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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-01-04 · 1 (4.1.1901) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
1 (4.1.1901)
Date
1901-01-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 9 Block s W&timw Nr. 1 entscheidet im Falle der Berufung, wenn die Aufnahme in den Heimatsverband von der Aufenthaltsgemeinde verweigert wurde. Durch diese Anordnungen des Gesetzes wird nach zwei Richtungen Wandel geschaffen. Der Verweigerung der Heimatszuerkennung aus confessionellen Gründen wird ein Riegel vorgeschoben und die Statthaltereien eventuell das Ministerium und der Verwaltungsgerichtshof können angerufen werden, um ungerechter Nichtentscheidung oder Entscheidung zu begegnen. Wohl ist das Gesetz noch in mancher Richtung unvollständig und zu Controversen Anlaß gebend. Allein in den Hauptfragen ist es klar und deutlich und fpeciell was die bisher in Wien an den Juden verübte Ungerechtigkeit betrifft, schafft es Remedur. Nun liegt es an unseren Glaubensgenossen, von den Rechten des Gesetzes Gebrauch zu machen und ihr Heimatsrecht zu reclamiren. Es handelt sich nicht um das zugesicherte Recht „des ungestörten Aufenthaltes" und „der Armenversorguug", so werthvoll es auch sein mag, es handelt sich um das ideale Recht ihrer Heimatsangehörigkeit, das Recht ihrer Verbindung mit dieser Scholle, für deren Wohlergehen sie ebenso erglühen, für deren Aufblühen sie nicht minder thätig sind, der sie die gleiche Liebe und Treue entgegenbringen, wie ihre nichtjüdischen Mitbürger. Dieses Recht muß jeder Einzelne, auf den die Bestimmungen des Gesetzes sich beziehen, geltend machen. Je schneller Jeder dieser Pflicht uachkommt, umso besser. Es wird sich dann auch zeigen, wie groß die Ungerechtigkeit war, die das bisherige Regime den Juden zugefügt hat. A. Wiener. Der vertrauliche Schulerlatz und die jüdischen Hochschule^. Vor wenigen Tagen ist ein vertraulicher Erlaß des k. t niederösterreichischen Landesschulrathes erschienen, der nicht verfehlt hat, das allergrößte Aufsehen wachzurufen. Dieser Erlaß athmet vormärzliche Luft und besitzt ein inquisitorisches Colorit. Die wichtigsten Momente dieses den Lesern der „Oesterreichischen Wochenschrift" wohlbekannten Schulerlasses sind ein tiefer Eingriff in das Schulleben der Mittelschüler und das Verhältnis das bisher zwischen den Eltern der Mittelschüler und den Repetitoren geherrscht hat. Der Schulerlaß richtet sich scheinbar gegen die deutschnationalen Studenten und deren zersetzende, unpatriotische Bestrebungen Es ist nicht unsere Sache, darüber Thränen zu vergießen, daß sich die Schulbehörde gegen die vergiftenden Theorien der national-deutschen Studentenschaft zu schützen sucht. Allein man wird es uns nicht verdenken, wenn wir den Erlaß mit Angst und Beklemmung hingenommen haben, denn es liegt die gewiß berechtigte Befürchtung nahe, daß der vielerwähnte Schulerlaß in ganz besonderer Härte die jüdischen Studenten treffen dürfte. Der oft genannte Schulerlaß verlangt von den Directoren und dem Lehrkörper der Mittelschulen eine Censur oder besser noch gesagt, eine Proscription der Repetitoren und fordert von der Direction und dem Lehrkörper bei Vermittlung der Correpetitoren eine direkte Bevormundung der Eltern der Mittelschüler. Nun ist es unzweifelhaft, daß es gelingen dürfte, diese die Schuljugend demoralisirenden deutschnatronalen Hauslehrer zu verdrängen. Es bedarf hiezu nur eines avis au lecteur und alle Eltern, die den Wunsch hegen, daß ihre Kinder „aufsteigen", werden dem leisesten Wink Folge leisten und den Empfohlenen, der nach Lage der Dinge rmr der christlich-socialen Parteirichtung angehören kann, mit offenen Armen empfangen. Aber auch dort, wo es sich nicht um die Convertirung eines deutschuationalen Hauslehrers gegen einen christlich-socialen handeln wird, werden die Ettern der Mittelschüler durch den Erlaß förmlich gezwungen, sich bei Besetzung der Hauslehrerstelle dem Gebote der Mittelschul-Lehrkräfte zu