Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 5 (1.2.1901)
- Date
- 1901-02-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3020846-3021385-3021391--10591-3035080- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Sette 88 Br. Bloch's Wochenschrift Nr. 5 war. Da der Optiker zum Feil bieten oder Aushängen von Druckwerken eine besondere Bewilligung der Sicherheitsbehörde nicht hatte, so wurde er nach § 23 P. Gangezeigt, vom Ehrudimer Bezirksgerichte aber freigesprochen. Die dagegen eingebrachte Berufung des öffentlichen Anklägers wies das Ehrudimer Kreisals Berufungsgericht z u r L ck. Der Erstrichter hielt den Delictsthatbestand deshalb nicht für gegeben, weil die Photographie nicht „ausgehängt", sondern in den Gucker des Pantoskop eingelegt war. Beide Instanzen nahmen ferner an, das Ausstellen von Photographien in Pautoskopen oder Stereoskopen falle als Mittel der Reclame, um die Güte der feilgehaltenen Gläser zu erweisen, in den Geschäftsbereich des Optikergewerbes, wobei die etwaige Bedenklichkeit der Photographien nicht in Betracht komme; das Berufungsgericht bezieht sich überdies auf eine Mittheilung der Prager Handels- und Gewerbekammer, wonach das Ausstellen von Instrumenten, die mit Photographien und photographischen Reproductionen ausgestattet sind, in Optikergeschäften allgemein üblich und hiezu eine besondere Bewilligung der Sicherheitsbehörde nicht erforderlich sei. Gegen diese Urtheile brachte die General - Procuratur die Nichtigkeits-Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes ein. Der Eassationshof stimmte den Ausführungen der General-Procuratur bei und erkannte, daß durch die Urtheile der Untergerichtc das Gesetz verletzt worden sei. Dieser Spruch wurde folgendermaßen begründet: „Es ist vor Allem nicht zweifelhaft, daß Photographien und photographische Reproductionen zu den im Z 4 P. G. angeführten Druckschriften gehören. Nicht minder klar ist es, daß das Ausstellen derartiger, durch chemische Mittel vervielfältigter Kunsterzeugniffe im Schaufenster eines Gewerbetreibenden einestheils als Feilbieten, anderntheils als Aushängen einer Druckschrift (ß 23 P. G.) angesehen werden muß. Maßgebend ist in dieser Beziehung, daß der durch das Kunsterzeugniß dargestcllte Inhalt hiemit^ dem Publicum zugänglich gemacht wird. Daß die Druckschrift selbst körperlich sich innerhalb eines öffentlichen Raumes befinde, erheischt § 23 P. G. nicht, obschon auch das Jedermann zugängliche Verkaufsgewölbe als loeus pubUeu8 in Betracht kommen müßte. Jedenfalls konnte die hier in Frage stehende Photographie von Jedeni, der die Straße passirte, besichtigt werden, und sie war darum in der Straße ausgehängt, mag sie auch in das Pantoskop eingelegt gewesen sein. Zu untersuchen ist daher nur noch, ob die Photographie nicht etwa zu den im Absätze 3 des § 23 P. G. aufgezählten „privilegirten Druckschriften" gehöre, und diese Frage ist entschieden zu verneinen. Es handelt sich keineswegs um eine Druckschrift von rein örtlichem oder gewerblichem Interesse. Mag auch die Ausstellung von Photographien im Allgemeinen in den Geschäftsbereich des Optikergewerbes gehören, so bezieht sich dies doch nur auf Erzeugnisse von der im dritten Absatz des § 23 P. G. bezeichnten Art, bei denen ihrer Natur nach eine Verantwortlichkeit vor dem Strafgesetze nicht leicht eintreten kann, deren behördliche Ueberwachung somit entbehrlich ist. Der Inhalt der vorliegend beanständeten photographischen Darstellung aber geht über örtliches und gewerbliches Interesse weit hinaus, er ist' geeignet, unter der christlichen Bevölkerung Beunruhigung hervorzurufen, die Leidenschaften zu