Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 44 (2.11.1900)
- Date
- 1900-11-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Drv Kloch's Wochenfchrrfi. Seite 783 Str. 44 Regierung könne in der Sache nichts thnn. Nun ging die Deputation zum Kaiser. Kaum war sie in ihre Heimat zurückgekehrt, so erfolgte neuerlich der Versuch einer gewaltsamen Taufe. So der Bericht Kallay's. Es scheint, daß die öffentliche Besprechung der Angelegenheit in der ungarischen Delegation ihre Wirkung hatte; man hört seitdem nichts mehr über Taufen in Bosnien. Ich schalte deshalb im Folgenden die letzteren Fälle aus und befasse mich lediglich mit den galizischen. Sie enthalten sämmtlich einen gewaltsamen oder listigen Einbruch in den Frieden der Familie und in das Rechtsgebiet des Familienhauptes. Es wäre hier Anlaß, über das intime Verhältniß zu sprechen, in welchem der moderne Staat und die moderne Gesellschaft zur Familie stehen. Welcke Macht über das Kind, seinen Unterricht und seine Erziehung zum Menschen die Gesellschaft auch unmittelbar in Anspruch nimmt: die Eckenntniß ist in uns Allen gefestet, daß der Friede der Familie, der Einfluß, den das elterliche Haus auf das Kind und den Menschen übt, durch nichts anderes ersetzt werden kann. Freilich wohl, auch wenn dieser Einfluß schlecht ist und das Kind verdirbt, gibt es nichts, das ihn paralysiren könnte. Aber eine solche Ausnahme müßte bewiesen sein und gerade im Fall Araten, den ich zum Vorbild nehme, hatte sich das Kind nicht zu beklagen. Es wurde für seine körperliche Pflege ebenso wie für seine Erziehung gesorgt. Wenn man in solchem Fall ohne Noch den Frieden der Familie zerstört, das Kind aus diesem F.ieden reißt, so geschieht es gewiß nicht zum Wohl des Kindes und noch weniger zum Wohl der Gesellschaft. Wie ein krankes Glied den ganzen Körper krank macht, so empfindet die ganze Gesellschaft den Friedensbruch, der in einem derart vernichteten Familienglück gelegen ist. Auch noch ein Anderes ist den Fällen principiell gemeinsam : der erfolgreiche Kampf des Klosters gegen die Macht des Staates, eine Macht, welche katholische Monarchen wie Maria Theresia und Fcanz II. auf das Strengste und Entschiedenste vertraten, und auch die Kirche niemals die Grenze überschreiten ließen, welche ihr die Grundsätze der Staatshoheit setzten. Das schwächliche Sichfügen unserer Staatsmänner, düs Waffenstrecken vor der Klosterpforte birgt eine Gefahr von unermeßlicher Tragweite. Aber darüber ausführlich zu sprechen, fehlt mir die Zeit. Ich will lediglich den Rechtsbruch klarstellen, den die Fälle enthalten, das positive Gesetz, das in ihnen verletzt wurde. § 145 a. b. G.-B. gibt den Eltern ausdrücklich das Recht, vermißte Kinder aufzusuchen, flüchtige zurückzufordern und mit Hilfe der Obrigkeit zurückzubringen. Das Gericht hat den Eltern nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes Hilfe zu leisten. Es kann allerdings Fälle geben, wo auch Kinder gegen ihre Eltern in Schutz genommen werden müssen. Nicht blos bei Mißhandlung. Auch wenn sich das Kind in reiferen Jahren einen ihm zusagenden Lebensweg gewählt hat und ihm aus eigener Kraft zustrebt, ist es dem Vater nicht gestattet, ihm diesen Weg ohneweiters zu unterbinden. Das Kind kann den Richter anrufen, und dieser kann im einzelnen Falle finden, daß der Vater seine Macht mißbraucht. Aber der Richter muß es sein; nur er kann die elterliche Gewalt einschränken. Bevor er gesprochen hat, sind die Behörden an § 145 gebunden. Außerdem ist der Fall Araten gewiß nicht angethau, eine Entziehung der elterlichen Gewalt im Sinne dieser Gesetzesstelle herbeizusühren; man müßte denn dem Gesetze selbst Gewalt anthun. Aber nicht nur das bürgerliche Gesetz, auch das Strafgesetz ist offenbar verletzt. Wir haben im Fall Araten gehört, daß die Oberin des Klosters dem Polizeicommissär offen erklärte, sie werde trachten, die Sache bis zu dev Zeit hinzuziehen, da Michalina das 14. Jahr erreicht haben werde, und das Kind inzwischen wegführen. Sie hat das. auch gethan und das Mädchen unter dem Vorwand, es sei entflohen, der Behörde nicht ausgefolgt. Wir haben hier den Schulfall einer Einmengung in eine Amtshandlung vor uns, welche umso schwerer ins Gewicht fällt, als die Vereitlung derselben gelungen ist. § 314 St.