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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-04-05 · 14 (5.4.1901) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
14 (5.4.1901)
Date
1901-04-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 244 Vr» VlvEs Wochenfttzrrrr» «r. 14 nungen, die unserem gegenwärtigen Zwecke nahe verwandt sind, vorausschicken? 1. Wäre es ungerecht, Paulus mit dem Midrasch zu vergleichen. Paulus war ein religiöses Genie ersten Ranges, welches im ersten Impuls des Enthusiasmus schreibt. Der Midrasch ist ein Gewirr von Predigten, Parabeln, Sprüchen und Anekdoten ohne System, noch Plan. Allerdings finden sich gelegentlich Geistesblitze, aber das Meiste davon ist zweiten oder dritten Ranges, was literarischen Werth bettifft. Sie müssen (wie ich glaube) die Schriften der Rabbinen nicht mit dem Neuen Testament, sondern mit den Kirchenvätern vergleichen. Meine zweite Warnung ist von viel größerer Wichtigkeit. Sie kann auch viel schwerer in ihrer ganzen Kraft erwogen und erklärt werden, und sie bedarf eines ganzen Vortrages zur entsprechenden Rechtfertigung und Aufrechterhaltung. Paulus ist viel systematischer, als die Rabbinen. (Fortsetzung folgt.) Die Juden in Rumänien- (Fortsetzung aus Nr. 11.) Saniel Marcus fährt in seiner Studie folgendermaßen fort: V. Die Versprechungen der rumänischen Regierung und ihre Ableugnung. , In mehreren Circulartelegrammen beauftragt Herr Boeresco die Vertreter Rumäniens im Auslande, den Regierungen, bei denen sie beglaubigt find, die Versicherung zu geben, daß die Lage aller in Rumänien wohnenden Juden verbessert werden wird, daß alle früheren Gesetze, welche Einschränkungen wegen der Religion enthalten, abgeschafft werden, und daß Niemand an der Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte in Folge seiner Religion gehindert werden soll. Niemand werde zu befürchten haben, daß er um seiner Abstammung oder seines Glaubens willen willkürlichen Verwaltungsmaßregeln oder Ausnahmsgesetzen unterworfen sein wird. Außer diesen kategorischen Erklärungen, die in der politischen Correspondenz mehreremal wiederholt wurden, hat die rumänische Regierung noch die ebenso formelle als bestimmte Verpflichtung gegenüber dem von den notablen Juden entsendeten Comite übernommen, mit ihm über die individuellen Forderungen der Naturalisation zu verhandeln, damit die hierüber im Parlament aufgetauchten Schwierigkeiten beglichen werden. UÄer diese Verhandlungen mit dem Cabiuet Bratianu, die zu einer feierlichenV er einb arung im vollen Ministerrath und in Gegenwart aller Mitglieder führten, sowie über jene Verhandlungen, welche nach dieser Vereinbarung im Auslande stattfanden — Verhandlungen, an denen ich als Mitglied des erwähnten Comitss regen Antheil genommen habe — ist bisher noch nichts in die Oeffentlichkeit gekommen. Ich hatte es daher für zweckmäßig, alle Phasen dieser Verhandlungen mitzmheilen, denn abgesehen von der Wichtigkeit, die sie sür die uns beschäftigende Frage besitzen, ist es für die Kenutniß der zeitgenössischen politischen Geschichte von Interesse, zu erfahren, wie Rumänien, dieser kaum erst geborene Kleinstaat, der ehedem ein Compensationsobject für die Großmächte bildete, dazu kam, seinen Willen dem von ganz Europa entgegeuzustellen und in welcher rveise die rumänische Regierung dazu gelangte, den Juden deren Zustimmung zu individueller Erwirkung der Naturalisation herauszulockeu, und andererseits von den Mächten die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens zu erhalten, an die die getreue Ausführung des Art. 44 des Berliner Vertrages äs Bedingung geknüpft war.'