Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 18 (3.5.1901)
- Date
- 1901-05-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 16 Vr. Bwch's Wochrnschrist. Seite 303 und Geistlichen sich Mühe geben, der ihr anvertrauten Jugend folgende auf der Wahrheit beruhende Sätze klar zu machen und einzuprägen: Alle Völker des Alterthums haben Menschenopfer dargebracht, nur den Juden waren sie durch göttliches Gesetz auf das Strengste untersagt; alle Völker des Alterthums haben Blut genossen, nur den Juden war der Blutgenuß durch ihre heiligen Schriften unter Todesstrafe verboten; die ersten Christen wurden von den Heiden beschuldigt, daß sie Kinder schlachten und ihr Blut genießen; sie haben diese falsche Anklage mit dem Hinweise zurückgewiesen, daß sie kein Blut genießen dürfen; seit dem 13. Jahrhundert wurde gegen die Juden die Blutbeschuldigung erhoben, daß sie Christenkinder schlachten und ihr Blut genießen; die Päpste haben die Juden gegen diese Beschuldigung mit der Behauptung vertheidigt, daß ihr Gesetz den Juden den Blutgenuß auf das Strengste untersagt; die namhaftesten christlichen Gelehrten bezeugen, daß in den heiligen Schriften der Juden ohne Ausnahme ein Anhaltspunkt für den jüdischen Ritualmord sich nicht finden läßt; die achtbarsten, vertrauenswürdigsten Judenchristen betheuern, daß der Genuß von Chrisienblut, die Verschickung des Christenblutes an die Gemeinden, die Verpackung desselben in die ungesäuerten Brote ein Märchen sei; die „Geständisse" einzelner Juden, daß die Juden Christen schlachten und ihr Blut genießen, sind wie ehedem die „Geständnisse" einzelner Christen, daß die Christen Kinder schlachten, durch die Folter erpreßt worden und haben darum keinen Werth, zum Theil haben sich dieselben auch thatsächlich als falsch erwiesen; unter allen Fällen, in welchen Juden wegen Ritualmordes verurtheilt wurden, ist nicht ein einziger, welcher die Prüfung vor einem, nach den Anforderungen der strengen Gerechtiakeitspfleae zusammengesetzten Gerichtshöfe bestehen könnte. Wenn diese Sätze unserer Jugend vorgetragen und eingeprägt werden, dann wird man bald nichts mehr von der nach den Aussprüchen des apostolischen Stuhles falschen, boshaften verleumderischen Anklage der Juden wegen Ritualmordes hören. Und diesen Sieg der Wahrheit wird auch die neueste Schrift des Antisemitismus „Der Blutmord in Könitz" mit dem Vorwort, das ein Mitglied des deutschen Reichstages dazu geschrieben hat, nicht aufhalten. Allerdings ist es ungemein schmerzlich für einen jeden sein Vaterland liebenden Deutschen, daß noch im 20. Jahrhundert in Deutschland eine solche Schrift erscheinen konnte, nachdem schon im Jahre 1893 der tapfere, unermüdliche Streiter für Wahrheit, Recht und Freiheit in Frankreich, Leroy-Beaulieu, Mitglied des Instituts, in seinem verdienstlichen Buche „Israel chez les nations“ (p. 44) schreiben durfte: „Das neue Deutsche Reich erlebte im Jahre 1892 die Demüthigung eines Aufsehen erregenden Ritualmordprocesses, — in Tanten — der im Angesicht von ganz Europa zeigte, daß Unwissenheit und Aberglaube spuken im Hirn der Unterthanen Kaisers Wilhelm II."; und man sollte es nicht für möglich Hallen, daß man in unserem deutschen Vaterlande den traurigen Muth hat, nachdem schon 100 Jahre verflossen sind, seitdem die letzte Hexe verbrannt worden ist, in einem