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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-12-07 · 49 (7.12.1900) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
49 (7.12.1900)
Date
1900-12-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 872 Dr. Bloür's Wochenschrift. Str. 49 noch an den gemeinschaftlichen Lasten derselben bereitwilligst theilnehmen und gleich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke mit Freuden nach Kräften beitragen. Bewußt sind wir's uns, daß unter aller erlittenen Schmach und Erniedrigung wir uns den Sinn für Ehrenhaftigkeit und Menschenwerth treu bewahrt haben." „Bewußt sind wir's uns endlich, daß weder unsere Religion, noch unsere Denkungsart, noch unsere Volksthümlichkeit uns — wie unsere Gegner hie und da vorgeben — zu einem selbstsüchtigen, menschenfeindlichen Separatismus prädisponiren, daß wir die Pflichten der Liebe und Gerechtigkeit Leineswegs blos auf die Brüder im Glauben, sondern auf alle in Gottes Ebenbild geschaffene Menschen erstrecken, und bei aller religiösen Absonderung, in Allem, was den Menschen als Menschen nahe geht, was zur bürgerlichen und gesellschaftlichen Ordnung gehört, was in Bezug auf das gegenseitige Berhältniß Recht und Pflicht ist, mit unseren christlichen Mitbrüdern ein Herz und eine Seele zu sein wünschen." Die Emancipation war das Resultat des gleichmäßigen Strebens aller Völker zur Aufrichtung eines Rechtsstaates, mit deffen Begründung jene Generationen, über welche Herr N o r d a u so mißfällig aburtheilt, ihre sehnlichsten Wünsche und ihre höchsten Ideale erfüllt sehen wollten. In der Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses vom 22. Februar 1866 bei einer stattgefundenen Drscussion um die Auslegung der Worte „Bürger des Vaterlandes" sprach Franz Deak zu Gunsten der Juden. Er sagte nicht im Sinne Nordau's, daß die Emancipation ein Mittel sein soll, die Juden zu christianisiren. Er sagte vielmehr: „Ich glaube, die einfachste Form zur Emancipation ist diese, daß wir überall dort, wo das Gesetz einen Unterschied zwischen den Religionen macht, erklären, ohne allen Unterschied der Religion, und ich halte dies für viel zweckmäßiger, als wenn wir über das Princip der Emancipation ein eigenes Gesetz schaffen würden. Ich liebe im Allgemeinen dieses Wort nicht. Es ist zwar ein acceptirtes Wort, aber beschämend für die Welt, als ob wir hätten Sclaven haben wollen. Jenen (den Israeliten) gebührt mit Recht jene Basis, und wenn wir ihnen dieselbe geben werden, leiten uns dabei weder Sympathien, noch Antipathien, sondern einfach und allein die Gerechtigkeit." In seiner Wahlrede sprach der unvergessene Baron Eö tv ös: „Wir wollen unser constitutionelles Leben auf der Basis vollständiger Rechtsgleichheit entwickeln und sicherstellen. Wir wollen, daß in Bezug auf den Genuß bürgerlicher Rechte weder die Religion, noch die Nationalität zwischen den Bürgern des Vaterlandes einen Unterschied begründe. Ueber die Frage, welcher Confession jeder Einzelne angehöre, hat nicht der Staat, sondern dessen eigenes Gewissen zu entscheiden." In all diesen Reden vernehmen wir keine Andeutung über jene Vorbehalte und Bedingungen, unter welchen nach Nordau die Emancipation den Juden zutheil geworden wäre. Die Verfaffung vom 4. März 1849 besagt kurz im § 1: „Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig " Am 3. April 1849 hatten die Vertreter und Repräsentanten der Israeliten in Wien die Ehre, von dem Kaiser Franz Josef in einer Audienz in Olmütz, wo sich zur Zeit der Hof befand, empfangen zu werden und überreichten demselben eine Dankadresse für die ertheilte Emancipation. In seiner Erwiderung sagte der Kaiser: „Durch dieGleichberechtigungallerBölker und aller Stämme, welche die von Mir verliehene Verfaffung zu einem großen mächtigen Reiche vereinigt, wird, wie Ich fest vertraue, die Wohlfahrt und das Glück des Ganzen, wie des Einzelnen dauernd begründet und einer gedeihlichen Entwicklung zugeführt werden." Noch am 4. September 1887 hat Se. Majestät der Kaiser Franz Josef das Wort gesprochen: „Die unbedingte Gleichberechtigung ist in jeder Beziehung ein Gebot der Gerechttgkeit." Nach dem Worte des K a i s e r s war die Gleichberechtigung eine „unbedingte" als Gebot der Gerechtigkeit, Herr