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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-11-09 · 45 (9.11.1900) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
45 (9.11.1900)
Date
1900-11-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 802 Br. Bloch's Wochenschrift. Nr. 45 Disposition nicht etwa blos im Zustande der Hypnose, sondern auch schon in der Wachsuggestion mit Erfolg ausführbar. Diese .Disposition" besteht eben darin, daß die einer solchen Beeinflussung unterzogenen Individuen in solchem Maße „suggestibel" sein muffen, daß für sie ihre eigenen und die von anderen eingepflanzten Vorstellungen leicht mit Wirklichkeitsbildern verschmelzen, ihnen sogar ohne weitere Prüfung als wirklich erscheinen. Also ein Ueberwiegen der Phantasiethätigkeit bei ausgesprochenem Mangel an Kritik, ein ungehindertes Hineinragen der Phantasiewelt in die Welt des Realen! Wir finden diesen Zug mehr oder weniger stark entwickelt bei Naturvölkern, bei niedrieger stehenden Racen — aber auch bei den Angehörigen unserer Culturstufe, bei den unkritisch veranlagten oder nicht zur Kritik erzogenen Gesellschaftsgliedern, bei Kindern, bei Frauen, und natürlich auch bei Männern, die überhaupt unerzogen, oder . nicht zu besonnenem, nüchternem Denken veranlagt sind, oder bei denen in aufregenden Situationen und Gelegenheiten der geringe Reservevorrath verstandesmäßiger Urtheilsfähigkeit bald völlig erschöpft ist, und die nun zum willenlosen Spielball der auf sie einstürmenden eigenen und Fremdsuggestionen herabsinken — mögen diese Fremdsuggestionen in der Gestalt so und so vieler männlicher und weiblicher Klatschbasen, oder der agitatorisch verhetzten „öffentlichen Meinung" und ihrer Organe, oder anwaltlicher Beredsamkeit und des inquisitorischen Scharfsinns eines Untersuchungsrichters an sie herantreten. Es sind das Thatsachen, die nicht nur au sich ein hohes psychologisches und wissenschaftlich-ärztliches Interesse erwecken, sondern auch unter Umständen zu hoher kriminalistischer Bedeutung emporwachsen und auf Wohl und Wehe des Angeschuldigten — sei es durch Erinnerungsfälschungen der Zeugen, oder (wie es auch vorgekommen ist) des Angeschuldigten selbst — entscheidenden Einfluß ausüben können. Ueber die ungeheuere Rolle, die diese „retroactiven Hallucinationen" u. A. bei den Hexenproceffen vergangener Jahrhunderte, sowohl in den Geständnissen und Selbstbeschuldigungen der Beklagten, wie in den Zeugenaussagen ehedem gespielt haben, sind wir alle wohl jetzt nachgerade genug unterrichtet. Aber wir halten dergleichen Spuk im hellen Lichte unseres aufklärungsstolzen Zeitalters nicht mehr recht für möglich — und doch könnten uns so manche, in nächster zeitlicher und örtlicher Nähe sich abspielende Vorgänge, könnten uns so manche sensationelle Gerichtsverhandlungen z. B. eines Befferen (oder vielmehr eines Schlechteren) belehren. Es sei, um nicht in die Ferne zu schweifen, nur an die Verhandlungen des Lantener Knabenmords vor dem Schwurgericht zu Cleve (vom 4. bis 14. Juli 1892) erinnert — und an die vielfach analogen Dinge, die wir soeben bei den mit dem Konitzer Mord zusammenhängenden Processen gewissermaßen unter unseren Augen sich abrollen sehen. Bei dem Xantener Mordproceß (bei der gegen Buschhoff als vermeintlichen Thäter erhobenen Anklage) war dieser Zusammenhang so auffällig, daß der Oberstaatsanwalt Hamm sich in seinem Plaidoyer u. A. veranlaßt sah, sogar die Aussage eines ärztlichen Sachverständigen mit den Worten zurückzuweisen, daß „bei ihm offenbar die Phantasie stark mitgewirkt habe", und ebenso den hervorragendsten Belastungszeugen, Mallmann, in der Weise zu kennzeichnen, daß er sagte: „es wirkt bei ihm eine überreiche Phantasie, mit der er glaubt, dieses und jenes in der Sache aufklären zu müssen". Woher derartige, in ganz gutem Glauben abgegebene Zeugen- und Sachverständigenaussagen stammen, darüber kann auch kaum ein Zweifel bestehen. Sie sind Produkte jener „Collectivsuggestion", die, durch ein bestimmtes, die Gemüther lebhaft erregendes Ereigniß erzeugt und in weiteren Bevölkerungsschichten verbreitet, von der Presse oder wenigstens einem Theile dieser die „öffentliche Meinung" schaffenden und führenden (gelegentlich auch irreführenden) Großmacht künstlich genährt und gesteigert, schließlich zu einer die einzelnen, schwächeren und widerstandsloseren Individuen bedingungslos unterwerfenden und beherrschenden Obergewalt wird. Diese ganze sich unter solchen Umständen nothwendig entwickelnde