Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 47 (23.11.1900)
- Date
- 1900-11-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 840 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 47 Lösungsmitteln der finanziellen Krise, welche den Staat heimgesucht hat. Wir geben hier die bestimmten Einzelheiten in dieser curiosen aber wahren Frage. Der letzten Volkszählung nach befinden sich im Lande 261.000 Juden. Die Unzuverläßlichkeit dieser Volkszählung berücksichtigend, müssen wir annehmen, daß es 300.000 sind. Da das Ausland unsere Juden nicht aufnehmen wollte, und der Confiict mit Bulgarien eine stricte Regelung der Verhältnisse der Fremden im Lande, sowohl der autochthonen als der neu hinzugekommenen, aufgezwungen hat, anderseits zugleich aber die finanzielle Krise sehr acut geworden ist, so ist von diesen verschiedenartigen Elementen die geniale Idee entstanden, diese Zustände zu benützen, um den leeren Cassen des Aerars einen neuen Geldstrom zuzuführen. Die Idee gelangte bis zu den Regierenden und Herr Carp hat sich ihrer sofort bemächtigt. Die Beamten des Ministeriums des Innern erhielten Befehl, sofort eine genaue Statistik aller volljährigen Juden im Lande auszuarbeiten, damit sie dem Finanzminister als Grundlage für die Berechnung der von dieser neuen Combination einzufließenden Einkünfte dienen könne. Die Einzelheiten dieser Combination sind folgende: Es finden sich im Lande 100.000 volljährige Juden, welche, als Fremde betrachtet, jedoch keinen fremden Paß vorwrisen und sich daher keinen Aufenthaltsschein verschaffen können; sie werden daher gezwungen sein, um die Naturalisation nachzusuchen, um die verlangte Bescheinigung des Ministeriums, daß sie die Naturalisation verlangt, vorweisen zu können, was in klingender Münze übertragen folgende Summen ergibt: 100.000 Naturalisationsgesuche zu je 25 Francs sind 2,500.000; wenigstens 500.000 verschiedene Actenstücke, die zur Begründung des Gesuches erforderlich sind (Nachweise über Steuerzahlung, Militärdienstleistung, Aufenthalt im Lande u. s. w.), zu je 1 Francs für den erforderlichen Stempelboqen ergeben 500.000 Francs, 600.000 Certificate, um die angeführten Acten zu authentificiren, ergeben andere 600.000 Francs, unzählige Gesuche für die Beschaffung angeführter Actenstücke, Abschriften verloren gegangener Documente u. a. m. werden auch ungefähr 400.000 Frcs. ausmachen. Die Gesammtsumme ist also 4,000.000 Frcs., welche die Juden in kürzester Zeit aus ihrer Tasche zu zahlen gezwungen sein werden. Mit dieser Berechnung befassen sich im Geheimen die hohen Beamten des Finanzministeriums. Die Arbeit ist beinahe fertig und ist ein Auszug Herrn Carp vorgelegt worden. Als Carp gelegentlich einer Auseinandersetzung mit dem Minister Filipescu über die Einzelheiten des Projectes (dessen Urheber Dieser sein soll), die Meinung äußerte, daß, da die Juden größtentheils arm sind, dieses neue finanzielle Flickwerk nicht einmal eine Million ergeben dürfte, erwiderte Filipescu: »Sie täuschen sich, die jüdische Finanz des Auslandes wird die Juden Rumäniens mit Geld unterstützen, um sie als Rumänen durchzubringen." Im Allgemeinen hat diese Idee nicht einmal das Verdienst der Originalität. Sie wurde bereits unter Mihai Sturdza unter dem Namen »jüdisches Kopfgeld" angewendet. (Damals zahlten die Juden 60 Piaster 20 Francs, und waren von allen sonstigen Steuern befreit.) Die Regierung bemächtigt sich dieser Idee des einstigen Fürsten der Moldau mit dem Unterschied, daß sie nun dem Staate wie auch der Polizei — und Verwaltungsbeamten nützen wird, während den Juden das Zahlen und Nachsehen bleiben wird, da die rumänische Kammer nicht einmal ein Naturalisationsgesuch der Erledigung unterziehen wird. Ein zweiter Artikel lautet: Die Regierung und die einheimischen Juden. Wir haben uns bereits damit befaßt, auf welche Weise die Regierung die Frage des Aufenthaltes der Fremden im Lande, oder besser gesagt, der »rumänischen Halbbürger" regeln will, denn es ist hier die Rede von den Juden, über deren Zuweisung in eine bestimmte Fremdenkategorie man nicht schlüssig werden kann. Die Regierung sagt: Wer fremder Unterthan ist, soll seinen Paß vorweisen und sich einen Aufenthalts-Bewilligungsschein beschaffen. Wer kein rumänischer Bollbürger, aber auch kein fremder Unterthan ist, soll den Aufenthalt in Rumänien durch das Nachsuchen des Bürgerrechtes