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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-04-26 · 17 (26.4.1901) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
17 (26.4.1901)
Date
1901-04-26
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 17 Dx. Bloch's Wochenschrift. Veite «1 die seit 1866 so viel Quälereien ausgesetzt sind, so viele Verfolgungen zu erdulden haben, das Bürgerrecht zu reclamiren, das sie unter dem Fürsten C u s a besessen haben. Ich muß Sie demnach bitten, auch in dieser Beziehung mir Ihre Meinung zu sagen. Wird in Ihrem Projecte die Verbesserung der Lage dieser Juden in Aussicht genommen? Wollen Sie alle die verbrecherischen, haßerfüllten Gesetze abschaffen, die jetzt in Geltung stehen? Werden die Juden auch ferner durch Willküracte verhindert werden, in den Dorfgemeinden zu wohnen? Werden Ihre Präfecten und Unterpräfecten fortfahren, auf die Juden wie auf wilde Thiere Jagd zu machen? Boörescu versetzte: Gewiß nicht! Wenn die Verfügung des Berliner Vertrages an die Stelle des Art. 7 gesetzt wird und hiedurch das verfassungsmäßige Recht festgestellt erscheint, daß die Religion kein Hinderniß der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte sein darf, können solche abscheuliche und verfassungswidrige Gesetze nicht fortbestehen, und nothwendigerweise wird man gesetzlich die nicht emancipirten rumänischen Juden nicht verhindern können, ihre bürgerlichen Rechte auszuüben, sowie man die emancipirten Religionsgenossen nicht wird verhindern können, ihre politischen Rechte auszuüben. Das Gespräch nahm nun ein Ende und ich fügte hinzu: Um Ihnen gefällig zu sein, will ich in dem von Ihnen gewünschten Sinne an meine Freunde schreiben, allein ich gestehe Ihnen offen,' daß ich den Nutzen nicht einsehe. Ich befürchte sehr, Ihr neues Project wird die Zustimmung der Mächte nicht erhalten, nachdem sie jenem über die Kategorien so viele Schwierigkeiten bereitet hatten. Sie können nicht in Abrede stellen, daß im Grund genommen das System der „individuellen Naturalisation" mit Rücksicht auf die feindselige Gesinnung Ihrer Politiker nur eine maskirte Ablehnung ist. Obwohl Sie den Grundsatz, daß die Religion kein Hinderniß für die Ausübung politischer und bürgerlicher Rechte .sein darf, in Ihre Verfassung aufnehmen, verhindern Sie dennoch die eingeborenen, nicht-emancipirten Juden, diese Rechte auszuüben, nicht um ihrer Religion willen, sondern weil Sie sie als Fremde betrachten. Wenn man Sie fragen würde, weshalb Sie die Juden, die rumänische Untertanen sind und keinem andern Staate augehören, als Fremde bezeichnen, während Sie die Armenier und die Zigeuner, die ebenso zahlreich sind wie die Juden und wie diese durchaus anderer Abstammung als die Moldowalachen, on ma886 als rumänische Bürger anerkannt haben, müßten Sie antworten, daß sie die Juden anders behandeln, weil sie nicht Christen sind. Es ist also thalsächlich die Religion, die das Hinderniß für die Juden bildet, rumänische Bürger zu sein " (Fortsetzung folgt.) Das rabbinische Iudenthum und die Briefe des Apngil Paulus. Rede vor der 8t. kMl'8 L880el2t!on am 21. November 1900, gehalten von C. G. M o n t e f i o r e. (Aus „The Jewish Qnarterly Review“, Jänner l- 01.) Aus dem Englischen übersetzt von Frau Dr. Rosa Wagner. (Fortsetzung.) Man sagt gewöhnlich, daß das Gesetz eine gewisse Aeußerlichkeit in den Beziehungen zwischen Gott und dem Menschen bedingte. Der Jude hatte das Gefühl, daß es eine ganze Menge kleiner Dinge gebe, die er thun, und eine Menge kleiner Dinge, die er vermeiden müss>, um Gottes Anerkennung zu erwerben. Und Gott urtheilt nach einem Syst m der Buchführung. Euere guten Ttzaten werden auf einer Seite. Euere schlechten auf der anderen summirt. Dann wird die Bilanz gemacht, indem das Eine von dem Anderen abgezogen wird. In Folge dessen eine ängstliche Peinlichkeit, eine Emvfindung der Last, unerfüllter Verpflichtung, beständiger und quälender Unsicherheit. „Der Unterschied". sagt Professor Sanday. „zwischen dem Menschen, der durch den Glauben, und demjenigen, welcher durch das Gesetz geleitet wird, ist der, daß während für den Letzteren bestimmte und oft winzige Verordnungen da find, die er befolgen muß. für den Ersteren die einzigen Gesetze große und freifinnige Principien find." Nichts wirtt so zerstörend auf den Charakter, als beständig zu denken, ob dies Recht oder Jenes Unrecht ist, ob Du da übertreten, oder dort gehorcht hast. Ich gestehe diese Gefahren zu, obgleich ich wieder auf« merksam machen muß, daß fie kaum mit jener „Selbstgenügsam» keit" übereinstimmen, wovon Professor Sanday, ohne irgendwelche Bezugnahme auf Autoritäten uns sagt, „daß fie in das pharisäische Naturell eingedrungen war, weil die Bethätigung pharisäischer Redlichkeit zu sehr innerhalb der Grenzen einer mittelmäßigen Willenskraft lag."