Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 15 (12.4.1901)
- Date
- 1901-04-12
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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r.i. 15 Dr. Bwch's WochenfchrM. Seite 285 Errichtung von Wassermühlen kleine Landstrecken im Umfange von höchstens 11 Hektar zu erwerben. Da es in Rußland allen sonstigen „Nichtchristen" vom Mohammedaner bis herab zum Heiden und Zigeuner gestattet ist, nach Belieben überall Land zu erwerben, so braucht es keines besonderen Scharfsinnes, um zu errathen, daß mit dem schüchternen Wörtchen „Nichtchristen" nur die Juden gemeint sind. Sehr lehrreich und zugleich überaus erfreulich ist die Motivirung dieser Resolution. In derselben wird nämlich die Regierung darauf hingewiesen, daß das Gesetz vom 3. Mai, welches den Juden „einstweilen" verbietet, außerhalb der Städte und Städtchen Land zu kaufen oder zu pachten, schon älteren Datums ist und keineswegs erst vom Jahre 1882 herstammt. Ein solches Gesetz bestand schon seit jeher und wurde im Laufe des verflossenen Jahrhunderts mehrfach erneuert, zuletzt allerdings am 3. Mai 1882. Schon allein die Thalsache, daß dieses Gesetz so häufig der Renoviruug bedurft hat, beweist, wie morsch und altersschwach dasselbe ist. Das Leben war stets stärker als dieses unhaltbare Gesetz, welches von Juden und Christen stets im großem Maßstabe umgangen wurde und auch jetzt fortwährend umgangen wird. Der Grund für diese Erscheinung wurzelt, nach Ansicht des Congresses, tief im Wesen der russischen Großgrundbesitzer, welche ihre Güter nur sehr selten selber bewirthschaften und sie am liebsten zu verpachten suchen. Wo aber findet der russische Grundbesitzer einen treueren, umsichtigeren und namentlich einen bescheideneren Pächter als den Juden? An dieser Unlust des russischen Gutsbesitzers, seine Güter selber zu bewirthschaften, werden alle Bemühungen der russischen Regierung, die Juden ihres Landes von der Landwirthschaft fern zu halten, stets scheitern. Das Verbot, Land an Juden zu verpachten, würde, wenn es überhaupt durchgeführt werden könnte, nur dazu führen, daß der Grundbesitzer seine Güter statt an Juden an Deutsche verpachten wird. Nun ist der Deutsche zwar ebenso treu und umsichtig wie der Jude, ob er aber als Pächter auch so bescheiden wie der in Rußland völlig rechtlose Jude ist? Die Beantwortung dieser Frage können wir getrost Herrn Pobjedonoszew überlassen. Die Regierung wird die Resolution der russischen Mühlenbesitzer wohl demnächst prüfen. Wenn sie wirklich auf das Wohl des Landes bedacht ist, wird sie zu der Ansicht gelangen, daß das Gesetz, welches den Juden das Pachten von Liegenschaften verbietet, so wenig taugt, daß es selbst durch öfteres Auffrischen nicht gerade bester wird. Petersburg. (Eine jüdische Wo h l t h ä t e r i n.) Das im Gouvernement Cherson gelegene, der in Wien ansässigen Frau Rosa Hildesheimer gehörende Gut Marianowka hatte infolge seiner musterhaften Bewirthschaftung in diesem Jahre eine gute Ernte gehabt, während alle weit und breit in der Umgebung des Gutes gelegenen Ländereien von einer schweren Mißernte heimgesucht worden waren. Wie Petersburger Blätter nun melden, spendet die Besitzerin, der Marianowka von dem ihr gewordenen Erntesegen reichlich au ihre nothleidenden Mitmenschen. Die Bauern aus der Nachbarschaft, welche zu den regelmäßigen Arbeitern des Gutes zählen, erhielten kleine Vorschüffe nebst einer einmaligen Spende von 1000 Rubel, dem benachbarten Dorfe Petrowka spendete Frau Hildesheimer 300 Pud Mehl und der Bevölkerung von Elisabethgrad 275 Rubel. Reichliche Unterstützungen erhielten auch die von der Gesellschaft zum „Rothen Kreuze" und anderen Wohlthätigkeitsgesellschaften begründeten Volksküchen. Endlich hat sie zum Baue einer Schule im benachbarten Dorfe Groß-Wiski 3000 Rubel gespendet. Die Petersburger „Birshewija Wjedomosti" hebt die Wohlthätigkeit der Jüdin Rosa Hildesheimer rühmend hervor und stellt sie den hartherzigen christlichen Grundbesitzern des Gouvernements Cherson als nachzueiferndes Muster hin. Petersburg. (Arier und Semiten.) Der bekannte Herausgeber des „Grashdanin", Fürst Mestscherski, dem man gerade keine besondere Judenfreundlichkeit vorwerfen kann, veröffentlicht in seinem Blatte eine Statistik der unehelichen Geburten in der Stadt Petersburg während der Jahre 1884 bis 1892. Der erste Platz in der Sittenlosigkeit der russischen Hauptstadt gebührt unbestreitbar dem auserwählten Volke der braven und rechtgläubigen Russen, bei denen 30 Percent aller