Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 3 (18.1.1901)
- Date
- 1901-01-18
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 40 Vr» BlEs Wochrnf^rM Nr. S heraus und sowohl die Disciplin als auch der Unterrichtsgegenstand leiden dadurch. Wenn dies bei profanen Gegenständen der Fall ist, um wieviel mehr beim jüdischen Religionsunterrichte, zu welchem unsere lieben Kinderchen schon vom Hause aus nicht gar sonderlich präparirt sind. Und wenn auch mancher Rabbiner natürliche pädagogische Veranlagung besitzt und er nach weniger Zeit fich eine Grundlage zu schaffen versteht, so wird er immerhin im Anfänge experimentiren. Und warum soll man gerade mit dem Heiligsten also verfahren? Wenn der Rabbiner daher den Religionsunterricht ertheilen soll, so möge er sich auch an der theologischen Anstalt hiezu vorbereiten. Eine solche Vorbereitung wird dem Rabbinats-Candidaten nicht schwer fallen, da er ja den Stoff für den Religionsunterricht vollkommen beherrscht, und es handelt fich nur darum, wie er denselben den Schülern mundgerecht machen soll. Es würde absolut nicht genügen, wenn man nur der Theorie allein Rechnung tragen würde. Erziehungs- und Unterrichtslehre allein machen noch keinen fertigen Pädagogen. Ms das Wichtigste ist eben die Praxis anzusehen, und ich meine damit das sogenannte Hospitiren. Man muß eben sehen, wie Andere unterrichten, um dann unter Leitung der betreffenden Lehrkraft selbst vor die Kleinen hinzutreten. Nachdem er längere Zeit hospitirt und einige Proben selbst gemacht, wird der Candidat erfahren, wie er den Unterrichtsstoff zu behandeln habe. Und wenn er auch damit noch nicht ein gewiegter Fachmann geworden ist, so hat er bereits eine gute Basis gewonnen, auf der er dann im Amte weiter arbeiten kann. Auch die christlichen Theologen hospitiren beim Religionsunterrichte an der Lehrerbildungsanstalt. Warum sollen wir es nicht thun? Gestaltet sich doch der jüdische Religionsunterricht wegen des Hebräischen beiweitem schwieriger als der christliche. Wie der Vicepräsident der Wiener Cultusgemeinde Herr Dr. Gustav Kohn hervorhebt, gibt es gegenwärtig in Wien sehr tüchtige Lehrkräfte; es könnten somit die Rabbinats-Candidaten der Wiener theologischen Lehranstalt un^er Leitung dieser tüchtigen Pädagogen recht viel für's Lchramt profitiren. Man möge es mit allen Mitteln anstreben, daß die Rabbiner auch als geschulte Religionslehrer in ihr heiliges Amt treten. Sie -werden dann recht Ersprießliches im Religionsunterrichte leisten. Mit der Predigt allem werden wir das gesunkene Judenthum nicht aufrichten, sondern durch einen gediegenen Religionsunterricht. Ich kann es leider aus Erfahrung sagen, daß unsere Gemeinden diesem Momente sehr wenig Beachtung schenken und es liegt ihnen sehr wenig daran, ob der Rabbiner auch ein guter Religionslehrer ist. Die Anregung des Herrn Dr. S ch o r r verdient in Bezug auf die Errichtung eines Lehrcurses an der theologischen Lehranstalt in Wien besonvere Beachtung; jedoch nicht in dem Sinne, daß die Anstalt eine besondere Abtheilung zur Heranbildung von Lehrern allein errichten soll, sondern wie ich mir erlaubt habe auszuführen. Es steht ja schließlich jedem Candidaten frei, sich voll und ganz dem Lehrfache zu widmen. Der Herr Dr. S ch o r r würde sich aber gewiß um die galizische Judenschaft verdient gemacht haben, wenn er am Berbandstaqe auf den Uebelstand hingewiesen hätte, daß man an den galizischen Mittelschulen die jüdischen Schüler zwingt, an Sabbath- und Festtagen zu schreiben. Es wäre dies eine heilige Aufgabe des Verbandes, beim Unterrichtsministerium darüber Vorstellungen zu machen, daß auch in Galizien dem Gesetze Geltung verschafft werde. Den antisemitischen Professoren ist dies sehr willkommen, daß die frommen Juden ihre Kinder aus diesem Grunde von den Schulen fern halten. Daß dadurch die Civilisation unter den Juden in Galizien gehemmt wird, ist ganz natürlich. Man kann es wahrlich frommen Eltern nicht zumuthen, ihre Kinder in die Schule zu schicken, damit sie dort den Sabbath entweihen. Ich weiß es aus Erfahrung, daß viele orthodoxe Väter ihre Kinder nur deswegen von der Schule fern halten, weil man sie zum Schreiben an Sabbath- und Feiertagen zwingt. Für die Aufnahme dieser Zeilen danke ich ganz ergebenst und zeichne mit dem Ausdrucke vollster Hochachtung Dr Jsak F o l k m a n n, Rabbiner in Turnau. Correspondenzen. Die Regelung des Schächlerwesens