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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-03-22 · 12 (22.3.1901) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
12 (22.3.1901)
Date
1901-03-22
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 206 Vs> Vlmtz's WochrMML **• 13 kett erreicht haben. Wie nothwendig dies ist, haben mich gerade die Erfahrungen der letzten Zeit gelehrt. Ich stelle daher folgenden Antrag, den ich mir erlaube, dem Herrn Präfidenten schriftlich zu überreichen : ,8m; den Fall, daß die Sectionen eliminirt werden sollten, erlaube ich mir, nachstehenden Antrag zu stellen: Es sei jedem einzelnen Vorstand stets Tag und Stunde der Abhaltung der Vertreter-Collegien-Sitzungen einmal wöchentlich, für die ganze Woche gütig, mitzutheilen, an welchen theilzunehmen dem Vorstand als Zuhörer — ohne Debatte- und Stimmrecht — gestattet sei. — Sollte es dem Präsidium nothwendig erscheinen, daß der von einem Cultusvorstand eingebrachte Antrag von ihm selbst im Vertreter-Collegium motivirend vertreten werde, so soll er hiezu berechtigt sein, ohne dadurch das Stimmrecht zu erreichen." Zur Begründung dieses Antrages, meine sehr verehrten Herren, muß ich nur bemeitett, daß ich öfter Gelegenheit gehabt habe, den Berathungen des bisherigen Vertreter-Collegiums auzuwohnen, so daß ich einigemale sah, wie das Gegentheil von dem, was beschloffen war, herausgegeben wurde. Wenn ich in meinem Anträge bescheidener Weise nur das Recht der Anwesenheit, ohne Debatte- und Stimmrecht, für die Cultusvorstände verlange, so geschieht dies aus dem Grunde, damit die schon ängstlichen Mitglieder des Vertreter-Collegiums dadurch nicht beunruhigt werden und meinem Anträge beistimmen können. Der Cultusvorstand muß in der Lage sein, die Beschlüsse zu controliren. Wir können nur glücklich sein, in den neuen Herren Vorstandsmitgliedern so emsige Mitarbeiter gefunden zu haben, daß es ein Vergnügen ist, diese Arbeitsfreudigkeit zu sehen, — aber, meine Herren, Sie sehen Alles noch im rosigsten Lichte, weil Ihnen jene Erfahrungen abgehen, welche den alten Vorständen zu Gebote stehen. Aber, glauben Sie es, auch diese haben den lebhaften Willen gehabt, etwas zu leisten, konnten aber nicht Wetter kommen, weil ein bleiernes Gewicht, das alte Statut, ihnen in jeder Weise hinderlich war. Ich habe das Statut seit meinem Eintritt in den Vorstand, also schon vor mehr als 10 Jahren, bekämpft, allein die damals eingeführte Centralisation, der schleppende Gang der Amtshandlungen, die laxe Behandlung der einzelnen Fälle seitens der Spitzen der Administration (lebhafte „Oho"-Rufe) machten alle Anstrengungen vergeblich. Hat sich in den 10 Jahren unseres Wirkens, seit der Einbeziehung der Vororte Wiens, wo so vieles Gute angeregt wurde, nur etwas gebessert? Ist es nicht beschämend für jeden einzelnen Cultusvorstand, eingestehen zu müssen, daß Alles so ziemlich beim Alten geblieben ist? Alle diese und insbesondere die Vorgänge der letzten 14 Tage will ich Ihnen in der vertraulichen S'tzung näher beleuchten, wo Sie sich vielleicht bestimmt finden werden, Ihre „Oho "-Rufe durch andere Ausrufe zu ersetzen. Vorsitzender Bicepräsident Dr. K o h n unterbricht den Redner, daß es nicht angehe, in öffentlicher Sitzung Anklagen zu erheben, deren Begründung in vertraulicher Sitzung gegeben werden soll. Kaiserlicher Rath Wilhelm Pollak: Wenn Sie es wünschen, sehr verehrter Herr Präsident, werde ich diese Angelegenhett in der öffentlichen Sitzung heute Vorbringen. Vorsitzender Bicepräsident Dr. K o h n erklärt, die Angelegenheiten, auf welche Redner anspielt, zu kennen; die Bemerkungen des Collegen P o l l a k seien ungerechtfertigt und ungerecht, nicht geeignet, zu den vorgebrachten Klagen Anlaß zu geben, noch die Erregung des Redners zu rechtfertigen. College Pollak sei genügend parlamentarisch geschult, um zu wissen, daß es nicht angeht, in öffentlicher Sitzung allgemeine Verdächtigungen zu erheben. Er müsse den Redner bitten, sich an die Sache zu halten und nichts vorzubringen, was nicht mit derselben in Verbindung stehe. Er wahre die Redefreiheit gewiß so weit als möglich, aber Alles habe seine Grenzen und er wäre nicht in der Lage, den Redner in dieser Weise weiter sprechen zu lassen. Kaiserlicher Rath Wilhelm Pollak: Der Herr Vorsitzende hat Recht, wenn er mir eine gewisse Erregung anmertt, diese ist aber gerechtfertigt durch die vorhin erwähnten Vorgänge, die mir von verschiedenen Mitgliedern der Cultusgemeinde gemeldet wurden und die ich genau erhoben habe; dieselben beziehen sich in erster Linie nicht auf den vom Herrn Präsidenten vermutheten Vorfall. Wenn der Herr Präsident glaubt, ich hätte die Angelegenheit in der letzten vertraulichen