Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 13 (29.3.1901)
- Date
- 1901-03-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3020846-3021385-3021399--10733-3035230- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 323 «r. 18 De. Bloch e Organisation begriffen ist, die Ausbildung der Pflegerinnen nicht erfolgen kann und daher der eine Zweck vorläufig bei Seite gestellt werden müßte. Darin läge aber gar keine Ursache, die Organisation zu vertagen. Die Ausbildung im Spitale wäre ungemein werthvoll — aber unentbehrlich ist sie nicht. Sie kann ersetzt werden, und ohne daß -wir ims heute auf Details einlaffen, können wir eben mit dem Hinweis auf Berlin behaupten, daß es möglich wäre, Schwestern heranzubilden, auch wenn sie momentan nicht gerade im jüdischen Spitale in Wien ihren C-ursus durchmachen. Es wäre also wieder nur Sache der Organisation, jene Einrichtungen zu treffen, welche unbedingt die Heranbildung von Pflegerinnen gewährleisten und es anderseits ermöglichen, wenn einmal im Spitale die neue Einrichtung in Gang gebracht sein wird, mit der Spitalsleitung Hand in Hand zu gehen und die weitere Ausgestaltung des Pflegerinnenwesens gemeinsam mit ihr zu betreiben. Der Anfang muß jedoch gemacht werden, und da die vorbereitenden Schritte Zeit brauchen, so wäre es sogar in vieler Richtung beffer, wenn der Verein nicht zögern würde, seine Constituirung vorzunehmen. Nur das eine Moment darf nicht außer Auge gelassen werden, daß zugleich mit der Ausbildung der Pflegerinnen auch deren sociale Stellung ins Auge gefaßt werden muß. Letztere darf nicht Nebensache sein, wenn man erstere nicht gefährden will. A. W i e n e r. Jur Regelung des Wanderbettels. Aus Horazdowice erhalten wir folgende Zuschrift: Löbliche Redaction! Ich erlaube mir höflichst um Veröffentlichung des Nachstehende» in Ihrem geschätzten Blatte zu ersuchen. Wie ich bereits im Jänner l. I. mitgetheilt habe, beschloß der Vorstand der Cultusgemeinde HoraLdiowitz, dahin zu wirken, daß der Antrag, das bisherige Wanderbettelwesen abzuschaffen, von sämmtlichen Cultus gemeinden angenommen werde und die Unterstützung armer israelitischer Glaubensgenossen, insoweit sie nicht von den einzelnen zuständigen Gemeinden besorgt werden könne, eine Centralstelle übernehme, an welche die Gemeinden je nach ihren Mitteln Beträge einzusenden hätten. Unsere Eingabe an den löblichen Gemeindebund israelitischer Cultusgemeinden in Böhmen wurde von demselben unterm 4. Februar l. I. dahin beantwortet, daß selbe einem Ausschußmitgliede am Lande behufs Erstattung des Referates in der nächsten Sitzung zugewiesen wurde, und zugleich bemerkt, daß unsere Eingabe sehr beachtenswerth sei. * Am 4. März l. I. erhielten wir nun nachstehende Erledigung : „Geehrte Herren! Ihr Antrag, betreffend Regelung des Armenwesens, war gestern Gegenstand einer eingehenden Debatte seitens des Ausschusses. Es herrschte Einstimmigkeit darüber, daß derselbe in seiner vollen Ausdehnung nicht durchführbar ist. Die Armenpflege innerhalb der Gemeinde kann nur von der Gemeinde selbst besorgt werden, welche am besten die Verhältnisse und Bedürfniffe ihrer Armen kennt. Es wäre auch reiner Formalismus, wenn die Gemeinde einen bestimmten Betrag an ein Centralorgan senden und von demselben Organ, das sich nur auf die Berichte der Gemeinde verlaffen müßte, wieder rückerheben würde. Auch die Erleichterung armer Gemeinden kann auf diesem Wege nicht erzielt werden: Jede Gemeinde wird beanspruchen, daß ihr m i n d e st e n s jener Betrag, den sie gezahlt hat, wieder zufließt; woher soll dann ein Zufluß an arme Gemeinden kommen? Das Capital des Gemeindebundes (circa 7000 K), das schon anderen Zwecken dient, wäre nicht für ein halbes Jahr ausreichend. Hingegen erscheint Ihr Vorschlag beachtenswerth hinsichtlich der Wanderbettler, namentlich jener aus Polen und Ungarn Wenn eine große Anzahl von Gemeinden sich zu Beiträgen zu diesem Behufe verpflichtet, könnte in Prag ein Centralorgan geschaffen werden, das 1. durch Filialen an den Einbruchsstationen nach Böhmen Wanderbettler durch eine mäßige Gabe von Böhmen ablenkt oder direct ohne Aufenthalt durch Böhmen durchspedirt; 2. die ach Prag direct kommenden Wanderbettler auf gleiche Weise behandelt. Wenn die Gemeinden wiffen, daß die Bettler, sei es an den Grenzstationen, sei es in Prag, das absolut Nöthige bekommen haben, so sind sie moralisch berechtigt, ihnen in loco jede Unterstützung zu verweigern. Wird dies nur ein Jahr lang consequent durchgeführt, so werden die Bettler solche Gemeinden schon meiden, denn sie sind sehr genau instruirt. Für Ausarbeitung eines womöglich dem nächsten Gemeindetage vorzulegenden Reglements in diesem Sinne