Nordau weiß von Bedingungen, die chr als Voraussetzung galten. Am 13. Jänner 1867 kam im preußischen Abgeordnetenhause die bekannte Petition der Rabbiner Sutro in Münster und Dr. Philippson in Bonn zur Sprache. Dr. Kosch's Rede gipfelte in dem Satze: „Die Juden haben als Soldaten und Bürger durch Blut und Geld immer ihre Pflicht erfüllt, sie dürfen deshalb wohl auch auf die endliche Gewährung der ihnen noch immer vorenthaltenen staatsbürgerlichen Rechte Anspruch machen. Stimmen Sie deshalb, meine Herren, mit mir für den Commissionsantrag; denn wenn Sie auf dem Boden des Rechtstaates stehen, so müssen Sie auch den Grundsatz anerkennen, daß, wenn das Recht Einzelner verletzt wird, dies eine Verletzung der Rechte Aller involvirt." Max Nordau bleibt allerdings consequent; er ist ein Feind jeglicher Emancipation, nicht blos jener der Juden. Als beim Pariser Bazarbrande die eleganten Pariser Herren in ihrer erbärmlichen Feigheit die Damen mit Fußtritten und Stockhieben regalirt hatten, da enthüllte Herr Nordau in der „Neuen Freien Presse" die inneren Ursachen jener empörenden Scenen. Die Ursachen waren nach ihm die Weiber; nicht die Verrohung und moralische Verkommenheit der jeunesse doree, sondern die Emancipationsbestrebungen der Frauen. Herr Nordau sagte: „Die Frauenbewegung führt mit schlichter Folgerichtigkeit zu den Stockhieben und Fußtritten des Bazarkampfes. Wem diese Wirkung nicht gefällt, der übe seine Kritik an den Ursachen. Wer die vollkommene Gleichstellung beider Geschlechter fordert, der rechne mit der Niedertrampelung der Frau in Feuersgefähr und Wassernoth, überhaupt jedesmal, wenn das Weib dem Manne ein wenig im Wege ist." Dazu bemerkt die Wiener „Arbeiter-Zeitung" mit Recht: „Bleibt noch die Frage offen: Wer ist gemeiner, die tapferen Salonlöwen, die Frauen einfach niedertreten, wenn sie ihnen im Wege sind — oder der philosophirende Schreibknecht der „Neuen Freien Presse", der die Handlungsweise dieser Feiglinge „wissenschaftlich" zu begründen sucht." Nunmehr hat Nordau unternommen, die Jnftincte des antisemitischen Pöbels höherer und niederer Gattung „wiffenschaftlich" und „historisch" zu bekräftigen. Max Nordau empstehlt, den Juden die Gleichberechtigung zu verweigern, um die antisemitischen Jnftincte der Massen nicht zu verletzen und nicht zu reizen. Dagegen hat der unvergeßliche Zacharias Frankel (Die Eidesleistung der Juden", Vll.) den Regierenden zugerufen: „Es ist die Aufgabe der Staatsregiernngen, die Völker so zu leiten, daß sie für Recht und Menschlichkeit ihre Stimme erheben, denn die Richtung muß von Oben herab gegeben werden, und ist die Meinung der Regierung auf Gerechtigkeit und Humanität basirt, so lernt das Volk nach und nach in solche Meinung eingehen." Herr Nordau tröstet uns damit, daß die Emancipation uns überhaupt keinen Segen gebracht hat und wir ihren Verlust nicht zu beklagen brauchen. Er sagt: „Die Emancipation hat einige jüdische Parlamentarier groß gezogen, die nie einen Gedanken, nie ein Wort für jüdische Interessen übrig hatten und deren temperamentvolles, nicht selten vordringliches Auftreten den glostenden Judenhatz zu wilder Flamme anfachte." Es genügt, die Namen: Adolf Cremieux, Gabriel R i e s s e r, Johann I a c o b i, Moritz Hartmann, Heinrich Simon, Ignaz Ku r a n d a, Adolf Fischhof und Dr. Kosch zu nennen, um die vollständige Unwahrheit dieses Dictums auch das blödeste Auge klar erkennen zu lassen. Die Idee einer neuerlichen Entrechtung der Juden datirt allerdings bei den Zionisten nicht erst von heute. Der bekannte Wortführer der christlichen Zionisten, Profeffor F. H e m a n in Basel, sagt in seiner Schrift zur Befürwortung und Empfehlung des zionistischen Gedankens: „Die Judenfrage ist in ein neues, großes und, wie zu hoffen ist, heilversprechendes Stadium getreten; es ist das Stadium, da die Juden ihre Lösung selbst in die Hand nehmen wollen " „Die einzige Lösung ist, daß man den Juden ihr altes Heimatland gibt. So lange sie kein eigenes Heimatland haben, ist der Staat, in dem sie gehören, moralisch und völkerrechtlich verpflichtet, sie zu Vollbürgern anzunehmen und als solche zu behandeln. Der Staat hat weder das Recht noch irgend einen anderen Grund, die

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