entflamm eil und zu Feindseligkeiten gegen die Angehörigen der israelitischen Religions-Gesellschaft aufzuregen, er bedroht daher die Ruhe und den Frieden l m Staate. Daß in der Ausübung irgend eines bestimmten Gewerbes ein Freibrief zur Begehung strafbarer Handlungen nicht gelegen sein kann, bedarf keiner Erörterung. Wären die in dieser Richtung von den Unterinstanzen vertretenen Anschauungen richtig, dann könnten auch Kunsterzeugnisse, die in gröblicher Art die öffentliche Sittlichkeft verletzen, ja selbst Producte hochverrätherischen oder sonst verbrecherischen * Inhalts straflos ausgestellt werden. Der für den Angeklagten als strafausschließend hingestellte Zweck der Ausstellung, für sein Gewerbe Reclame zu machen und dem Publicum die Güte seiner Erzeugnisse zu demonstriren, ist nur das straftechtlich irrelevante Motiv der That, welches den Freispruch zu rechtfertigen gewiß nicht, geeignet ist. Bei richtiger Gesetzanwendung war vielmehr mtt einem Schuldspruche vorzugehen." Klattau. Die hiesige israelitische Cultus gemeinde, an deren Spitze Herr Josef Treichlinger steht und die in stetem Wachsthume begriffen ist, darf in jeder Beziehung als Mustergemeinde gelten. Der Tempel ist bei jeder Gelegenheit von Andächtigen gefüllt, denn der Gottesdienst wird in äußerst würdiger Weise abgehalten. Das Hauptverdienst gebührt dem ausgezeichneten Sänger Herrn Obercantor Leo Kornitzer, wie nicht minder dem gediegenen Kauzelredner Herrn Dr. M. L. Wolf. Chorgesang und Orgelspiel tragen nicht wenig zur Hebuyg der Andacht bei. Die Gemeinde erhält ferner eine zweiclassige israelitische Privatvolksschule mit dem Rechte der Oeffentlichkeit, an der fünf Lehrkräfte wirken. Die genannte Anstalt zählt gegenwärtig 70 Zöglinge und ward bereits heuer zweimal von dem k. k. Bezirksschuliuspector Herrr Prof. I. Steinitz inspicirt, der sich über die Leistungen der Lehrer wie Schüler lobend aussprach; auch der hohe Landesausschuß des Königsreiches Böhmen hat die Schule mtt einer Subventton bedacht. — In segensreicher Weise wirkt die hiesige Lde^vra-Laäiselia. Dieselbe zählt 64 Mitglieder und verfügt über ein Vermögen von 18.260 L 55 h. Bei der am 20. v. M. abgehaltenen Generalversammlung dieses Vereines wurden in den Ausschuß die Herren I. Feigl, S. Hahn, S. I. Krauskopf, I. Lederer, L. Schleißner, JUDr. I. Steiner und Jonas Steiner gewählt. Bei der am selben Tage im Gasthause „Zur Rose" veranstalteten Tafel wurden 200 K für wohlthätige Zwecke gesammelt. Die Sude selbst verlief äußerst animirt. Wir haben hier auch bereits durch 17 Jahre einen jüdischen Gestlligkeitsverein, dem Herr Rudolf Fleischer als Obmann, Herr Nllör. Nathan Reiser als Vergnügungspräses, Herr Leo Kornitzer als Dirigent und Herr Jacob Lederer als Bibliothekar vorstehen. Die Unterhaltungen, die dieser Verein des Oefteren veranstaltet, sind so zahlreich besucht, daß sich immer der Mangel an Raum fühlbar macht. Am 3. Februar wird der Verein einen Maskenball veranstalten. — Eine Zweigabtheilung des Geselligkeitsvereines bildet die Chanukagruppe, welcher der durch seinen Wohlthätigkeitssinn und seine echte Humanität bekannte Wäschefabrikant Herr Adolf Wiener präsidirt. Diese Gruppe hat schon Hunderte armer israelitischer Kinder mit Kleidern, Wäsche und Schulmitteln versehen. — Von dem ersprießlichen Wirken des hiesigen israelitischen Fraucnvereines werden wir demnächst berichten. — Solche schöne Erfolge lassen sich in einer Gemeinde nur dann verwirklichen, wenn dieselbe von einem zielbewußten Vorstande geleitet wird, und dies ist eben bei uns der Fall. Teplitz. (G ründu n g s fe i er.) Die „Teplitzer Zeitung" schreibt: Für den