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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-11-30 · 48 (30.11.1900) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
48 (30.11.1900)
Date
1900-11-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 48 Br. Vlmh's Wochenschrift Seite 857 ein Mann edelster Weltanschauung, ein begeisterter Freund der Wahrheit und Gerechtigkeit, einer der treuesten begeistertsten und begeisterndsten Führer der Jugend. Es Ware einer der schönsten Erfolge der Wiener Wahlen, einen so hervorragenden Mann der Wissenschaft, eine sittlich und geistig io hoch stehende Persönlichkeit in den Reichsrath zu entsenden und die Wähler des Alsergrund müßten ihren ganzen Stolz und alle ihre Kraft einsetzen, damit dieser Mann gewählt werde. Immer aber ist und bleibt die Voraussetzung des Wahlerfolges, daß jeder Berechtigte sein Wahlrecht reelamire, jeder Wähler sein Wahlrecht ansübe. A. Wiener. Vom Jahrmarkt des Lebens. Nach der Berurtheilung Hilsner's. Wahre Freudenfeste werden in Böhmen gefeiert und Dr. Baxa gleich einem Volksbefreier und Triumphator bejubelt und gepriesen. Was die armen Inden, die kärglich ihr Dasein auf den Dörfern fristen, unter der aufgehetzten Bauernschaft zu leiden haben, welchen Drangsalen und Beschimpfungen sie von der fanatisirten, unwissenden Masse ausgesetzt sind, läßt sich leicht begreifen. Und doch ist nicht das ganze böhmische Volk so verblödet, es gibt einzelne gerechte Stimmen, die einsehen, wie die Menge durch gewissenlose Agitatoren verblendet und aufgehetzt wird. Ich citire hier das zwar nicht stark verbreitete Chrudimer Blatt „Hlasy". Das genannte Blatt schreibt: /Sie Seele des Volkes hat wieder Ruhe, wir lächeln selig, wir jubeln. Zwölf Leute, ausgelost aus der Piseker Gegend als Geschworne, haben nach l7tägiger Verhandlung gegen Hilsner ihr dreimaliges Schuldig gesprochen und er hat in Folge dieses Spruches Aussicht, am Galgen zu sterben. Darum jubeln wir Bekenner der Lehre der Liebe und Vergebung die seit 2000 Jahren an uus wirkt, von welcher wir also gehörig durchdrungen sein können! Wir sind Christen und jubeln, wenn wir warmes Blut riechen! Das ist die Frucht des clericalen und radicalen Wirkens gewissenloser Agitatoren. Wir rufen dem Dr. Baxa „Slava" wie einem Triumphator zu, und Diejenigen, die Hilsner, wie es ihr Beruf befiehlt, gewissenhaft und sehr geschickt vertheidigt, überschütten wir mit Schmährufen, bewerfen deren Köpfe mit Steinen, ohne zu bemerken, was für ein Armuthszeugniß wir uns selber ausstellen. Dieses Testament hinterlassen wir unseren Nachkommen, rvir Nachkommen der Hussiten! Wir zeigen mit Stolz auf unsere Vorfahren, werden das auch unsere Nachkommen thun können, wenn sie von uns sprechen? Wir bezweifeln dies sehr. Und wäre die Schuld Hilsner's wie die Sonne klar erwiesen, daß Niemand den geringsten Zweifel hegen dürfte, wäre es für keinen anständigen Christen ent Grund zum Jubeln bei solch' traurigem Drama; aber auch dieses ist nicht der Fall, im G e g e n t h e i l ist Alles viel räthselhafter als im Vorjahre. Es sind Sachen, die gegen Hilsner zeugen, es sind ihrer viele, — aber ist volle Gewißheit? Nichtachtung, Geringschätzung und U nglaube zur Wissenschaft feiern heute ihre Orgien bei einem so erleuchteten Volke! Männer ernsten Wissens, berühmte ärztlicheForscher zerstoben das Märchen vom Ritualmorde, bewiesen jeden ihren Ausspruch auf's Präciseste, auf einmal kommt ein politischer Demagog. der sich mit der Medicin nicht befaßt, der nicht das Geringste von ihr versteht und auch nicht verstehen kann, der speit auf die wissenschaftliche Arbeit, auf das streng wissenschaftliche Gutachten den Geifer und das Volk schimpft die Vertreter der Wissenschaft, den Demagogen trägt es aber auf den Händen und feiert ihn hoch. Die medicinische böhmische Facultät bewies, daß kein Tropfen Blut verschleppt, daß es ein pures Märchen, daß selbes zu rituellen Zwecken verwendet, aber für die politisch lerical-radicalen Demagoge n und für das böhmische Volk aus dem Jahre 1900 — für das gemeine, wie einen ziemlich großen Theil der Intelligenz bewiesen sie Alles vergebens. Man glaubt ihnen absolut nichts. Wohin soll das führen? Was muß dieFremde von uns denken?" Welch' bittere aber wahre Worte! Ferdinand Schick. Die Commune gegen die israelitische Cultnsgemeinde Der Verwaltuugsgerichtshof hatte unlängst über eine principielle Beschwerde der Commune Wien, gerichtet gegen eine zu Gunsten der israelitischen Cullusgemeinde gefällte Entscheidung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, zu verhandeln. Der Sachverhalt der Beschwerde ist folgender: Aus Grund eines Gesetzes vom 17. Juni 1888 hat die Commune die Kosten des Religionsunterrichtes an den mehr als dreiclassigen Volksschulen, sowie an den Bürgerschulen zu bestreiten. Die Neligionslehrer. welche den israelitischen Religionsunterricht an den städtischen Schulen