folle r,^n achdemer sich mit ihm entzweit hatte, fälschlich bei der Staatsanwaltschaft wegen Majestätsbclcidigung dcnuncirt. 2. Herzog hat seine Braut, nachdem er sie geschwängert, nicht nur sitzen gelassen, sondern sieauch fälschlich bei d e r S t a a t s a n w a l t s ch a f t wegen Abtreibung der Leibesfrucht denuneirt. 3. Herzog hat den Wahlverein Baden wegen einer Uebertretung desVereinsgesetzes fälschlich denuneirt. Heute ist Herr Herzog Abgeordneter, der Sprecher seiner Partei. Vor den Geschwornen hat dieser edle deutsche Mann seit jeher einen gewaltigen Respect. Aber vor dem „gelehrten" Richter, der immerhin an gewisse Beweisregeln gebunden ist, glaubte er doch eher ohne gar zu schwere Wunden bestehen zu können. Und er klagte gleich drei Personen, die ihm bei Versammlungen den Spiegel vorgehalten hatten. Der eine war der Advocat Dr. GläßnerinLeitmeritz, der ihm bei einer Versammlung das Wort „Denunciant" entgegengeschleudert hatte. Aber Dr. G l ä ß n e r bot den Wahrheitsbeweis an, und als bei der Verhandlung der Richter mittheilte, daß die Acten, durch diediedreifacheDenunciation bewiesen werden sollte, eingelangt seien, zog Herr Herzog die Klage zurück. Er fand plötzlich, daß er „zu viel zu thun hätte, wollte er sich mit jedem Juden herumschlagen." Der angebotene Wahrheitsbeweis hatte ihn wieder an seinen Antisemitismus erinnert, der lehrt, daß die Juden satisfactionsunfähig sind. Zu seinem Unglück wurde ihm hinterbracht, daß zwei Socialdemokraten, Beck und Werner, ihm das Wort „D e n u nciaut" zugerufen hätten. Er klagte. Aber das Kreisgericht in Chrudim kam zu der Erkenntniß, daß Herrn Herzog noch Recht geschehen und das Resultat war die Freisprechung der Angeklagten. Das Gericht begründet dieses Urtheil in der entscheidenden Stelle folgendermaßen: Der Angeklagte Emil Beck behauptet, daß der Privatkläger ihn nach einem Artikel der „Arbeiter-Zeitung" „Denunciant" genannt, und daß auch bestimmte Thatsachen zur Begründung dieses Vorwurfes angeführt wurden, daß er diesem Artikel vollen Glauben schenkte und aus diesem Grunde sich zu dem eingestandenen Vorwurf ,,Denunciant" Hinreißen ließ. Derselbe hat in dieser Richtung den Wahrheitsbeweis angetreten, und das Berufungsgericht hat auf Grund der Aussagen der Zeugen Anton Skribany und Adolf Foller für erwiesen angegeuommen, daß der Privatankläger Josef Herzog im Jänner 1897 gegen Adolf Foller, Baumeister in Baden, eine anonyme Strafanzeige wegen Verbrechens der Majestätsbeleidigung coneipirte und durch den Anton Skribany an die k. k. Staatsanwaltschaft in Wr.-Neustadt expediren ließ, und weil endlich die Grundlosigkeit der citirteu anonymen Anzeige durch die eingehenden Erhebungen des k. k. Kreisgerichtes W r.-N e u st a d t erwiesen erscheint, so erachtet das Berufungsgericht, daß in diesem Falle der Wahrheitsbeweis dem Angeklagte« gelungen ist. Noch ei« germanischer Ehrenmann. München, 16. April. Die „Münchener Neuesten Nachrichten" bringen in der Nr. 176 folgende Mittheilung: „Herr Lencer, der frühere Herausgeber des „Odin", ist aus München mit Hinterlassung von ziemlich bedeutenden Schulden verschwunden. . Auch soll er sich sonstige Unregelmäßigkeiten zu Schulden haben kommen lassen. Bekanntlich vertritt der „Odin" die alldeutsche und radical antisemitische Gesinnung der österreichischen Abgeordneten Wolf und Schönerer." Die Defraudation in der antisemitische» Tischlergenoffenschaft. Die kürzlich in der Generalversammlung der Tischlergenossenschast aufgedeckte Defraudation von Krankencassen- und Genossenschastsumlager. hat unter den Mitgliedern eine große Bewegung gegen den Vorsteher Jedlicka und den Ausschuß hervorgerufen. Aus diesem Anlasse berief die Gewerkschaft der Tischlermeister in den Saal der Ressource eine Tischlermeisterversammlung ein, zu der auch der Vorsteher Jedlicka und sämmtliche Ausschußmitglieder eingeladen wurden. Die Versammlung war massenhaft besucht. Die Genoffenschastsleitung war durch mehrere Ausschüsse vertreten. Herr Jedlicka erschien nicht. Zu dem einzigen Punkte der Tagesordnung: „Die Defraudation in der Tischlergenossenschaft" erstattete Tischlermeister K r o n a st das Referat. Er beleuchtete die in der Genossenschaft herrschende Mißwirtschaft und fuhr dann fort: Die seit langer Zeit bestandene Vermuthung, daß mit Wissen des Vorstehers Jncorrectheiten vorgekommen seien, wurde in der letzten Generalversammlung durch die Aufdeckung einer Veruntteuung bestätigt. Diese Defraudation mußte, nachdem sie von einem Vorstandsmitgliede bekräftigt worden war, von Jedlicka selbst