Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 50 (14.12.1900)
- Date
- 1900-12-14
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Sette 894 Dr. Bloch's Wochr^lfchrlft» Str. SO Er verweist darauf, daß fein Präliminare pro 1901 einen um rund 40.000 Kronen geringeren Zuschuß aus Gemeindemitteln in Anspruch nehme als pro 1900. Diese etwas günstigere Gestaltung sei wesentlich dem Umstande zu danken, daß die umfangreichen Adaptirungsarbeiten im Bethaus des II. Bezirkes vollendet sind und daß derzeit keine bedeutenden Bausubventionen für Bereinsbethäuser in Aussicht stehen. Eine erhebliche Mehrauslage sei für das Rabbinat präliminirt, an dessen Systemisirung demnächst gegangen werden solle, desgleichen für die bereits im Zuge befindliche Regulirung des Koscherfleischverkaufes. Bei der sich hieran knüpfenden Besprechnung einzelner Budgetcapitel betont Vorstandsmitglied Salo Cohn, daß für den Gottesdienst verhältnißmäßig zu wenig Mittel aufgeboten würden; man solle in anderen Verwaltungszweigen, namentlich im Armenwesen, sparen, dagegen für die Herstellung würdiger Bethäuser, insbesonders für die Erbauung eines ansehnlichen Tempels im I. Bezirke sorgen. Auch Dr. Spitzer meint, daß die Errichtung und Subventionirung von Bethäusern die wichtigste Aufgabe des Cultusvorstandes sei und daß es auffalle, wie rapid die Bedürfniffe des Spitales und Versorgungshauses wachsen, während die Auslagen für Cultuszwecke ziemlich stabil bleiben. Dr. Berger theilt diese Ansichten und verweist darauf, daß ein einziges der Gemeindebethäu;er, z. B. das in Fünfhaus, so viel Gemeindezuschuß in Anspruch nehme, als die Subventionen sämmtlicher Bethausvereine zusammen. Hierauf replicirt Dr. Gustav K o h n, daß der Zuschuß für das Gemeindebethaus ein förmliches Ausgabenbudget betreffe, während die Subventionen für Bethausvereine, welche doch von deren Mitgliedern zu erhalten sind, nur einen Theil des Betriebsabganges zu decken haben. Dr. Stern verweist darauf, daß man dem Cultus gewiß gebührend Rechnung zu tragen habe, jedoch ohne die Wohlthätigkeitsausgaben der Gemeinde — die Z’doko — zu kürzen. Dr. Steiner als Referent bemerkt in seinem Schlußwort, daß es nicht angehe, den Aufgaben der Gemeinde, Cultus, Unterricht, Wohlthätigkeit, eine Rangordnung zuzuweisen — vielmehr seien alle gleich wichtig und gleich bedeutend. Es könnte wohl nicht gerechtfertigt werden, das Spital schlechter zu votiren und für die ersparte Summe ein Bethaus zu subventioniren. Vielmehr sei es Aufgabe einer umsichtigen Cultusgemeindeverwaltung, alle solche Aufgaben als gleich heilige Pflichten zu betrachten und für alle mit gleicher Liebe und gleicher Hingebung zu sorgen. Zudem sei es fraglich, ob die Errichtung weiterer Bethäuser einem wirklichen Bedürfniffe entspreche. Nicht blos an Sabbathen, sondern auch an Feiertagen — den einzigen Jom Kipur abgerechnet — seien viele Bethäuser nur schwach besucht. Auch auf diesem Gebiete müffe man sich um die tatsächlichen Verhältnisse, mehr als um Schlagworte und Redensarten, kümmern. Sollte sich jedoch ein nachweisbares Bedücfniß zeigen, so werde der Vorstand sicherlich begründeten Anforderungen entsprechen. Darauf wirb das Präliminare der I. Section mit 163.155 Kronen an Einnahmen und 326.074 Kronen an Ausgaben genehmigt. Biceprästdent Dr. G. K o h n erstattet den Voranschlag für die DL Section pro 1901: Die Ausgaben für die II. Section haben seit Jahren (finanziell leider, aber mit Rücksicht auf die Mehrleistungen Gott sei Dank) eine stetig steigende Tendenz. Für das Jahr 1901 war es Ihrer DL Section möglich, den finanziellen Verhältnissen unserer Gemeindeverwaltung Rechnung zu tragen, ohne daß dadurch den wichtigen Aufgaben der Schule ein besonders schwerwiegender Eintrag geschieht; allerdings mußten manche Wünsche und mancherlei anzustrebende Institutionen vorläufig zurückgestellt werden. So gelang es unter Durchführung aller möglichen Ersparniffe — allerdings zumeist in kleinen Beträgen bei den einzelnen Posten — zu dem Resultate zu gelangen, daß die D. Section im Ausgabeetat mit K 251.670 im Voranschläge pro 1901 erscheint gegenüber dem Ausgabeetat von K 245.018 pro 1900, daß also die Erhöhung dieser Post lediglich K 6500 ausmacht. Bon diesen K 6500 sind K 1500 Ausgaben auf Grund bereits gefaßter Beschlüsse. L 5000 eine Reserve für Auslagen, bezüglich welcher die bereits in der D. Section gefaßten Anträge noch seinerzeit des Beschlusses des geehrten Plenums bedürfen werden. Ich komme auf diese Post später zurück. Der Zuschuß erhöht sich, trotzdem die Mehrauslagen nur K 6500 beziehungsweise K 1500 