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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-05-10 · 19 (10.5.1901) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
19 (10.5.1901)
Date
1901-05-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Rr. iS Dr- Bloches Wochenschrift Seite 31S Von der rein menschlichen Frage, daß man bei Kranken, welche Hilfe suchen, nicht nach ihrem Glauben zu fragen hat, sehen wir ab, denn Menschlichkeit und Antisemitismus sind einander ausschließende Begriffe; ebenso sehen wir davon ab, daß ja die Juden, die im Spital Aufnahme sinden, Staatsbürger sind, also ein Recht auf die Aufnahme haben, und daß sie die Spitalskosten bezahlen, also dem Fonde nicht zur Last fallen; wir sehen auch davon ab, daß wissenschaftliche Institute, die vom Staate erhalten werden, jedem Staatsbürger gleich zugänglich sein müssen; für den Nachweis, mit welch verlogenen Waffen unsere Gegner kämpfen, genügen die oben angeführten Ziffern. Was nun aber die allgemeine locale Bedeutung der Lösung der Krankeuhausfrage betrifft, so luirb es wohl jedem Unbefangenen klar sein, daß das Krankenhaus am Galitzinberge, das seiner Beziehung zur Lehre verlustig wird, auch seinen wissenschaftlichen Charakter verliert, der es bisher ausgezeichnet hat, und zu einem Spital umgewandelt wird, wie cs unzählige andere Städte besitzen; daß es ferner seinen universellen Wiener „allgemeinen" Charakter einbüßt und zum Bezirksspital herabsinkt, wie das Sechshauser oder irgend ein anderes. Wir bezweifeln, daß diese Veränderung von ökonomischen Vortheilen für den Fond begleitet sein wird; wir bezweifeln auch, daß mit der Trennung von den Kliniken der Wissenschaft gedient sei; am allermeisten ist aber zu bezweifeln, ob den armen Kranken eine Wohlthat erwiesen wird, daß sie den ungeheuren Weg werden zurücklegen müssen. Das Allgemeine Krankenhaus war bisher zugleich die „Rettungscentrale". Auch diese seine Mission ist zu Ende. Es wird ein anderes Spital an seine Stelle treten müssen, keines aber ist so central gelegen. Die Armen, denen rasche Hilfe zu theil werden soll, werden jetzt weite Wege machen müssen. Wo ist also die „glückliche Lösung"? A. Wiener. Vom Jahrmarkt des Lebens. Der Geist der Gerechtigkeit. Von Dr. W. L. Stern. Wenn wir an ein in den letzten Tagen gefälltes Urtheil des obersten österreichischen Gerichtshofes anknüpsen, so soll es sich dabei keineswegs um ein Urtheil über dieses Urtheil handeln. Dieses nehmen wir unbedingt als mindestens formell correct und dem herrschenden Geiste des österreichischen Staatswesens entsprechend an. Darüber darf kein Zweifel ausgesprochen werden und das Vertrauen muß bestehen, daß am Obersten Gerichtshöfe in erster Reihe der Ehrgeiz herrscht, die Zuversicht des Volkes zur Weisheit und Unantastbarkeit seiner Nrtheile zu erhalten, welche schlimmsten Falles nur an der Unzulänglichkeit menschlicher Erkenntniß scheitern könnten. An diesem Ehrgeize hängt das Heil, die Sicherheit der Gesellschaft, er umgürtet sich mit allen Bürgschaften, welche Wissen und Bildung nur verleihen können, mit aller Strenge rücksichtslosester Objectivität und läßt sich durch nichts beeinträchtigen. Ob auch die richtunggebenden Persönlichkeiten dieses Gerichtshofes wechseln, Leuchten demselben entschwinden, andere an deren Stelle treten, der gleiche Ehrgeiz erfüllt Alle, welche dorthin einziehen. Aber die Verhandlungen