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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-11-02 · 44 (2.11.1900) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
44 (2.11.1900)
Date
1900-11-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 44 Dr. Bwch's Wochen schrM Sette 817 Hauptfall, den Fall Araten, ausführlich darlege. Ich weiß wohl, daß er Ihnen aus den Zeitungen bekannt ist. Allein, einerseits ist in der Aera der Zeitungen das Gedächtniß schwach geworden, und wir können es täglich erleben, daß Parteimänner und Parteiblätter sich nach kurzer Zeit in vollen Widerspruch zu ihren früheren Angaben setzen in der begründeten Erwartung, daß ihr Publicum sich der letzteren nicht mehr erinnere. Dann aber sollen Fälle von hoher Bedeutung, wie es der Fall Araten ist, immer wieder in Erinnerung gebracht werden. Ich denke an eine interessante Bemerkung in der Hagada. Es sprechen mehrere Gelehrte über den Auszug aus Egypten und einer sagt: man sollte im Grunde nie aufhören, darüber zu reden. Auch über den Fall Araten sollte man nicht aufhören zu reden, bis das Recht zum Siege gebracht ist. Ich entnehme den Fall Araten einem autoritativen Actenstück. Nachdem Araten die Hilfe der Behörden vergeblich in Anspruch genommen hatte, wandte er sich an die Gnade Sr. Majestät. Ich nehme dieses Gesuch zur Grundlage meines Berichtes und werde nur von Zeit zu Zeit einige Ergänzungen aus anderen Berichten anfügen. Nach einer kurzen Einleitung, welche vom Schmerz des tiefbewegten Vaters, von der Klage des gebrochenen Mutterherzens spricht, beginnt Araten: „Meine unmündige Tochter Michalina, welche erst am 27. Mai 1900 das 14. Lebensjahr erreicht hat, wurde am 30. December 1899 aus dem Elternhause in das hiesige (das Krakauer) Felicianerinnenkloster gelockt." Hier halten wir vor einer Frage. Araten erklärt, daß eine Wäscherin im Hause seine 13jährige Tochter verführt habe. Aber Michalina Araten ist die Tochter eines wohlhabenden Mannes und die Wäscherin zweifellos ein armes Weib. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß sie auf das Kind so großen Einfluß ausüben konnte. In der Nähe des Hauses Araten wohnte aber ein Officier, von welchem ein Briefchen an das 13-, sage dreizehnjährige Mädchen aufgefunden wurde. Es ist also wahrscheinlich, daß die Wäscherin eine Art von Zwischenträgern! abgegeben hat. Wir werden finden, daß auch in den anderen Fällen regelmäßig eine Liebelei die erste Ursache ist, aus welcher das Mädchen aus dem Ellernhause flieht, um dann in das Kloster gebracht zu werden. (Vorlesend): „Als ich, der Vater Israel Araten, ihren Aufenthaltsort erfuhr und mich am 31. December in das Kloster begab, versprach mir die Oberin, Schwester Marie Rosalie, meine Tochter vorzuführen. Als dieselbe zur Thüre gebracht wurde, vernahm ich ihr Schluchzen. Es war der letzte Laut, der aus dem Munde des geliebten Wesens an das väterliche Ohr drang. Ich hörte, daß sie in ein Nebenzimmer geführt wurde, und im Corridor erschien die Schwester mit der niederschmetternden Antwort: Kommen sie nach 5 Tagen! Mein Kind war offenbar noch nicht bekehrt. Ich wendete mich an die Polizeibehörde mit einer Eingabe, um meine Tochter sprechen zu dürfen. Inzwischen verfiel die Mutter des Kindes in eine hitzige Krankheit, und beim Consilium der Aerzte erklärte Professor Parenski, daß es unbedingt nöthig sei, ihr ein Wiedersehen mit dem Kinde zu ermöglichen. Er richtete selbst ein diesbezügliches Schreiben an den Polizeidirector Herrn Korytkiewicz mit der Bitte, daß der Mutter gestattet werden möge, das Kind wenigstens auf eine Stunde zu sehen. Drei Hauseigenthümer leisteten Bürgschaft, daß die Tochter nach einer Stunde des Wiedersehens mit der Mutter zur Polizei zurückgestellt werde. Die Bitte wurde abgeschlagen." — Ich füge aus einem anderen Bericht hinzu, daß der Herr Polizeidirector seine abschlägige Antwort damit begründete, er sei nicht dazu da, jüdische Mädchen aus dem Kloster herauszunehmen. (Vorlesend): „Auf meine zweite Eingabe, daß mir gestattet werde, sie zu sprechen, wurde mir ein Polizeicommissär zur Begleitung ins Kloster mitgegeben. Ich blieb im Corridor, während mein Vater Markus Araten sich mit dem Commissär ins Innere begab. Die Schwester Marie Rosalie erwiderte dem Letzteren, Michalina sei krank und könne nicht vorgeführt werden. Als ihr der Commissär mittheilte, daß die Mutter sie vor ihrem Tode wiederzusehen wünsche, erwiderte sie: Sie wird sie im Himmel Wiedersehen." — Eine feinfühlige Seele, nicht wahr? Die Mutter ist sterbenskrank, sie will ihre Tochter sehen; der Arzt erklärt das Wiedersehen für eine Bedingung, ein wesentliches Mittel zu ihrer Gesundung und die Verkünderin der Religion der Liebe verweist sie auf den Himmel, das heißt auf