betragen, von X 202.540 auf K 210,634 und rechtfertigt sich dieses Plus im Zuschuß von K 8100 gegenüber dem Mehrbedarf von nur K 6500, also die Differenz von circa K 1600 dadurch, daß in den Einnahmen der gleiche Betrag vorsichtsweise geringer eingestellt werden mußte. Wie den geehrten Herren bekannt ist, ist durch das sogenannte Katechetengesetz verfügt, daß der Bezirksschulfond die Kosten des Religionsunterrichtes der anerkannten Confessionen von der 4. Volksschulclasse aufwärts mit Zugrundelegung mäßig bestimmter Remunerationen per Stunde zu vergüten hat. Es ist das Bestreben der Verwalter des Bezirksschulfondes, diese Kosten möglichst niedrig zu gestalten, und die Cultusgemeinde ist seit Jahren diesfalls im Kampfe mit einzelnen der auf die Festsetzung und Auszahlung dieser Beträge einflußnehmenden Körperschaften. Der Cultusvorstand hat im Wege von Recursen, theils seitens des hohen Ministeriums für Cultus und Unterricht, theils seitens des hohen k. k. Verwaltungsgerichtshofes dieser Tendenz der Herabminderung der Beiträge zu steuern versucht, und in nicht wenigen Fällen war dieser Versuch von Erfolg gekrönt. Nichtsdestoweniger mußte vorsichtsweise, da diese Ersätze aus dem Bezirksschulfonde von Jahr zu Jahr, allerdings infolge der Recurse nur mäßig, sich herabminderten und auch einzelne kleine Einnahmen, wie beispielsweise aus den Privatistenprüsungen, mit Rücksicht darauf, daß der öffentliche Schulbesuch ein größerer geworden, sich niedriger gestalteten, der Voranschlag in den Einnahmen um circa K 1600 geringer an gesetzt werden, wodurch sich wohl erklärt, daß, ungeachtet der Ausgabenetat nur um circa K 6500 wuchs, das Deficit, beziehungsweise der Zuschuß um K 8100 größer eingesetzt werden mußte. Was nun die früher erwähnte Special-Reserve von K 5000 betrifft, so erlaube ich mir Folgendes mitzutheilen: Unsere Religionslehrer sind leider nicht gut bezahlt; sie erhalten schon nach den vor etlichen Jahren durch geführten Regulirungen X 84 Per Wochenstunde auf's Jahr berechnet, was eigentlich eine Entlohnung von L 2'10 per Stunde ausmacht, weil das Schuljahr, wenn die Ferien- und Ferialtage abgerechnet werden, nicht mehr als 39 oder 40 Unterrichtswochen hat, eine Zahlung, die gewiß sehr mäßig genannt werden muß. Die Lehrer haben nun gegenüber dem viel besser bezahlten Unterrichte in Privathäusern den Vortheil, daß sie mit einem bestimmten Jahreseinkommen, unabhängig, ob sie Lectionen erhalten oder nicht, rechnen können, daß sie auch in den Ferien ihren Gehalt beziehen, und daß denjenigen, welche nach den bestehenden Normen definitiv angestellte Beamte der Gemeinde werden, für sich und ihre Familien Pensionen, beziehungsweise Witwengehalte, eventuell auch Erziehungsbeiträge im Rahmen der bestehenden Normen gesichert sind. Die Finanzverhältniffe der Gemeinde gestatten es nicht, so sehr Ihre II. Section dies gern anstreben würde, diese Gehalte derzeit zu erhöhen. Ihre II. Section fühlt es aber als ein Unrecht, daß, nachdem vor wenigen Jahren für die von da ab neu bestellten Lehrkräfte X90 per Wochenstunde auf's Jahr gerechnet als Gehalt fixirt wurden, gerade die älteren Lehrer K 84 erhalten, während die jüngeren X 90 per Wochenstunde auf's Jahr bekommen, da die damalige Regulirung bezüglich der älteren Lehrer nicht rückwirkend war. Ihre D. Section hat sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt und einhellig den Beschluß gefaßt, Ihnen seinerzeit den Antrag vorzul-'gen, daß vom Beginne des nächsten Schuljahres, also mit 15. September 1901, die Bezüge mit X 90 per Woche auf's Jahr gerechnet, für alle Lehrer, also für die älteren ebenso, wie für die jünger Angestellten fixirt und eine bestehende Unbilligkeit aufgehoben werde. Ihre D. Section glaubt mit Rücksicht auf den Pflichteifer und das ersprießliche Wirken der Religionslehrer die Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß das geehrte Plenum diesem Anträge seine Zustin mung geben werde, und hat deshalb Us Tangente für 3'/r Monate ab 15. September bis 31. December 1901, diese Specialreserve von X 5000 als jenen Betrag im Vorans^lag eingestellt, der beiläufig diesem Zeitraum entsprechen dürfte, selbstverständlich unpräjudicirlich einer seinerzeit vorzulegenden genauen Berechnung. Indem ich mir Vorbehalte, gewünschtenfalls über die einzelnen Details gern die entsprechenden Auskünfte zu ertheilen, bitte ich Sie um .Genehmigung des Voranschlages für die D. Section des Jahres 1901 und um Annahme der dort fixirten Beträge. Cultusvertreter Dr. Maximilian Steiner erachtet es für seine Pflicht, daran zu erinnern, daß die Subvention von