iu der Wiener israelitischen Cultusgemeinde. (Original-Correspondenz.) In den letzten Tagen ist die Frage betreffs der Beschaffung von rituell zuverlässigem Fleisch in einer Weise hier zum Abschlüsse gelangt, daß es wohl angezeigt erscheint, wenn die weite jüdische Oeffentlichkeit hiervon Kenntniß nimmt. Das Verdienst hierfür gebührt sowohl Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann, wie auch dem seit einem Jahre im Rabbinate wirkenden und zugleich bei der polnischen Gemeinde angestellten Rabbiner Meyersohn. Als einer der umfassendsten und scharfsinnigsten Talmudkenner weit und breit bekannt, hat er bei dieser Gelegenheit auf einem ihm noch ziemlich fremden Boden ein Organisationstalent an den Tag gelegt, das selbst auf den Kenner der Verhältnisse geradezu überraschend wirken mußte. Man vergegenwärtige sich nur die bisherige Wirthschaft und man wird unser Urtheil recht zu würdigen wissen. Seitdem Wien zu den Großgemeinden zählt, also seit vierzig Jahren etwa, hatte man es unterlassen, wie es allgemein üblich, das Schlachtwesen unter die Leitung der Gemeinde zu stellen. Es hatte sich auf diese Weise eine Art Gewohnheitsrecht herausgebildet, welches, von den verschiedensten Unzuträglichkeiten abgesehen, zu der in ritueller Beziehung vollständigen Depravirung dieser wichtigen Institution des Judenthums führte. Es drängten sich vielfach Personen in den Beruf eines Schochet, die weder, was das nöthige Wissen und Können, noch was die religiöse Zuverlässigkeit betrifft, auch nur den bescheidensten Ansprüchen zu genügen vermochten. Die Schochtim waren ausschließlich Bedienstete der Fleischhauer, die um 15 bis 25 Kreuzer für das Stück Großvieh eine Schlachtung Vornahmen. Selbst dieser Spottlohn wurde von anderen, die sich unberusenermaßen in dieses so tief herabgekommene Gewerbe gedrängt hatten, noch unterboten. Auf diese Weise, wurde der Schochet das willenlose Werkzeug in der Hand des Fleischhauers. Von dem Rechte willkürlicher Entlassung konnte jederzeit ohne Weiteres der ergiebigste Gebrauch gemacht werden. Der Schochet wiederum wußte dieser Gefahr nur dadurch vorzubeugen, daß er durch eine über alle Erwartungen liberale Handhabung der Bestimmungen über Koscher und Trefoh seinen Brotherrn bei guter Laune zu erhalten strebte. Da aber hatte sich bei diesen Leuten — da doch schließlich jeder Mensch leben muß und der Unterhalt bei der gedachten niedrigen Entlohnung unmöglich bestritten werden konnte — ein anderes Gewohnheitsrecht herausgebildet. Sie eigneten sich theils mit oder theils ohne Willen des Fleischhauers Fettstücke und Fleischtheile an. Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, daß der Vorstand der Cultusgemeinde seit Jahr und Tag dieser Angelegenheit seine Aufmerksamkeit bereits zugewandt hatte. Es hat ihm auch an Opfersinn nicht gefehlt, ganz bedeutende Mittel für diesen Zweck auszuwerfen. Die Sache wollte aber, trotzdem eine besondere Commission hierfür eingesetzt war, deren Mitglieder sogar weite Informationsreisen unternahmen, nicht recht vom Flecke rücken. Man braucht sich hierüber nicht zu wundern, wenn man die vielfachen und verwickelten Interessen bedenkt, die hierbei in Rechnung zu ziehen waren. Es handelt sich um ein Personal von etwa 50 Schochtim, die allesammt für Familien zu sorgen haben, und wer weiß wie viele Fleischhauer, die, über alle 20 Gemeindebezirke der Weltstadt zerstreut, den Consum der jüdischen Bevölkerung bestreiten. Herr Rabbiner Meyersohn, gestützt auf sein Ansehen als Gelehrter und seine bisherigen Erfolge als praktischer Rabbiner, vermochte den Vorstand der Wiener Cultusgemeinde dahin zu bringen, daß eine unbeschränkte Vollmacht zur Regelung der Wiener Schechita dem Rabbinate auf drei Monate ertheilt wurde. So ausgerüstet, wurden sämmtliche zur Zeit hantirenden Schochtim zu mehreren Vorbesprechungen einberufen und gleichzeitig eine genaue Aufnahme der Personal- und der Berufs- und Familienverhältnisse veranlaßt. Die Schächter selbst wählten alsdann zur. Beschlußfassung über alle weiteren Schritte ein Fünfer-Comits von Vertrauensmännern aus ihrer Mitte. Unter steter Fühlung mit denselben hat Herr Rabbiner Meyersohn, unter dem Aufgebot einer erstaunlichen Geduld und Ausdauer, die Regelung der Schächtfrage nach folgenden Grundsätzen durchgeführt. I. Der Schochet muß dem Fleischhauer gegenüber vollständig unabhängig dastehen und darf daher von demselben weder