legitimiren. Diese Maßregel ist im Auslande sehr schlecht verstanden worden. Die Wiener Preffe hat sie als erstes Anzeichen der guten Gesinnungen, welche die Regierung für die einheimischen Juden hegt, hingenommen, als den Beginn, sie als einheimisches Element, welches Bürgerrechte verlangen darf, anzuerkennen. Wir sind der Ansicht, daß sich die ausländische Presse gewaltig täuscht. Die Regierung verfolgt nur einen reinen fiscalen Zweck. Sie hat ausgerechnet, daß es 100.000 Juden gibt, welche, da sie keinen fremden Paß vorweisen können, einen solchen auch nicht annehmen dürfen, gezwungen sein werden, das Bürgerrechtsgesuch einzureichen und die hiezu nöthigen 50 Francs auszugeben, woher eine Einnahmesteigerung von 5,000.000 Francs für den Aerar. Die bezüglichen Rechnungen wurden bereits sowohl beim Ministerium des Innern als auch beim Finanzministerium ausgearbeitet. Die Juden werden sich also fügen müssen. Sie werden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Nachweisen müssen, daß sie entweder das Gesuch für die Erlangung der Bürgerrechte eingereicht haben, oder einen fremden Paß besitzen, um die Ermächtigung zum Aufenthalte im rumänischen Königreiche zu erhalten. Es ist nicht anzunehmen, daß nach den mit der letzten Emigration gemachten traurigen Erfahrungen die Juden das Verlassen des Landes vorziehen würden. Es bleibt daher für die Juden das einzige Dilemma, entweder ein fremder Paß oder 50 Francs für Stempelbogen. Welche wären die Folgen dieses Dilemmas? Die große Majorität der Juden ist bettelarm. Für vier Fünftel sind 50 Francs ein Vermögen, für Manche sogar ein unerreichbares Ideal. Wie werden die Unglücklichen die Summe beschaffen können? Man sagt, die reichen Juden de- In- und Auslandes werden eine Sammlung veranstalten, um die Taxen für die armen zu bezahlen. Wir glauben das nicht, nur in dem Falle, wenn diese Verfügung der wirkliche erste Schritt der Regierung zur Lösung der Judenfrage wäre, würden sich die reichen Juden dieses Opfer auferlegen. Da es aber klar ist, daß die Regierung nur die Erlangung der 5,000,000 Francs von den Juden vor Augen hat, wird kein einziger Reicher dem Armen zu diesem Zwecke beistehen wollen. Es werden den Armen nur folgende drei Wege offen bleiben: das Verlassen des Landes, fremder Paß oder Bestechen der mit dem Vollzüge betrauten Beamten. Das Verlassen des Landes, die Fußwanderergruppen in diesen bejammernswerthen Emigrantenheerden sind nicht mehr möglich. Dieser traurige Exodus wird an der Grenze in den Bajonetten der österreichisch-ungarischen Gendarmen das erste Hinderniß finden. Das Beschaffen eines fremden Paffes paßt weder den Juden noch uns, selbst wenn sich ein fremder Staat dazu hergeben sollte. Den Juden nicht, weil Biele Söhne dieses Landes bleiben wollen und sich mit der Hoffnung herumtragen, daß sich hier das Schicksal günstiger gestalten wird. Uns wiederum stehen große Gefahren bevor, wenn es Oesterreich, Deutschland oder Rußland gelingen sollte, bei uns Zehntausende ihrer Unterthanen zu haben. Wir verweisen nur auf die Consularconventionen. Dann würden die Juden eine wirkliche Gefahr für das Land bilden. Wer würde das wünschen? Das Bestechen der Vollzugsbeamten bleibt daher der einzige Ausweg. Diese Beamten haben vor Freude erbeben dürsen, als sie von dieser Verfügung der Regierung hörten. Ob der Fiskus je 50 Frcs. per Kopf von den Juden nehmen wird oder nicht, ist dem Polizei- oder Verwaltungsbeamten gleichgiltig, wird er doch von Jedem bestimmt ein Fünffrankenstück erpressen können. Da der bedauernswerthe arme Jude also die 50 Frs. auf einmal der Regierung nicht geben kann, wird er sich eine permanente, an die Regierungsagenten zu entrichtende Steuer von Fünffrankenstücken auserlegen lassen. Was im Gehirn des Ministers, der diese geniale Erpressungsidee ersonnen hat, als etwas Vorübergehendes ist, wird im Gehirne und in den Taschen der Polizeiorgane Permanentes bleiben. Es bleibt aber noch eine Frage: Was wird die Regierung mit denjenigen Juden machen, die weder auswandern noch einen fremden Paß sich verschaffen können, aber auch nicht in der Lage sind, das Bürgerrechtsgesuch einzureichen oder die Beamten zu bestechen? Uns erscheint diese Verfügung als eine ungerechte, voll ernster Consequenzen, Scandalen und Unsicherheiten. Wäre es nicht besser, auf dieselbe zu verzichten und was Besseres zu ersinnen?