den Tod. (Lebhafte Bewegung.) (Vorlesend): „Der auf meine Veranlassung zur Untersuchung gesendete Gerichtsarzt Dr. Filimowski erklärte, daß er meine Tochter völlig gesund befunden habe. Ich richtete eine dritte Eingabe an die Polizei um die Erlaubniß, meine Tochter zu sehen, welche abgewiesen wurde, weil fie krank sei. Ich veranlaßte eine Untersuchung durch Professor Zulawski, welcher wieder die völlige Grundlosigkeit der Behauptung constatirte. Ich richtete eine weitere Eingabe an die Polizei, mein Kind sehen zu dürfen, und wartete endlich am 20. Jänner im Corridor des Klosters in Begleitung des Commiffärs. Auf sein Verlangen der Vorführung antwortete ihm dieselbe Nonne: In sieben Tagen wird er fie sehen können. Der Commissär machte sie auf das Gesetzwidrige ihres Vorgehens aufmerksam, da das Kind noch nicht 14 Jahre alt sei und durch die Behörde aus dem Kloster ins Elternhaus zurückgestellt werden müffe. Darauf antwortete Schwester Marie Rosalie, daß fie sich beim Gerichte um die Verzögerung der Angelegenheit bemühen werde, bis das Kind das Alter von 14 Jahren erreicht haben werde; inzwischen werde dasselbe weggeführt werden. Diese Antwort ist von dem Commiffär auch zu Protokoll genommen worden. Als mir, der ich im Corridor wartete, dies mitgetheilt wurde, fiel ich in Ohnmacht. Man rief mich ins Bewußtsein zurück, und die Schwester sagte: „Das ist ein Fingerzeig Gottes." — Erlaffen Sie mir, geehrte Anwesende, das Urtheil über diese Aeußerung angesichts eines Vaters, der vor Schmerz zusammengesunken ist. Das Wort, das allein zutreffend wäre, darf doch nicht gesagt werden. (Beifall.) (Borlesend): „Als ich am 29. Jänner mich bei der Polizei einfand, meldete die Schwester Marie Rosalie, daß das Kind vor zwei Tagen aus dem Kloster entkommen sei, man wisse nicht wohin. Die Unwahrheit dieser an sich unmöglichen Behauptung stellte sich später heraus. Meine Tochter war von zwei Felicianerinnen, von denen die eine Isidora heißt, entführt und in die Filiale Lagiewski gebracht worden." Ich füge hinzu, daß dies wahrscheinlich unter Begünstigung der Gräfin Tarnowski. welche die Gutsherrin des Ortes ist, geschah. Die Gräfin hatte auch die kleine Araten im Kloster ausgesucht und ihr Süßigkeiten und Blumen gebracht. Man kann sich vorstellen, welchen Eindruck auf die Phantasie eines 13jährigen Mädchens diese Güte einer hochgräflichen Gnaden machen mußte. Es ist eines der Mittel, welche bei einem Kinde selten ihren Zweck verfehlen. (Vorlesend): „Ihre Anwesenheit ist durch die Gendarmerie constatirt worden, ohne daß sich dieselbe bei Mangel eines Auftrages zum Einschreiten berechtigt wissen wollte. Sobald ihr Aufenthalt ausgeforscht war, verschwand sie von dort, und es ist constatirt, daß sie aus einer Ortschaft bei Mielec erst vor einigen Tagen einen Brief an die Gräfin Potocka gelangen ließ mit der flehentlichen Bitte, fie ihrem Elternhause wiederzugeben." — Ich füge aus einem zweiten Bericht hinzu, daß Michalina Araten in die verschiedenen Klöster Binczice, Morawice, Wolajustowska, Kenty. Wilowies geführt, daß sie dort überall gesucht, und. sobald man sie fand, in ein anderes Kloster gebracht wurde. Die Behörden, an die man sich um Hilfe wandte, verweigerten sie. Nur ein Mann, der Bürgermeister von Kenty, wollte der Gerechtigkeit seinen Arm leihen und im Kloster eine Hausdurchsuchung vornehmen. Man klagte ihn wegen Hausfriedensbruchs an und er wurde in erster Instanz wirklich zu 10 Tagen Arrest verurtheilt. Die zweite Instanz hob das Urtheil allerdings wieder auf. Aber welche Abschreckung für Alle, die es etwa noch gelüsten wollte, gegen das Kloster vorzugehen! (Borlesend): „Einsehend, daß ich bei den Localbehörden keinen Rechtsschutz finde, nahm ich am 4. Februar Audienz bei Sr. Excellenz, dem Herrn Justizminister, deffen Antwort lautete: „Fahren Sie nach Hause, das Kind soll Ihnen zurückgegeben werden." Se. Excellenz der Herr Ministerpräsident erwiderte auf meine Bitte um Schutz: „Sie verdienen es, es gebührt Ihnen!" Der Herr Justizminister beauftragte die k. k. Oberstaatsanwaltschaft Krakau telegraphisch, mir weitestgehenden Schutz zu gewähren. Die Rathskammer unter Vorsitz des Präsidenten Moralewski verweigerte die Ausführung dieses Befehles, ebenso wie die seitens des Justizministers verlangte Revision des Klosters der Felicianerinnen. Meinem Rechtsanwalt wird die Einsichtnahme in die Protokolle verweigert. Se. Excellenz der Minister für Galizien, Dr. Pientak, erwiderte mir am 14. Februar in Gegenwart des Reichsrathsabgeordneten Hosrath Kareis: „An den Mauern des Klosters hat die weltliche Macht ein Ende." — In einem ergreifenden Schlußworte fleht Araten um Erhörung seiner Bitte. Sie wurde ihm zutheil.

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