wurde ein Comitä eingesetzt. Falls Sie wünschen, an den Arbeiten dieses ComitLs sich zu betheiligen, bin ich gerne berett, Sie zu dessen Sitzungen einzuladen« Hochachtungsvoll Dr. Arnold Rosenbacher." WochenfttzriU. Als ich diese Zuschrift las, traute ich anfangs meinen Augen nicht. Unser Vorstand hat in seiner Eingabe geltend gemacht, daß die Armenpflege innerhalb der Gemeinde nur von der Gemeinde selbst am besten besorgt werden könne, weil sie die Verhältnisse und Bedürfnisse ihrer Armen am besten kennt — dasselbe führt der Gemeindebund an, kommt jedoch zu einem ganz anderen Schluffe, allerdings auf Grund von uns nicht als richtig angenommenen Prämissen. Wir wollen, daß jede Gemeinde sich ihre Armen selbst versorge und falls ihr dies nicht möglich ist, soll sie ihre Armen nicht „wandern" lassen, sondern sich an die zu schaffende Centralstelle um Aushilfe wenden. Jede Gemeinde weiß ganz genau, was sie für ihre Armen jährlich benöthigt, und haben wir als selbstverständlich angenommen, daß solche Gemeinden, die selbst nicht die genügenden Mittel zur Unterstützung ihrer Armen haben, nicht heute Geld nach Prag senden werden, um selbes morgen wieder zurückzuverlangen. — Dieser Umstand ist es, welcher offenbar vom Gemeindebund mißverstanden wurde und zur Abweisung unseres Antrages geführt hat. Wir geben uns aber mit dieser Abweisung keineswegs zufrieden, denn wir betrachten unseren Antrag nach wie vor als zur Durchführung sehr geeignet, und dies umsomehr, als uns bereits in Aussicht gestellt wurde, daß derselbe sogar bei der Alliance isra61it6 in Paris werde besprochen werden. Wir sind auch nicht im Stande, einen Grund ausfindig zu machen, welcher die Durchführung unseres Antrages behindern würde. Unserer Ansicht nach wird jede Gemeinde mit Vergnügen denselben Betrag, welchen sie bisher an fremde, durchwandernde, israelitische Bettler auszahlen mußte, an die Centralstelle einsenden, da sie dadurch nur eine Last los wird, da in den meisten Gemeinden ein Vorstandsmitglied das ganze Jahr hindurch mit dieser Angelegenheit zu thun hat. Und wie schwer wird es ihm, immer das Richtige zu treffen! Jeder der um eine Gabe Ansuchenden weiß über ein anderes Leid zu klagen, und es wird wohl nur allzuhäufig Vorkommen, daß Derjenige die gxößte Unterstützung erhält, der sie am wenigsten verdient. Ganz anders wird sich die Sache gestalten, wenn jeder arme Glaubensgenosse, der sich nicht selbst ernähren kann, gezwungen sein wird, zu Hause zu bleiben, denn seine Verhältniffe werden der betreffenden Gemeinde bekannt sein, er wird nur das erhalten, was ihm seiner thatsächlichen Lage nach.gebührt, dagegen werden junge arbeitsfähige Glaubensgenossen in Zukunft gezwungen sein, zu arbeiten, anstatt sich dem bequemeren Betteln von Gemeinde zu Gemeinde zu widmen, wobei sie dann für immer schon aufgehört haben, nützliche Mitglieder der Gesellschaft zu sein oder zu werden. Traurig ist es, wenn der löbliche Gemeindebund es als ein Uebel auffaßt, daß er nur auf die Berichte der Gemeinden angewiesen wäre. Er übersieht dabei, daß jede Organisation aufhören müßte, wenn den Cultusvorständen nicht das nöthige Vertrauen gewährt werden könnte, ferner daß seit dem Jahre 1890 kleinere Cultusgemeinden verschwinden, das Bestreben besteht, größere Cultusgemeinden zu bilden, in denen die bisherigen kleinen, mittellosen sich auflösen, sowie auch, daß Anfragen wegen der Unterstützungs-Bedürftigkeit nicht an die betreffende Cultusgemeinde, welche die Unterstützung für ihre Armen, verlangen werde, gerichtet wären, sondern an einen benachbarten Cultus- Vorstand. Wir betrachten unseren Antrag nicht als bloßen Formalismus, sondern als einen sehr praktischen Vorschlag, der neben Geldersparniß auch die Beseitigung bisheriger Belästigungen und dann auch eine kräftigere Unterstützung von wahrhaft Armen zur Folge haben wird, ganz abgesehen davon, daß das bisherige Bettelunwesen ohnehin den modernen Wohlfahrts-Einrichtungen grell widerspricht und auch in moralischer Beziehung nur verwerflich ist. Wir glauben auch, daß dem Beispiele Böhmens andere Länder folgen werden, so daß jene Einrichtung, welche der Gemeindebund betreffs der Wanderbettler aus anderen Provinzen treffen will, überflüssig werden wird. Ich halte mich für verpflichtet, Ihnen dies im öffentlichen Interesse mitzutheilen und zeichne hochachtungsvollst D r. P o p p e r. HöraLdiowitz, den 20. März 1901. Zur Methodik des hebräischen Unterrichts. So lautet die Ueberschrift eines Artikels des „Jüdischen Volksblatt' in Breslau über einen Vortrag, welchen HerrDoctor Daniel Fink ans dem III. Verbandstage israelitischer Religionslehrer an Mittelschulen in Wien gehalten hat. Herr Dr. Fink will da eine