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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-04-12 · 15 (12.4.1901) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
15 (12.4.1901)
Date
1901-04-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 262 Dr. Blvch's WochenfchrifL. Nr. 15 reichen «üssen, wenn wir unseren großen Aufgaben gerecht werden wollen, die schließlich und endlich die g e s a m m t e Judenschaft auf den Plan fordern, für ihre guten Rechte einzustehen. Wir rufen alle Glaubensgenossen auf zur Mitarbeit an der Festigung unserer staatsbürgerlichen Rechte, zurMitarbeit an der Abwehr bei Verletzung grundlegender Menschenrechte. Möge dieser Ruf nicht verhallen! In Erinnerung an die Schmach, au die erlittenen Unbilden, die unsere Vorfahren ertragen mußten, seien wir einig! In der Einigkeit liegt die Macht, in der Macht der endliche Sieg, den wir für die gesammte Menschheit und nicht für uns allein erstreben. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Revisor K a n i tz erstattet hierauf den C a s s a b e r i ch t, wonach-im Jahre 1900 die Einnahmen K 26.123 54, die Ausgaben K 22.176 52 betrugen, so daß mit 31. Dccember 1906 ein Cassasaldo von K 4246*08 verblieb. Auf Antrag des Vereinsmitgliedes Herrn Ehrlich spricht die Generalversammlung ihren besonderen Dank für die Thatkraft und Umsicht des Vorstandes und seines Präsidenten durch Erheben von den Sitzen aus und nimmt den Rechenschaftsbericht genehmigend zur Kenntniß. Nunmehr verliest Herr Secretär Siegfried Fleischer den Bericht des Rechtsschutzbureaus. Wir heben aus demselben folgende markante Stellen hervor: In der Zeit vom 15. April 1900 bis 24. März 1901 hatte das Bureau 1436 Geschäftsstücke zu erledigen. Die P r e ßa c t i o n, d. h. die Zurückweisung verleumderischer Angriffe in der antisemitischen Presse im Wege des Berichtigungsverfahrens oder der gerichtlichen Klage, deren Rückgang wir schon im Vorjahre constatiren konnten, hat eine wesentliche Abnahme erfahren, «in Beweis, daß unsere consequente Abwehr auf diesem Gebiete einerseits die antisemitische Presse zu größerer Reserve gezwungen, andererseits aber auch die behördlichen Organe zu entschiedenerer Haudbabung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen veranlaßt hat. Dagegen ist die Zahl der mündlichen und schriftlichen Beschwerden, die wir gegen Uebergriffe oder Unterlassungen auf dem Gebiete der Verwaltung und Rechtspflege bei den Centralbehörden erheben mußten, von 12 im Vorjahre auf 32 im Berichtsjahre gestiegen. Der Haß unserer Gegner hat auch im abgelaufenen Jahre an die wechselnden Phasen des Hilsner- Prvceffes angeknüpft, um die Leidenschaften gegen uns aufzustacheln. Von czechisch-radicaler Seite ist in der letzten Zeit wiederholt der Versuch gemacht worden, neue „Ritualmorde" zu fabriciren. In Alt-Benatek, Mißlitz und Olmütz wurden Juden beschuldigt, christlichen Dienstmädchen Blut abgezapft zu haben, und in M ä h r i j ch - O st r a u hat man eine jüdische Witwe, zu der eine christliche Vagantin ein gestohlenes Kind zur Pflege gegeben hatte, verdächtigt, daß sie dieses Kind jüdischen Schächtern ausliefern wollte. In all diesen Fällen hat zum Theile durch unsere Mithilfe die gerichtliche Untersuchung die völlige Unwahrheit der erhobenen Beschuldigungen ergeben und die Verleumder wurden der verdienten Strafe zugeführt. Gegen dem von den Krakauer Felicianerinnen professionell betriebenen Kinderraub haben wir sehr energisch Stellung genommen und wichtige principielle Erfolge erzielt. Die Acten bezüglich der Michalina Araten wurden vom Ministerium an das Krakauer Landesgericht zur Wiederaufnahme der strafgerichtlichen Untersuchung zurückgeleitet. Zehn weitere Fälle von Kinderraub haben wir zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und Unserem energischen Einschreiten ist es zu danken, daß fünf solcher Mädchen ihren Eltern zurückgegeben wurden. An die Justizbehörden wurde ein strenger Erlaß hinausgegeben, alle Urheber und Mitschuldigen solcher Entführungen strafgerichtlich zu verfolgen. In der Äffaire Kochme Weiß hat der von uns bestellte Anwalt.' Herr Dr. R. Landau in Krakau, vom Bezirksgerichte Wieliczka ein Urtbeil erwirkt und durch alle Instanzen siegreich durchgefochten, welches, im Widerspruch mit 15 vorhergegangeuen Entscheidungen, dem Begehren des getauften Mädchens um Aberkennung der väterlichen Gewalt keine Folge gab. Kochme Weiß befindet sich derzeit in Wien und ist zum Judenthum zu- .