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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-11-02 · 44 (2.11.1900) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
44 (2.11.1900)
Date
1900-11-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 768 Bloches Wochenft^rM Nr. 44 Der Kaiser erwiderte: „Ich werde neue Weisungen an die Behörden ergehen lassen, damit diese ihre Pflicht und Schuldigkeit thun." Wenige Stunden nachher waren auch diese Weisungen bereits ergangen. Ein Kaiserwort war ergangen! Und als Araten beim Gericht um Beistand ansuchte, wurde ihm entgegnet: „Gehen Sie zum Staatsanwalt! Ec soll einen Antrag stellen, unsere Sache wird es sein, den Antrag ebenso zu verwerfen, wie dies in Krakau geschehen ist." Nach einem Kaiserwort! Noch einmal nahm sich der Ministerpräsident der Sache an, aber der Erfolg ist'derselbe geblieben. Noch ist Michalina Araten im Kloster, unbekannten Aufenthaltes. Ihre unglückliche Mutter hat einen offenen Brief an ein polnisches Blatt, den „Slowo polskjie“, geschrieben, von dem ich einige Sätze mittheile: „O. möge meine Stimme die Herzen aller Väter und Mütter rühren! Vielleicht weiß Jemand oder könnte Jemand erfahren, welchem Schicksal meine unglückliche Tochter anheimgefallen, dann möge er mich erfreuen und mir Kunde thun, ob sie noch lebt. Und, wenn — ich schreibe es mit zitternder Hand — wenn Jemand hörte, daß sie nicht mehr unter den Lebenden sei, so möge er mir wenigstens zeigen, wo die Unglückliche bestattet ist." Das ist der Fall Araten. Die anderen Fälle sind sehr ähnlich; sie unterscheiden sich nur dadurch, daß das Mädchen schon über 14 Jahre alt ist und daher formell das Recht hat, zum Christenthum überzugehen. Zumeist find es 15jährige Mädchen, und zumeist ist es das Kloster der Felicianerinnen in Krakau, in das sie gebracht werden. Ich kann sie nur sehr kurz skizziren. Da ist zunächst der Fall Rosa Weiß ausWieliczka. Das Mädchen ist 15 Jahre alt, entläuft am 7. August 1899 aus dem Elternhause wegen einer Liebelei, kommt wieder zurück, um nach wenigen Tagen wieder zu entfliehen. Sie wird mehrere Tage von dem Gemeindeaufseher in Wieliczka verborgen gehalten, dann in das Kloster der Felicianerinnen gebracht. Die Polizei in Wieliczka verweigert die Hilfeleistung, und wieder, wie im Falle Araten, erklärt der Polizei-Jnspector: er wisse wohl, wo das Mädchen sei, aber er sei nicht bezahlt, um jüdische Mädchen ins Elternhaus zurückzubringen. Der Vater macht dann in Krakau alle Anstrengungen, um sein Kind zu sehen; endlich wird ein Commissär mit ihm geschickt. Dieser läßt den Vater im Hof warten und vernimmt die Tochter im Kloster in Gegenwart der Nonnen; nach zwei Stunden erscheint er mit einem Protokoll, das Mädchen weigere sich, mit dem Vater zu sprechen. Weiß erlangt dann vom Fürstbischof ein Schreiben an dic Oberin; diese verwehrt ihm aber wiederum den Eintritt, weil ihn die Tochter nicht sehen wolle. Im Gegensätze hiezu behaupten Frau und Tochter des Weiß, daß Rosa ihnen weinend geklagt habe, sie werde eiugesperrt gehalten und möchte nach Hause. Der Fall ist derzeit in ein neues Stadium getreten. Aus dem Kloster kam eine Eingabe der Rosa Weiß an das Gericht, in der sie bittet, ihrem Vater die Gewalt über sie zu entziehen und ihr einen Curator zu bestellen. Das Gericht hat dem Begehren keine Folge gegeben, aber auch den Vater Weiß abgewiesen. Wie ich höre, soll der Vertreter des Vaters gegen die Abweisung recurriren, wobei er Nachweisen will, daß Rosa Weiß zur Zeit gar nicht in dem Kloster war, aus dem die Eingabe stammt. Ein dritter Fall betrifft Esther Weiser in Szczucica. Das Mädchen ist wieder 15 Jahre alt. Auch sie hat eine Liebelei und geht ins Kloster der Felicianerinnen nach Krakau. Ihre Mutter verlangt das Kind bei der Polizei und erfährt dieselbe Behandlung wie Weiß; sie wird mit diesem zugleich vor das Kloster geführt und wartet so wie er im Hof. Auch ihr Kind wird in Abwesenheit der Mutter unter dem directen Einfluß der frommen Schwestern vernommen und weigert sich angeblich, sie zu sehen. Die Mutter wird dann krank, verliert auch durch einen Brand ihr Vermögen und kann ihr Recht nicht weiter verfolgen. Feigel Siegeltuch in Dobczyce, wieder 15 Jahre alt, entflieht aus dem Hause ihrer Eltern, angeblich durch zwei benachbarte Schneiderinnen verlockt, die sie ins Felicianerinnenkloster weisen. Der Vater geht ins Kloster, zum Bischof, zum Magistrat — Alles vergeblich. Die nach Angabe ihres Vaters 14jährige Blime Kornreich in Mala, wird am 12. Juni 1900 von einem Bauer Gerwazy direct vom Hause weggeführt. Der Vater erfährt, daß sie beim Pfarrer in Siedliska sei. der sie aber nicht herausgibt. Alle Bemühungen des Vaters sind vergeblich. Der „Glos Narodu" jubelt über die glückliche Entführung eines Judenmädchens aus dem Hause eines entmenschten Vaters. Das Regierungsblatt „Gazeta Lwowska" behauptet, daß das Mädchen nicht 14, sondern 18 Jahre alt sei. Ein sechster Fall. Die 17jährige Szalka Sobel in Podgorze ist aus dem Hause ins Felicianerinnenkloster entflohen; als sie im Kloster sieht, wie es dort zugeht, will sie wieder nach Hause. Sie spricht mit der sie suchenden Mutter und bittet, sie zu befreien. Bisher sind die Bestrebungen vergeblich. Deborah Sattler, 15 Jahre alt, wird von der Pfarrersköchin überredet, flüchtet am 7. Juli 1900 zuerst in den Pfarrhof und wird dann nach Krakau ins Kloster der Felicianeriunett gebracht. Hier finden wir aber ein merkwürdiges Beispiel von thatkcäftiger Selbsthilfe. Das Mädchen will wieder zurück, findet Gelegenheit an ihre Mutter zu schreiben und bittet sie um Befreiung. Die Mutter kommt, man läßt sie aber nicht ein und die Tochter nicht aus. Da beginnen Beide Lärm zu schlagen. Die Mutter tobt vor der Klosterpforte, die Tochter jammert und schreit im Kloster. Die Nonnen wollen den Scandal vermeiden und so wird das Mädchen freigegeben. Ich führe hier nur Fälle an, welche sich in den letzten zwei Jahren ereigneten, doch kann ich nicht umhin, zur Illustration einen im „Wiener Tagblatt" am 7. Juli 1900 beschriebenen Fall aus früherer Zeit zu berühren, weil er für die Art und Weise belehrend ist, wie die Mädchen im Kloster behandelt, wie ihnen Wille und Verstand genommen wird. Der Bruder des Mädchens hatte eine Unterredung verlangt, welche ihm auch gewährt würde. Während der ganzen Zeit blieb eine Nonne an der Schwester Seite, um zu verhindern, daß diese sich beklage. Dort sieht er die Mädchen im Klostergarten, welche nach seinem Bericht mehr herumschleichen als gehen; sie scheinen ihm alle abgehärmt und krank zu sein. Sie haben viel Arbeit und wenig Essen. Nur einmal des Tags kommen sie an die frische Luft. Um 6 Uhr Früh, nach einer Stunde Gebet, erhalten sie ein Glas Milch, dann wird bis 12 Uhr gearbeitet; zu Mittag gibt es nur Gemüse und Brot; dann wird 2 Stunden gebetet, dann gewaschen und andere schwere Arbeit besorgt bis zum Abend. Das Nachtmahl besteht wieder aus Milch und Brot. So siechen sie dahin — schließt der Bericht — bis sie „fromm genug sind, um an einen Schwachkopf verheiratet oder einem Pfaffen als Wirthschafterin zugestellt zu werden." Ein derartiges Leben ist thatsächlich im Stande, einem Menschen die Fähigkeit des Denkens zu nehmen und ihn zu einer willenlosen Maschine zu machen. Ich kann hiefür ein Beispiel erzählen, das mir von der Frauen-Enquete in Erinnerung ist. Ein baumstarke Frau, welche Männerarbeit verrichtete, aber die Hälfte des Lohnes bekam, den ein Mann für dieselbe Arbeit erhält, wurde vom Herrn aus irgend welchem Grund entlassen und bekam dann sofort einen besseren Posten. Wir fragten sie, warum sie sich nicht schon früher um eine lohnendere Beschäftigung beworben hätte, und sie erwiderte uns wörtlich: „Mein Mann war krank und da habe ich mich um gar nichts Anderes kümmern können. Und dann, wenn man am Abend aus der Fabrik nach Hause kommt, so ist das so, wie wenn man ein Pferd oder einen Ochsen aus dem Pflug spannt. Man legt sich hin und denkt an gar nichts!" So ist es auch! Sobald der Körper über ein gewisses Maß angespannt worden ist, ist der Nerv nicht mehr in der Lage zu arbeiten, der Geist nicht mehr im Stande, zu denken. Ich gehe zu einem weiteren glücklichen Fall über. Ein Mädchen, Gelb, war aus dem Kloster der Felicianerinnen entflohen und erzählte einer Frau, daß in demselben Kloster zwei andere Mädchen, Lea Altmann und Franja Ledermann, seien, welche heraus möchten und sich nicht befreien können. Die Frau verstand es, sich mit den Mädchen ins Einvernehmen zu setzen und es glückte ihr, die Eingeschlossenen zu befreien. Noch 8 jüdische Mädchen — erzählten Beide — werden gegen ihren Willen im selben Kloster festgehalten und zu schwerer Arbeit gezwungen. Das sind die galizischen Fälle, welche mir aus den letzten zwei Jahren bekannt wurden. Ich füge die Fälle aus Bosnien hinzu, welche sich nicht auf Juden, sondern auf Mohammedaner beziehen. Denn wir bezwecken bei der heutigen Besprechung, wie schon erwähnt, nicht einen Sonderschutz der Juden, sondern das durch das Staatsgrulldgesetz gewährleistete Zusammenleben von Angehörigen verschiedener Religionen. In der ungarischen Delegation (Mai 1900) hat Minister Kallay diese Fälle zur Sprache gebracht. Ein 14jähriges Mädchen, Fatme Omanovics, wurde von Mostar nach Dalmatien gebracht und dort getauft. Trotz persönlicher Intervention des Ministers konnte sie nicht aufgefunden werden. Der Kreisleiter Baron Pittner hatte sich zuerst wegwerfend über das Mädchen geäußert; endlich versprach er etwas zu thun, es geschah aber nichts. Einer Deputation von fünfzig angesehenen Mohammedanern wiederholte er seine Zusage, erklärte aber endlich: Die

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