^^UM Von dem Momente, in .welchem die Ziele dieses Vertrages der rumänischen Regierung bekannt worden waren, zeigte sich diese bestrebt, mit ihren gewohnten Aus- Mchteu den Verpflichtungen sich zu entziehen, sie hoffte dadurch den Art. 44 außer Kraft zu setzen, wie sie es mit dem Art. 46 des Pariser Vertrages gethan, dem zu Trotze sie Dank des von Europa beobachteten politischen Systems des „Geschehenlasseus" gegen die Juden seit dem Jahre 1866 mit Unterdrückungen und Verfolgungen systematisch Vorgehen konnte. Allein die Mittheilungen ihrer diplomatischen Vertreter bei den fremden Staaten zwangen sie, dieses Lügensystem aufzugeben, insbesondere war es der rumänische Agent in Berlin, Herr Liteanu, der die Regierung benachrichtigte,*) „daßdieMächtenichtweiter gelaunt sind, sich wie vorher, durchWechsel nachVerfall, irresühren zu lassen, die doch niemals eingelöst werden, und daß diesmal Europa fest auf einer endgiltigen Lösung der Juden frage in Rumänien in Ueberein st immun g mit dem vom Berliner Congreßproclamirte.n Grundsatz der Gleichberechtigungbestehe. Herr Cogalniceanu, damals Minister des Aeußern in Rumänien, einer der größten Staatsmänner Rumäniens, von wahrhaft liberalem Geiste erfüllt, dem Rumänien seine wichtigsten Reformen, die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Säkularisation der Klostergüter, verdankt, vereinigte sich mit seinem Schwiegersöhne Liteanu, um die Regierung zu einem muthvollen Acte zu drängen und mtt aller Entschiedenheit vor dem Parlamente zu erklären, daß Rumänien, wenn es in den Kreis der civilisirten Nationen eintreten will, ohne Bedauern veralteten Vorurtheilen entsagen und in offener und loyaler Weise die Reformen annehmen müsse, die nicht nur keine Schädlichkeiten in sich schließen, sondern vielmehr eine Wohlthat für das Land sein werden. Die in die rumänische Nation aufgenommenen Juden werden gute Patrioten sein, wie ihre Glaubensgenossen in Frankreich gute Franzosen sind, und sie werden ein werthvolles Capital für den öffentlichen Wohlstand sein, der durch ihre Arbeit und ihre Intelligenz eine bedeutende Bereicherung erfahren wird. Unglücklicherweise waren die anderen Mitglieder des Cabinets mehr besorgt um ihre Popularität als um das Wohl ihres Vaterlandes und hatten nicht den Muth, diesem patriotischen Ansinnen Folge zu leisten. Statt mit dieser freimüthigen und loyalen -Erklärung vor das Parlament hinzutreten, zogen sie es in ihrer Kleinlichkeit vor, sich in einen gemeinen Schacher mit gewissen Parlamentspolitikern einerseits und mit den auswärtigen Mächten andererseits einzulassen,.um zu erwirken, daß sie ein Projekt, genannt die „Kategorien", genehmigten, wonach sie die Bürgerrechte nur gewissen Kategorien einheimischer Juden zuerkennen dursten, damit die Zahl der emancipirten Juden eine umso geringere werde. Dieses Project umfaßte 6 Kategorien: 1. Die in der Armee dienen oder gedient haben; 3. die ein Doctorat oder Baccalaureat im Lande erworben haben; 3. diejenigen, die an einer auswärtigen Universität ein Diplom erlangt haben und im Lande prakticiren; 4. die eine Wohlthätigkeitsanstalt im Lande errichtet haben; 5. die ein Handels- oder Jndustrieetablissement gegründet haben und ein solches besitzen; 6. die in rumänischer Sprache Bücher geschrieben und durch den Druck veröffentlicht haben. Durch dieses zweideutige Verhallen der Regierung wurde nur die Opposition ermuthigt, die aus Judenfressern bestand und den Unsinn erfand, mit der Bezeichnung „Fremdeinheimische" oder „Einheimisch-fremde" die Juden zu charakterisiren, unter dem Vorwände, daß alle Juden eigentlich Fremde seien. Man hat sonach scheinbar den Grundsatz des Artikels 44 des Berliner Vertrages genehmigt, daß die Religion kein Hinderniß für Ausübung der Politischen und Bürgerrechte bilden dürfe, aber man verweigerte dennoch jedem Juden diese Rechte, nicht weil er Nicht-Christ, sondern weil er ein *) Grünbuch S. 14.

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