zugestanden werden, und er that dies mit den Worten: „Es sind Gelder veruntteut worden, aber Sie haben uns mit der Verwaltung des Genossenschaftsvermögens betraut, und wenn die Veruntreuung 4000 Kronen betragen würde, so müßte es Ihnen auch recht sein, aus diesem Grunde entziehe ich den Herren das Wort." (Stürmische Entrüstungskundgebung.) Drei Jahre hat Jedlicka die ihm bekannt gewesene Veruntreuung vertuscht und wollte sie weiter vertuschen; daran wurde er nur durch die Mittheilung eines Ausschußmitgliedes verhindert. Unter steigender Erregung der Versammlung berichtete sodann Redner über die vielen von der Genossenschaft durchgeführten Pfändungen der allerärmsten Mitglieder, die hiedurch an den Bettelstab gebracht wurden, und sagte, daß ein solcher Vorsteher unwürdig sei, noch weiter sein Mandat zu behalten. (Stürmische Zustimmungskundgebung.) Von den obligatorischen Genossenschaften habe man Hilfe für die Gewerbetreibenden erwartet, heute sei man schon zur Erkenntniß gekommen, daß die Genossenschaften Niemanden helfen, sie nehmen nur den Mitgliedern die Umlagen ab, um einigen Leuten gut bezahlte Stellungen zu verschaffen. (Beifall.) Wir fordern, schloß Redner, daß an die Spitze der Genossenschaft ehrliche, objective Männer gestellt werden» die ihre Stelle nicht zu politischen Agitationen mißbrauchen, und rufen deshalb: Weg mit Jedlicka! (Stürmischer Beifall.) Mehrere Redner berichteten sodann über die gegen sie in rücksichtslosester Weise geführten Pfändungen wegen rückständiger Umlagen. Zu großen Lärmscenen kam es sodann, als zwei Ausschußmitglieder zur Rechtfertigung der Genossenschaftsleitung das Wort nahmen. Die vom Referenten beantragte Resolution, in welcher Aufklärung über die Höhe der Malversationen und Einberufung einer außerordentlichen Geneneralversammlung verlangt wird, wurde einstimmig angenommen. Ein von einem Genossenschaftsmitgliede gestellter Zusatzantrag, die Vorstehung werde aufgefordert, ihre Mandate zurückzulegen, wurde gleichfalls einstimmig angenommen. Im Zeitalter des Blutaberglaubens. Deutschnationale und socialdemokratische Blätter melden übereinstimmend Folgendes: Die Zeiten, da im „Pelikan" der Teufel Bitru. noch die. schöne, fromme Welt regierte, sind noch nicht vorüber. Das Genre, in dem der „Pelikan" einst „arbeitete" und heute noch als „Emanuel" weiter arbeitet, ist heute noch überaus beliebt, und heute noch nicht nur eine Fundgrube der unglaublichsten „Wunder", sondern auch eine Goldgrube in des Wortes vollster Bedeutung. Zwar hat man den armen Teufel durch Leo Taxil's epochale Enthüllungen schon längst depoffedirt, aber die lieben Heiligen .sind auf den Plan getreten und arbeiten kräftiglichst an der Erweckung der tragischen Gefühle, Mitleid und Furcht, oder der Empfindungen der Rührung, der Rührseligkeit oder der Seligkeit im — Geben. Geben ist ja seliger als Nehmen. Im Nachstehenden wieder ein Fall, in welchem einem wegen seiner gemeinnützigen Eigenschaften äußerst sympathischen Heiligen, dem heiligen Antonius (man betet zu ihm, wenn man etwas Verlorenes wiederfinden möchte) von einem Schweizer „Arbeiter im Weinberge des Herrn" ein Thätigkeitsgebiet zugewiesen wird, das zwar mehr in das irdische Reich paßt, als in den Himmel, immerhin aber äußerst lucrativ, also geradezu segenspendend erscheinen muß, also nur auf das Wärmste begrüßt werden kann. Der heilige Antonius ist nämlich Geldmann, Bankier, geworden. Man schreibt den „M. N. N." aus Bern: Ein Geistlicher Namens Barral in Immenser (Schwyz) brauchte für ein von ihm gegründetes „Missionshaus" Geld. Deshalb verausgabte er sogenannte „Hypotheken-Obligationen" zu fünf Franken mit zehn Coupons, die das Bild des heiligen Antonius und dazu die Inschrift trugen: „Zahlbar hinieden in baarem Gelde und zurückzahlbar im Himmel an der Casse des heiligen Ant o n i u s." Die Obligationen gehören, wie die Ausgabebedingungen aus der Rückseite besagen, dem Inhaber im Augenblick der Unterschreibung. Sie werden jedoch Namenspapiere, sobald sie vollständig bezahlt sind. Somit geht man nicht der geistigen Bortheile verlustig, im Falle, daß die Obligationen verloren gingen. Auch seine verstorbenen Angehörigen kann man an den geistigen Bortheilen des Werkes theilnehmen lassen, indem man in ihrem Namen ein oder mehrere Abschnitte unterschreibt. Wer einen unterschreibt, hat Anrecht auf eiu kleines Metallbildniß des heiligen Antonius; wer 100 Obligationen unterschreibt, hat ein ewiges Anrecht auf eine jährliche heilige Messe in der Kapelle des Missionshauses. — Der genannte hochwürdige Herr Barral