Sitzung Vorbringen sollen, so erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, daß dieselben erst seit damals vorgekommen sind. Cultusvorsteher Dr. Markus Spitzer betont, daß das bisherige Statut zweifellos reformbedürftig ist, und erklärt sich für die Anträge des Referenten. Wenn der Vorstand einer Commission gewisse kleinere Agenden zur endgiltigen Erledigung überweist. so gibt er von seinem Rechte nichts auf, denn er kann die Ermächttgung jederzeit zurückziehen. Die Commissionen sind nur ein anderer Name für die bisherigen Sectionen, mit dem Unterschiede blos. daß die Mitglieder vom Vorstände gewählt werden und daß sie ihre Beschlüsse endgiltig fassen. Wichtig wäre, daß der Commissions-Obmann das Recht erhält, im Plenum mündlich zu referiren und daß man nicht zu einem schriftlichen Verfahren greife. Im Uebrigen kommt es ber einem Statut lediglich auf den Geist an, in welchem es zur Ausführung gelangt. Diese Ausführung ist viel wichtiger als das Gesetz selber, welches zum Segen oder zum Fluche werden kann, je nach der Handhabung, welche es erfährt. Redner hebt hervor, daß nach den getroffenen Verfügungen Beschlüsse über gottesdienstliche Institutionen unübertragbar sind, um den Fall zu verhüten, daß ein Comits eventuell Einrichtungen trefft, welche den Gesinnungen der Majorität des Vorstandes nicht entsprechen. Cultusvorsteher Herr Wilhelm Kuffner wendet sich gegen die Ausführungen des Herrn kaisekl. Rathes Wilhelm Pollak, dessen Erregung ihm unbegreiflich erscheint. Er verwahrt sich dagegen, daß geflissentlich ein Gegensatz geschaffen und hervorgekehrt wird zwischen den neuen und älteren Vorstandsmitgliedern, während alle gemeinsam an der Arbeit zum Wohle der Gemeinde theilnehmen. Der gestellte Antrag wird bei Beratung der Geschäftsordnung zur Behandlung gelangen, er für seine Person werde ihm vielleicht beistimmen. In der Sache selbst ist es aber nicht richtig, daß der Vorstand von seiner Omnipotenz etwas opfert, denn nach den vorliegenden Anträgen steht es dem Vorstand blos frei, manche Agenden anderweitiger Erledigung zu überweisen. Selbst das Vertreter- Collegium wird blos jene Agenden im eigenen Wirkungskreise erledigen, welche der Vorstand ihm vorher mittelst Beschlußfassung zumeist. Es ist auch ungerecht und unpraktisch, die Bedeutung des Bureaus herabzudrücken, man kann nicht mit jeder Kleinigkeit W,,.das Plenum hkrgntxete^ ...s.,; Commissions-Obmann Herr Theodor Ritter v. Taussig bemerkt, daß die eontra-Redner gegen etwas sich kehren, was gar nicht beabsichtigt ist. Es ist nicht beabsichtigt, die Bedeutung des Vorstandes zu schmälernsondern im Gegentheile. Einstimmig wird anerkannt, daß es in der bisherigen Art nicht weiter fortgeht. Wir widmen gerne unsere Zeit dem Dienste der Gemeinde, es muß aber Jedem widerstreben, diese Zeit mit kleinlichen und nichtigen Dingen zu verzetteln. Die vorgeschlagenen Bestimmungen präjudiciren nach keiner Richtung, erweitern blos den Rahmen, schaffen blos die Möglichkeit, die Organisation nach den Erfahrungen zu gestalten, sie beseitigen das Gestrüpp innerhalb des Statutes, welches die freie Bewegung in empfindlichster Weise gehindert hat. Sie sind aber nicht verpflichtet, in der Organisation etwas zu ändern und können auch, falls sie es so wünschen, mit den neuen Bestimmungen in der alten Form weiter arbeiten. Nur die Möglichkeit. das Richtige, wenn es einmal erkannt wird, auch durchzuführen, die freie Hand zu gewinnen, wird versucht. Deswegen sind die geäußerten Bedenken verfrüht, wir wollen blos freie Bahn für künftige Organisationsversuche schaffen. Wir haben es als unsere Aufgabe angesehen, die Frage des Statutes von der Frage der Organisation abzulösen. Redner wundert sich, daß man zur heutigen Sitzung mit Anträgen kommt, an die man unvorbereitet und ohne gründliche Prüfung zur Beschlußfassung herantreten soll, und es war den Collegen doch Gelegenheit genug geboten, ihre Anträge rechtzeitig zu stellen. Gewiß haben wir eine Aenderung der Geschäftsordnung im Plane. Angelegenheiten inferiorer Natur haben bisher die Thätigkeit des Vorstandes erschöpft, wie z. B. Zuweisungen kleiner Stiftungen und Spenden, die Prüfung derartiger Gesuche, eine Reparatur in. Betrage von 800 Kronen mußte die Veratmung durch drei Secrionen, durch das Vertreter-Collegium und die Plenarversammlung passiren. Wir mußten berathen über die Lappalie, ob ein uneinbringlicher Vorschuß von 60 Kronen in eine uneinbringliche Zulage von 60 Kronen verwandelt werden soll, während die wichtigsten Gegenstände mehrere Jahre der Erledigung harren. Die Herren eoutra-Sprecher sind von einem merkwürdigen Mißtrauen gegen sich selbst geplagt; sie kämpfen

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