Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 45 (9.11.1900)
- Date
- 1900-11-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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>Jti. 45 Dr. Bloch's Wvchrnfchrist. Seite 801 habe, obwohl der Bericht der „Staatsbürgerzeitung" wörtlich dem von mir behaupteten Wortlaut entsprach. Jetzt, nach Verlauf von circa fünf Monaten, hat Herr Bachler den Muth, wiederum zu behaupten, daß in der Xantener Mordsache der Schächtschnitt Vorgelegen und das Blut aus dem Leichnam gefehlt habe. Er spricht diesmal zwar vorsichtigerweise nicht ausdrücklich von einem „Schächtschnitt", sondern von einem „Halsschnitt", der ganze Zusammenhang und der Zweck seiner Rede läßt aber darüber keinen Zweifel, daß er den „Schächtschnitt" meint oder wenigstens in seinen-Zuhörern und Lesern den Glauben an den Schächtschnitt erwecken will. Dem gegenüber erkläre ich wiederholentlich die Behauptungen des Herrn Bachler als Unwahrheiten, die in einem um so eigenthümlicheren Lichte erscheinen müssen, als Herr Bachler, wie er selbst behauptet, dem ganzen Xantener Proceß persönlich beigewohnt hat. Ich fordere Herrn Bachler nochmals auf, mich wegen dieser meiner Erklärung vor Gericht zu verklagen und mir dadurch Gelegenheit zu geben, an G er ich tsste lle nachzuweisen, in welcher Art die Antisemiten durch Unwahrheiten das Volk irreführen. Für jetzt beschränke ich mich darauf, nachfolgende Stellen aus dem stenographischen Bericht des Xantener Processes wiederzugeben, welche wohl ein genügendes Licht auf die Wahrhaftigkeit des Herrn Bachler werfen. Was die Frage des Schächtschnittes anbetrifft, so haben die Sachverständigen mit voller Bestimmtheit das Vortiandensein desselben verneint Herr Kreisphysikus Dr. Bauer sagt (Seite 48 stenographischer Bericht): „Der Schächtschnitt ist mir völlig bekannt. Der Schnitt hat jedoch durchaus keine Aehnlichkeit mit einem Schächtschnitt. Professor Dr. Köster bekundet (Seite 63): „Von allen diesen Regeln (des Schächtschnittes) weicht dieser Schnitt hier ab. Medicinalrath Kirchgäßer (Seite 57) erwidert auf die Frage, ob es ein Schächtschnitt sei: „Nein, absolut nicht", und Professor Trendelenburg, der zwar den Schächtschnitt persönlich nicht kennt, sagt Seite 67: „Nach der Aussage des Herrn Medicinalrathes Kirchgäßer und Professors Köster muß ich sagen, daß ich keinen Zweifel hege, daß die Form des Schnittes absolut nicht auf den Schächtschnitt paßt und auch keine Aehnlichkeit mit dem Metzgerschnitt hat." Oberstaatsanwalt Hamm, Seite 389, constatirt, daß das aus der Art des Schnittes entnommene Belastende mit dem Gutachten vollständig unter den Füßen weggezogen sei. Wie absolut unwahr ferner die Behauptung ist, daß im Fall Buschoff das Blut nicht vorhanden gewesen und der Verdacht eines Ritualmordes Vorgelegen, geht aus Folgendem hervor: Seite 45 des stenographischen Berichtes erklärt der Kreis» physikus Dr- Bauer: „Die Leiche war so blutleer, als sie sein mußte, nachdem die Arterien durchschnitten waren," und auf die Frage des Vorsitzenden: „Also in Bezug auf das Blut haben Sie nichts Außergewöhnliches, nichts Naturwidriges gefunden? Durch den Schnitt war die Leiche so blutleer geworden, wie sie es sein mußte?" erklärt der Sachverständige: „Ja, denn es waren die Wirbelschlagader und verschiedene Aeste der Halsschlagader verletzt." Der Sachverständige Kreiswundarzt Dr. Münninghof erklärt Seite 39: „Es ist mir gesagt worden, man habe kein Blut gefunden. Meine erste Aufgabe war, nach Blut zu suchen, ich fand denn auch solches auf der Stelle, wo die Leiche gelegen hatte in dem mit Stroh und Spreu gemischten MM« Es war eine ganz bedeutende Blutmasse 2c." Professor Köster (Seite 63) sagt: „Ich will noch hinzufügen, daß meines Erachtens der Schnitt, der hier gezeigt wurde, höchst ungeeignet gewesen ist, um einem Menschen Blut zu entziehen. Der Befund spricht absolut nicht dafür, es liegt gar kein Verdachtsmoment vor, daß Blut entzogen wäre"; und Professor Trendelenburg (Seite 67) und Professor Kirchgäßer (Seite 378) erklären ihre bestimmte Ueberzeugung dahin, daß der aufgefundene Bluterguß völlig ausreiche, um den Verblutungstod zu erklären. Doctor Steiner aber bekennt (Seite 297), 'wie wir bereits erwähnten, seinen Jrrthum und erklärt: „Ich habe jetzt die Ueberzeugung, daß sich alles Blut vorgefunden, was das Kind verlieren konnte." . Auf Grund dieser Gutachten sagt dann Oberstaatsanwalt Hamm Seite 398: „Ueber die anfänglichen