dieses Gerichtshofes sind öffentlich, die Urtheile werden vor den Augen aller Welt gefällt. Dadurch wird dieser zur Hochschule des Rechtsbewußtseins, welches in alle Volksschichten einziehen muß, wo ein höheres Staatsleben zur Entwicklung kommen soll. Da ist auch jeder Einzelne berufen, sich die Sache klar zu legen und den Geist der herrschenden Gerechtigkeit nach seinem beschränkten Unterthanenverstand zu erfassen, er mag hinaufschauen zu den Zeigern dieser Uhr, wie sie stehen, sich bewegen, ob stets gleichmäßig, oder auch ungleichmäßig, und welche Einflüsse etwa die Ungleichmäßigkeit bewirken. Im Urtheile über Hilsner, den Inden, der auf dem Sprunge war, Ehrist zu werden, ist ja dem Judenthume ganz gewiß nicht nahe getreten worden. Im Gegentheile, der Gerichtshof hat 'in seinem Urtheile den Fall außer Zusammenhang mit dem Judenthume gebracht. Dieses hat Hilsner nicht als Juden, sondern als Menschen verurtheilt. Derjenige, der sich auf die Autorität dieses Urtheils berufen will, daß Hilsner ein Mörder ist, der muß dieselbe Autorität auch anerkennen, daß das Judenthum damit nicht in Verbindung sei. Bezweifelt er die Ehrlichkeit dieses Urtheiles, dann ist Hilsner auch wieder nicht der Mörder. Das Einzige, was doch devrimirend hier wirken kann, ist schlimmstens das, daß eine Bolksströmung, die ursprünglich vom bösartigen Wahne ausging, nicht so gründlich unterlegen ist, wie es für die Cultur wünschenswertst gewesen wäre, und daß die vorurtheilslose Ueberzeugung, die muthige Rechtschaffenheit des edlen, tüchtigen Vertheidigers Dr. Auredniczek, der so unerschrocken alle die niedrigen Wuthausbrüche dieser haßvollen Volksströmung mißachtete, nicht triumphiren durste, ja daß auch ein verkommener und darum doppelt erbarmungswürdiger Mensch, dieser Hilsner, vielleicht unschuldig als Mörder verurtheilt wurde. An Vertrauen zu dem Urtheil dieses hohen Gerichtshofes darf es uns wohl nicht fehlen, uns jedoch auch zu überzeugen, fehlt noch so Manches. Wir können es uns nicht verhehlen, daß der Anklage der Indizienbeweis noch weit weniger gelungen ist, als die Alibinachweisung dem Angeklagten. Indizien müssen sich gegenseitig ergänzen, wenn sie aber alle nur auf das eine Moment Hinweisen, welches an und für sich noch kein Beweis ist, so gewinnt dieses selbe Moment, auch tausendfach bewiesen, nicht die geringste Beweiskraft über sich hinaus. Alle Beweise, alle falschen -und vielleicht auch wahren Aussagen führen nur zu dem einen Momente, ob Hilsner an dem Fundorte der Ermordeten gesehen wurde, ob er mehr oder weniger nahe zur Zeit des Verschwindens mit der Klima gesehen wurde. Aber von diesem Momente hinaus bis zur That, zum Morde, zwischen welchen eine weite Kluft gähnt, führt nicht der mindeste Faden, viel weniger eine Brücke. Alle Verhandlungen haben nicht aufgeklärt, daß die unzureichende Zeugenschast, welche für die Verurtheilung maßgebend war, durch Widersprüche und unmögliche Aussagen getrübt ist. Wenn jedoch erst Alles wahr und Alles geglaubt werden kann, dann erst ist von da bis zur Schuld keine Verbindung hergestellt. Ja, Alles kann wohl schwer ins Gewicht fallen, insofern es zur Person hinführt, welche in Untersuchung gezogen werden kann. Dann aber wird man im Falle der Schuld sicher die Indizien finden, welche genügend belasten. Gut, Hilsner wäre also gesunden, er kam in die strengste Untersuchung, welche Indizien hat man aber