Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 2 (11.1.1901)
- Date
- 1901-01-11
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 22 Nr. 2 -•iiiTV i' «fcr"ii.» ri ■ fr’ - -v-«r.>f.T.v ■ ».•■. .. -, Dr. BloÄ^s Wochenschrift zu erkennen, daß Händler und Käufer Christen sind. Die Contracte beginnen auch gewöhnlich mit der Formel: „Im Namen Christi." Im Jahre 1367 verkauft Marco Vioni dem Julian da Balacchinis die sechzehn Jahre alte, auf den Namen Anna getaufte tartarische Sclavin mit dem Rechte, „sie zu behalten, zu besitzen, zu verschenken, verleihen und verkaufen und mit ihr und ihren Sprößlingen (ejusque fetibus) ganz nach Belieben zu verfahren." Im Jahre 1368 bekommt ein Arzt von Giacomo Bonaparte, Verwalter der Brüderschaft der Madonna dei Battuti, als Honorar für Behandlung eines Kranken 8 Ducaten baar und die sechzehn Jahre alte „vollkommen gesunde" Sclavin Jacoba. Im Jahre 1441 honorirt der Propst der Jeremiaskirche in Venedig seinen Arzt Matteo da Settimo mit einem fünfzehn Jahre alten tartarischen Sclaven, namens Johannes. Als Zeuge figurirt ein anderer Geistlicher. Zu der üblichen Formel, „sie zu verschenken, verkaufen, vertauschen" u. s. w. wird auch einmal bei einer 13 Jahre alten Sclavin hinzugefügt: „siezu genießen" (cum potestate gaudendi et omnem voluntatem faciendi).1 2 3) Das geschah im frommen Mittelalter, wo der von Christen betriebene Mädchenhandel mehr wie jetzt blühte. Im Jahre 1464 schreibt der Florenriner Cino Rinuccini in sein Haushaltungsbuch, er habe 61 Gulden für eine 28 Jahre alte Sclavin, Namens Martha, und zwei Jahre später 74 Gulden für die 26 Jahre alte Ruffm Katharina, die er von Venedig bezogen hat. gezahlt?) Um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts gibt die vornehme Florentinerin Aleffandra Strozzi ihrem Sohne in Neapel Auftrag, ihr eine russische oder tartarische Sclavin zu kaufen: „Dre Tartarinnen sind kräftig und zur Arbeit tüchtig, die Rusiinnen feiner und schöner?) Das beweist, wie häufig solche Sclavinnen in Italien waren. Türkische Sclaven befanden sich in Spanien noch im siebzehnten Jahrhundert, in den italienischen Seestädten noch in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts, also gerade in den ganz katholischen Ländern. Rühmend wird in der bereits erwähnten Congreßrede hervorgehoben, was Alles die Kirche, das heißt im Sinne des Redners die katholische Geistlichkeit, für die Befreiung der Sclaven gethan hat. Gewiß, es haben sich hie und da fromme Priester gefunden, die sich der armen Negersclaven erbarmten und sie zu bekehren, aber nicht zu befreien suchten. „Die christliche Charitas hatte in Europa über die Sclaverei gesiegt" — nach vielen, vielen Jahrhunderten. Vrel schneller hat die Geistlichkeit die Einführung des Zehntens zu ihren Gunsten, die Kreuzzüge, die Inquisition, die Befreiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit und vieles Andere durchgesetzt. „Was die Kirche also", sagt Brecht, „sei es auf geistigem oder socialem und wirthschaftlichem Gebiete, wollte und für gut fand, das hat sie vermöge ihres ungemessenen Einflusses auf die Seelen der Menschen auch durchgesetzt — die Sclaverei aber blieb bestehen". Ja Wahrheit war die Befreiung der Sclaven eine Folge der fortschreitenden Aufklärung und Civilisation, der Lehren der Rousieau, Voltaire und anderer vielgeschmähter Philosophen und Deisten. Sie wurde in England zuerst von den Quäkern und Methodisten angeregt. Die Geistlichkeit, katholische sowohl als protestanttsche, zeigte sich gegen die Abolitionsbewegung meistens gleichgiltig, mitunter feindlich. Das Buch, das am lebhaftesten und erfolgreichsten für die Befreiung der Negersclaven gewirkt hat, „Onkel Toms Hütte" von Frau Beecher-Stowe, ist im Kirchenstaat verboten worden. Gewiß, der Bischof Las Casas hat sich im sechzehnten Jahrhundert der von den Spaniern gequälten Ureinwohner Amerikas aufs Wärmste angenommen und auch im Jahre 1537 ein Breve Papst Paul DI. erwirkt, welches die Freilassung der armen Indianer anordnete. Aber die sonst so frommen, der Kirche folgsamen Spanier ließen sich dadurch in Ausbeutung der Indianer nicht beirren und zwei Jahrhunderte später mußte Papst Benedict UV. wieder eine Bulle gegen die Jndianersclaverei erlassen. Wenn diese doch abgenommen und endlich ganz ') Filippo Zamboni, Gli Ezzelini, Dante e gli schiavi ossia Borna e la schiavitu personale domestica, Wien, 1870, S. 241 270, 271, 272, 276 -78. 