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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-11-23 · 47 (23.11.1900) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
47 (23.11.1900)
Date
1900-11-23
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 848 Dr. Blvch/s Wortzrnschryr. Str 47 Procuratur eine Nichtigkeits-Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes ein, welcher vom Ob ersten Gerichtshöfe statt gegeben wurde. Die Gründe besagen: Die Provenienz der fraglichen, als „Vorschriften des canonischen Rechtes" bezeichneten - Bestimmungen kann unerörtert bleiben, nur so viel mag nebenbei bemerkt werden, daß sie nicht dem „corpus juris canonici“, sondern den Schriften verschiedener Kirchenlehrer, insbesondere der Theologie des heiligen Alphons de Liguori entnommen sind. Doch darauf kommt es nicht an; zu Prüfen ist lediglich, ob durch den Inhalt der Flugschrift wider die israelitische Religionsgesellschaft zu Feindseligkeiten oder doch zu feindseligen Parteiungen zwischen Christen und Juden aufgefordert, angeeifert oder zu verleiten gesucht wird. Und diese Frage ist zu bejahen. Die Strafnorm des § 302 St.-G. soll jede Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Schärfung der Gegensätze zwischen den im Staate bestehenden, auf der Gemeinsamkeit gewisser Interessen beruhenden Volksgruppen hintanhalten. Der Ausdruck „Feindseligkeiten" bezeichnet nicht etwa blos feindseliges Handeln selbst, sondern auch feindselige Gesinnung und Geneigtheit zu feindseligem Benehmen überhaupt, wie denn auch schon die Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu „feindseligen Parteiungen" der Einwohner des Staates gegen einander vom Gesetze selbst als den Delictsthatbestand erschöpfend bezeichnet wird. Damit ist die Richtschnur für die Anwendung des § 302 St.-G. gegeben. Der Friede im Staate verlangt zwischen allen Interessengruppen, wenn auch nicht Freundschaft, so doch zum mindesten volle Neutralität; was hinter dieser Grenzlinie zurückbleibt, ist „Feindseligkeit", auf den Grad derselben kommt es nicht an. Es ist nun klar, daß neutrales Verhalten gegenüber den Angehörigen der jüdischen Religionsgesellschaft den Bekennern des christlichen Glaubens in der beanständeten Flugschrift nicht empfohlen wird. Gewiffe, im socialen Leben und im wirthschaftlichen Verkehre ganz natürliche Annäherungen zwischen beiden Religionsgesellschaften sollen geflissentlich vermieden werden, und hierin eben liegt das Gehässige, Feindselige. Die Interessen eines gesunden, wirthschaftlichen und socialen Verkehrs erfordern gewiß nicht die gegenseitige Abschließung ganzer Volksgruppen, dieselbe widerspricht dem durch die Gesetze jedem Staatsbürger, allen Classen der Bevölkerung, allen Volksstämmen und Confeffionen im Staate gewährten gleichen Schutz. Es liegt auf der Hand, daß durch die in der Flugschrift angestrebte Scheidung der Confessionen auf Gebieten, die etwa mit Ausschluß des Punktes 8 der Flugschrift mit ihren religiösen Anschauungen und Jntereffen gar nichts zu thun haben, der Zwiespalt zwischen Christen und Juden verschärft, vertieft und zu feindseligen Parteiungen zwischen diesen Einwohnern des Staates Anlaß geboten würde. Eben dieser Zwiespalt aber führt zur gegenseitigen Verbitterung, erzeugt das Gefühl der Rechtsunsicherheit, läßt wirkliche Gewaltthätigkeiten oder sonstige Rechtsverletzungen besorgen und gefährdet dadurch den Frieden im Staate. Daß somit der Inhalt der beanständeten Druckschrift, insoweit er zu bestimmtem, natürlichen Gesellschafts- und Wirth^ schastsverhältnissen widerstrebendem und Abneigung bekundendem Verhalten gegen die jüdische Religionsgesellschaft auffordert und aneifert, der Strafnorm des § 302 St.-G. zu unterstellen ist, darüber zu zweifeln, gestatten obige Erwägungen kaum. Der Beruf des P. Ignaz Wojs aber kann für den Inhalt der Flugschrift ebensowenig einen Freibrief abgeben, als dessen Provenienz aus den Schriften kirchlicher Autoritäten, und die Versicherung, den Racenhaß gegen die Juden nicht anfachen zu wollen, ändert an dem trotzdem zu Feindseligkeiten gegen die Juden aneifernden und die Staatseinwohner in Parteiungen zerklüftenden Charakter der Druckschrift nichts. Durch die angefochtenen Entscheidungen wurde somit das Gesetz verletzt. Das „Blutmärchen" in Szt.-Endre. Aus Szt.