Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 11 (15.3.1901)
- Date
- 1901-03-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 11 Dr. Vloch st Wochenschrift Seite 183 Diese sinnlose Erklärung — ist für sich allein schon genügend, um die Perfidie und die Böswilligkeit der Rumänen zu erweisen, ohne daß es nothwendig wäre, auf die Detailbestimmungen der von Fremdenfressern erlassenen Gesetze einzugehen, die nicht minder barbarisch sind wie die chinesischen Boxers. H. Die Juden als AuLochthone in Rumänien. Es hieße den Augenschein leugnen und sich mit der Geschichte in Widerspruch setzen, wenn man der gesammten jüdischen Bevölkerung in Rumänien, deren Ansiedlung in den Ländern der unteren Donau bis in die Zeit der Eroberung Daziens durch die Römer zurückreicht und die vielleicht noch älter ist als jene der Moldo-Walachen selbst, deren Urgeschichte dunkel und bestritten ist, die Eigenschaft als Autochthone bestreiten wollte. Die wahre historische Zeit der Moldau-Walachei beginnt erst im 14. Jahrhundert mit Bogdan, der von Marmaros nach der Moldau kam, während die Walachen aus dem Aurelianischen Dazien in die Walachei eindrangen. Die vor dieser Zeit liegende Geschichte der Moldo-Walachen in den nördlichen Ländern der unteren Donau betrachten die Geschichtsschreiber *) als bloße Legende, da es ganz unmöglich ist, vor dem 14. Jahrhundert die geringste Spur von ihnen aufzufinden, während wir doch authentische historische Nachrichten, welche die Anwesenheit der Juden in jenen Gebieten in der Zeit nach dem Aufhören der Periode des Alterthums beweisen, besitzen. Sowohl der heilige Paul als Josef usFlavius erwähnen des Bestandes mehrerer jüdischer Gemeinden auf der Balkanhalbinsel und nordwestlich vom Schwarzen Meere. Im vierten Jahrhundert begegnen wir dem Rescript des Kaisers Theodosius an die Präfecten von Mazedonien, Dazien und Jllyrien, in welchem er ihnen den Schutz der jüdischen Synagogen anbefiehlt. Vom siebenten bis zum zehnten Jahrhundert herrschten in jenen Gegenden die Chazaren, deren Reich sich vom Don bis zur Donau erstreckte, wie dies aus einem Briefe des Königs Josef an den Finanzminister des Khalifen von Cadua, Abdul Rahmann III, Oüisäus idn Chaprut hervorgeht. Die Dynastie und die herrschende Classe des Chazarenreiches aber waren jüdischen Glaubens. Der berühmte Reisende Benjamin de Tudela, der im Jahre 1172 dieses Land besucht hatte, spricht von den zahlreichen jüdischen Familien, die dort in Frieden und in gutem Einvernehmen mit den Landeskindern leben. Vom 14. bis 19. Jahrhundert. Seit der historischen Epoche der Moldau-Walachei gibt es eine überaus große Menge von Documenten und Beweisen für die Anwesenheit der Juden daselbst. * Im 14. Jahrhundert flüchteten die ungarischen Juden, die Ludwig I. zur Taufe zwingen wollte, zu ihren Glaubensgenossen nach der Moldau-Walachei. Alexander der Gute, Wojwode der Moldau, und Dano I., Wojwode der Walachei, nahmen die Flüchtlinge wohlwollend auf, und Letzterer verlieh ihnen besondere Begünstigungen, um den Handel zu fördern.**) Aus dem 15. Jahrhundert stammt der Brief Stefan des Großen, Wojwoden der Moldau, an den König Alexander Jagellon von Polen mit der Mittheilung, daß die Juden eine polnische Dame von den Tartaren durch Lösegeld befreit haben, worin man wohl den Beweis erblicken kann, daß zu jener Zeit gut eingerichtete Judengemeinden in der Moldau bestanden, welche die wohlthätige Einrichtung der Auslösung von Gefangenen — eine Einrichtung, die allen jüdischen Gemeinden des Mittelalters gemeinsam war — besaßen. *) Rumänische Studien von Rößler. Die Wahrheit über die Judenfrage in Rumänien von Marco Antonio Canini, Paris 1879, CH. Marßchal. **) M. Cogalniceanu: Geschichte Daziens und der