Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 47 (23.11.1900)
- Date
- 1900-11-23
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 47 Dr. Bloch's Wochrnfchrifl. Seite 847 Wien. Dank dem gütigen Entgegenkommen der israelitischen Cultusgemeinde, welche dem Vereine „Frauenhort" einen Saal des neuerbauten Siechenhauses, IX., Seegaffe, bereitwilligst überließ, kam die Samstag, den 17. November d. I., stattgehabte Ausstellung seiner diesjährigen Kinderbekleidung ganz besonders zur Geltung. Dieselbe verdiente auch die glänzende Umrahmung vollauf, denn nicht nur, daß die Ausstellung sür sich allein in ihrer Reichhaltigkeit eine Sehenswürdigkeit bot, wurde sie auch von vielen illustren Persönlichkeiten besucht, unter welchen wir insbesondere die Herren Oberrabbiner Dr. Güdemann, Rabbiner Dr. Gelbhaus, Salo Kohn und Baurath Wilhelm Stiaßny in Vertretung der israelitischen Cultusgemeinde, Gottlieb Bettelheim und Julius Kopstein in Vertretung des Tempelvereines im IX. Bezirke, kaiserl. Rath Wilhelm, Magistratsrath Trabauer, Bezirksvorsteher-Stellvertreter des IX. Bezirkes Oerley, Bürgerschuldirector Waas und die Vertreterinnen des „Ferienheim", des Leopoldstädter und des Josefstädter Frauen-Wohlthätigkeitsvereines erwähnen. In diesem Jahre wurden 200 Kinder mit vollständiger Winterkleidung, Wäsche, Mantel, Schuhen, Handschuhen, Schulrequisiten, Kämmen, Bürsten, Seife, Backwerk und Spielereien betheilt. Besondere Anerkennung fand auch heuer wieder die Gepflogenheit des Vereines „Frauenhort", den Beschenkten die beschämende Betheilung bei einem öffentlichen Feste zu ersparen, indem jedem Kinde die ihm zugedachte Gabe, wie alljährlich am Namenstage der verewigten Kaiserin Elisabeth, direct in's Haus gesendet wurde. Von der Reichhaltigkeit der diesjährigen Kinderbekleidung erhält man einen Begriff, wenn erwähnt wird, daß 3500 Meter Stoffe verarbeitet wurden, welche dem Vereine, an dessen Spitze Frau Rosa Zifferer als Präsidentin und die Frauen Regine Kopstein und Johanna Fröhlich als Vicepräsidentinnen stehen, von edlen Gönnern zugeweudet wurden, und es ist im Interesse der Armen nur zu wünschen, daß der Verein in Ausübung seiner weitreichenden humanitären Thätigkeit auch fernerhin wirksamst unterstützt werde. Ehrung eines Religionslehrcrs. lieber eine schöne Feier, die vor einigen Tagen in der Mädchen-Volks- und Bürgerschule in der Holzhauiergasse im 2. Bezirk stattgefunden hat, geht uns folgender Bericht zu: Der israelitische Religionslehrer Sigmund A d l e r, der an der genannten Schule durch sechzehn Jahre mit voller Hingabe thätig war, hatte ans Gesundheitsrücksichten um Enthebung von dem Unterrichte an dieser Schule ersucht, >velchem Begehren von der Behörde Folge gegeben wurde. Der Abschied des beliebten und allgemein geschätzten Lehrers vom Director und dem Lehrkörper gestaltete sich zu einer erhebenden Feier. Director Leopold Q u i e x empfing den Scheidenden inmitten des Lehrkörpers, unter dem sich auch der Katechet Pater E. H o l z h a u s e n befand. Director Q u i e x gedachte in einer zu Herzen gehenden Ansprache der ersprießlichen Thätigkeit des Herrn Adler als Religionslehrer. Er habe es stets verstanden, nicht nur das collegiale Einvernehmen mit dem Lehrkörper zu pflegen, sondern dieses Einvernehmen im gedeihlichen Sinne auch auf _ das Elternhaus zu übertragen. Als besonderes Zeichen der Ehrung überreichte sodann