-Endre wird der folgende Fall berichtet: Einige deutsche Bauern überfielen einen Beamten der israelitischen Cultusgemeinde, der ein kleines Mädchen an der Hand führte, in der Nähe der Eisenbahnstation und schlugen ihn, vom Wahne besangen, daß er an dem Kinde einen Ritualmord verüben wolle, halb todt. Glücklicherweise eilten einige Passanten dem aus mehreren Wunden blutenden bewußtlosen Manne zu Hilfe und retteten ihn aus den Händen seiner Peiniger. Der Schwerverwundete wurde ins Johannisspital gebracht. Den Thätern aber gelang es, zu entweichen. Nachträglich stellte es sich heraus, daß das von dem Cultusbeamten vermeintlich geraubte Mädchen das Töchterchen eines verarmten Alt-Ofener — Juden, des Juweliers Moriz Weil, war, dessen Vater einen Selbstmord verübte und dessen Mutter aus Schmerz über den Verlust ihres Gatten irrsinnig wurde, der vermeintliche Mädchenräuber aber damit betraut war. das unter der Obhut seiner Großmutter Frau Boskovits befindliche verwaiste Kind im Budapester israelitischen Waisenhause unterzubringen. Auf dem Wege zur Station der Budapest-Szt.-Endreer Vicinalbahn wurde er jedoch, wie erwähnt, von den unwissenden fanatisi.rten Bauern unter dem lächerlichen Verdachte eines beabsichtigten Ritualmordes attakirt und schwer verwundet. Die Gendarmerie forscht nach den Thätern. Das Waisenmädchen wurde von einer Budapester Dame ins israelitische Waisenhaus in der Damjanichgasse gebracht. Der Fall erregt in Szt.-Endre begreifliche Sensation. Preßburg. (Die Gedächtnißfeier nach weil. Joel Wolf), welche Sonntag im hiesigen israelitischen Altersversorgungshause abgehalten wurde, nahm einen ebenso würdigen als erhebenden Verlauf. Es waren zu derselben außer den Kindern und Familienangehörigen des Verblichenen das ehrwürdige Rabbinat, der Vorstand der israelitischen Cultus gemeinde, deren erster Vorstand der Verblichene mehrere Jahrzehnte hindurch war, sowie viele Freunde und Gönner dieser Wohlthätigkeits-Anstalt erschienen. Nachdem in der kleinen Haussynagoge vom Cantor W i l k o v i c s der Abendgottesdienst celebrirt und das Seelenheilgebet für den Verschiedenen in ergreifender Weise vorgetragen wurde, verfügten sich die Trauergäste in den Speisesaal der Anstalt, woselbst die 26 Pfleglinge das schwarzumhüllte Bildniß des Stifters trauernd umstanden. Hier hielt nun der Präses des Verwaltungsausschusses, Primarius Dr. Jacob Fischer, eine längere, tiefempfundene Gedenkrede, in welcher das wohlthätige Wirken Joel Wolf's für die Preßburger israelitische Armuth in großen Zügen hervorgehoben und namentlich seine hohen Verdienste um die Gründung und Förderung dieses Versorgungshauses gepriesen wurden, das in seinen Kindern würdige Fortsetzer edler Wohlthätigkeit und Miterhalter dieses Altenheims gefunden hat. Zahlreiche arme Familien beklagen in Joel Wolf ihren Unterstützer, die Gemeinde habe aber einen unersetzlichen Verlust erlitten, doch werde Wolf in seinen für die Ewigkeit fortwirkenden Humanitären Schöpfungen fortleben. Hierauf gelobte David Naß, der Vicevorsteher des Ausschusses, namens desselben, das edle Werk des Stifters zu hüten und in dessen Geiste weiterzuführen, damit sich der Satz erfülle, „daß mit der untergehenden Sonne die blinkenden Sterne Heraufziehen," das Beispiel des edlen Vorgängers die Nachwelt zum Wohlthun ansporne! Max Wolf aus Raab drückte mit thränenerstickter Stimme für die großen Ehrungen ihres Familienoberhauptes herzlichen Dank aus und versprach namens der Familie Wolf, diese wohlthätige, von seinem seligen Vater gegründete Institution nach wie vor auch aus der Ferne stets unterstützen zu wollen. In tiefer Rührung ging die Trauerversammlung auseinander. S. S. Preßburg. Die Ansprache, welche der Führer der Deputation, Comitats-Oberphysikus Dr. Leopold Stein, anläßlich der Ueberreichung der Martinigänse an den Kaiser richtete, lautete: „Ew. k. u. k. apostolische Majestät! Allergnädigster Herr! Einem herkömmlichen, altehrwürdigen Brauche verdankt die Preßburger israelitische Cultusgemeinde die beglückende Auszeichnung, alljährlich ihre Vertreter an die Stufen des Allerhöchsten Thrones zu entsenden, um die Gefühle der Dankbarkeit und Verehrung, der unverbrüchlichen Treue und Anhänglichkeit an die erhabene geheiligte Person Ew. Majestät, Gefühle, welche alle unsere Glaubensbrüder beseelen, zu verdolmetschen. Geruhen Ew. Majestät unsere ehrfurchtsvolle Huldigung allergnädigst anzunehmen und uns Allerhöchst ihren mächtigen Schutz, Allerhöchst ihre Huld und Gnade wie bisher, auch fernerhin angedeihen zu lassen. Mögen die Gebete, die wir in diesem Jahre anläßlich der 70. Jahreswende des Geburtstages Ew. Majestät mit erhöhter Inbrunst zum Himmel sandten, erhört werden, möge Ew. Majestät ein glückliches, zufriedenes, bis an die äußerste Grenze menschlichen Daseins reichendes- Alter beschieden sein! Gott erhalte, Gott beschütze, Gott segne Ew. Majestät und das glorreiche Allerhöchste Herrscherhaus!" Der Kaiser dankte für die Huldigung und nachdem er auf seine Erkundigung mit Bedauern erfuhr, daß der bisherige Führer der Deputation, Joel Wolf, vor einigen Monaten gestorben sei, informirte er sich bei Doctor

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