Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-11-02 · 44 (2.11.1900) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
44 (2.11.1900)
Date
1900-11-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021331-3021376--10325-3034801
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 778 Dr. Bloch's Wochrnschrifk. Nr 44 geordnete Rechtspflege in Oesterreich gibt, ist ein solcher Fall zügelloser Auspeitschung der öffentlichen Meinung und unausgesetzter Bearbeitung des Volkes, aus dessen Mitte ja die Geschwornenbank zu bilden war, nicht vorgekommen. Die suggestive Wirkung dieser Hetze ist mit schier mathematischer Genauigkeit sestzustellcn. Aber selbst im Kuttenberger Gerichtssaale dauerte die Hetze noch ungemindert fort. Die antisemitischen Berichterstatter, mit Herrn Husek an der Spitze, durften einen förmlichen Chorus bilden, der sich an den Verhandlungen betheiligte, die Aussagen der Zeugen mit Beifall oder Hohngelächter begleitete und den Vertheidiger terrorisirte. Unvergessen sind und bleiben die seither genügsam gewürdigten Plaidoyers des Kuttenberger Staatsanwaltes und des Vertreters der Privatbetheiligten, Dr. Baxa. Die Entscheidung des Cassationshofes hat die Mordthat von Polna in das sexuelle Gebiet verwiesen. Aber die antisemitische Propaganda hat trotz der dankenswerthen Maßnahmen, welche von maßgebender Stelle getroffen wurden, um die Rechtsprechung der Piseker Geschwornen vor unberufener Beeinträchtigung zu schützen, zahlreiche Schleichwege betreten, um auch die Piseker Atmosphäre mit dem blutigen Wahnglanben vom Ritualmord zu schwängern. Auch hier haben wir den berüchtigten Herrn H u 8 e k in offenem Gerichtssaal als Agitator gesehen, dem der Präsident nur durch scharfe Zurechtweisung das Handwerk zu legen vermochte. Die Brutalisirung der Zeugen, ihre Verhöhnung und Drangsaliruug steigert sich von Tag zu Tag, während offenkundig erlogene Zeugenaussagen mit Jubel begrüßt werden. Und mit Befremden konnte wahrgenommen werden, daß sogar der Untersuchungsrichter, der al§ unbetheiligt sein sollender Zuhörer im reservirten Raume saß, den Präsidenten bei seiner Fragestellung an die Zeugen in tendenziöser Weise apostrophirte. Wohin gelangen wir, wenn solche Erscheinungen in unserer Rechtspflege sich immer wiederholen? Aber mehr noch: Berichte aus Pisek wissen zu melden, daß Stadt und Land neuerdings von zahllosen Broschüren und Flugschriften, die der Bluthetze dienen, überschwemmt werden! Während die Anklage in Uebereinstimmung mit der Entscheidung des Cassationshofes die beiden Mädchenmorde in Polna auf geschlechtliche Motive zurückführt, arbeiten also wieder unsichtbare Hände dem Ausspruche des höchsten Tribunals entgegen und üben einen ungesetzlichen und verdammungswürdigen Einfluß auf die Richter aus dem Volke! Zwischen dem Kuttenberger und dem Piseker Processe mußten zahlreiche freisinnige Schriftsteller, die durch aufklärende Artikel und Broschüren die Annahme eines Ritualmordes bekämpften, diese redliche Absicht mit Geld- und Gefängnißstrafen büßen. Soll' die Ritualmordhetze, die sich in Widerspruch mit dem Erkenntnisse des höchsten Gerichtes setzt, straflos ansgehen und findet sich auch heute noch nicht die energische Hand, welche die Verbreitung solcher Schriften und damit die Vergiftung der öffentlichen Meinung von Pisek hindert? Die Erregung der Piseker Bevölkerung, die ursprünglich als eine selten ruhige, ja apathische geschildert wurde, wächst von Tag zu Tag, und schon bieten die Straßen dieser Stadt ein ähnliches Bild, wie jene von Kuttenberg, wo der Vertheidiger von jeder Gerichtssitzung mit Gendarmen nach Hause geführt werden mußte, um vor thätlichen Angriffen der aufgereizten Menge geschützt zu sein. Es regnet wieder Droh- und Schmähbriefe an die Vertheidiger, und die Atmosphäre, in welcher die Geschwornen sich bewegen, wird immer schwüler. An jenem Orte, wo nur der klare Verstand sprechen soll, spricht wieder die verwirrende Leidenschaft, und ein Wiener Hetzblatt darf es wagen, über die Verhandlungen unter dem suggestiven Titel: „Ritualmorde?" zu berichten. Man soll nicht sagen dürfen, daß wir über diese, der Reinheit und Unbefangenheit der österreichischen Rechtspflege gefährlichen Dinge im entscheidenden Augenblicke achtlos hinweggegangen sind. Wir thun unsere Pflicht, mögen jene Organe, die für die Staatsautorität verantwortlich sind, die ihrige thun! Zur luge in Rumänien. B u k a r e st, 16. Oktober. Es