Geburten unehelich sind. Fast jeder dritte Russe in Petersburg ist demnach ein außereheliches Kind. Den Russen folgen in weitem Abstande die Polen, welche aber immer noch die ansehnliche Zahl von 13 Percent uneheliche Geburten aufweisen. Sittlich viel reiner sind schon die Deutschen in Petersburg, welche „nur" noch 9 Percent unehelich geborene Kinder aufweisen. Dagegen weisen die Juden in Petersburg nur 0 6 und die Mohammedaner gar 0 3 unehelich geborene Kinder auf. Wittebsk. (Jüdin oder Christin?) Bor der Beantwortung dieser Frage stehen jetzt die Behörden der ruffischen Stadt Wittebsk rathlos da. Bor einigen Monaten verstarb nämlich daselbst der verabschiedete Soldat Alexander Samotkin, der, obgleich officiell zur orthodoxen Kirche gehörend, dennoch streng nach den Vorschriften der jüdischen Religion gelebt und statt „Alexander" sich selbst hartnäckig „Leibe" genannt hat. Da es selbst in Rußland kein Gesetz gibt, durch welches ein Christ gezwungen werden könnte, die Vorschriften der christlichen Kirche zu befolgen, Treife statt koscher zu effen und am Sonnabend zu arbeiten, blieb der Geistlichkeit nichts weiter übrig, als den alten Soldaten, der alle geistlichen Ermahnungen in den Wind schlug und sogar eine Jüdin zur Frau hatte, während seines Lebens sich selbst und dem Satan zu überlaffen. Dafür jedoch bemächtigte sich nach seinem Tode die kirchliche Behörde seines Körpers und begrub ihn auf dem christlichen Kirchhofe und errichtete auf seinem Grab ein Kreuz. Jetzt stellt es sich aber heraus, daß der verstorbene ehemalige Soldat Alexander Samotkin eine siebzehnjährige Tochter hinterlassen hat, die auf den wenig christlich klingenden Namen Hinde Lea Leibowa (und nicht Alexandrowa) hört und in den Vorschriften der jüdischen Religion versirt ist. Die Behörden wissen nun nicht, was sie mir dem Mädchen, welches durchaus behauptet, eine Jüdin zu sein, anfangen sollen. Sie haben daher bei der heiligen Synode in Petersburg angefragt, welche nun zu entscheiden hat, ob Hinte Lea in ihrer jüdischen Religion belaffen oder gewaltsam der alleinseligmachenden rechtgläubigen Kirche zugesührt w"rden soll. London. In der letzten Sitzung des Board of Guardians in London theilte der Vorsitzende mit, daß der englische Premierminister Lord Salisbury mit den Bestrebungen, den rumänischen Juden zu der ihnen von allen Staaten garantirten, leider jedoch nicht gesicherten Gleichberechtigung zu verhelfen, lebhaft sympathisire. Das Auswärtige Amt wolle Alles thun, um diese Gleichberechtigung der Juden in Rumänien von der rumänischen Regierung zu erzwingen. Er, Redner, sei aber nicht sanguinisch genug, zu glauben, daß dieser Druck unmittelbar günstige Erfolge haben könnte. Nichtsdestoweniger müsse er dringend bitten, sich jeder öffentlichen Agitation in England zu enthalten. Er könne mit voller Autorität versichern, daß die Schritte, die gegenwärtig vorbereitet werden, einen günstigen Erfolg versprechen. Die Nachricht ist jedenfalls von Bedeutung. VenniWes. . Wien. (Verlobung.) Fcänlein Rosa F i s cy e r. Tochter des Herrn Albert S. Fischer, Directors der I. Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen in Wien, hat sich mit Herrn Julius Urbach, Inhaber eines Knaben-Erziehungsinstitutes in in Wien, verlobt. Wien. Fräulein Margarethe Weiß, Tochter des allgemein bekannten k. k. Religionsprofessors Herrn Dr. Adolf Weiß, hat sich mit Herrn Sigmund M a n d l in Wien verlobt Wien. (Silberne Hochzeit.) Am 20. d. M. feiert der bekannte Industrielle Ferdinand S g a l r tz e r, Chef der Firma Sgalitzer & Schlesinger, Posamentriefabriken in Wien und Ebreichsdorf, im Kreise seiner Familie, mit seiner Gattin Hermine das silberne Hochzeitsfest. Wien. (Jubiläum.) Der verdienstvolle Religionslehrer an der Schule IV., Preßgaffe, Herr Gerson Feith wird am 1. Mai d. I. sein 30jähriges Jubiläum als Religionslehrer feiern. Herr Feith steht vor der Vollendung feines 70. Lebensjahres. Wie». Unter den neuernannten Commercialräthen befinden sich erfteulicherweise zahlreiche Juden. Interessant ist, daß dem jüngsten unter ihnen, dem Bergwerksbefitzer Arthur Bittner schon im Atter von 32 Jahren diese hohe kaufmännische Auszeichnung zutheil wurde. Herr Bittner ist ein selk made man im besten Sinne des Wortes. Wien. Wie im vorigen Jahre, so hält auch heuer Herr- Rabbiner Dr. Daniel Fink in unserem Bethause, H., Fugbachgasse 7, in der Sefirazeit zwischen dem Mincha- und Mariw gebete jüdisch-wissenschaftliche Borträge und wird zum Besuche derselben hiermit höfischst eingeladen.