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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-02-08 · 6 (8.2.1901) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
6 (8.2.1901)
Date
1901-02-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 98 Ar» Block s Wochrnf^rM -Sir. 6 zu verhandeln, so oft hat er die Beobachtung machen können, daß der betreffende Dezernent seinen ablehnenden Bescheid stets mit den nun einmal in den höheren Regionen herrschenden Strömungen zu begründen, zu entschuldigen suchte. Fragt man daun vorsichtig, was denn das eigentlich mit jenen schon legendär gewordenen „Strömungen in höheren Regionen" für eine Bewandtniß habe, so erhält man bedeutsames Achselzucken als Antwort, und damit ist die Angelegenheit bis aus Weiteres erledigt. Die „Strömungen in höheren Regionen" sind an allen Handlungen und Unterlaffungen in unserer Staatsverwaltung schuld, oder sie sollen es sein. Wie soll man nun aber folgendes Borkommniß mit jenen vermeintlichen „Strömungen" in Einklang zu bringen vermögen? Als neuerdings der Kaiser und König dem Generaldirector der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrtgesellschafr die schmeichelhafte Anerkennung zollte: „Er stehe noch nicht an der rechten Stelle, es müsse dafür gesorgt werden, daß er dahin gelange," erwiderte, wie die „Boss. Ztg." zu berichten weiß, der mit den ihn beglückenden Worten Angeredete: „Ja, Majestät wissen wohl nicht..." „Was," fiel der Kaiser fragend ins Wort, „daß Sie Jude sind? Das ist mir ganz gleichgiltig; das macht mir nichts, das können Sie federn sagen!" Wie stimmen diese kaiserlichen Worte zu jenen stets vorgeschützten „Strömungen"? Wie stimmen die von dem Herrn Justizminister ins Feld geführten „Jntereffen der Bevölkerung", die ihm gewissermaßen gebundene Marschroute hinsichtlich der Ernennung jüdischer Anwälte zu Notaren vorzeichnen, wie stimnien so fragen wir, diese vermeintlichen „Strömungen" zu der eben mitgetheilten kaiserlichen Aeußerung? Diese kaiserlichen Worte werden überall im Lande den lebhaftesten Widerhall wecken. Was wird nun angesichts dieser Manifestation des Staatsoberhauptes mit den einzelnen Ministern, die nach der Aussage des Herrn Schönstedt „jüdische Herrn" überhaupt nicht übernehmen? Diese Anfrage richtet das „Berliner Tageblatt" an die Adresse des Justizministers, der aber schwerlich die Antwort ertheilen wird. Religionsunterricht. II. Nunmehr sind die Zeitverhältnisse und Existenzbedingungen ganz andere geworden. Mit der Schaffung der Staatsgrund- und der interconfeffionellen Gesetze sind uns nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zugetheilt worden, über deren Wahrung wir einerseits ängstlich wachen und auf.ihre Durchführung um jeden Preis bestehen müssen, andererseits auch deren Erfüllung mit allen Mitteln anzustreben haben. Für uns stehen diese Gesetze nicht blos auf dem Papiere, für uns sind sie Gesetz. Durch die allgemeine Schulpflicht ist in unseren Tagen das Aind dem Elternhause den größten Theil des Tages entrückt, das Gesetz kennt keinen Sabbath und der Vater ist aus diesen und noch vielen anderen Gründen nicht in der Lage, sein Kind an den gottesdienstlichen Uebungen an seiner Seite und unter seinem Vorbilde theilnehmen zu lassen. Dazu kommt, wie oben gesagt, daß die Existenzbedingungen heute viel schwieriger geworden sind, und zwar aus folgenden Gründen: In Bezug auf Wohnung, Kleidung und Nahrung werden an den Familienvater fast unerschwingliche Anforderungen gestellt, und er muß alle Kräfte anspannen, um für die Befriedigung derselben aufzukommen. Er muß sich daher ganz seinem Berufe widmen und für seine Kinder bleibt ihm keine Zeit. Allein dieser Kampf wird ihm noch weiter erschwert durch die intensivere Concurrenz, die er zu überwinden hat. In unserer Zeit machen sich die Erfolge der allgemeinen Schulpflicht, namentlich dem kleinen Manne gegenüber, in besonders empfindlicher Weise geltend. Noch in den Siebziger-Jahren gab es in Oesterreich im Durchschnitte 50°/o Analphabeten. Handel und Gewerbe waren ertragsfähiger, weil die Ausübung auf engere Kreise beschränkt war. Nun ist es anders geworden. Die Volksschule hat, trotz aller von gewisser Seite erhobenen Behauptungen, das geistige Niveau der Bevölkerung gehoben und damit den Wettbewerb ungemein erschwert.. Und in diesem Wettbewerb mag auch ein guter Theil der Ursachen liegen, die den Antisemitismus geschaffen, In dem Kumpfe um's tägliche Brot finden Ethik. Humanität, Gerechttgkeit rc. keine Heimstätte. Hier ist die Ellenbogenpolitik unumschränkte Herrscherin: 0tes-toi que je m’y mettel Es muß nicht immer Judenhaß oder Antisemitismus sein, der dem Einen oder dem Anderen den