wird viel von einem Protest gesprochen, der seitens der rumänischen Juden dem Parlament überreicht werden soll, und wie man sich über die Lage der Israeliten die verschiedentlichsten Meinungen gebildet hat, dürfte es nicht ohne Interesse sein, diesen Protest hier zu veröffentlichen. Daraus kann man deutlich ersehen, wie es um die Israeliten hier bestellt ist und was dieselben eigentlich verlangen. Die Vertreter der israelitischen Gemeinden Rumäniens führen in ihrem Protest aus, daß durch den Vertrag vom 7./19. August 1856, zu Paris im Verein mit den Garantiemächten geschlossen, wörtlich bestimmt wurde: „Alle Wallachen (Multeni) und Moldauer (Rumänien war zu der Zeit noch in zwei Füistenthümer getheilt, Multenia und Moldova) sollen vor Gesetz und Steuern gleich sein, ohne die Religion, zu berücksichtigen." Die Gewährung der politischen Rechte wurde der Initiative der ges'tzgebenden Körperschaften überlassen, indem die Großmächte von den liberalen Rumänen erwarteten, daß sie aus eigenem Antriebe diesen Gerechtigkeitsact vollziehen werden, damit bezeugend, daß sie ein Anrecht besitzen, im Concert der aufgeklärten Völker ausgenommen zu werden. Die Israeliten hatten nun seit Bekanntmachung dieses Pariser Vertrages 42 Jahre gewartet, und nicht nur, daß ihnen jene Rechte nicht eingeräumt wurden, sondern infolge einer verfehlten Auffassung des neuen organischen Gesetzes wurden ihnen auch jene genommen, die sie schon früher besaßen. Im Protest wird ansgeführt, daß die Israeliten aller Rechte bar sind, die dem Menschen so theuer wie das Leben. „Wir genießen weder politische noch civile Freiheit. Wir können keinen Grundbesitz erwerben und auch nicht die Wohnungen kaufen, die unscren Familien erforderlich sind. Wir sind von fast allen freien Profi ssionen ausgeschlossen, von allen öffentlichen Aemtern, von mehreren commcrziellen und industriellen Geschäften, von den Staatsschulen und selbst im Militär, in dessen Diensten mehrere Tausende Soldaten mosaischer Religion stehen, ist für die keine Hoffnung auf Avancement vorhanden. Dies genügt noch nicht. Die öffentliche Meinung im Lande wird gegen uns durch Entstellungen und Jnvcctiven großgezogen, und die allgemeine systematische Verfolgung findet hier Apologien. Dies steht im Widerspruch zur Verfassung. Art. 21 spricht von unlimitirter Freiheit des Selbstbewußtseins und garantirt auch die culturelle Freiheit. Es existirt somit kein Unterschied zwischen Rumänen, die in christlicher Religion geboren oder in mosaischer, wie denn auch kein Unterschied in den Obliegenheiten besticht, die ihnen vom Staat auferlegt werden. Beide sollten somit vor dem Ges> tz gleich sein, damit nicht ein Theil der im Lande Geborenen sich aller Rechte und Prärogativen erfreue, während der andere Theil nur Pflichten und keine Rechte haben soll. Obwohl Art. 7 der Verfassung vom 13. October 1879 besagt: Der Religion«- und Confessivnsunterschied involvirt in Rumänien kein Hinderniß, um alle bürgerlichen und politischen Rechte zu erlangen und auszuüben, werden wir trotzdem durch Art. 1 in die Kategorie der „Fremden" eincereiht, zusammen mit den Unter than-n fremder Protection. Diese Klausel ist auf uns nicht anwendbar. Wir sind keine Fremden. Seit mehr als fünf Jahrhunderten Hausen wir im Lande, wir, die wir in dieser Erde unsere Eltern vergraben haben; könnten wir denn diese Eide, die deren Asche birgt, nicht lieben? Sollen wir uns nicht im Tiefsten unserer Herzen betrüben, wir, die wir durch Tausende von Erinnerungen an diese Erde geknüpft sind, wenn wir unser Geburtsrecht Fremden vergeben sehen, während wir Kinder dieses Bodens als Fremde betrachtet werden und auswandern müssen? Die Jugend des mosaischen Ritus in nationalen Schulen zusammen aufgezogen mit der christlichen Jugend, kann sie deren patriotischen Ideen weniger zugänglich fiin? Wir erklären in der feierlichsten Weise, daß mit all unseren Leiden wir Rumänien lieben, daß.wir kein anderes Basterland anerkennen, daß wir keine andere Heimat haben. Wir biiten, Herren Deputirte und. Senatoren, kraft des hohen Amtes, womit Euch die heiligen Verpflichtungen der internationalen Verpflichtungen versehen haben, un ser e R e chte als Rumänen zu erklären." Die Israeliten wenden sich in diesem Protest an alle Schichten der Bevölkerung, bitten, nicht schlechten Einflüsterungen Gehör zu schenken, und hoffen, daß Kammer und Senat ihnen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.