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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-03-08 · 10 (8.3.1901) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
10 (8.3.1901)
Date
1901-03-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Str. 10 Dr. BLoch's Wortzrn-üMl. Seite 163 der Vereinsmitglieder jederzeit williges Gehör und empfängliche Aufmerksamkeit widmet, wovon er wiederholt Gelegenheit h>.lre, sich selbst zu überzeugen. Redner verlangt ein energisches Einschreiten des Vereinsvorstandes gegen den Unfug mit den Sammelbüchsen, durch welchen auch der Verein m seinen Interessen geschädigt wird. Des Ferneren spricht Redner den Wunsch aus, daß das Requiem der Chewra-Kadischa nicht mehr gemeinsam mit dem Requiem für Privatpersonen uno anderen Vereinen abgehalten werde. Dieser Mlßorauch führt zu vielerlei Uuzuträglichkeiten, wie es sich in den letzten Lagen gezeigt hat. Ueverdies gibt der Redner dem Wunsche Ausdruck, daß meses Requiem nicht immer in dem Tempel der Seltenstetlengasse, sondern abwechselnd auch in den« großen Tempel der Leopold- ,tadt abgehalten werde. Das sollte schon aus Rücksicht für die zahlreichen Vereinsmitglieder in der Leopoldstadl geschehen. Zum Schluffe urgirt der Redner die zeitgemäße Umgestaltung oer Veremsstatulen im Sinne der Wiederherstellung der ursprünglichen Autonomie, mit welcher bei Eröffnung des Central- Frleohofes die alte Cyewra-Kaorscha begraven wurde. Der Cuttusvorstand thut wohl das Möglichste Uiid arbeitet nach Maßgave seiner Kräfte, allein es ist selvstverständlich, daß tausend Vereiusmitglieber mehr zu leisten verulögen. Ohne diese Bevormundung, im selbstständigen Wirken würde der Verein rationeller, billiger und wett ausgreifender arbeiten. Beschämend für Wien sei oer winzige Mitgllederstand des Vereines. Die Chewra-Kadischa in Budapest zählt 9000 Mitglieder, in Wien blos 1000, in Prag 1500. Der Schwesterverei« in der ungarischen Hauptstadt har m einem Jahr mehr Zuwachs erhalten, als der Wiener Verein in fünfzehn Jahren. Verschuldet hat das die Entmündigung der Chewra-Kadischa zu einer Dependence der Culrusgemeinoe ohne Selbstständigkeit, ohne freie Verwaltung. Die Cullusgemeinde ist eine fiscalische Behörde und darf mit der Chewra-Kadischa, welche ei« freier Humanitätsverein sein soll, nicht so vereinigt bleiben. Nach dem alten Grunojatz, wo Zaynecht, oa Wahlrecht, soll oer Verein seine VorstanosMil^tteoer oucch freie Wahl bestellen, und wenn tn solcher Art die Vereinsleitung popularffirt wird, wird auch der Berel« eine größere Ausdreitung gewinnen. Endlich glvt der Redner die Anregung zur Gründung eines Frauenvereines der Chewra-Kadischa. (Lebhafter Beifall.) Vereinsmitglied Kann dankt dem Vorstande für die Einberufung der Generalversammlung, spricht ebenfalls unter dem Beifall der Anwefendelr un Sliine des Vorredners für die freie Wahl des Bereinsvorstandes und die Autonomie des Vereines. Er wünsche nicht eine kleine Abschlagszahlung durch einen hingeworfenen Brocken. Die jetzigen Mitglieder der Vereinsleitung genießen das Vertrauen der Generalversammlung uub würden auch durch Wahl zu dem Ehrenamt berufen werden. Von sämmtlichen Vorstandsmitgliedern betheiligen sich übrigens blos drei an Leichenbegängnissen, während die von dem Vereine bestellten Delegrrteii bei den Friedhofsdienern nicht immer den nölhigen Respecr und Gehorsam finden. Redner beantragt, daß die Delegirten durch den Vereinspräsidenlen vorgestellt werden und daß denselben ein genaues Verzeichniß der Leichenbegängnisse, mit Tag und Stunde der Beerdigung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werde. Er appellirt an die anwesenden Vorsteher der Cullusgemeinde, bei ihren Collegen dahin zu wirken, der Chewra-Kadischa als Mitglieder beizutreten. Zum Zwecke der Ausbreitung der Chewra- Kadischa empfiehlt er, die Aufnahmsgebühr entweder ganz fallen zu lassen oder auf 21 Kronen zu reduciren und schließt unter lebhaftem Beifall mit einem Appell an die Brüderlichkeit und Solidarität. Vereins Mitglied Herr Fuchs erinnert an seine Ausführungen in der letzten Generalversammlung der Chewra- Kadischa zu Gunsten einer Ausgestaltung der Autonomie, befürwortet die Wünsche der Delegirten uiid spricht sich gegen die Cumulirung der Aemter eines Cultusvorstandes und eines Vorstehers der Chewra-Kadischa aus. (Beifall.) Bereinsmitglied Bernhard Kanitz anerkennt den Pflichteifer und die Hingebung der Vereiitsvorsteher in Erfüllung ihrer schweren Aufgabe und spricht sich für die Auftechterhaltung der Aüfnahmsgebühr aus mit Rücksicht auf mannigfache Beneficien, welche mit der Zugehörigkeit zu dem Vereine verbunden sind. (Beifall und Widerspruch.) Vereinsmitglied Oscar Marmorek stellt den Antrag, dem Vorstand für sein Wirken den Dank der Generalversammlung auszusprechen, gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die in der Discussion gebotenen