Bissen vom Munde wegschnappt, e'est la guerre! In diesem Kampfe ist jede wirkliche oderangedichtete Schwäche des Gegners ein willkommenes Mittel, den eigenen Vortheil zu fördern, und es ist ja heutzutage gangbare Münze, durch Verkleinerung des Nächsten sich selbst ins gehörige Licht zu stellen. Fassen wir nun alle diese Umstände zusammen, so haben ' wir auch die Erklärung für manche betrübende Erscheinung unserer Zeit gefunden und, nachdem von außen her keine Hilfe zu erwarten ist, liegt es nur an uns selbst, dafür zu sorgen, daß die zum Theile selbst verschuldeten Eigenthümlichkeiten aus unseren Kreisen schwinden, wie nicht minder eine Besserung der Verhältnisse für unsere Kinder herbeizuführen. Und hiezu ist die Schule der einzige und richtige Ort. Durch die Schule allein kann die Aufgabe gelöst werden: Mittel und Wege zur erfolgreichen Abwehr aller Angriffe von außen zu finden und unseren Bestand für die Zukunft zu sichern. Der Religionsunterricht und als dessen sichtbare Verkörperung der Religionslehrer stehen uns hier als wirksamstes Mittel zur Hand. Es ist nun einmal so, und mit dieser Thatsache muß gerechnet werden: das Elternhaus hat, durch die Zeitverhältnisse gedrängt, die Erziehung des Kindes der Schule überantwortet, und zwar nicht nur des jüdischen, sonderndes Kindes überhaupt. Daher kommt es auch, daß die Schule der heiß umstrittene Boden der jeweilig zur Herrschaft gelangten politischen Parteien war und heute noch ist. Wir haben es ja in den Sechziger- Jahren erlebt und stehen auch heute noch im Kampfe um die Schule. Allein für uns Juden ist die Position insofern eine günstige, als es bei unserem hier ausgeführten Bestreben nicht um ein politisches, sondern um ein ethisches und mit ihm unr ein religiöses Ziel zu thun ist. Der Religionsunterricht soll daher die oben entwickelten Gesichtspunkte zur Basis haben. Schonungslos müssen dem Kinde ' unsere Fehler und Eigenthümlichkeiten vor Augen geführt werden, nicht minder soll dasselbe Empfindung und gläubiges Interesse für das religiöse jüdische Leben empfangen. Das ganze Jahrmit seinen Ruhe-, Fest-, Freuden- und Fasttagen muß der Religionsunterricht umfassen. Nichts darf dem Kinde fremd bleiben, religiöse Gebräuche, Uebungen und Satzungen wo-möglich veranschaulicht werden. (Wäre es denn gar so unmöglich, eine Hawdololi, M’noroh, einen Schofar oder Lulow rc. dem Kinde wenigstens im Bilde vorzuführen?) Das Kind wird schon dafür sorgen, daß von diesen Dingen im Elternhause gesprochen wird, und mancher Vater wird sich dann vielleicht erinnern, daß im Winkel des Silberkastens eine „L'8owim"-Büchse oder gar eine ° antike Sederschüssel als vergessenes Erbstück aufbewahrt ist. Er wird es dem Kinde zeigen und, wer weiß, ein Kind ist Vieles im Stande, ob der Vater sich nicht zuguterletzt dazu verstehen wird, dem Kinde zuliebe einen fast vergessenen religiösen Gebrauch im. Hause wieder einzuführen. Mit einem Worte: durch die Kinder sollen die Eltern dem religiösen Leben wieder zugeführt werde,'. Kenntniß der hebräischen Sprache kann in der Volks¬ und Bürgerschule, und nur von diesen ist hier die Rede, nur an der Hand des Gebetbuches beigebracht werden; allein die Fähigkeit, am öffentlichen Gottesdienste mit Berständniß theilzunehmeNi wie nicht minder ausgewählte Capitel des Pentateuch in die Muttersprache zu übersetzen, kann und muß hier vom Schüler erreicht werden. Systematischer Unterricht in der Grammatik soll erst in der Mittelschule ertheilt werden und selbst hier nur als Mittel zum Zwecke. Ebenso verhält es sich mit dem Geschichts-Unterrichte. Geschichte soll im der Volks-und Bürgerschule nicht als Selbstzweck, sondern auch nur als Mittel zur Aneiferung, Nachahmung und' Begeisterung gelehrt werden. So wenig der R e l i g i o n s lehrer nur der Sprachlehrer sein darf, ebensowenig darf er seine Mission darin erblicken, Geschichts lehrer zu sein. ReligionZ- - lebrer und nichts mehr soll er sein und das ganz, darauf kommt? es an. Es kann und darf nicht übersehen werden, daß der Religionslehrer einzig und allein berufen ist, Kinder von ihrem 6. bis zum 14. Lebensjahre mit den Grundlehren des mosaischen Glaubens, dem Fassungsvermögen des Kindes entsprechend, vertraut zu machen. Diese Grundlehren mit ihren mannigfachen Verzweigungen, ihren Verknüpfungen mit dem häuslichen und gesellschaftlichen Leben, ihren Einwirkungen auf das Gemüth, kurz aus alle Beziehungen des menschlichen Lebens, sie sind alle in der Thora enthalten. Moral und Sittlichkeit, Menschenwürde und Nächstenliebe, kurz alle die ethischen Begriffe zur Förderung des Wohles des Einzelnen, wie des ganzen Volkes und im

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