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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-11-09 · 45 (9.11.1900) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
45 (9.11.1900)
Date
1900-11-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seile 800 Nr. 45 Vr<> Blockes WochrnftirM während — und dieser Umstand entbehrt nicht der Pikanterie — die Arbeit eines Collegen, die der Durchgefallene corrigirte, approbirt wurde. Als der Durchgefallene sagte, er wolle die Prüfung nach einem halben Jahre wiederholen, habe der Professor gesagt: Dann bedauere ich, daß ich Sie nicht für ein Jahr geworfen habe, Herr Doctor!", und später: „Stellen Sie sich, wann Sie wollen — bei mir werden Sie keine Prüfung mit Erfolg bestehen." Bei der zweiten Prüfung habe der Hofrath die schriftliche Arbeit approbirt, ihn aber nach zweiundeinhalbstündiger mündlicher Prüfung wieder für unreif erklärt. Und dazu komme, daß in dieser Prüfungscommission der Hofrath zugleich Prüfer und Vorsitzender und einziger Sachverständiger sei. Die Eingabe verlangt schließlich die Disciplinaruntersuchung gegen den Hofrath und eine Ehrenbeleidigungsklage des Hofrathes wegen der ihm öffentlich vorgeworfenen Facten, damit der Beschwerdeführer Gelegenheit habe, seine Angaben eidlich vor Gericht zu vertreten. Auf die antisemitische Grundlage dieses Vorgehens gegen ihn, das ihn hindern will, zum Mittelschul-Lehramt zu gelangen, weist der Candidat durch den Satz hin: „Und wenn Sie jetzt meinen Namen lesen, werden Sie auch wissen, weshalb mich der Hofrath zum Lehramte nicht zulassen will — Dr. Salomon David Margulies." Ganz wie anderwärts. Anläßlich der Meineidsprocesse, die das Nachspiel des Mordes in Könitz bilden, schreibt die „Vossische Zeitung" : Ein Gewitter reinigt häufig die Luft; es gibt aber auch Gewitter, nach denen die Luft noch schwüler ist, als zuvor. Mit den Gewittern der letzteren Art scheinen uns die Processe zu vergleichen zu sein, die gegenwärtig in Könitz sich abspielen. Wir haben keine Hoffnung, daß sie zu Aufklärungen führen, die von allen Seiten als wahrheitsgemäß werden ausgenommen werden. Mit vollem Rechte haben Aerzte darauf hingewiesen, daß es einen Zustand der Suggestion der Massen gibt, gegen die anzukämpfen die menschlichen Kräfte übersteigt. Bei großen Epidemien, wie der Cholera in Rußland und Ünteritalien, haben wir die Erfahrung gemacht, daß in der großen Menge sich die Ueberzeugung verbreitet, der hilfreiche Arzt sei derjenige, der die Krankheit Hervorrust, und man hat die Aerzte todtgeschlagen. Schwere Verbrechen erzeugen in dem Urtheile der Menge ähnliche Irrungen des Urtheils wie große Epidemien. Man darf auch an das Geschrei über Berrath erinnern, das sich im Kriege jedesmal erhebt, wenn eine Partei eine schwere Niederlage erlitten hat. Zeugniß ablegen, ist eine gar schwierige Sache und nur der hochgebildete Mann pflegt sich dieser Schwierigkeit in vollem Umfange bewußt zu werden. Er weiß, wie sorgfältig er das, was er mit eigenen Sinnen wahrgenommen hat, sondern muß von allen Schlußfolgerungen, die er vom ersten Augenblick an daran geknüpft hat. Der minder Gebildete weiß diesen Unterschied nicht zu machen; er glaubt seiner Zeugenpflicht in vollstem Sinne genügt zu haben, wenn er dem Richter Alles erzählt, was er für wahr hält, und dann seine Aussage mit dem Eide bekräftigt, daß er die reine Wahrheit gesagt habe. Wenn dann von unverantwortlichen Personen unerwiesene Vermuthungen als erwiesene Thatsachen verbreitet werden, so hört für die große Menge die Möglichkeit vollkommen auf, Wahrheit und Jrrthum, Thatsache und Jrrthum zu unterscheiden. Der Einzelne bildet sich ein, Ereigniffe, die er auf Grund von Vermuthungen und Mittheilungen für unwiderleglich hält, selbst angesehen zu haben, und bekräftigt sie mit einem Eide. Von einer Seite her ist die Behauptung aufgestellt worden, Richter, Staatsanwalt und Polizei in Könitz hätten geflissentlich unterlaßen, die Spuren einer abscheulichen Blutthat zu verfolgen, weil sie fürchteten, ihre Untersuchung könne sie aas die Spur eines Juden führen, und weil sie jeden Juden schonen wollten. Es erscheint uns schwer, eine Annahme aufzustellen, die wahnwitziger wäre, als diese. Daß ein gutes Theil Bosheit sich eingemischt hat, hebt den Wahnwitz nicht auf. Die Erfahrung hat gezeigt, wie großes Unheil geschehen kann, wenn solche thörichte Behauptungen