der Director dem scheidenden Religionslehrer einen ihm vom Lehrkörper zum Andenken gewidmeten sehr kostbaren Stock mit eingravirtem Monogramm und den Jahreszahlen der an dieser Schule zugebrachten Dienstzeit mit dem Wunsche, Herr Adler möge sich noch lange in vollster Kraft und bester Gesundheit dieses Stockes als angenehmer Stütze bedienen. Gleichzeitig wurde ihm auch mit. besonderem Glückwünsche von dem weiblichen Lehrkörper ein zierliches Bouquet überreicht. Tief ergriffen und zu Thräuen gerührt, dankte Religionslehrer Adler für' die ihm erwiesenen Ehren. Nie werde er die würdigen und schönen Worte des Directors vergessen und stets des feierlichen Moments eingedenk bleiben. Das werthvolle Geschenk werde er als theures Kleinod und als heilige Erinnerung an diesen Tag aufbewahren. Damit war die schöne Feier zu Ende. Baden. (T e m p e l ö a u.) In seiner Sitzung am 14. d. M. hat der verstärkte Cultusausschuß einstimmig beschlossen, auf dem der Cultusgemeinde gehörigen Areale einen den jetzigen Verhältnissen der Gemeinde, wie auch den Erfordernissen des hiesigen Curortes entsprechenden Tempel zu erbauen. Für frühfallende hohe Feiertage hat sich der jetzt bestehende Tempel schon seit Jahren als viel zu klein erwiesen und war man immer genöthigt, was oft mit Calamitäten verbunden war, für den großen Andrang der Betsitzsuchenden genügende und dem Zwecke der Andachtsübung entsprechende Räume zu beschaffen, welches das Ansehen und den materiellen Stand der Gemeinde zu fördern durchaus nicht geeignet war. Mit der Ausführung des erwähnten Beschlusses aber werden all diese Calamitäten schwinden und wird, so Gott will, im neuen und größer» Tempel ein imposanter und alle Herzen erbauender Gottesdienst abgehalten werden können. Der frommen und milden Gesinnung der vielen uud hohen Gönner unserer Cultusgemeinde wird es zu danken sein, wenn dieses zu Ehren Gottes und des Judenthums begonnene Unternehmen zur beschleunigten Ausführung gelangen wird. Znaim. Vor dem Einzelnrichter des hiesigen Bezirksgerichtes, Herrn Secretär Dr. Reiter, wurde gegen den zwölfjährigen Schulknabeu Namens Franz Rodinger die Verhandlung wegen Verbrechens der Verlenindnng dnrchgefübrt. Der genannte Knabe ist ein unehelicher Sohn des Taglöhners Johann Rowatschka und besucht eine hiesige Volksschule. Eines Tages kam der Knabe nicht zum Mittagessen und war auch den 'Nachmittag über tros allen Suchen» nicht zu finden. Nach 7 Uhr Abends endlich erschien er ganz verstört in der Wohnung des Vaters und erzählte, ein unbekannter Jude habe ihn gegen 10 Uhr Vormittags an sich und in ein Hau» in der Umfahrtsstraße gelockt, in die Küche gesperrt, hungern lassen, einschläfern wollen rc. Erst jetzt habe er seine Freiheit wiedererlangt. Der entsetzte Vater erstattete die Strafanzeige, und es wurden sofort Erhebungen eingeleitet. Der Polizei gegenüber wiederholte der Knabe alle seine Angaben in ganz präciser Weise. Er wurde in die von ihm angeführte Umfahrtsstraße geführt und erklärte das Hans Nr. 22 mit voller Bestimmtheit als dasjemge wieder zu erkennen, in dem ihn der „Jude" gefangen gehalten habe. Dieses Haus ist Eigenthum des darin wohnenden Productenbäiidlers Ignaz Riesenfeld. Die Affaire bildete rasch das allgemeine Stadtgespräch. Die Staatsanwaltschaft ordnete auf Grund der Angaben, die der Knabe und sein Vater machten, gegen Riesenfeld die Voruntersnchnng wegen Verbrechens