Anregungen gebührende Berücksichtigung finden werden, wünscht, daß die Abhaltung der Generalversammlung alljährlich stattfinde und spricht ausführlich über die Nothwenoigkeit geschulter jüdischer Krankenpflegerinnen. Vice-Präsident der Chewra-Kadischa Dr. Marcus Spitzer wendet sich zunächst gegen jene Redner, welche dem Statute als Mangel sein hohes Alter vorgeworsen haben. Das Institut der Chewra-Kadischa selber zeichnet sich durch ein hohes ehrwürdiges Alter aus und das Alter ist seil» Vorzug. Nichtsdestoweniger ist der Vorstand bereit, den geäußerten Wünschen entgegen zu kommen, derselbe hat den Entwurf einer Statutenänoerung bereits vorderem-; und nur aus Rücksicht für oie Vereinsgeuossen zurückgehalten, nm vorerst die Wünsche der Generalversammlung zu vernehmen. In diesem Statutenenlwurf ist das Delegirtemnstitut, welches sich bewährt hat, festgelegt und die Autonomie dahin ausgestaltei, daß ein Theil des Vorstandes mittels Wahl durch die Generalversammlung bestellt werde. Redner verwahrt sich uiid seine Collegen gegen öe» Vorwurf, daß sie sich an das Amt anklammern, das Amt ist kein so angenehmes und legt dem Inhaber zahlreiche beschwerliche Pflichten auf. Weitergeyende Anträge haben keine Aussicht, durch die Majorität des Cultusvorstandes fanctionirt zu werden, uud nur mit Bewilligung enter Zweidrittel- Majorrtät des Cultusvorstandes kanll die Aeiiderung unseres Statutes erfolgen. Die Zugehörigkeit zum Vereine bringt allerdings keine Beneficien, unfer einziges Beneficluvl ist Wohltyärigkeit. (Lebhafter Beifall.) Der Verernsoorstand hat sich geernigt, für Beseitigung der Prultkbegräotiiffe durch Kranzablösung un Stillen zu wirken und hofft im Laufe der Zeit auch hierin Erfolge zu erzielen. Das Bedürsnitz nach Ausbildung jüdischer Kcankenpflegelinnen ist ein allgemein anerkanntes, der Cultusvviftano ist der Frage längst näher getreten und sie befindet sich verettS un Sladinm der Verwirklichung. Das neue Statut wird die Rechte der Mitglieder auch dahm erweitern, daß jedem Angehörigen der Chewra-Kadischa eine freie Grabstätte gesichert wird. Die bevorstehende Verwaltungsreform derifraelmschen Cullusgemeinde, die Auflösung der Secttonen, wird es ermöglichen, oaß m der Fdedhosscommlssion mehrere Vertreter der Chewra-Kaolscha statutarisch sitzen werden. Die Mitglieder des Vereinsvorstalives find jederzeit bemüht, ihr Amt und mit demselben auch das Atlfehen der Chewra-Kadischa m Ehren zu hatten, und werden ilicht verabsäumen, die Wünsche oer Generalversammlung nach Maßgabe der Möglichkeit zu unterstützen. (Lebhafter Beifall.) Vereinsmitglied G o l b m a n n, stellt den Antrag, daß das Ableben eines Verelnsmttglledes in den öffentlichen Blättern bekannt gemacht werde, um den Vereliisgenoffeli es möglich zu machen, au dem Leichenbegängnisse theilzuueymen, und dem dahingeschiedenen Collegen oie letzte Ehre zu erweisen. (Lebhafter Berfall.) Cultusvorfteher Herr Salo Cohn: Der Antrag, daß bei jedem Leichenbegangiiiß ein Mitglied des Vorstandes der Chewra, Kadischa zu interveniren habe uno zugegen sein muß, wurde von mir gestellt, und ich mußte ihn wiederholt erneuern und besürworteneye er zur Annahme gelangt ist. Die Angehörigen des Verstorbenen fühlen sich geehrt durch die Anwesenheit eines Mitgliedes der Chewra-Kadischa, und das trägt auch zur Erhöhung des Ansehens bei, welches dieser ehrwürdige Verein innerhalb der Judenheit mit Recht genießt. Redner freut sich, daß das Jnstiiut der Delegirten sich bewährt hat, und wenn, wie hier geklagt wird, die Friedhofsdiener dem Delegirten der Chewra- Kadischa den Respect verweigern, so muß das energisch gerügt werden, und es ist gut, daß man eS hier öffeiitlich zur Sprache gebracht hat. (Lebhafter Berfall.) Redner erwähnt, oaß nach dem amtlichen Auslveise mehrere tausend jüdische Patienten m den öffentlichen Krankenhäusern alljährlich sich befinden, da das jüdische Spital für alle zur Ausnahme nicht hlnreicht. Bon segensreicher Wrrksamkeii erweist sich der »Verein zur Unterstützung armer kranker Israeliten", welcher es sich zur Aufgabe gestellt har, die armen Glaubensgenoffen in den Spitälern mit ritueller Kost zu versehen. Dieser Verein (Obmann Herr Marcus Bonoi) hat Großes geleistet, und Redner sreut sich, Gelegenheit zu haben, demselben für seme emil»ente Wirksamkeit Dank und Anerkennuilg auszusprechen und zur Förderung desselbeii öffentlich aufzufordern. Bereinsmitglied Fuchs erneuert den Wunsch nach einer Trennung der Chewra-Kadischa von der Cullusgemeinde. Die Bevormundung ist nicht uothwendig, sei vielmehr ein Hlndernrß für die Ausbreitung des Vereines. Wenn mal» den ö fl.-Männern das Wahlrecht für die Cultusgemeinde eingeräumt hat. so hat es keinen Sinn mehr, de»i zahlenden Vereinsmitgliedern der Chewra-Kadischa das Wahlrecht für den Bereinsvorstaud mißtrauisch vorzuenlhalten.

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