unterwerfen. Selbstverständlich kann man nicht voraussetzen, daß Direction und Lehrkörper einer Mittelschule jüdische Hochschüler als Hauslehrer empfehlen werden, auch dort, wo der Mittelschüler ein Jude ist, und es liegt die Gefahr darin, daß die jüdischen Hochschüler diejenigen sein werden, die von dem Schulerlasse den meisten Schaden zu tragen haben werden. Daß die jüdischen Hochschüler vor diesem gegen sie direct oder indirect geführten Schlag bewahrt bleiben, ist eine vitale Sache nicht nur für den davon betroffenen Studenten, sondern für das ganze Judenthum. Die große Mehrzahl der jüdischen Studenten ist armer Eltern Kind, die vom Hause entweder nur eine ganz minimale, in der Regel gar keine Süstentation bezieht. Zur Ehre der jüdischen Studentenschaft sei es erwähnt, daß es der Fälle nicht wenige gibt, wo dieselben noch ihre armen Eltern und Geschwister materiell unterstützen. Wie kümmerlich, wie elend die Lage dieser armen Studenten ist, ist leider zu wenig bekannt. Angewiesen darauf, in den Großstädten, wo sich die Hochschulen befinden, zu domiciliren, bedarf es der sprichwörtlichen Asketik, Enthaltsamkeit, Entsagung der jüdischen Studenten, um auch nur des Lebens bescheidenste Nothdurft zu fristen. Ist es doch keine kleine Aufgabe, den Unterhalt in einer großen Stadt, namentlich in Wien, ohne, jede Unterstützung zu bestreiten. Alle die vielen hundert armen jüdischen Studenten erhalten sich, wie der tenninus technicus lautet, durch „Stundengeben". Nur selten gelingt es einem Gottbegnadeten, eine Hosmeisterstelle zu erlangen, die wieder den Uebelstand besitzt, daß der betreffende Student seinen Studien nicht obzuliegen vermag. Wie auf allen anderen Gebieten, so gestaltet sich auch hier die Preisbildung nach Angebot und Nachfrage. Der Hunger schreit nach Brot und die hungernden jüdischen Studenten sind oft in der Zwangslage, jedes Angebot für ihre Dienste acceptiren zu müssen. Nun werden die jüdischen Studenten die wenigen Lectionen, die ihnen die allerbescheidensten Mittel gewähren, um ihr kümmerliches Fortkommen zu ermöglichen, verlieren und sohin gezwungen sein, dem Studium Valet zu sagen. Es handelt sich nicht darum, ob einige hundert jüdische Kinder armer Eltern weniger sich dem Studium widmen werden, sondern es wirft sich die Frage auf, welchem Berufe diese jüdischen Studenten sich dann zuwenden sollen. Alle anderen Berufe sind ohnehin intensiv concurrenzirt. War es doch unser Ruhm, daß wir darauf Hinweisen konnten, daß die jüdischen Kinder armer Eltern den unbezähmbaren Jntellect besitzen, unter größter Noch und Entbehrung den Studien obzuliegen und diese in Ehren und mit Erfolg zu vollenden. Es muß daher die Aufgabe aller maßgebenden Factoren sein, die jüdischen Hochschüler vor der ihnen drohenden Gefahr zu schützen. Man muß der jüdischen Studentenfrage das ganze Augenmerk zuwenden. Es hat sich jüngst dank der Initiative einiger gut Gesinnter ein Verein zur Arbeitsvermittlung gebildet. Dieser Verein sollte in der gegenwärtig für das Judenthum so bedrängten Zeit der Vermittlung von Erwerb für jüdische Hochschüler durch Ertheilung von Wiederholungsunterricht sein besonderes Augenmerk zuwenden u. s. w. Wir haben alle Ursache, auf die jüdischen Hochschuljünglinge stolz zu sein. Sie liegen dem Studium mit Pflichttreue ob. In neuerer Zeit ist freilich eine Geneigtheit für das Burschen- und Commentwesen wahrzunehmen. Denn Druck erzeugt Gegendruck. Recht erfreulich ist die Thatsache, daß die jüdischen Studenten, namentlich die armer Eltern Kind, ihre Studien mit Erfolg und ohne wesentliche Verzögerung durchführen und in der Regel sehr bald eine sociale Position zu erzielen im Stande sind. „Verbummelungen" kommen in den allerseltensten Fällen vor, und wo sie bedauerlicherweise Vorkommen, sind sie zumeist auf den Umstand zurückzuführen, daß die materiellen Mitteleine continuirliche Fortsetzung' des Studiums nicht ermöglichen, vielmehr Unterbrechungen und

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