ückgekehrt. In 12 Fällen haben wir unschuldig verurtheilten Glaubensgenossen unentgeltlichen Rechtsschutz vor Gericht gewährt und die Ehre österreichischer Glaubensgenossen nicht nur vor inländischen, sondern auch vor auswärtigen Gerichten geschützt. Auch gegen die Herabwürdigung von Lehren und Einrichtungen der jüdischen Glaubensgemeinschaft und gegen die Boycottirung Mischer Geschäftsleute mußten wir zu wiederholten Malen einschreiten. Einen großen, nachhaltigen Erfolg bedeutet die von uns provoeirte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Sachen eines vom Pfarrer Ignatz Wo je zu Trzebinia verbreiteten Pamphletes^ in welchem das Verhalten der christlichen Bevölkerung gegenüber den Juden vorgeschrieben wurde, in der ausgesprochenen Absicht, zwischen Christen und Juden eine strenge Scheidung im socialen Leben herbeizuführen. Der Oberste Gerichtshof erklärte, daß durch diese Flugschrift zu Feindseligkeiten gegen die israelitische Religionsgesellschaft oder doch zu feindseligen Parteiungen zwischen Christen und Juden aufgefordert und angeeifert werde. In der Begründlmg heißt es: „Der Friede im Staate verlangt zwischen alle Interessengruppen, wenn auch nicht Freundschaft, so doch zum mindesten volle Neutralität, was hinter dieser Grenzlinie zurückbleibt, ist „Feindseligkeit". Auf. den Grad derselben kommt es nicht an. Die Interessen eines gesunden, wirthschaftlichen und socialen Verkehrs erfordern gewiß nicht die gegenseitige Abschließung ganzer Volksgruppen; dieselbe widerspricht dem durch die Gesetze jedem Staatsbürger, allen Classen der Bevölkerung, allen Volksstämmen und Confessionen im Staate gewährten gleichen Schutz. Diese Entscheidung wird uns für die Folge eine werthvolle Grundlage zur Abwehr aller gegen, den § 302 Str.-G. verstoßenden, antisemitischen Angriffe bieten. (Beifall.) Der Bericht des Rechtschutzbureaus erwähnt noch die Action bezüglich der Erwerbung des Heimatsrechtes und: schließt mit den Worten: „Je mehr unsere Glaubensgenossen im ganzen Reiche das von uns vertretene Princip selbstthätiger und herzhafter Abwehr jedes Unrechtes zu dem ihrigen machen, umso rascher dürfen wir erwarten, daß die bei den jüngsten Wahlen zu Tage getretenen leisen Anzeichen einer Besserung kräftiger hervortreten und mit der wünschenswerthen Gesundung der inneren Lage auch der Glaubens- und Racenhaß eine Abschwächung erfahren wird. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Bei den hierauf vorgenommenen Wahlen wurde Herr kais. Rath Adolf RuLiöka über Antrag des Herrn Dr. Bloch mit Acclamation einstimmig zum Präsidenten gewählt. In den Vorstand wurden gewählt die Herren: Prof. Dr. Salomon Ehrmann, Jacob I e i t e l e s, B. K a n i tz, Dr. Philipp Meitner, Adolf Rosenbaum, Sigmund Mayer, Dr. Oscar Hein, Albert Winterberg und Dr. Sigmund Zins. Auf Antrag des kaiserl. Rathes Anninger wird dem Präsidenten für dessen außerordentliche Verdienste um die Hebung des Vereines nochmals der wärmste Dank durch Erheben von den Sitzen und unter stürmischem Beifalle ausgedrückt. Die Generalversammlung ernennt ferner über Vorschlag des Gesammtvorstandes Herrn Rabbiner Dr. Adolf Schmied! aus Anlaß der Vollendung seines 80. Lebensjahres und Herrn Landesgerichtsrath Dr. Jacob Kohn zu Ehrenmitgliedern. Beim 6. Punkte der Tagesordnung: „Anträge und Interpellationen" dankt Herr Architekt Max Fleischer für die ihm anläßlich seines 60. Geburtstages dargebrachten Glückwünsche. Secretär Fleischer bringt einen Antrag des Vereinsmitgliedes und Vertrauensmannes Dr. David Popper in HoraLdiowitz bezüglich der Regelung des Wanderbettels zur Verlesung, welcher dem Vorstande zur Berathung und Beschlußfassung zugewiesen wird. Bürgerschullehrec Faltischek bringt eine Angelegenheit zur Sprache, deren Spitze sich gegen ein Vorstandsmitglied der Cultusgemeinde richtet. Nach einer längeren Geschäftsordnungsdebatte, und nachdem Dr. Lifcziz meritorisch erwidert, acceptirt die Versammlung die Entscheidung des Vorsitzenden Professor E h r m a n n, daß die „Union" in dieser Angelegenheit nicht competent sei, worauf die Versammlung geschlossen wird. Zu den Polna-Proeeffen. Wie wir erfahren, soll der ehemalige Caplan von Polna?. Vlöek. welcher bekanntlich im Hilsner-Processe eine Rolle als Zeuge spielte, gegen den verantwortlichen Redacteur und Herausgeber der in Wiesbaden erscheinenden Zeitschrift „Freidenker", Dr. Bruno Wille, die Ehrenbeleidigungsklage wegen Veröffentlichung jenes Artikels erhoben haben, wegen dessen auch schon der Königgrätzer Bischof Brynych klagbar aufgetreten ist. In diesem Artikel, welcher einer Flugschrift entnommen war, wird?. Bleek-als Mitschuldiger, beziehungsweise als Mitwisser

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