Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 2 (11.1.1901)
- Date
- 1901-01-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 20 Nr. 2 Dr. Bloches Wochenschrift. Vom Deutschen Rabbinerverband. Berlin, 1. Jänner. Am 15. December hielt der Centralausschuß des Rabbinerverbandes eine Sitzung. Wir heben aus den in der Sitzung besprochenen Punkten das Folgende als desoilders erwähnenswerth hervor: Bei dem Ausschüsse des „D.-J. G.-B." erzielten die Rabbiner, daß derselbe sich bereit erklärte, die Forderung der Rabbiner, „daß sie nach spätestens drei Jahren definitiv angestellt werden, zu fördern". Auch will er den Gemeinden dringend empfehlen, „bei Verhandlungen über religiöse Angelegenheiten den Rabbiner beizuziehen." Allein ihnen anzurathen, bestehende Cultuseinrichtungen nur mit Zustimmung des Rabbiners abzuändern, wie es in Bayern z. B. der Fall ist, könne er schon deshalb nicht unternehmen, weil er durchaus sicher sei, daß er bei der überwiegenden Mehrzahl der Gemeinden hierin schroffe Abweisung finden würde. Der „D.-J. G.-B/' erklärt sich bereit, diese Frage auf die Tagesordnung seines nächsten Gemeindetages zu setzen und den Rabbinern Gelegenheit zu geben, die Vertreter der Gemeinden für ihre Ansicht zu gewinnen. Für die P e n s i o n s- und R e l i c t e n c a s s e der preußischen bezw. norddeutschen Rabbiner hofft Herr Rabbiner Dr. Maybaum in Berlin 150—200.000 Mark zusammenzubekommen. Die Prüfungskommission zur Ertheilung des Rabbinatsdiploms soll so schnell wie möglich ernannt werden, da sich aus der Nichtexistenz einer solchen schon Mißstände ergeben haben. Zum Schluffe berichtete Herr Dr. Maybaum nach der „Jsr. Wochenschrift" wörtlich: „Und nun erachte ich es als meine Pflicht, Ihnen zu berichten, daß ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rabbinerverbandes aufgefordert wurde, die Einladung zur Besprechung über die beabsichtigte Einberufung eines Deuts chen Judentages, welche morgen den 27. c. Hierselbst stattfinden wird, zu unterschreiben. Ich habe meine Unterschrift nicht verweigert, und ich habe dafür gesorgt, daß auch College Horovitz zur Besprechung eingeladen werde, aber ich erachte es für nothwendig, die Wohlmemung des Ausschusses zu erkunden, um bei der Versammlung als ihre Mandatare auftreten zu dürfen. Es ist ja in den letzten Wochen Vieles für und wider den geplanten „I u d e n t a g" vorgebracht worden. Wenn es sich blos darum handeln würde, daß wir alljährlich zusammenkommen sollen, um — wie man sagt — „zu schreien" und unsere Klagen und Wünsche, von denen die politischen Blätter sonst keine Notiz nehmen, durch diese neue, gleichsam politische Institution in die Zeitungen und damit zur Kenntniß der Oeffentlichkeit und der Regierung zu bringen, so würden wir auch zu den Gegnern des Judentages gehören. Denn zugegeben, daß uns das „Schreien" nicht schadet, so ist es doch sehr fraglich, ob es nützen wird; so hoch wir auch das geistige und das volkswirthschaftliche Gewicht der deutschen Judenheit anschlagen, es fehlt ihr die Brutalität der Zahl, die allein Eindruck macht. Aber es handelt sich hier ausgesprochenermaßen auch um die O r g anisation des Judenthums, die zunächst in Preußen noch fehlt. Es sollen die bestehenden Institutionen: der Gemeindebund, der Rabbiner-Verband, die Lckeratur-Vereine, der Lehrerverein, der Bnei-Brith-Orden in Deutschland, der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens rc. z u s a m m e ngefaßt und in eine Organisation gebracht werden, welche aus freier Initiative das schafft und leistet, was dw Regierung in Preußen für das Judenthum bisher zu leisten sich geweigert hat. Das ist in großen Umrissen der Plan, der den Einberufern der Versammlung vorgeschwebt hat, und es ist, wie gesagt, für die Vertreter unseres Verbandes in der Versammlung von der höchsten Wichtigkeit, ihre Wohlmeinuug in dieser Angelegenheit zu erfahren." Zur Schüchthetze in Berlin. Berlin. Das Gebühren eines Herrn Behringer, „Geschäftsleiters" des hiesigen Thierschutzvereines, hat das Rabbinat der jüdischen Gemeinde zu nachstehender verdienstlicher Kundgebung veranlaßt, welche soeben an die Mitglieder der Gemeinde zur Versendung gelangt: „Seitens des „Berliner Thierschutz-Vereines" wird, wie wir erfahren, an die Mitglieder unserer Gemeinde ein Circularschreiben versandt, in welchem das beleidigende Ansinnen gestellt wird, in „öffentlicher Erklärung" einBerbotunseres rituellenSch l a chtv erfahr e n s, desSchächten s. gntzuheißen mit» zu fordern. Wenngleich wir überzeugt smd, daß keiner der Empfänger, ob er die Schlachtvorschriften als verbindlich erachtet oder nicht, zu einer derartigen Vergewaltigung der religiösen Ueberzeugung seiner Glaubensgenossen die Hand bieten wird» halten wir uns dennoch, um der Irreführung des öffentlichen Urtheils vorzubeugen und der Verlästerung einer altgeheiligten Religionssatzung entgegenzutreten, zu nachstehenden Erklärungen kraft unseres Amtes für verpflichtet : „Der Vorstand des Thierfchutzvereines denunrirt unser rituelles Schlachtverfahren als einen „Verstoß gegen das Moralgesetz", als eine Kränkung des sittlichen Bewußtseins". Dieses Gebühren richtet sich in den Augen der religiös Empfindenden aller Bekenntnisse von selbst. Wie sehr aber diese Behauptung der mehrfach, wissenschaftlich und durch parlamentarische Beschlüsse festgesteüten Wahrheit widerspricht, mag kurz Folgendes beweisen: In den seit sechs Jahren gedruckt vorliegenden Gutachten haben die hervorragendsten Vertreter der Physiologie und der Beterinärkunde, Leuchten der Wissenschaft unv Männer der praktischen Erfahrung ihr Votum zu Gunsten des Schächtens abgegeben. Um das Gewicht dieser Gutachten abzuschwächen, behauptet der Vorstand des Thierschutzvereines, daß eine Anzahl von Physiologen und Schlachthausverwaltern in dem Halsschnitt ohne vorherige Betäubung eine thierquälerische Handlung nicht erkennen wollen, daß aber „viel zahlreichere Fachleute, ja ganze Fachcorporationen ihnen widersprechen". Dieser Verschleierung des wirklichen Thatbestandes gegenüber mögen Zahlen sprechen! Die „Anzahl" der Gutachter, welche sich zu Gunsten des Schächtens geäußert haben, beträgt z w e ihundertdrerundfünfz ig und nicht „viel zahlreichere", ka u m ein Ze h n t el so viele haben ihnen widersprochen. Die Ersteren bestreiten nicht nur, daß das Schächten eine thierquälerische Handlung sei, sie erklären vielmehr mit Entschiedenheit, daß dasselbe eine durchaus humane und zweckmäßige, sehr Viele (darunter z. B. der Direktor des physiologischen Instituts der hiesigen Universität, Herr Geheimrath Prof. Dr. Engelmann), daß es die weitaus humanste und zweckmäßigste Tod tu ngsart s ei, welche allgemeine Einführung verdiene. Unwahr ist ferner die Behauptung, daß nur „Physiologen und Schlachthausverwalter" sich für das Schächten ausgesprochen hatten. Vielmehr sprechen sich für dasselbe u. A. aus : 14 Directoren und 24 Professoren von Thierarzneischulen, 150 praktische, zumeist beamtete Thierärzte, 14 Großschlächter- und Metzgerinnungen, also im eminenten Sinne „Fachleute und Fachcorporationen". Hinzugefügt sei, daß auch die oberste MedicinalbeHörde in Preußen, die königliche wissenschaftliche Deputation für das Medicinalwesen, wie Herr Abgeordneter Dr. L i e b e r in der Reichstagssitzung vom 9. Mai 1899 mittheilte, sich in einem Gutachten vom Jahre 1894 dahin ausgesprochen hat, daß die Schächtmethode vom technischen, hygienischen und Humanitären Standpunke, also unter jedem Gesichtspunkte, den Vorzug vor allen anderen Schlachtarteu verdient. Auf Grund dieses Gutachtens ist bekanntlich diese Methode in den Militär-Eonservenfabriken obligatorisch eingeführt worden. Unwahr ist endlich die Behauptung des Vorstandes des Thierschutzvereines, daß beim Schächten ein „Nachschneiden der sich schließenden Blutgefäße unvermeidlich" sei. Die Fachmänner erklären übereinstimmend, daß diese Manipulation unnöthig ist und, wo sie etwa vorgenommen werden sollte, zu einer Zeit geschieht, wo das Bewußtsein des Thieres bereits geschwunden ist und somit jede Schmerzempfindung aufgehört hat. Die Herren Doctor Langmann und Behringer erachten sich auch befugt, unseren Gemeindemitgliedern über die religiöse Verbindlichkeit der Schächtvorschriften Lehren zu ertheilen. Indem wir gegen diese Anmaßung nachdrücklich Verwahrung einlegen, weisen wir darauf hin, daß in einer vor mehreren Jahren durch den Druck bekannt gewordenen Erklärung mit uns ausnahmslos alle Rabbiner Deutschlands ohne Unterschied der religiösen Richtung die unverbrüchliche Verbindlichkeit jener Vorschriften betont haben. Gegenüber dieser einmüthigen Kundgebung hat der Thierschutzverein nur das völlig vereinzelte Gutachten des verstorbenen Rabbiners Leopold Stein anzuführen gewußt. Aber selbst dieser würde einem zwangsweisen Verbote des Schächtens, das thatsächlich einer schweren Gewissensbedrückung vieler Tausende von Glaubensbrüdern gleichkäme, niemals das Wort geredet haben. Wir geben der zuversichtlichen Erwartung