Atmosphäre fanatischer Verblendung und Verhetzung hat der vorgenannte Aantener Oberstaatsanwalt im Eingänge seines Plaidoyers prächtig geschildert, und ich möchte es mir nicht versagen, seine — gewiffermaßen einen Warnungsruf für ähnliche Vorkommniffe enthaltenden — Worte hier wiederzugeben: „Die That, welche den Gegenstand der gegen Buschhoff erhobenen Anklage bildet, hat leider schon vor dieser Verhandlung eine leidenschaftliche Erörterung in der Presse gefunden und ist geradezu zu einem Kampf- und Hetzmittel socialer und politischer Parteien geworden In unerhörter Weise hat man der Beurtheilung der Schuld durch, die berufenen Organe vorgegriffen und Mißtrauen gegen diese in weite Kreise getragen. Und auch jetzt noch, wo wir unausgesetzt bemüht sind, durch eine gewissenhafte Aufnahme der End- und Belastungsmomente den Sachverhalt klarzustellen und den Schuldigen zu ermitteln, hört dieser Kampf nicht ans. Wir habeu wiederholt gesehen, wie fanatische Parteiblätter und Männer nicht vor dem Versuche zurückschrecken,. Ihnen und uns aller ihr Parteiurtheil aufzudrängen, das doch Richter und Geschworene nur aus gewissenhafter Prüfung der Beweisaufnahme und der dadurch gewonnenen Ueberzeugung schöpfen können und dürfen. Diese Worte könnten unmittelbar auch als für die Konitzer Affaire gesprochen gelten, wo wir aus ganz ähnlichen Ursachen heraus ganz ähnliche Wirkungen zu Tage treten sehen. In diesem Lichte betrachtet, erwecken u. A. neuerdings so manche bei dem Spüsiger'schen Meineidsprocesse abgegebene Zeugenaussagen und überhaupt der eigenthümliche Gang dieser Proceßverhandlung einen recht bedenklichen Eindruck. Mußte doch, den Zeitungsberichten zufolge, der Erste Staatsanwalt auch hier in seiner Schlußerwiderung auf das Plaidoyer des Bertheidigers dem von ihm als schuldig betrachteten Angeklagten (Speisiger) gewissermaßen als mildernden Umstand zubilligen, „daß die im Allgemeinen verbreitete Behauptung, die Behörden führten die Untersuchung in der Konitzer Sache im jüdischen Sinne, den Angeklagten beeinflußt haben konnte." Es dürfte vielleicht kaum zu weit gegangen sein, wenn wir noch manche andere in diesem Proceffe abgegebene Zeugenaussagen, wie z. B. einen Theil derjenigen, die den Zeugen Moritz Levh des Meineids bezichtigen und zur vorläufigen Festnahme dieses Zeugen geführt haben, aus dem gleichen Gesichtswinkel betrachten. Jedenfalls erscheint bei einer in solcher Weise kritisch zugespitzten Sachlage die äußerste Vorsicht und sorgfältigste kritische Abwägung aller schon abgegebenen und noch abzugebenden Zeugenaussagen dringend geboten — denn der Verdacht dürfte kaum abzuweisen sein, daß sich Könitz bereits zu einem überaus günstigen Nährboden für die Züchtung solcher „retroactiver Hallucinationen" entwickelt hat und noch fort und fort weiter entwickelt. Die „Konsuln" — oder in diesem Falle die Prätoren! — mögen zusehen, daß dabei das öffentliche Wohl keinen Schaden erleide, und mögen zu diesem Zwecke auch den Beistand, den ihnen die fortschreitende wissenschaftliche Durchdringung dieses Grenzgebietes psychologischer und ärztlicher Forschung vielleicht leisten kann, nicht von der Hand weisen! Berlin, 17. October 1900. A. Eulenburg. Maraulay und die Inden in England. In vergangener Woche waren es hundert Jahre, seit Thomas Babington Lord Macaulay, einer der hervorragendsten Staatsmänner, Redner und Schriftsteller Englands, geboren ward. Als ein mächtiger Anwalt aller Bedrängten und Schutzbedürftigen, danken die in ihren Rechten verkürzten Juden in England es hauptsächlich ihm, daß sie in England mit den übrigen Bürgern gleiche Rechte erhielten. Allerdings erfolgte die Gleichstellung erst im Jahre 1850; aber schon im Jahre 1833 fand Macaulay wiederholt Gelegenheit, zu Gunsten der israelitischen Mitbürger das Wort zu nehmen. Wir glauben uus daher den Dank der p. t. Leser unserer Wochenschrift zu verdienen, wenn wir auch zu Nutz und Frommen. unserer heimischen Gegner im Nachfolgenden auszugsweise die von diesem Staatsnianne am 17. April 1833 zu Gunsten der Emancipation der Juden im Unterhause gehaltene Rede bringen. So sagte er: „ .... Der ehrenwerthe Abgeordnete von Oldham*) sagt uns, die Juden seien von Natur ein gemeines Geschlecht, ein schmutziges Geschlecht, ein geldgieriges Geschlecht; sie hätten gegen jeden ehrenvollen Beruf eine Abneigung; der *) Fabriksstadt bei Manchester und vertreten durch Anthony Aschley, Graf von Schaffesberg.

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