-G. verhängt über den Schuldigen Arreststrase von 1 Tag bis zu 1 Monat. Es liegt aber weit mehr als dieses Delict vor. § 96 des Strafgesetzes erklärt es als Verbrechen, wenn ein Kind seinen Eltern mit List oder Gewalt entführt wird. Zum Thatbestande gehört nach oberstgerichtlichen Entscheidungen keine ränkevolle Veranstaltung; es genügt irgend eine positive Einwirkung, durch welche die Entfernung bewerkstelligt oder ein Hinderniß beseitigt wird. Auch durch das bloße Wegschaffen eines entgegenstehenden Hinderniffes wird das Verbrechen begangen. Es ist auch unentscheidend, ob das Kind sich im Wohnraum der Eltern befand. Wenn Michalina Araten im Kloster von Krakau der Behörde zugänglich war und ihrem Vater zurückgestellt werden konnte, und wenn sie nun an einen anderen unbekannten, sogar der Behörde verschwiegenen Ort gebracht wurde, so fehlt nichts zum Verbrechen als Entführung. Die Strafe ist, wenn das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist, schwerer Kerker von 5 bis 10 Jahren. In den Fällen, in welchen das Mädchen aus dem Kloster fort will und nicht fortgelassen wird, ist Einschränkung der persönlichen Freiheit vorhanden; nach § 93 St.-G. ein Verbrechen, das, wenn die Anhaltung über 3 Tage gedauert hat, mit 1 bis 5 Jahren schweren Kerkers bestraft wird. Wir haben also Civil- und Strafgesetze genug, nach welchen Alle, die activ bei diesen Ent- und Verführungen mitgewirkt haben, zur Verantwortung hätten gezogen werden können und müffen. Es ist ein trauriges Zeichendafür, daß nicht Recht, sondern nur Macht und Opportunität bei uns gilt, wenn nicht einmal der Erfolg paralysirt, wenn nicht einmal dem Vater sein Kind zurückgestellt wird. Aber Handlungen wollen zunächst nicht gelobt v'der getadelt, sondern verstanden werden Lassen Sie mich daher in die Frage eingehen, durch welche Momente solche Fälle der Rechtlosigkeit bei uns möglich sind. Wir leben in Europa, aber in ganz Europa hört man nichts von solchen Fällen, nur bei uns. Und in Oesterreich glücklicher Weise nur von Galizien. Wllche Ursachen sind es nun, die sie herbeiführen, und wie kann von ihnen auf die Mittel geschlossen werden, um dem Unfug wirksam entgegenzutreten? Die große und tiefliegende Ursache ist in einem Grundsatz der christlichen Religion zu suchen. Sie hat Bekehrungst e n d e n z. verdankt ihr auch ihre große Verbreitung. In den Mitteln war die Kirche niemals verlegen. So lange die Zeiten noch dunkel waren und es ihr gestatteten, ging sie bei ihrer Mission wie in dem Kampfe gegen Heiden, Juden und Ketzer mit brutaler Gewalt vor. Ich erinnere an Karl den Großen, der die Sachsen katholisch machte, indem er 20.000 Mann niederhauen ließ. Der Friede des Hauses und der Gemeinde war für die Mission niemals ein Hinderniß. Wir haben in letzter Zeit aus China blutige Greuelthaten gehört, die Jeder von uns tief bedauert. Aber wenn wir die Gefühle des Schmerzes in Araten und seinen Leidensgenoss :n verhundertfachen, die Gefühle des Zorns und Hasses, die sich hieraus naturgemäß im Unterdrücken gegen den Unterdrücker entwickeln, so werden wir die Chinesen verstehen. Wir werden sie nicht für die Barbaren halten müssen, als die sie uns geschildert werden, wenn auch die Erbitterung der durch die Missionäre und ihre Schützlinge in ihren tiefsten Empfindungen verletzten Väter, Mütter und Gemeindegenossen in einem Momente in wilden Flammen emporgeschossen ist. Das Wiener Wochenblatt „Die Zeit" bringt eben heute eine Schilderung der chinesischen Verhältnisse nach einem Berichte des deutschen Cousuls Forke. Es heißt darin: „Wo der Chinese, nicht, wie beim Missionär, Gefahr wittert, ist er auch mit dem Europäer weit umgänglicher als man gemeiniglich glaubt. Der Chinese gibt gerne Auskunft und freundliche Antwort; er ist selbst wißbegierig, und wenn man seine Neugierde für Alles, was man am Körper hat, nicht mißversteht und Angriffe fürchtet, wo blos Auskünfte verlangt werden, so läßt sich mit ihm leicht verkehren. Die von den Missionären oft erwähnte Verlogenheit und Unaufrichtigkeit ist begreiflich einem Europäer gegenüber, von dem man bald merkt, daß er selbst an Unaufrichtigkeit und hinterlistiger Captivirung das Menschenmöglichste leistet." Ich will damit nicht rechtfertigen, nicht entschuldigen, aber begreifen muß man es. daß ein Mensch und ein Volk philosophisch durchbildet, ruhig, friedlich, zugänglich für Fremde sein und dennoch durch den Einbruch der Missionäre und ihre Zerstörung des Friedens in Familie und Gemeinde zu Greuelthaten geführt werden kann, wie sie in China verübt worden sind. Die Miffionstendenz der Kirche ist die große Ursache aller Bekehrungsfälle. Aber wir haben uns zu fragen: wo sind die Angriffspunkte, die sie gerade in Oesterreich und in Galizien gefunden hat? Als ersten finden wir ein Gesetz aus der liberalen Periode, auch liberal gedacht, aber mit vollständiger Verkennung der geistigen Entwicklung des Menschen verfaßt. Es trifft hierin mit anderen Gesetzen über die Altersmündigkeit zusammen. Ich habe über diese sonderbaren Vorschriften zur Zeit des Omladinaprocesses geschrieben, in dem ihre Schwäche be-