transdanubischen Walachen. Vom 16. Jahrhundert an finden wir auf den alten Juden- Friedhöfen mehrerer Städte in der Moldau-Walachei Grab steine, welche die Anwesenheit der Juden unwiderleglich darthun, und wir können uns auch auf ein fürstliches Decret (8eri8n äonm686n) Stefan VI., Wojwoden der Moldau, vom Jahre 1525 berufen, mit welchem der Fürst die alten, außer Gebrauch gerathenen Gesetze wiederherstellt, durch welche den Juden und Armeniern der Betrieb des Bäckergewerbes und des Specereienverkaufes verboten wird. Im selben Decrete wird die Freiheit der Religionsübung, des Handels und des Gewerbes erwähnt, die Alexander der Gute den aus Ungarn geflüchteten Juden gewährt hatte. In der Walachei leitete Michael V. der Tapfere (ein Cantacuzene?) seinen Aufstand gegen die suzeräne Pforte mit einem Massacre der Juden und Türken in Bukarest ein. Aus dem 17. Jahrhundert stammen die Codices von Basil (Wilhelm) dem Wolfen in der Moldau und Mathias Bassarabianu in der Walachei, welche viele die Juden betreffende Anordnungen enthalten. Ferner ist der Bericht des berühmten Mathematikers Salomon bei Meldigo zu erwähnen, der Jassy im Jahre 1620 besucht hat und von der jüdischen Gemeinde, sowie vom großen Philosophen Jacob ibn Arvay, dem Leibarzte des Wojwoden, erzählt. Das Zeitalter der Phanarioten ist durch die gesetzliche Organisirung der jüdischen Gemeinden in der Moldau- Walachei, nach dem "Muster der türkischen, welche einem Chachara-baschi untergestellt waren, der durch kaiserlichen Firman seine Ernennung erhielt, charakterisirt. Dieses Oberhaupt, dem Notable beigegeben waren, hatte allein das Recht, Synagogen einzuweihen und die Functionäre der religiösen Uebungen zu ernennen. Diese Organisation galt aber nur für die eingeborenen Juden und dieser Umstand ist eben von besonderer Wichtigkeit für die Beurtheilung der uns beschäftigenden Frage, denn von diesem Zeitpunkte an datirt die Feststellung des gesetzlichen Zustandes der eingeborenen Juden, welche „P a m en t a n i" genannt wurden, zum Unterschied von den fremden Juden, den „Sudditi". Seit jener Zeit begegnet man in allen nachfolgenden Documenten, in Regierungsverordnungen, in den Codices Calamaki und Caragia, sowie im organischen Statut Bestimmungen zu Gunsten der einheimischen Juden, die sich nicht auf die Sudditi beziehen und der jüngste Codex, jener Alexander Johann Kusä's vom Jahre 1864, der noch in Kraft ist, verleiht den eingeborenen Juden das uneingeschränkte bürgerliche Recht und einzelnen Kategorien selbst das Gemeinderecht. Die internationalen Verträge. Nichts ist deshalb unrichtiger als die Angabe rumänischer Diplomaten, welche die jüdische autochthone Bevölkerung als eine fremde und erst kürzlich eingewanderte hinstellen wollen, während es seit Jahrhunderten gesetzlich feststeht, daß sie eine eingeborene ist. Ja noch mehr, auch die in Kraft stehende barbarische Gesetzgebung behandelt die Juden als Eingeborene, indem sie ihnen alle Pflichten, alle Opfer und auch das Blutopfer auferlegt, denen siegetreulich seit 40 Jahren obliegen. Der jüdische Soldat, der sein Leben in den Laufgräben von Grivitza auf's Spiel setzte, um die rumänische Fahne zu vertheidigen, wird heute wie ein Fremder aus seinem Geburtsorte davongejagt; seinem Sohne versperrt man die öffentliche Schule, für deren Erhaltung der Vater beisteuern muß. Wenn auch die rumänischen Diplomaten in Unkenntniß der alten Chroniken des Landes, in „gutem Glauben" eben vermeinen könnten, daß die Juden in Rumänien erst seit zwei Generationen im Lande sind, müßten sie doch wenigstens die Zeitgeschichte und die internationalen Verträge kennen, welche sozusagen das Staatsrecht Rumäniens bilden. Ich will Ihnen daher diesbezüglich zwei. Fragen vorlegen: