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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-03-15 · 11 (15.3.1901) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
11 (15.3.1901)
Date
1901-03-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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«Me 184 L>r. Vloch's W^chryschrM Rr. 11 Art. 46 des Pariser Vertrages vom Jahre 1858 lautet folgend ermaßen: „Me Moldo-Walacheu sind vordem Gesetze gleich, gleich in der Besteuerung und in gleicher Weise zum öffentlichen Dienste berechtigt. Die Moldauer und die Watachen aller christlichen Glaubensbekenntnisse genießen in gleichem Maße die politischen Rechte. Der Genuß dieser Züchte kann durch die Gesetzgebung auch Andersgläubigen zugestanden werden/ Der Art. 44 des Berliner Vertrages hat in Abändernvg des Pariser Vertrages Folgendes festgesetzt: , In Rumänien darf die Verschiedenheit des Glaubensbekenntuisses Niemandem gegenüber als Ausschließungsgrund oder als Uufahigkeitsmotiv für die Ausübung der bürgerliches und politischen Rechte geltend gemacht werden. Ich frage demnach: a) Haben diese von allen Großmächten Europas Unterzeichneten Grundsätze nicht eine Besserung der Lage der rumänischen Juden bezweckt? b) Ist die gegenwärtige Lage der Juden in Rumänien, verglichen mit derjenigen vor Ankunft des Königs Carol I. von Hohenzollern, eine bessere? .Was nun die erstere Frage betrifft, werden sich die Herren Ghika und Djuvara der mühsamen Verhandlungen der rumänischen Regierung und der eingegangenen Verpflichtungen erinnern, die den Zweck hatten, von den Mächten die Anerkemmng der Unabhängigkeit zu erlangen. Sollten diese ihrem Gedächtnisse entschwunden sein, so mögen sie dieselben in der politischen Correspondenz über diesen Gegenstand, welche die rumänische Regierung im Grünbuche des Jahres 1880 veröffentlicht hat, Nachlesen. Aus dieser langen Coirespoudenz sei hier nur die Erklärung des Herrn Bülow hervorgehoben, die der rumänische diplomatische Agent in Berlin, Herr Liteano, in seinem Berichte vom 12. Mai 1879 mittheiltz ferner die des rumänischen Ministers des Aeußern, HerrnBoeresco, die in seinem an die fremden Mächte überreichten Memorandum enthalten und im Circulartelegramm vom 3. December 1879 wiederholt ist. Die ersterwähnte Erklärung Bülow's lautet:*) „Was Europa von Ihnen vor Allem erwartet, das ist gesetzliche Maßregeln, in welchen sich die Absicht, die Lage der Juden ernstlich zu verbessern, mit aller gewünschter Aufrichtigkeit kupdgeben soll. Man wird sich mit Gesetzen zufrieden gehen, die in wirksamer Weise die Ausübung der Rechte sichern. Diese Gesetze werden ebenso eine Gewährleistung für die Mächte wie für Rumänien sein." Boäresco's Erklärung lautet folgendermaßen:**) \ „Die Lage aller Juden im Allgemeinen — mögen sie rumänische Unterthanen oder Fremde sein — wird künftig sich viel besser gestalten als zuvor. Wenn man nach der Revision des Art. 7 und nach dem Gesetze über die Naturalisation, das sodann erlassen werden wird, die neue Lage der Juden mit der früheren vergleichen wird, wird man einen bedeutenden Unterschied zu ihren Gunsten feststellen. Auf die Mischen rumänischen Unterthanen wurden früher alle Beschränkungen angewendet, welche gegen fremde Juden in Geltung waren, sie waren sogar einiger bürgerlicher Rechte beraubt, die den anderen Rumänen zustanden. Sie konnten weder Advocaten, noch Professoren, noch Staatsingenieure werden; sie konnten nicht Mitglieder einer Expropriationsjury in den Städten sein; sie mußten auf Verlangen eine Eaution „judicatmn solvi“ leisten u. s. w. Unter dem neuen Gesetze werden alle diese Verbote verschwinden und die Juden werden alle Rechte der Fremden im Allgmleinen besitzen. Sie werden mehr Rechte als die Fremden, Rechte wie die Rumänen besitzen, das Recht, in der Armee und Natioualgarde zu dienen, das Recht, Immobilien und Landbesitz in den SGdten zu kaufen; das Recht, Advocaten zu sein *) Siehe Grünbuch pag. 48. **) Siehe Grünbuch pag. 132. und Mitglieder der Expropriationsjury in Städten; das freie Recht, jedes Gewerbe, jedes Handwerk auszuüben; sie werden denselben Personalstand haben wie die Rumänen; sie werden des gleichen Schutzes der Behörden und der Gesetze theilhaftig sein rc. Zwischen den Juden, denen das Bürgerrecht ertheilt werden wird,^und anderen Bürgern wird es gar keinen Unterschied geben/- Wie diese Versprechungen gehalten wurden, ^davon nächstens. Vrr Prorest Adolf Stöcker und der Proretz Moritz Tewy. Im Jahre 1885 wurde in Berlin der Proceß des ehemaligen Hofpredigers Adolf Stöcker gegen die -Freie Zeitung" verhandelt. Diese hatte am 14. October 1884 einen Artikel gebracht mit der Ueberschrift „H o f p r e d i g e r, Reichstagscandidat und Lügner", durch welchen sich Stöcker beleidigt fühlte und Strafantrag stellte. Der Redacteur Heinrich Bäcker versuchte nun, den Beweis der Wahrheit zu führen. In einem anderen Processe, in welchem auch der Vergolder Ewald vernommen wurde, sagte Stöcker nun unter Eid aus: „I ch sehe Ewald zum ersten Male". Hierauf nahm der Vertheidiger des Redacteurs Bäcker, Herr Rechtsanwalt Sachs, am 11. Juni 1885 Bezug mit folgenden Worten: „Am 24. Jänner 1885 hat Herr Hofprediger Stöcker in Sachen Ewald und Genossen — es handelte sich um eine Pcivatklage — eidlich ausgesagt, er sehe Ewald zum ersten Male. Das ist durch Protokoll festgestellt. Ich werde nunmehr unter Beweis stellen, daß diese eidliche Aussage unwahr i st. Am 8. Jänner 1883 hat eine Arbeiterversammlung stattgefunden im neuen Gesellschaftshause. Ewald war seitens des Abgeordneten Richter der Borwurf gemacht worden, daß ein Blatt, welches er begründet, in Connex sich befände mit Herrn Stöcker. Herr Ewald hat nun eine Versammlung einberufen, zu welcher sowohl Stöcker als Richter eingeladen wurde. Erschienen ist Herr Hofprediger Stöcker. Ewald stellte an ihn die directe Frage, ob er mit ihmverhandelt, und Herr Hofprediger Stöcker hat Herrn Ewald gegenüber geantwortet. Einige Zeit vorher, im November des Jahres 1881, war in der Tonhalle eine Versammlung. In dieser Versammlung, in welcher der Herr Hosprediger Stöcker den Vorsitz führte, war Ewald, ein Socialdemokrat, auch dort. Er erbat sich und erhielt das Wort von dem Herrn Hofprediger Stöcker. Herr Stöcker ertheilte ihm das Wort mit dem Vermerk: „Herr Vergolder Ewald!". Dieser trat auf die Tribüne neben Herrn Stöcker, er wurde vielfach mit Ausdrücken wie Judenknecht, Jude u. s. w. unterbrochen. Er wendete sich schließlich persönlich an Herrn Stöcker mit der Bitte, ihm Ruhe zu verschaffen. Dies geschah, bis ihm das Wort „Socialdemokrat" entgegengerufen wurde. Als er nun sich als Socialdemokrat bekannte, erfolgte seine Verhaftung. Es war dies jedoch nur eine vorläufige Sistirung. Es sind das Momente, die man doch schwerlich vergißt, und ich berufe mich ferner auf das Zeugniß des Tischlers Beck und des Restaurateurs Poppe, welche bekunden sollen, daß die eidliche Behauptung des Zeugen Stöcker, er sehe Ewald zum er st e n Male, unwahr i st und diese Unwahrheit Stöcker unmöglich entgangen sein könne." Staatsanwalt Weichet verlangt Vorlegung des Protokolls. Präsident Luty stellt aus dem Protokoll fest, daß Stöcker tatsächlich beschworen hat, er sähe Ewald zum ersten Male. Zeuge Stöcker: „Herr Präsident, ich habe seit dem Jahre 1878 Hunderte und Hunderte von Versammlungen mitgemacht, mit unbekannten und bekannten Rednern. Wenn ich auch von Herrn Ewald eingeladen gewesen sein sollte, so war mir Herr Ewald vollkommen unbekannt. Ich habe bei der Einladung nach nichts gesehen, als nach dem Local, der Stunde und dem Berhandlungsgegenständ. Ich habe Herrn Ewald nie persönlich kennen gelernt. Als ich vor Gericht war, da hatte ich wirklich keine Ahnung davon, da wußte ich nicht, daß es Ewald war, von dem so viel die Rede war. (Bewegung. Präsident bittet um

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