öffentlichen Schriftstück an christliche Eltern, Geistliche und Lehrer die Aufforderung zu erlassen: „Die Eltern mögen rechtzeitig ihre Kinder mit dem Schicksal des Gymnasiasten Winter und mit dem Aberglauben einer Judensecte bekannt machen. Unsere Kinder werden sich dann schon von selbst hüten, mit jüdischen Kindern Freundschaft zu schließen und jüdische Häuser allein zu betreten. Die Geistlichen und Lehrer mögen die Landbevölkerung, namentlich die jungen Knechte und Mägde, warnen." (S. 77). Aber nein! Das werden nur einigermaßen unterrichtete christliche Eltern, das werden Geistliche und Lehrer, die nicht in Borurtheilen befangen sind, denn doch nicht thun. Sie werden vielmehr dem Papste Martin V. folgen, der, in die Fußtapfen seiner Vorgänger Calixt, Eugen, Alexander, Jnnocenz, Gregor, Honorius, Nikolaus eintretend, schon am 20. Februar 1422 derartige Aufforderungen verboten hat, und sie werden den Verfassern der genannten Schrift dadurch zeigen, daß dieselben mit ihrer Aufforderung um mindestens ein halbes Jahrtausend zu spät gekommen sind." So das Schlußwort des Herrn Dr. Fr. Frank, katholischen Pfarrer und ehemaligen deutschen Reichstags- und bayerischen Landtagsabgeordneten. Vom Jahrmarkt des Lebens. Die Auswanderung aus Rumänien. Das rumänische Königspaar weilt auf österreichifchem Boden, indem es Erholung an unserer Riviera sucht. Wir werden das Gastrecht nicht verletzen und die Ruhe der Schonungsbedürftigen nicht stören und deshalb uns nicht mit einem directen Auftufe an sie wenden, um ihr menschliches Mitgefühl für die armen rumänischen Juden anzurufen. Es ist dies auch gar nicht nothwendig. Der König hat in seinen Memoiren und insbesondere in seinem Briefwechsel mit seinem edlen Vater, dem Fürsten Anton von Hohenzollern, den Beweis humanitärer Gesinnung erbracht, und von der Königin ist es bekannt, daß sie nicht nur in ihren Schriften als Dichterin, sondern auch in ihrem Wirken als Königin von den menschenfteundlichsten Ideen beseelt ist. Wir zweifeln also durchaus nicht an dem guten Willen des rumänischen Königspaares. Aber man wird es uns gewiß nicht verargen können, daß wir diesen guten Willen auch an den armen rumänischen Juden verwirklicht sehen möchten. Der König, der die Verhältnisse in Rumänien thatsächlich genau kennt, weiß es und muß es wissen, daß die Juden nicht nur zu den treuesten Unterthanen seines Landes zählen, sondern daß sie auch an Allem redlich mitgewirkt haben, was zur Erhebung Rumäniens aus den mittelalterlichen Zuständen, die bis in die Mitte dieses Jahrhunderts an der unteren Donau geherrscht haben, beigetragen hat. Sie haben ihre patriotische Gesinnung im Kampfe mit ihrem Blute besiegelt; sie haben materielle Opfer ohne Beschränkung gebracht, um ihren staatsbürgerlichen Pflichten gerecht zu werden; sie haben ihre Kräfte in den Dienst der Wissenschaft gestellt; wo Juden — und solange Juden — in öffentlichen Aemtern verwendet wurden, haben sie durch ihr Wissen und ihre Tüchtigkeit vorangeleuchtet; auf industriellem Gebiete haben sie ebenso wie auf gewerblichem, weder physische noch geistige Arbeit gescheut, um die übernommene Aufgabe zu erfüllen; in den schwersten Handwerken waren sie unermüdlich und mit seltener Geschicklichkeit als Handwerker thätig; sie haben Wissen und Bildung in ihrer Mitte zu befördern sich bemüht, und es muß auch