Verein „Fromme Brüderschaft" ist nach Ablauf von je drei Jahren statutenmäßig eine größere Festlichkeit vorgesehen , die auch in diesem Jahre unter Theilnahme einer großen Anzahl von Vereinsmitgliedern am 21. v. M. in gewohnter Weise stattfand. Bei der immer zunehmenden Anzahl von Vereins- und Gemeindemitgliedern war es freilich vorauszusehen, daß es schwer halten wird, sämmtliche Festtheilnehmer im Gartensaale nnterzubringen. Wie in anderen die Vereinspraxis streifenden Angelegenheiten bewiesen aber auch in dieser Frage die Herren des Festcomites, die Herren Ludwig Adler,- Ad. Karpeles, Jul. Otto und I. Roubitschek viel Umsicht und Geschick. An bier Längsreihen und einer Tete wurde die große Zahl von Gästen trefflich bewirthet, und es war sicherlich mehr als ein Uebriges gethan, daß die Herren Comitömitglieder es sich nicht nehmen ließen, da, wo die Last dem flinken Nestaurationspersonal zu viel wurde, selbst nach dem Rechten zu sehen. Man weiß ja allerdings, wie zwanglos und frei von aller Etiquette der gesellschaftliche Verkehr gerade in diesem Vereine immer ist. Als erster Festredner nahm der langjährige, allbeliebte Obmann des Vereines, Herr Tempelvorsteher Hermann Bloch, das Wort. Er gedachte in kernigen Worten der humanitären Thätigkeit des Vereins, erwähnte in pietätvoller Weise die in den letzten Jahren verstorbenen Vereinsmitglieder und ließ seinen mit colossalem Beifall aufgenommenen Toast in ein Hoch auf Se. Majestät, den größten Wohlthäter unseres Vaterlandes, ausklingen. Herr Eduard Rindskopf wies hierauf in freundlicher Weise auf das schöne Einvernehmen zwischen Verein und Gemeinde hin und gedachte in rührender Weise des zur Stärkung seiner Gesundheit in der ^erne weilenden Cultusvorstehers Herrn Dr Willner. Herr Rabbiner Dr. Kurrein konnte hierauf mit Recht in seiner von Humor durchwehten Rede das Präe für sich in Anspruch nehmen, vor Jahren das Project zur Erbauung einer Friedhofshalle zuerst entwickelt zu haben An diese Verwirklichung knüpfte er ein zweites Project, das den Lebenden aber ausschließlich gewidmet sein soll. Herr Dr. Kurrein sprach sich für den Aufbau eines Vereinshauses aus, und zwar, um nicht blos ausreichendere Localitäten für Vereinsfestlichkeiten, sondern auch Räume für die Bibliothek, Gemeinde-Verwaltung rc. zu erhalten. Für die Fidelitas hatte Herr Obercantor Dawison zu sorgen und das Programm bot „Kürze und Würze". Der Tenorist des Stadttheaters, Herr Weiß sang mit glänzender Tongebung Pressel's „An der Weser" und hierauf im Verein mit den Herren Cantor Kulka, Curmusiker Löwenthal und Bassisten Goldschmidt - in Soloquartett „9 Uhr Geschäftsschluß" aus dem musikalischen Lustspiel „Der Müßiggänger" von Obercantor Dawison. Wenn alle Nummern im Bühnenwerk des Herrn Dawison von dieser Melodik und dieser humoristischen, leicht ansprechenden Form sind, so ist es nicht schwer, dem Werke den Erfolg vorauszusagen. Nicht minderen Genuß bereitete des Quartett seiner animirten Zuhörerschaft mit dem Vortrag des populäreren „Wörther- See" von Koschat. Das duftig elegische Violinsolo des Herrn Löwenthal, die humorvollen Darbietungen der Herren Schmoll und Ferdinand Adler sorgten ausgiebigst für Amüsement. Zu dem flotten Programm besorgte Herr Obercantor Dawison mit Schneid und Verve die Elavierbegleitung. Alles in Allem ein riesig fideler Abend, gutes Essen, viel Unterhaltung — die Konsequenz davon — eine angenehme Erinnerung! Freiherr Wilhelm v. Rothschild. Der Chef des Frankfurter Hauses Rothschild, Freiherr Wilhelm v. Rothschild, ist im Alter von 73 Jahren hier gestorben. Der Heimgegangene war ein Mann von hoher, strenger Religiosität,