und sich wiederholenden Bemerkungen, daß eine große Quantität Blut gefehlt habe, darüber verliere ich kein Wort. Sie sind alle vollständig widerlegt." Was aber schließlich den Verdacht des Ritualmordes anbetrifft, so erklärt der Sachverständige, Medicinalrath Kirchgäßer, auf die Frage: „Sie schließen also auch einen Ritualmord aus?" mit aller Bestimmtheit: „Ja, absolut!" und als der Präsident an den Kreisphysicus Dr Bauer und Kreiswuudarzt Dr. Münninghof die Frage richtete: Haben auch Sie keinen Anhaltspunkt für einen Ritualmord?" erklärten diese übereinstimmend: „Absolut keinen!" und Oberstaatsanwalt Hamm führte in seinem Plaidoyer (S. ^38) aus: . Es kann kein Ritualmord gewesen sein, denn es fehlt kein Blut; es ist jedenfalls jeder Beweis, jeder Anhalt dafür ausgeschlossen, und deshalb steht die Staatsanwaltschaft auf dem Standpunkt, daß unsere gegenwärtige Anklage mit einem Ritualmord auch nicht das Geringste zu thun hat, und daß dieser Gedanke hier in die Sache hineingeworfen ist, die mit ihr durchaus nicht in Verbindung gebracht werden kann." In derselben antisemitischen Volksversammlung am 29. October hat der antisemitische Reichstagsabgeordnete Herr Bindewald bezüglich des Xantener Mordes behauptet: „Sicher wäre Buschoff verurtheilt worden, wenn die Frage wegen Beihilfe zum Morde gestellt wordenwär e." Dem gegenüber beziehe ich mich aus das Plaidoyer des Ersten Staatsanwalts Baumgard (Seite 417 des stenographischen Berichtes), wo derselbe erklärt: „Ich muß bemerken, d aß m i r b ei meiner langen criminalistischenThätigkeitnoch kein einzig er F a l l v o r g e k o m m e n, in dem ein so klarer, zusammenhängender Beweis geführt worden ist, daß der Angeklagte die That nicht begangen haben kann, wie in diesem Fall e." und Seite 425: „Buschoff ist also, das erkläre ich, weder der Mörder, noch ein Mordgehilfe, auch kein Mitwisser des Mordes, er muß ganz außer Verdacht gelassen werden. Ich komme daher zu dem Schlüsse, daß wir es durchaus nicht mit einem non Iiquet zu thun haben; klar liegt das Eine, daß Buschoff der Thäter nach keiner Nicht unghinseinkonnt e." Justizrath Dr. Edmund Friedemann, Berlin." „Retvoartide" Suggestion und Hallurination bei Zeugen.*) Unter „retroactiver Hallucination" versteht man, nach dem bezeichnenden Ausdrück von Bernheim, Erinnern n g s f ä l s ch u n g e n. die — sei es auf dem Wege der hypnotischen Suggestion oder der Wachsuggestion — bei einzelnen dafür geeigneten Personen oder selbst bei einer größeren Gesammtheit von Individuen gleichzeitig künstlich erzeugt werden. Der berübmte Nancyer Kliniker, dem die wissenschaftliche Lehre von der Suggestion ihre Begründung und ihren Ausbau vorzugsweise verdankt, hat in der That solche Collectivsuggestionen einer ganzen Anzahl disponirter Persönlichkeiten gemeinschaftlich ertheilt und sie dadurch zu übereinstimmenden Erinnerungsfälschungen, zu widerspruchslosen Falschaussagen, die mit dem vollen Brustton der Ueberzeugung abgegeben wurden, veranlaßt. — Wohl Jeder, der sich experimentell mit Hypnose beschäftigt hat, wird bei einzelnen suggestibelen Individuen entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Forel berichtet, daß er einem Fräulein L. in dem Augenblicke, wo ein ihr gänzlich fremder junger Mann ins Zimmer trat, plötzlich zugerusen habe: „Sie kennen diesen Herrn; er hat Ihnen vor einem Monat am Bahnhofplatz Ihre Börse gestohlen und ist damit durchgebrannt" u. s. w. Sie schaute ihn an, zuerst etwas staunend, war aber gänzlich überzeugt, erinnerte sich genau, fügte sogar hinzu, es seien 20 Francs in der Börse gewesen, und verlangte schließlich die Bestrafung des vermeintlichen Diebes. Ich selbst war einmal Zeuge, als einer durch große Suggestibilität ausgezeichneten jungen Dame seitens eines bekannten Hypnotiseurs suggerirt wurde, ein m der Gesellschaft anwesender Arzt habe vor einiger Zeit ein unsittliches Attentat auf sie begangen; sie schritt sogleich auf den Betreffenden los und fagte ihm mit verblüffender Offenheit die haarsträubendsten Einzelheiten auf den Kopf zu. — Das Alles ist bei gehörig entwickelter *) Die Ausführungen in vorstehendem, der „Nation" entnommenen Artikel treffen vollständig mit jenen Anschauungen zusammen, welchen die „Oesterreichische Wochenschrift" in Nr. 51, vom 22. December 1899, unter dem Titel: „Der Aberglaube und das Gerichtszeugniß" Ausdruck gegeben hat. Wir reproduciren diesen Artikel, weil die Erscheinungen sich auch in Oesterreich wiederholen.