zu ihrem Lobe gesagt werden, daß selbst in den Zeiten der größten Unterdrückung die stattstischen Berichte nicht nachzuweisen vermögen, daß etwa die Juden ein größeres Kontingent in der Verbrecherwelt aufzuweisen gehabt hätten, ja vielmehr ist es unbestritten, daß die Criminalttät der rumänischen Juden wett hinter der der anderen Rumänen zurückbleibt. Nicht minder kann es dem Monarchen nicht unbekannt sein, daß auf dem Gebiete der Wohlthätigkeit, und zwar nicht blos derjenigen für die eigenen Religionsgenossen, die Juden in Rumänien dem traditionellen wohlthätigen Charakter aller Juden treu geblieben find. Und dennoch werden sie als Heimatlose behandelt! Dennoch wird ihnen Bürgerrecht und politisches Recht entzogen; dennoch find sie fast vogelftei der Willkür preisgegeben. Wie verträgt sich diese Behandlung mit der Auffassung vom Menschenrecht, die König Carol in seinen Schriften ganz unzweideuttg bekennt? Eben jetzt beginnt wieder ein neuer Auszug der Juden aus dem europäischen Mizrajim. Tausende junger Leute rüsten sich zur Auswanderung. An die Stelle der wilden ungeregelten Flucht, mit der, theils eine Folge der grausamen Unterdrückung, theils provocirt durch eine Irreleitung, die armen rumänischen Juden aus ihrer angestammten Heimat im vorigen Jahre Plan- und ziellos davoneilten, tritt jetzt eine systematische von der Jewish Coloniaation Association (J. C. A.) geleitete und sorgfältig vorbereitete Auswanderung, und dieses Land, dem die Kräfte zur Hebung und Bearbeitung seiner Bodenschätze abgehen, verliert nach und nach Tausende seiner tüchtigsten Arbeitskräfte. Wir sagen das nicht als Juden. Auch Nichtjuden haben anerkannt, daß die rumänische orthodoxe Bevölkerung zu vielen industriellen Arbeiten gar nicht oder in viel geringerem Maße geeignet ist als die rumänisch-jüdische, und daß der kleine jüdische Einschlag 1:20 sich eigentlich für das Land als ungemein vortheilhaft erweisen würde, wenn man ihm wie jedem anderen gesunden Volkselemente die freie Entwicklung seiner geistigen und wirthschaftlichen Kräfte belassen würde. Es ist auch Thatsache» daß das rumänische Volk mit seinen jüdischen Mttbürgern, die Leid und Freud des türttschen Jochs mtt ihm getheilt haben, jahrhundertelang in gutem Einvernehmen lebte, daß bis zur sogenannten „neuen Aera" die Juden als rumänische Staatsbürger auerkannt wurden. Erst mit dem Jahre 1866 beginnt wieder die Zeit der Verfolgung und die liberale, nationale, demokratische Partei, wie sie sich nennt, gibt den Ton an. offen und versteckt des Antisemüismus als Parteiwaffe und zur Volksaufwiegelung sich bedienend. Seither die Gräuel von Dorohoi, Bottoschani, Fokschani, Bakau, Jassy, Bukarest und zahlloser anderer Orte, seither der große Bettug des Jahres 1878/9 an Europa. Den Juden wird es in der neuen Heimat, die sie gewinnen werden, sicherlich bester gehen als in Rumänien. Sie verlassen dort nicht „Fleischtöpfe", sondern Noth und Elend — und dennoch sehen wir, daß sie nicht freudig in die Ferne ziehen. Dort, wo die Gräber ihrer Vorettern und Eltern sich befinden, dort, wo sie gestrebt und gelitten, gearbettet und gehofft haben, war ihre wirkliche Heimat, und nur der Noth gehorchend, reißen sie sich von ihr kos. Die Erfahrungen, die man bei den von ihrer Heimat vertriebenen Juden gesammelt hat, beweisen, daß diese immer mtt Liebe