in die Menge hineingeworfen werden, um sie zu Leidenschaften zu entflammen. Es ist das ungehörige Ereigniß vorgekommen, daß Privatleute ein förmliches Bureau errichtet haben, um Zeugen zu vernehmen und Untersuchungen anzu stellen, die über die Untersuchung der Behörde eine Controls ausüben sollten. Zum Jubiläum der Brünner Handels- und Gewerbekammer. Die Handels- und Gewerbekammer in Brünn hat jüngst die Feier ihres 50jährigen Bestandes begangen. Unter den Schwester-Instituten Oesterreichs zählt sie zu den hervorragendsten und auch über die Grenzen des Reiches ist ihr Ruf ein wohlbegründeter. Die Referate und Gutachten der Brünner Kammer zeichneten sich stets durch fachliche und sachliche Gründlichkeit aus. Bei wichtigsten Anlässen, bei gesetzgeberischen Vorarbeiten ist deren Votum tief in die Wagschale fallend. Präsidium, Kammer und Secretariat wetteiferten miteinander, das Beste zu leisten, und thatsächlich stehen der Brünner Kammer Erfolge zur Seite, auf die Alle, welche mit Rath und That mitgewirkt, mit innerer Genugthuung, mit hoher Befriedigung zurückzublicken vermögen. Sie hat sich ein hohes Ziel gesteckt und verfolgt den idealsten Patriotismus, der sich in der Pflege von Handel, Industrie und Gewerbe verkörpert. Wie bereits bemerkt, besteht die Brünner Kammer fünfzig Jahre. An dreißig Jahre aber, also ein Menschenalter hindurch, steht Julius Ritter v. Go mp er; als Präsident an der Spitze derselben. Was Gomperz für die Brünner Kammer bedeutet, ist so wohlbekannt, daß es füglich nicht erst hervorgehoben zu werden bedarf. Unbeschadet der gründlichen und tüchtigen Mitarbeiterschaft der Kammermitglieder, namentlich des Secretariates, tragen alle Arbeiten, die aus dem Schoße der Brünner Kammer hervorgegangen sind, die sich durch Sachlichkeit, Klarheit und Entschiedenheit der Wollens einen Ruf erworben, die Signatur des Kammerpräsidenten Julius v. Gomperz, der, trotzdem er sich schon im Greisenalter befindet, eine nimmermüde, thatenfreudige und schaffenslustige Arbeitskraft ist, dessen Verdienste wohl über jedes Lob erhaben sind, die auch vom Monarchen durch Verleihung mehrerer hoher Orden und der Pairswürde ausgezeichnet wurden. Julius v. Gomperz ist aber nicht nur Präsident der Brünner Handels- und Gewerbekammer, er ist gleichzeitig auch Präsident der israelitischen Cultusgemeinde in Brünn, der größten des Kronlandes Mähren. Die Cumulirung dieser beiden Aemter spricht Bände und ist ein flammender Protest gegen die herrschende antisemitische Strömung, noch mehr aber gegen das System, welches diese verderbenbringende Strömung tolerirt und durch Jndulgenz groß zieht. Es gehört thatsächlich zu den Eigenthümlichkeiten Oesterreichs, daß schon zwei Bahnstunden von Wien Gegensätze vorhanden sind, die ganz unüberbrückbar erscheinen. In Wien wird der Jude verachtet, gehaßt, gemieden, aus der Gesellschaft und aus allen öffentlichen Stellungen ausgeschlossen, in der Hauptstadt eines benachbarten Kronlandes — in Brünn — dagegen steht ein Jude an der Spitze zweier der wichtigsten autonomen Körperschaften, der sich nicht nur in der Anerkennung und Würdigung der maßgebendsten Faktoren, sondern auch als Charakter und Mensch sich ungetheilter Hochachtung und Verehrung erfreut. Ein Commentar ist überflüssig, und es bleibe daher erlaffen, denselben zu geben. Eduard Beer. Zu dem Mordproretz in Lunten. Das „Berliner Tagblatt" publicirt folgende Zuschrift: „Der Chefredakteur der „Staatsbürgerzeitung", Herr Bachler, hat in der antisemitischen Volksversammlung am 29. October zu Berlin, nach dem eigenen Berichte der „Staatsbürgerzeitung",sich bezüglich der Konitzer Angelegenheit geäußert: „Das Motiv des Konitzer Mordes ist doch offenbar dasselbe wie in Skurz, in Xanten und in Polna. Ueberall der Halsschnitt, überall die Blutleere. Das Blut ist das Motiv, und irgendwo muß es doch verwendet werden." Als die „Staatsbürgerzeitung" im Juni dieses Jahres ähnliche Aeußerungen des Herrn Bachler druckte, habe ich in einer öffentlichen Erklärung die grobe Unwahrheit derselben aus den stenographischen Berichten des Xantener Processes nachgewiesen. Herr Bachler, der nicht in der Lage war, den von mir angeführten Thatsachen zu widersprechen, erklärte damals in der „Staatsbürgerzeitung", daß er die Behauptungen derart, wie ich ihm vorwarf, nicht aufgestellt

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