*) Ich gebe die Gefahren und Fehler zu. Weber hat gerechter Weise die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, und die Stellen, die er als Belege anführt, find der ernstesten Beobachtung würdig. Sie werden indeß keinen richtigen Begriff von der rabbinischen Religion und von ihrer Stellung zum Gesetze erlangen, ohne eine andere Seite des Bildes vor Augen zu behalten. Diese Seite wird von Weber nicht ganz unbeachtet gelassen, aber er stellt fie nicht in das richtige Licht. Außerdem ist es ungemein schwierig für Jene, welche nicht unter dem Gesetze gelebt haben (ich spreche als Einer von diesen), den rabbinischen Standpunkt zu schätzen. Erstens hat man immer und immer wieder zu betonen, daß das Gesetz als ein Vorzug und eine Freude betrachtet wird. „Je mehr, desto besser", ist die rabbinische Auffassung von der Anzahl gesetzlicher Verordnungen. „Weil Gott Israel liebte, deshalb gab er ihm so viele Gebote." Bon einem niedrigeren Standpunkte gesehen, waren diese Gebote das Mittel, durch welches der Jude Lohn — den Lohn des ewigen Lebens — erwerben konnte. Vom höheren Standpunkte waren fie der Schmuck Israels, seine Krone des Ruhmes, die Glieder in der Kette der Bereinigung und Gemeinschaft, die es mit Gott, der sie gegeben, verband. Erinnern Sie sich gefäll'gst. daß die Rabbinen, welche diese Dinge so schlicht, ungesucht und fromm Vorbringen, keine Priesterkaste find. Sie waren Söhne des Volkes, viele von ihnen Künstler und Handwerker, in naher Berührung mit ihren Zeitgenossen stehend, mit ihnen Freud und Leid theilend. Weber und Andere legen Nachdruck auf eine Wortmetapher. Die Rabbinen sprechen vom „Joch" des Gesetzes. Aber das Joch des Gesetzes wird gebraucht in bewußtem Gegensätze zum Joche der weltlichen Sorge oder der politischen Unterwerfung. Sie könnten ebenso gut argumentiren, daß Pau'us seine Beziehung zu Christus als lästig empfand, weil er von sich als von Christi Leibeigenem spricht. Wie wir bereits gesehen haben, ist das Joch des Gesetzes die höchste und schönste Freiheit. Die Gebote des G-setz's waren andererseits eine Heiligung des Lebens. Vom rabbinischen Standpunkte war es etwas Großes, wenn die Handlungen des Alltagslebens — Essen und Trinken, Säen und Pssügen — durch die Gebote geheiligt waren?) Allekonnte zur Ehre Gottes geschehen, und der Gedanke an ihn und seine Liebe zu Jsra-l konnte den frommen Israeliten auf jedem Schritte begleiten. Denn Israel ist Gottes Geliebte, seine Braut, und wenn die Verordnungen des Gesetzes von Israel erfüllt werden, dann ruht die göttliche Allgegenwart auf ihm. Die Erfüllung der Gebote ist der Schmuck, mit welchem die Braut vor ihren Geliebten tritt?) Es fällt uns sehr schwer, uns all das vorzustellen, aber manche Dinge in den Religionen anderer Menschen kann man sich auch schwer vorstellen, und sie sind darum nicht minder vorhanden. Die Heiligung des Alltagslebens durch das Gesetz hat den Juden enorme Dienste geleistet. Bedenken Sie, wie kümmerlich ihr Leben war. Aber das Gesetz hat es durch ein strahlendes Licht erhellt. Die Theologen sprechen von der Last des Sabbaths. Aber dieser Sabbath war die Poesie manches gezwungen prosaischen Lebens. Der Sabbath eine Bürde, nein, — die Braut, die Fee! Heine's Prinzessin Sabbath sollte den Theologen zu denken geben. Drittens sollte man eingedenk sein, daß in irgend einer Weise eine gehörige Dosis gesunden Menschenv-rstandes in diesen alten Rabbinen war, welcher sich oft in verschiedener Art be- ') Sanday and Hedlam, Epistle to the Romans p. 183—387. -) Weber S. -78—2 8. 3) . Bemidbar Rabba X. Wünsche's Uebersetzung p. 201. Gesänge Rabb.i V. i. 6. Wünsche's Ueb.rsetzunp. >40. 4) Schir ha-Schirim Rabba zu I. 15. Wunsche, p. 49 das. zu IV. I. Wünsche, p. 101; zu VII. 7. Wünsche, p. 171.

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