der Einschränkung der persönlichen Freiheit an. Es wurde dabei nachgewiesen, daß der Knabe das Hans Riesenfeld's gar nicht betreten, sondern sich den ganzen kritischen Tag über in Gesellschaft anderer Kinder in der Umgebung herumgetrieben hatte, woselbst ihn mehrere^Zeugen gesehen haben Ans Furcht vor der vom Vater zu gewärtigenden Strafe hatte er das ganze Abenteuer erfunden. Die Untersuchung gegen R i e s e n f e l d wurde mangels jeden Thatbestandes eingestellt, dagegen der Knabe und dessen Vater wegen Verbrechens d e r V e r l e u m d u n g in Untersuchung gezogen. Der Vater bethenerte, die lebendige Schilderung des Sohnes für wahr gehalten zu haben und dies zu bedauern; er beeilte sich auch, Herrn Riesenfeld um Verzeihung zu bitten und eine umfassende Ehrenerklärung zu geben, wovon der Vertreter Riesenfeld's, Herr Tr. Schnürdreher, die Staatsanwaltschaft in Kenntmß setzte. Dieselbe erhob demgemäß nur gegen den Knaben die Anklage wegen Verleumdung. die mit Rücksicht auf sein unmündiges Alter nur als Uebertretung zu ahnden war. Franz Rodinger, der bereits viele böse Streiche gespielt hat und als verlogen und verderbt bezeichnet wurde, ging so weit, auch noch bei der Verhandlung sein Märchen zu wiederholen, obwohl sein eigener Vater Alles für erfunden hielt und die Zeugen die absolute Unmöglichkeit seiner Behauptungen erhärteten. Der Richter fand den phantasievollen Knaben schuldig, nahm die Gefährlichkeit dcr Verleumdung für besonders erschwerend an und verurtheilte ihn zu zwanzig Tagen abgesonderter Einschließung; zugleich sprach er die Zulässigkeit seiner Abgabe in eine Besserungsanstalt ans. Krakau. (Die Broschüre eines galizischeu Pfarrers.) Der Pfarrer Ignaz W o j s in Trzebinia verbreitete in der Kirche und an anderen Orlen eine von ihm verfaßte Flugschrift, in welcher er nach dem canonischen Rechte das Verhalten der christlichen Bevölkerung gegenüber den Angehörigen der israelitischen Religionsgesellschaft vorschrieb, und deren Inhalt darauf abzielte, zwischen Christen und Juden im socialen Leben eine strenge Scheidung herbeizuführen und hiedurch, wie sich die Flugschrift ausdrückt, den Einfluß der Judenschaft „weniger schädlich zu machen". Dienst und Anstellung bei Juden zu nehmen soll nach dem Wunsche des Herrn Pfarrers demgemäß den Christen verboten sein; christliche Ammen dürfen bei Juden nicht eintreten; jüdische Aerzte sollen von Christen nicht consultirt, von Juden bereitete Medicamente nicht eingenommen werden. Das Zusammenwohnen der Christen mit Juden in einem Hause, die Theilnahme an jüdischen Trauungen und Mahlzeiten wird verpönt; Juden dürfen zu öffentlichen Aemtern nicht zugelaffen werden, und der Ankauf von zur Gottesverehrung bestimmten Gegenständen bei Juden wird als unerlaubt hingestellt. Die Krakauer Staatsanwaltschaft beantragte das Verbot der Weitergebung dieser Druckschrift, doch gab weder das Landesgericht noch das Ober-Landesgericht in Krakau diesem Anträge statt; diese Entscheidung wird damit begründet, daß die Flugschrift nur Bestimmungen des canonischen Rechtes, die einen Th eil der Lehre der katholischen Kirche bilden, enthalte, und diese den Gläubigen zu vermitteln, könne dem Seelsorger nicht verwehrt werden. Uebrigens sei in der Flugschrift ausdrücklich hervorgehoben, daß sie nicht den Zweck habe, den Racenhaß gegen die Juden anzufachen. Gegen diese Erkenntniffe brachte die General-