ertheilen, erhalten aus der Schuldotation Remunerationen. In den Volks- und Bürgerschulen werden in der Regel mehrere Classeu zu einer Sammelabtheilung für den israelitischen Religionsunterricht zusammengezogen. So waren an der Mädchen- Bürgerschule in der Z o l l e r g a s s e zwei Abtheilungen, in denen der israelitische Religionsunterricht ertheilt wurde; jede Abtheilung hatte zwischen 70 und 80 Schülerinnen. Mit Rücksicht aus die große Schülerzahl richtete die Cultusgenieinde an den Laudesschulrath das Ersuchen, an den genannten Schulen in den beiden Abtheilungen behufs ersprießlicher Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichtes Parallelclassen zu errichten; im Falle dieses Ansuchen gewährt worden wäre, hätte die Coininnne für die Kosten von wetteren vier Religionsstunden wöchentlich auskommeu müssen. Ter Landesschulrath genehmigte die Theilung der zweiten Sainmelclasse, während er bezüglich der ersten Classe erst sich mit dem Gemeiuderathe ins Einvernehmen setzen zu müssen erklärte. Ter Geme nderath verweigerte die Theilung der ersten Sainmelclasse; trotzdem genehmigte der Landesschulrath dieselbe. Die Commune ergriff gegen die Entscheidung des Landesschulrathes den Recnrs an das Ministerium für Cultus und Unterricht. Ohne eine Erledigung des Recurses abzuwarten, änderte der Landess ch u l r a t h den z u G u n st e n d e r C n l t u^s g e m e i n d e g efaßteu Beschluß dahin ab, daß die Theilmn der ersten Sammelclasse unter der Bedingung genehmigt werde, daß die Cultusgemeinde selbst die Kosten des erweiterten Religionsunterrichtes trage. Run ergriff die Cultnsgemeinde aus principielle» Gründen gegen die Entscheidung des Landesschulrathes den Recurs an das competente Ministerium. Die Miuisterial-Entscheidung ging dahin, daß statt der bisher für die erste Sainmelclasse bestimmten zwei Religionsstunden drei Religiousstundeu normirt werden; diese Vermehrung entspreche d e ni Principe, daß die israelitischen Schulkinder hinsichtlich ihres Religionsunterrichtes nicht ungünstiger behandelt werden dürfen, als die Schulkinder ü b e r h a u p t h i n s i ch t l i ch d e r s o n st ig e ii obligaten Unterrichtsstunden. Gegen diese Entscheidung richtet sich die heute beim Verwaltnngsgerichtshofe in Verhandlung stehende Beschwerde der Commune Wien. Als Gegner der Comniune treten aus das Ministerium für Cultus- und Unterricht, vertreten durch den Ministerial-Concipisten 2 ch ä d l b a u e r, und die israelitische Cultnsgemeinde, vertreten durch ihren Anwalt Doctor Gustav K o h n. In der schriftlichen Beschwerde der Commune wird unter Ausfällen gegen „die stets die Bequemlichkeit ihrer Mitglieder anstrebende" israelitische Cultusgenieinde darzuthun gesucht, daß im vorliegenden Falle zur Errichtung einer Parallelclasse für die erwähnte Sammelabtheilung die im 8 >1 des Reichs-Volksschulgesetzes normirte Voraussetzung (eine Schülerzahl von 80> nicht vorhanden sei. Die Beschwerde bekämpft das „Princip" des Unterrichtsministeriums, verweist auf die Staatsgrundgesetze und die interconfessionellen Gesetze, nach welchen für den Religionsunterricht die Pfarrkirchen, beziehungsweise die betreffende Religionsgenossenschaft, aufzukommen hatten, und bemerkt, daß die Normen bezüglich der Remuneration für den Religionsunterricht einschränkend zu interpretiren sind. „Was der katholischen Kirche recht ist," vermeint die Beschwerde, „muß auch der israelitischen Cultusgemeinde billig fein." Den Vorsitz in der Verhandlung führte der zweite Präsident L e m a y e r, als Vertreter der Commune intervenirte Gemeinderath Dr. W e s s e l s k y. Dieser erklärte, daß nicht der einzelne individuelle Fall die Commune veranlaßt habe, gegen die Entscheidung des Ministeriums für Cultus und Unterricht die Beschwerde zu ergreifen, die principielle Seite der heute vorliegenden Frage habe die Commune veranlaßt, sich gegen die Anschauung des Ministeriums zu wehren. Wenn die Commune sich gegen das vom Ministerium aufgestellte Princip „es dürfen die israelitischen Lchulkinder hinsichtlich ihres Religionsunterrichtes nicht ungünstiger behandelt werden als die übrigen Schulkinder hinsichtlich der übrigen obligatorischen Lehrfächer" wehre, so habe dies mit der israelitischen Confession nichts zu thun; es fei dies eine allgemeine Abwehr, da ja auch für Ertheilung des Religionsunterrichtes an katholische Schulkinder Sammelclasfen geschaffen werden können. Der Vertreter der Commune Wien, Dr. W e s s e l s k y, betonte, daß diese Gemeinde für den Schulunterricht mehr leiste, als wozu sie nach dem Reichs-Volksschulgesetze verhalten sei, daß ihr aber aus dieser freiwilligen Mehrleistung im concreten Falle keine Verpflichtung auferlegt werden dürfe. Das in der angefochtenen Entscheidung des Ministeriums für Cultus und Unterricht ausgesprochene Princip sei weder im Gesetze noch in der Sachlage begründet. Der

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