dann an seiner Person gefunden? Etwa Haare oder sonstige Gegenstände der Ermordeten, oder eine Biß- oder Kratzwunde, oder irgend einen Gegenstand Hilsner's bei der Ermordeten? Nach der Zeugenaussage konnte Hilsner in Untersuchung kommen, mehr nicht, weiter reicht keine einzige Zeugenaussage; was aber hat die Untersuchung gefunden? Vielleicht ist den Gerichten mehr davon bekannt, als was in die Oeffentlichkeit kam. Warum ist das aber nicht in die Oeffentlichkeit gekommen? Hilsner ist verurtheilt worden, weil die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß er der Mörder sei, und weil es ihm nicht gelang, die Unmöglichkeit nachzuweisen. Das ist das Ergebniß aller stattgehabteu Verhandlungen, und das ist der Geist, der im Schuldspruch des Schwurgerichtes zur Geltung kam. Da kommt es freilich nicht mehr wesentlich darauf an, ob das Vorgefundene Skelett auch wirklich das der verschwundenen Klima war. Denn dann konnte daran der Hilsner noch leichter der Mörder gewesen fein. Für die Klima bestand doch mindestens die Schwierigkeit, daß er sicher und unbezweifelbar am kritischen Tage 8 Uhr Morgens und vielleicht auch später in Jglau.war. Für die ganz unbekannte Person, der etwa dieses Skelett angehören könnte, besteht ja auch diese Schwierigkeit nicht mehr, da es doch da ganz gut möglich ist, daß Hilsner mit dieser ganz unbekannten Person am Tage ihrer Ermordung zusammen war. Da für einen ganz unbekannten Tag, eine ganz unbekannte Person wird er doch ganz sicher nicht ein Alibi Nachweisen können, und die Möglichkeit, daß er der Mörder sei, ist dann noch weniger ausgeschlossen, und der Geist der Gerechtigkeit verlangt, daß ein Mord nicht ungestraft bleiben darf, daß ein Verdächtigter, so lange er nicht die Unmöglichkeit der Schuld nachweist, verurtheilt werden muß!!! Das ist fürwahr ein unheimlicher Geist, unheimlich für Juden, für Christen, unheimlich für Alldeutsche und Ezechen, für Clericale wie für Freisinnige: Unheimlich zumal in einem Staatswesen, in welchem die Stämme, die Confesfionen, die Parteien, die Volksschichten so aus Tod und Leben mit dem Messer gegen einanderstehen, daß man nicht mehr unterscheiden kann, was Volksstimme und was Volkswahn ist. Für Hilsner war vom Obersten Gerichtshöfe nur in dem Falle, daß er die Unmöglichkeit seiner Schuld Nachweisen konnte, ein freisprechendes Urtheil zu erwarten. Bei solcher Volksströmung, wie sie gegen ihn ist und die man nicht so leicht brüsksten mag, steht das auch, wie der Fall Dreyfus zeigt, in Zukunft nicht in Aussicht, so sehr sich auch Indizien vordrängen dürften. So aber kann es auch jeden» Andern im ähnlichen leicht vorkommenden Falle widerfahren» wenn sich eine feindselige Volksströmung gegen ihn wenden sollte, sei es aus nationalen, aus confessionellen oder aus Parteigründen. Germanische Ehrenmänner im österreichischen Parlament. In der letzten Zeit tritt in der alldeutschen Partei der Abgeordnete Herzog hervor, der sich in den ersten Monaten seiner Abgeordnetenthätigkeit bescheiden im Hintergründe gehalten hatte. Ja die Alldeutschen hatten ihn sogar auserfehen, bei eimr der wichtigsten Actionen, die sie im Parlament unternahmen, in ihrem Namen zu sprechen. Wer ist dieser Mann, den seine Partei einer solchen Auszeichnung würdig hält? Vor drei Jahren war diesem deutschen Manne Denuncirung nachgesagt worden.

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