2) A. von Reumont, Beittäge zur italienischen Geschichte, Berlin 1857, Bd. V. 368. 3) Lettere di unagentildonna fiorentinu del secolo XV. publicate da Cesare Guasti, Florenz 1»79, S. 475. aufgehört hat, so geschah es aus rein national-ökonomischen Ursachen. Die Indianer, die zur Arbeit schwach und schwer zu „zähmen" waren, wurden durch die kräftiger» und willigern Neger ersetzt. Gegen die Negersclaverei hatte die Kirche, wie es scheint, nichts einzuwenden. Man strebte nur darnach, die Neger zu tausen und, wie es in einem Missionsberichte heißt, wenigstens „die Häretiker, vor Allem die Engländer" vom Sclaveneinkauf in Afrika auszuschließen. Die schlauen Engländer sicherten sich aber durch den sogenannten Assientovertrag mit Sr. katholischen Majestät von Spanien das Monopol der Einfuhr von Negersclaven in die amerikanischen Besitzungen Spaniens. Es soll ja nicht geleugnet werden, daß hie und da einzelne Geistliche sich der Sclaven annahmen, Einiges zu ihrer mildern Behandlung oder Befreiung beitrugen; aber im Großen und Ganzen hat die Gesetzgebung der Kirche und die Praxis der Geistlichkeit eher zur Ausbreitung und langen Erhaltung der Sclaverei beigetragen. Aus dem reichen, zur Begründung des Gesagten vorhandenen Material will ich hier Folgendes anführen: Die Geistlichen und Klöster haben im Mittelalter, so gut wie die Laien, Sclaven besessen, an ihre Befreiung nicht gedacht, ja, sie zu verhindern oder zu erschweren gesucht. Wo Laien Sclaven frei ließen, suchte die Kirche nebenbei einen Bortheil für sich herauszuschlagen. Die Gesetzgebung der Kirche war auch nicht darauf gerichtet, das Gefühl der Menschenwürde und des Menschenwerthes im Sclaven zu erhalten, der Gleichheit aller Menschen Vor Gott Anerkennung zu verschaffen. So verfügte z. B. das Koncil von Verberie (a. 752) unter dem Vorsitze des Königs Pipin (Vater Karls des Großen): Wenn ein Freier eine Frau heiratet, die er für eine Freie hält und nachträglich erfährt, daß sie eine Sclavin ist, kann er eine andere heiraten und die erste verstoßen. Dasselbe Recht steht einer Frau zu. die einen Mann geheiratet hat, ohne zu wissen, daß er ein Sclave ist. Wrrd ein verheiratetes Sclavenpaar durch Verkauf getrennt und man kann sie nicht wieder vereinigen, muß man sie ververhalten, in ihrem Stande zu verbleiben.1) Die Freie, welche bewußt einen Sclaven heiratete, ward selbst unfrei. Das ältere Kirchenrecht erklärte die Ehe zweier verschiedenen Herren gehörender Sclaven nur dann für giltig, wenn sie dem Willen der Herren gemäß war. Erst die spätere kirchliche Gesetzgebung hat diese Beschränkung aufgehoben. (Schluß folgt.) Correspondenzen. Aus der öffentlichen eonstituirenden Sitzung des Wiener israelitischen Cultusvorstandes von Sonntag den 6. Jänner 1901 unter dem Vorsitze des Präsitzenten kaiserl. Rath Klinger. Die Vorstandsmitglieder, die alten und die neuen, haben sich zu dieser Sitzung vollzählig eingefunden, nur der k. k. Commercialrath Leopold Pollack war wegen Unwohlsein verhindert und ließ sich entschuldigen. Der Präsident kaiserl. Rath Klinger eröffnet die Sitzung um 10 Uhr 45 Minuten mit folgender Ansprache: Meine sehr geehrten Herren! Wie in der Ihnen zugegangenen Einladung zur heutigen Sitzung bereits mitgetheilt worden ist, obliegt es mir als dem bisherigen Präsidenten der Cultusgemeinde, die heutige constituirende Versammlung zu leiten. Ich gebe mir sohin die Ehre, die Sitzung für eröffnet zu erklären, indem ich die Beschlußfähigkeit der Versammlung constatire. Mit Rücksicht auf den Umstand, als mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, nämlich 21 Herren aus Neuwahlen hervorgegangen sind, möchte ich mir vor Uebergang zur Tagesordnung gestatten, einige Worte an die geehrte Versammlung zu richten: Zunächst entspreche ich der angenehmen Pflicht, jene sechs College» zu begrüßen und ihren Wiedereintritt willkommen zu heißen, welche aus der Wahl am 25. November 1900 hervor- ') Guizot, Histoire de la civilisation en France, Tableau chronologique III. 141, Paris 1859; Fleury Hist, eccles. L. 43, ch. 2.